APD


Deutschland


Aus adventistischem Kirchenasyl abgeschobener Afrikaner erneut geflohen

Bayreuth, 12.11.1997/APD Solona Bilakinam Saguintaah (29), der am 2. September letzten Jahres aus dem Kirchenasyl der oberfränkischen Adventgemeinde Wunsiedel heraus verhaftet und zwei Tage später in seine westafrikanische Heimat Togo abgeschoben wurde, ist erneut nach Deutschland geflohen. Er bat laut eines kirchlichen Unterstützerkreises und der SPD in Bayreuth um Asyl. Die damalige Verhaftung des Afrikaners in den Räumen der adventistischen Gemeinde, die ihm bereits über fünf Monate lang Kirchenasyl gewährt hatte, führte zu Spannungen zwischen Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) und den beiden großen Kirchen. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten protestierte gegen die Verletzung ihrer Räumlichkeiten und warf dem Minister "Wortbruch" vor, da er noch kurz zuvor versichert hatte, Kirchenasyle in Bayern zu respektieren. Vergeblich war auch die Bitte des römisch-katholischen Bischofs Joachim Wanke (Erfurt), der als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) forderte, den Fall noch einmal gründlich zu untersuchen und die Abschiebung zu verhindern. SPD und Grüne hatten Beckstein damals scharf kritisiert. Der Unterstützerkreis des Wundsiedler Kirchenasyls, zu dem neben der Adventgemeinde auch die örtliche evangelische Kirchengemeinde gehört, teilte mit, daß der 29jährige in Togo massiv bedroht worden sei. Er habe dem Präsidenten, General Gnassingbé Eyadéma, aus seiner deutschen Asylakte vorlesen müssen, die unter ungeklärten Umständen in den westafrikanischen Staat gelangt war. Saguintaah sei von Botschafter Simon empfohlen worden, sich zu seiner eigenen Sicherheit regelmäßig bei der Deutschen Botschaft zu melden.



Alljährliche Gebetswoche der Adventisten

Ostfildern bei Stuttgart, 12.11.1997/APD Unter dem Motto "Die Freude der Erlösung" findet vom 22. bis 29. Novem-ber die alljährliche, weltweite Gebets-woche der Sieben-ten-Tags-Ad-venti-sten statt, an der sich auch die 582 deutschen Gemein-den der evangelischen Freikirche mit besonderen Gebetsver-sammlungen betei-ligen. Als zentrale biblische Botschaft steht die Glaubensgewißheit der Erlösung durch Christi Opfer am Kreuz im Mittelpunkt der täglichen Lesungen. Beim Abschluß-got-tes-dienst am 29. November wird eine besonde-re Opfer-gabe für die -Außenmission der Ad-ventisten gesammelt. Im letzten Jahr gingen von den--- 35 000 deutschen Ad-venti-sten 1,8 Millionen Mark ein.



Berliner adventistisches Krankenhaus mit guter Geburtshilfe

Berlin, 12.11.1997/APD Unter den Berliner Kliniken, welche die Stiftung Warentest unter die Lupe nahm, befindet sich auch das adventistische Krankenhaus "Waldfriede" in Zehlendorf. Laut November-Ausgabe der Zeitschrift "test" empfahlen niedergelassene Ärzte hier besonders häufig die Abteilung Geburtshilfe, wobei "Waldfriede" zusammen mit den gleichen Fachabteilungen der Caritas-Kliniken Pankow und des Universitätsklinikums Charité das Patientenurteil "gut" erhielt. Besonders wurden in dem adventistischen Krankenhaus die sehr gute Organisation und die ausgezeichnete Ruhe hervorgehoben. Patienten bewerteten die Information, die Wahrung der Privatsphäre, die Anerkennung als Gesprächspartner durch Ärzte und Pflegepersonal sowie Anteilnahme, Verpflegung, Komfort und Tagesablauf mit "gut". Verbesserungswürdig seien dagegen die sanitären Einrichtungen. In "Waldfriede" erblicken jedes Jahr rund 1 000 Babys das Licht der Welt.

Das 230-Betten-Akutkrankenhaus wurde 1920 gegründet. Es versorgt mit den Ab-teilungen Chirurgie, Innere, Gynäkologie, Geburtshilfe, Anästhes-ie und Röntgen jährlich 5 500 Patienten stationär und 3 500 ambulant. Es umfaßt neben einer Krankenpflegeschule ein Gesundheitszentrum und eine Sozialstation. "Waldfriede" wurde im letzten Jahr von der Weltgesundheitsorganisation in das "Netz gesundheitsfördernde Krankenhäuser" aufgenommen. Außerdem ist es Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg. Es gehört zum "Adventist Health Systems" der evangelischen Freikirche, die weltweit 161 Krankenhäuser und 313 Kliniken mit 3 675 Ärzten und 62 361 Krankenschwestern, Pflegern sowie sonstigem Personal unterhält.



Arbeit an Aussiedlern gewürdigt

Genthin, 12.11.1997/APD Bei dem bundesweiten Wettbewerb "Integration von Aussiedlern" gewann die Stadt Genthin in Sachsen-Anhalt eine Goldmedaille. Die gemeinsamen Aktivitäten der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg mit der örtlichen Adventgemeinde, wie Sprachclub, Gesprächskreise, Kinder- und Jugendarbeit, Hausbesuche und internationale Teestube, wurden in die Bewertung einbezogen, die ein 12köpfiges Experten-Team aus Bonn durchführte.



"Grüne Pastorin" von Wahl des EKD-Ratsvorsitzenden enttäuscht

Wetzlar, 12.11.1997/APD Sichtlich enttäuscht zeigte sich die Synodale und Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer von dem Ausgang der Wahlen zur Nachfolge des scheidenden EKD-Ratsvorsitzenden Landesbischof Klaus Engelhardt (65), der aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. Für sie setzen Engelhardts Nachfolger, Präses Manfred Kock von der Rheinischen Kirche und dessen Stellvertreter, der sächsische Landesbischof Volker Kreß, lediglich den "Status quo" der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ohne erkennbare neue Initialzündungen fort. Die "grüne Pastorin" befürchtet in dieser von den wenigsten erwarteten Wahl zudem einen Substanz- und Ansehensverlust des deutschen Protestantismus auf seinem Weg ins neue Jahrtausend. "Seriosität macht aus Kock allein noch keinen Kirchenführer", der außerdem schon jenseits der 60 sei. Antje Vollmer hatte nach ihren Worten von Anfang an auf den hochfavorisierten Spitzenkandidaten für das höchste Amt innerhalb der evangelischen Kirche, den Landesbischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, gesetzt, der für sie "Inbegriff einer Führungspersönlichkeit mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen und theologischem Charisma ist". Sie räumte jedoch ein, daß angesichts der derzeitigen Flügelbildung innerhalb der EKD in Liberale und Evangelikale der neue Ratsvorsitzende wie sein Vorgänger besser ein Mann des Ausgleichs sein sollte, was man auch von Kock erwartet. Keinerlei Chancen hatten auch zwei weitere hochgehandelte Spitzenkandidaten, wie Landessuperintendent Walter Herrenbrück, Evangelisch-reformierte Kirche, und Hessens Kirchenpräsident Peter Steinacker, der nicht einmal den Sprung in den 15köpfigen Rat der EKD schaffte. Vollmer kritisierte außerdem, daß die vier in den Rat gewählten Frauen mit nur 28 Prozent unterrepräsentiert seien.



"Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" eine "tolle Sache"?

Ostfildern bei Stuttgart, 12.11.1997/APD Die Chance, die Botschaft von der Rechtfertigung "heute als gemeinsame evangelisch-katholische Aussage, als 'Grundwahrheit der Rechtfertigungslehre', aussprechen zu können, dürfen wir nicht verschenken". Dies äußerte der scheidende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur derzeit viel diskutierten "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre", die vom Lutherischen Weltbund und vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen vorgelegt wurde. Landesbischof Engelhardt nahm anläßlich der Feier des 50jährigen Jubiläums des Konfessionskundlichen Instituts des Evangelischen Bundes in Bensheim eine ökumenische Standortbestimmung der EKD vor. Er sprach sich dafür aus, "den Schritt dieser gemeinsamen Erklärung jetzt zu gehen". Trotz grundsätzlicher Bejahung der Erklärung sei damit noch nicht die Kirchengemeinschaft zwischen evangelischer und katholischer Kirche erreicht, aber es sei ein Schritt getan, der Anlaß zu weiteren Schritten gebe. Auch der Leiter des Konfessionskundlichen Instituts, Reinhard Frieling, empfahl den Synoden, dem erreichten evangelisch-katholischen Konsens in Grundaussagen der Rechtfertigungslehre zuzustimmen. In den in der Erklärung ebenfalls genannten konfessionellen Unterschieden im Verhältnis von Rechtfertigungslehre und Kirchenverständnis liege jedoch noch weiterer Konfliktstoff.

Der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Horst Hirschler, sprach von einer "tollen Sache", wenn diese Erklärung zustande komme. Der evangelische Theologe Horst Georg Pöhlmann bezeichnete sie gar als eine "ökumenische Weltsensation". Demgegenüber gibt Harding Meyer, Altdirektor des Strassburger Instituts für ökumenische Forschung zu bedenken, daß bei einer Annahme der Gemeinsamen Erklärung noch längst nicht alle wichtigen Fragen geklärt seien. Dennoch wäre die Annahme des Dokuments "eine epochale Wende in der langen Trennungsgeschichte unserer Kirchen", auch wenn damit noch keine Kirchengemeinschaft erreicht würde.

Während die Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika (ELKA) auf ihrer im August tagenden Vollversammlung die Erklärung ohne Debatte mit 98,5 Prozent der über 1 000 stimmberechtigten Delegierten angenommen hat, ebenso wie zum Beispiel die kleine Evangelisch-Lutherische Kirche in Venezuela, melden sich in Deutschland und in den Nachbarländern Theologen, wie Eberhard Jüngel (Tübingen), Ingolf U. Dalferth (Zürich) sowie der ehemalige Stellvertretende Bevollmächtigte des Rates der EKD, Hermann E. J. Kalinna, kritisch mahnend zu Wort. Stein des Anstoßes sei vor allem die neue Textfassung von Abschnitt 18 der Gemeinsamen Erklärung, wie sie auf der zweiten und abschließenden Sitzung des Redaktionsausschusses mit Vertretern und Vertreterinnen des Lutherischen Weltbundes (LWB) und des Vatikans im Januar 1997 in Würzburg formuliert wurde. Laut Abschnitt 18 der endgültigen Textfassung sei die Lehre von der Rechtfertigung "ein unverzichtbares Kriterium, das die gesamte Lehre und Praxis der Kirche unablässig auf Christus hin orientieren will", während in dem Entwurf von 1996 die Lehre von der Rechtfertigung noch "als Kriterium" schlechthin galt. Die Katholiken sehen sich zudem laut neuer Textfassung von 1997 "von mehreren Kriterien in die Pflicht genommen", verneinen aber damit nicht "die besondere Funktion der Rechtfertigungsbotschaft".

Das hinzugefügte Adjektiv stiftet nach Meinung von Eberhard Jüngel eher Verwirrung als theologische Klarheit, wie er in seinem Aufsatz "Um Gottes willen - Klarheit!" zeigt: "Denn, wenn 'Katholiken sich von mehreren Kriterien in Pflicht genommen sehen', das Besondere der Rechtfertigungslehre aber darin bestehen soll, ein 'unverzichtbares Kriterium' zu sein, müßten die anderen Kriterien, von denen 'Katholiken sich ... in Pflicht genommen sehen', doch wohl verzichtbare Kriterien sein. Wer aber kann sich von verzichtbaren Kriterien 'in Pflicht genommen sehen'? Die Argumentation führt sich selber ad absurdum." Hermann E. J. Kalinna greift Jüngels Argumentation auf und erinnert in seinem Kommentar im Pressedienst "idea" vom 1. Oktober mit Blick auf Luther daran, "daß der sich als Katholik nicht noch von anderen Kriterien, zum Beispiel Gehorsam, in Pflicht nehmen ließ". Das "wollte oder konnte Rom nicht hinnehmen. Das war der Bruch. Dieser beruhte nicht auf Mißverständnis oder seelsorgerlicher Rücksichtnahme. Er war in der Sache begründet." Kalinna schließt daraus, daß Katholiken und Lutheraner "in den Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre" weiterhin getrennt blieben, daran könne auch die Gemeinsame Erklärung nichts ändern. Jüngel hingegen plädiert für eine Fortschreibung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre, daß "die ihr jetzt noch anhaftenden peinlichen Zweideutigkeiten der Eindeutigkeit des Evangeliums von der Rechtfertigung des Gottlosen weichen".

Konsequenzen für das Miteinander der in der EKD und in der Leuenberg Konkordie vertretenen Kirchen befürchtet zudem der in Zürich lehrende deutsche Theologe Ingolf U. Dalferth, Professor für Systematische Theologie, in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 26. September 1997. Sollten die lutherischen Kirchen in Deutschland der Gemeinsamen Erklärung zustimmen, "würden die Kirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) die lutherischen Bekenntnisschriften künftig anders interpretieren als andere Kirchen in der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), die diese ebenfalls zu ihren Bekenntnisgrundlagen zählen". Die Folge wären laut Dalferth "Lehrgespräche zwischen den deutschen evangelischen Kirchen". Eine Annahme der Gemeinsamen Erklärung mache es zudem in Zukunft unmöglich, "die eigentlichen Pointen" der Rechtfertigungslehre "im ökumenischen Gespräch über alle noch offenen (also fast alle Fragen)" zur Geltung zu bringen. Hellhörig, so Dalferth, sollte zudem machen, "daß von offizieller katholischer Seite heute gefragt wird: Haben die lutherischen Kirchen nach der Annahme der Gemeinsamen Erklärung eigentlich noch einen theologischen Grund, von Rom fernzubleiben?"

Der adventistische Theologe Johann Heinz sieht in dem Dokument einen hohen Konvergenzwert, der aber "mit Ungenauigkeiten und manchmal mit Irreführung" erkauft werde. Es stelle sich die Frage, ob damit nicht der reformatorischen Lehre die Spitzen abgebrochen seien. Heinz sieht hier das Dilemma eines Ökumenismus um jeden Preis: "Man will unbedingt die Einheit und relativiert dabei die Wahrheit" (siehe Kommentar "Müssen wir jetzt dem Papst die Füße küssen?" von Johann Heinz in dieser APD-Ausgabe).

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre ist von Vertretern und Vertreterinnen des Lutherischen Weltbundes (LWB) und des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen auf der Grundlage der Ergebnisse der lutherischen-katholischen Dialoge über die Rechtfertigungslehre in den USA, in Deutschland und auf Weltebene erarbeitet worden. Sie liegt seit März 1997 der römisch-katholischen Kirche und den Mitgliedskirchen des LWB zur Stellungnahme vor, die bis Mai 1998 erfolgen soll. Die Kirchen sind gefragt, ob sie der Folgerung der Gemeinsamen Erklärung zustimmen können, daß "ein Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht" und daß auf dieser Grundlage auch die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts, soweit sie sich auf die Lehre von der Rechtfertigung beziehen, die Lehren der beiden Kirchen, wie sie in der Erklärung vorgelegt sind, nicht mehr treffen.



Für ein "Deutschland ohne Wehrpflicht"

Hannover, 12.11.1997/APD Ein "Deutschland ohne Wehrpflicht" fordert die Arbeitsgruppe zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistenden der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF). In einem Appell werden die Bundesregierung, das Verteidigungsministerium und die Fraktionen des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich für die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht einzusetzen. Begründet wird der Aufruf mit der weltpolitischen Sicherheitslage, die sich weitgehend entspannt und auf Regionalkonflikte konzentriert habe. Außerdem gelte es, nationales Denken angesicht der globalen Verflechtung von Wirtschaft, Kultur, Religion, Ökologie, Information und Technik zu überwinden. Die Fragen nach der Bewältigung von Konflikten in einer veränderten Welt machten völlig neue Antworten erforderlich. "Nationale Verteidigungsarmeen oder nationalstaatliche Verteidigungsbündnisse repräsentieren eine vergangene Welt und können die neuen Herausforderungen nicht mehr bewältigen. Eine allgemeine Wehrpflicht, die diesem Denken zugrunde liegt und auf einer konkreten nationalen Sicherheitslage fußt, bildet nicht mehr das Instrument, um auf moderne Konflikte zu antworten", heißt es in dem Appell. Viele Staaten verzichteten deshalb auf eine Wehrpflicht oder seien dabei, sie aufzuheben.

Der Aufruf befaßt sich auch mit Fragen im Hinblick auf eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht, die im Grundgesetz als Ausnahmeregelung gegenüber den Grundrechten formuliert ist. Deshalb wird nach Ansicht der Arbeitsgruppe die Rechtfertigung für die Aufrechterhaltung dieser Ausnahme auf Grund der sicherheitspolitischen Normalsituation hinfällig und zunehmend verfassungswidrig. Auch mit einer kleinen, aber qualitativ auf hohem technischen Stand sich befindlichen Berufsarmee sei die Verteidigung Deutschlands gewährleistet. Ein Freiwilligenheer könne bei entsprechender politischer Organisation und innerer Führungsstruktur in den Staat demokratisch eingebunden werden, wie dies auch in anderen Ländern praktiziert werde. Der finanzielle Aufwand für eine Berufsarmee sei auch geringer als bei Wehrpflichtigen. So hat das Hamburger Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik errechnet, daß bei einem Verzicht auf die Wehrpflicht die Bundesrepublik zur Unterhaltung einer Freiwilligenarmee von 200 000 Soldaten 13 Milliarden Mark pro Jahr sparen könne. Werde dieser Betrag zur Ausbildung und Finanzierung von Fachkräften in sozialen Einrichtungen verwendet, seien Zivildienstleistende dort nicht mehr nötig. Zwar würde der Wegfall der Wehrpflicht mehr junge Männer dem Arbeitsmarkt zuführen, aber durch ein früheres Studien- und Ausbildungsende treten viele früher und länger in den Arbeitsprozeß, zahlten mehr und länger Steuern sowie Sozialbeiträge und entlasteten dadurch die öffentlichen Kassen.

In der Arbeitsgruppe der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) befinden sich Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden, des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden, des Christlichen Gemeinschaftsverbandes Mühlheim/Ruhr, der Evangelisch-methodistischen Kirche, der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, der Heilsarmee, der Herrnhuter Brüdergemeine und der Kirche des Nazareners.



47,2 Millionen Mark für 72 neue Entwicklungsvorhaben

Stuttgart, 12.11.1997/APD Mit einem Betrag von 47,2 Millionen Mark fördert die Aktion "Brot für die Welt" 72 neue Entwicklungsvorhaben in Afrika, Asien und Lateinamerika. Dies entschied der Ausschuß für Ökumenische Diakonie in Stuttgart. Unterstützt werden insbesondere Programme der Dorf- und Gemeindewesen-Entwicklung sowie Initiativen zur Erschließung neuer Einkommensmöglichkeiten für arme Bevölkerungsschichten. Hierzu zählt beispielsweise die Ausbildung von Imkern in der südafrikanischen Provinz Natal. Die in dieser Region neu eingeführte Bienenzucht kann auch von Menschen mit geringem Einkommen und ohne Landbesitz betrieben werden.



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© APD Geändert am: 15.11.1997

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