APD


Deutschland


Siebenten-Tags-Adventisten mit neuem Emblem

Ostfildern, 18.02.1998/APD Ein neues Emblem führt die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in ihren Dienststellen und Gemeinden in Deutschland ein. Es zeigt ein aufgeschlagenes Buch mit Kreuz und Flamme. Das Buch symbolisiert die Bibel als unfehlbare Offenbarung des göttlichen Willens und alleinige Grundlage der adventistischen Lehre. Das im Zentrum des Logos stehende Kreuz weist auf Jesus Christus als Mitte des Glaubens und Lebens hin. Die Flamme gilt als Sinnbild für den Heiligen Geist, der Menschen zur Umkehr ruft, dem Gläubigen hilft, Gottes Willen zu tun, die christliche Gemeinde leitet, sie mit Fähigkeiten ausstattet, damit sie ihrem Auftrag der Evangeliumsverkündigung nachkommt, und in alle Wahrheit über Christus führt. In der Bibel werden aber auch Engel mit dem Feuer in Verbindung gebracht. So ist die dreigeteilte Flamme im Emblem auch ein Hinweis auf die Offenbarung des Johannes als letztem Buch der Heiligen Schrift, wo im 14. Kapitel drei Engel die weltweite Verkündigung des "ewigen Evangeliums" symbolisieren. Die linke nach oben zeigende Flammenspitze, soll an die Auferstehung und Wiederkunft Christi erinnern.

Bisheriges Emblem in Deutschland

Das bisherige Logo der Siebenten-Tags-Adventisten bestand in Deutschland lediglich aus den Buchstaben "STA" als Namensabkürzung. Das "t" stellte dabei ein stilisiertes Kreuz dar, um auf Christi Erlösungstat hinzuweisen. Die weltweit in 204 Staaten vertretene evangelische Freikirche hatte fast in jedem Land ihr eigenes Emblem. Erstmals in deren über 130jährigen Geschichte beschloß im Oktober 1996 der Vollausschuß der Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-Adventisten ein gemeinsames Logo für alle ihre Dienststellen und Gemeinden zu verwenden, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Es wird schrittweise in den einzelnen Ländern eingeführt. Bei ihm ist das Buch grün, das Kreuz weiß und die Flamme gelb gehalten.



35 479 Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland

Ostfildern bei Stuttgart, 18.02.1998/APD 35 479 erwachsene getaufte Siebenten-Tags-Adventisten leben gegenwärtig in Deutschland. Das sind 249 mehr als im letzten Jahr. Seit dem Tiefstand von 1989 mit 33 998 nimmt die Mitgliederzahl wieder kontinuierlich zu. Die Steigerung ist laut Pastor Dietrich Müller (Ostfildern), Sekretär des Süddeutschen Verbandes der evangelischen Freikirche, hauptsächlich auf den Zuzug von Adventisten aus der ehemaligen Sowjetunion zurückzuführen. Dazu kommen rund 11 300 Kinder und Jugendliche, die in Gruppen betreut werden. Zwar wurden in den letzten fünf Jahren 29 neue Adventgemeinden gegründet, dennoch verringerte sich ihre Zahl von 606 auf jetzt 574. Der Rückgang erfolgte durch Kündigung von Gottesdiensträumen und wegen nicht mehr bezahlbarer Mieterhöhungen in Ostdeutschland. So mußten kleinere Adventgemeinden aufgelöst und Nachbargemeinden angeschlossen werden.

Die Siebenten-Tags-Adventisten haben in der Bundesrepublik elf regionale Kirchenleitungen (Vereinigungen) sowie den Nord- und Süddeutschen Verband als überregionale Zusammenschlüsse. Sie unterhalten das Berliner Krankenhaus "Waldfriede", die Theologische Hochschule Friedensau bei Magdeburg, das Schulzentrum Marienhöhe, Darmstadt, mit Gymnasium, Kolleg und Realschule, sowie fünf Grundschulen. Ferner stehen acht Kindergärten, fünf Altenheime, vier Tagungsstätten, das Medienzentrum "Stimme der Hoffnung", Darmstadt, mit Blindenhörbücherei und Internationalem Bibelstudien-Institut, der Advent- und Saatkorn-Verlag, Lüneburg, sowie das ebenfalls dort ansässige DE-VAU-GE Gesundkostwerk unter adventistischer Leitung. Das Advent-Wohlfahrtswerk (AWW) betreut durch zahlreiche örtliche Helferkreise rund 50 000 bedürftige Menschen pro Jahr. Zu ihm gehören elf Beratungsstellen und Seelsorgezentren für abhängige Menschen, elf Suppenküchen, 37 Selbsthilfe- und Abstinenzgruppen, zehn Kleiderstuben, 120 Altenclubs, ein Dienstleistungstauschring, eine Arbeitsloseninitiative und 243 sonstige sozialtätige Gruppen. Der Deutsche Verein für Gesundheitspflege (DVG) hat zur Zeit 60 Regionalgruppen, die Seminare zur Gesunderhaltung (Prävention) und Raucherentwöhnungskurse anbieten. Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA-Deutschland gab 1996 8,8 Millionen Mark für humanitäre Maßnahmen in 26 Staaten der Erde aus.



Adventisten kritisieren gescheiterten Nichtraucherschutz

Hannover/Ostfildern, 18.02.1998/APD Kritisiert haben die Siebenten-Tags-Adventisten, daß es in Deutschland vorerst kein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern gibt. Der Bundestag hatte einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf mit 336 zu 256 Stimmen abgelehnt. Pastor Reinhard Rupp (Hannover), Vorsteher des Norddeutschen Verbandes und stellvertretender Vorsitzender der Adventisten in der Bundesrepublik, gab zu bedenken: "Jedes Jahr sterben hierzulande weit über 100 000 aktive und 400 passive Raucher. Was wäre, wenn alle diese Tabakopfer in einer einzigen großen Katastrophe an einem Tag getötet würden? Die Nation, aber auch die ganze Welt, wäre schockiert und entsetzt. Die Parlamentsmehrheit zog es jedoch vor, die Augen zu verschließen und nicht zu bedenken, was solch ein Gesetz hätte bewirken können. Anstatt sich für die Gesundheit, besonders für Kinder und Jugendliche einzusetzen, zeigte es sich, daß die meisten Parlamentarier statt dessen bereit waren, den Argumenten der Tabakindustrie zu folgen."

Auch Dr. Lothar Erbenich, Arzt am adventistischen Krankenhaus "Waldfriede" in Berlin, bedauerte die Parlamentsentscheidung. Deutschland sei das letzte Land in Westeuropa, das für Rauchen in der Öffentlichkeit keine Regelung habe. "Rauchen ist jedoch eine der ernstesten Gefahren für die Gesundheit. Eine Regierung, die hier nicht handelt, ist bedauernswert." Dr. Klaus Irrgang (Ostfildern bei Stuttgart), Referatsleiter des Deutschen Vereins für Gesundheitspflege (DVG), einer Einrichtung der Siebenten-Tags-Adventisten, zeigte sich ebenfalls über die Ablehnung enttäuscht. Der DVG habe sich sehr für einen Nichtraucherschutz eingesetzt, doch dem Parlament schien es mehr um den Schutz der Zigarettenindustrie als um den Schutz von Menschen zu gehen. "Anscheinend ist die Tabaksteuer wichtiger, als der Tod von Passivrauchern." Dem DVG wäre es lieber, wenn man dieses Problem durch gegenseitige Toleranz lösen könnte, so Irrgang. "Da aber die meisten Raucher abhängig sind, helfen keine Toleranzappelle, sondern nur gesetzliche Regelungen." Das zeige die tägliche Praxis an vielen Arbeitsplätzen. Der DVG, Mitglied in der "Koalition gegen das Rauchen", führt seit 1966 Raucherentwöhnungsseminare durch. Seitdem wurden rund 81 000 Kursteilnehmer zu Nichtrauchern. Das erprobte Raucher-Entwöhnungsprogramm "Endlich frei!" besteht aus neun Veranstaltungen von je eineinhalb bis zwei Stunden Dauer über einen Zeitraum von vier Wochen. Dabei geht es nicht nur um das "Weg vom Glimmstengel", sondern auch um die Einübung eines neuen Lebensstiles.

Der Initiator des gescheiterten Gesetzes, Bundestagsabgeordneter Roland Sauer (CDU), sprach von einem "schwarzen Tag für die Gesundheit". Die Entscheidung sei ein "Sieg der Ignoranz". Deutschland habe sich damit gegen weltweit anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen gestellt. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) meinte, auch er sei für den gesundheitlichen Schutz von Passivrauchern, aber gegen ein solches Gesetz. Es sei ein "Irrweg", mit immer mehr Gesetzen in das Leben der Menschen eingreifen zu wollen.



Evangelische Theologen sagen Nein zur Rechtfertigungserklärung

Tübingen, 18.02.1998/APD 148 evangelische Theologieprofessoren haben in einem Schreiben an die lutherischen Kirchenleitungen in Deutschland gefordert, der geplanten "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" zwischen dem Lutherischen Weltbund und dem Vatikan nicht zuzustimmen. Theologen, wie Barbara Aland (Münster), Jörg Baur (Göttingen), Gerhard Ebeling (Zürich), Martin Honecker (Bonn), Jörg Jeremias (Marburg), Jürgen Moltmann (Tübingen), Kurt Nowak (Leipzig) und Peter Stuhlmacher (Tübingen), sehen den in der Erklärung beanspruchten "Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre" nicht. Kein Konsens sei über die für lutherische Kirchen entscheidende Einsicht erreicht worden, daß die Rechtfertigung des Sünders allein durch den aus Gnade handelnden Gott erfolgt und daß der "Glaube Heilsgewißheit ist". Kein Konsens gebe es auch über "das Sündersein des Gerechtfertigten" und über die Bedeutung der guten Werke für das Heil. Nur ein unzureichender Konsens sei über das Verhältnis von Gesetz und Evangelium erreicht worden. Bei der "Funktion der Rechtfertigungslehre als Kriterium für Lehre und Leben der Kirche" gebe es ebenfalls keine Einigung.

Die Feststellung in dem Dokument, daß "Lutheraner die einzigartige Bedeutung dieses Kriteriums betonen" und daß "Katholiken sich von mehreren Kriterien in die Pflicht genommen sehen", schlössen einander aus. Die Hochschullehrer vermissen auch praktische Konsequenzen aus dem von der "Gemeinsamen Erklärung" beanspruchten Konsens in der Rechtfertigungslehre: "Mit ihm soll weder die Anerkennung der lutherischen Kirchen als Kirche Jesu Christi noch die ihres Amtes gegeben sein; für die Abendmahlsgemeinschaft ist folglich auch nichts gewonnen."

Bereits im November letzten Jahres hatte der adventistische Theologe Johann Heinz (Braunau am Inn) gegenüber dem APD erklärt, daß die "Gemeinsame Erklärung" einen hohen Konvergenzwert habe, der aber "mit Ungenauigkeiten und manchmal mit Irreführung" erkauft werde. Es stelle sich die Frage, ob damit nicht der reformatorischen Lehre die Spitzen abgebrochen seien. Heinz sieht hier das Dilemma eines Ökumenismus um jeden Preis: "Man will unbedingt die Einheit und relativiert dabei die Wahrheit".

Der Marburger Theologe Hans-Martin Barth verteidigte dagegen das Dokument und nannte die Kritik seiner Kollegen kontraproduktiv für den ökumenischen Dialog, da hier nach der Devise "alles oder nichts" vorgegangen werde. Der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Horst Hirschler, hält den Text der geplanten Erklärung für "theologisch, kirchlich und ökumenisch vertretbar". Er sei ein wichtiger Schritt zur vertieften Gemeinschaft zwischen den Kirchen der Reformation und der römisch-katholischen Kirche. Die VELKD-Generalsynode hatte der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" im Oktober letzten Jahres zugestimmt und ihren deutschen Mitgliedskirchen empfohlen, sich diesem Votum anzuschließen. Die Antworten der 122 Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes müssen bis zum 1. Mai 1998 vorliegen.



Beratungsscheine das kleinere Übel

Bensheim/Ostfildern, 18.02.1998/APD Die Entscheidung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz bezüglich der Schwangerschaftsberatung sei laut Stellungnahme des Konfessionskundlichen Instituts des Evangelischen Bundes, Bensheim, ökumenisch zu bedauern, da die in den letzten Jahren erreichte gemeinsame Sozialverkündigung der beiden großen Kirchen durch den Alleingang der Katholiken beeinträchtigt werde. Auch evangelischerseits bestehe Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Papstes, "viele ungeborene Kinder vor der Tötung zu retten und den Frauen in schwierigen Lebenssituationen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Seite zu stehen". Daß die römisch-katholische Kirche die Bescheinigung über eine Beratung als "Tötungslizenz" interpretiere und in ihrer Nichtausstellung ein Zeichen sehe, das "zur Schärfung des öffentlichen Gewissens beiträgt", werde nicht geteilt. Nach evangelischer Auffassung sei auch die Beibehaltung der bisherigen Praxis ein Zeichen; nämlich deutlich zu machen, daß es im Konflikt zwischen dem Recht des ungeborenen Lebens, der verantwortlichen Entscheidung der Frau, dem Schutzauftrag des Staates und den Wertüberzeugungen der Gesellschaft eine Lösung der sauberen Hände nicht geben könne. Ein wirksamer Schutz des ungeborenen Lebens sei am ehesten von der Gewissensbildung zu erwarten. Wenn durch Ausnutzung der vom Staat eröffneten Spielräume zugunsten des Lebens und der Beratung mehr Frauen in Not erreicht und Leben gerettet werden könne, sei eine ergebnisoffene Beratung christlich zu verantworten. Die Ausstellung eines Beratungsscheines erscheine deshalb als das kleinere Übel, so daß die evangelischen Beratungsstellen ihre Arbeit wie bisher fortsetzen würden. Gewissensentscheidungen von Frauen, die in Verantwortung vor Gott getroffen werden, seien auch ökumenisch zu respektieren.

Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, die in Deutschland keine Beratungsstellen unterhält, hatte bereits 1992 durch ihre Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) Richtlinien für ihre Gemeindeglieder zur Frage der Abtreibung beschlossen. Darin wird-- die "Abtreibung aus Gründen der Geburtenkontrolle, des Geschlechts des Kindes, des Geldes oder der Bequemlichkeit" entschieden abgelehnt. Die Kirchenlei-tung sei zwar nicht das Gewissen des einzel-nen, sollte jedoch "moralische Richt-linien" anbieten. Es wird zugestan-den, daß Frauen manchmal auch "in außer-gewöhnli-che Situationen" geraten könnten, "die ihnen große moralische oder medizini-sche Schwierigkeiten bereiten; zum Beispiel Lebensgefahr für die Schwan-gere, erhebliche Risiken für ihre Ge-sund-heit, schwere angeborene und durch sorgfältige Diagnose festgestellte Schäden beim Fötus- und Schwangerschaft als Folge von Vergewalti-gung oder Inzest". Das Dokument betont, daß in sol-chen Zwangs-lagen die letzte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch "nach angemessener Beratung" bei der Frau selbst liege. Sie sollte sich bei ihrer Entscheidung- von sachkundiger Information, von biblischen Grund-sätzen und vom Heiligen Geist" leiten lassen. Weiter heißt es, daß "jeder Versuch, eine Frau zu zwingen, ihre Schwanger-schaft fortzusetzen oder abzubrechen, als ein Verstoß gegen ihre persönliche- Frei-heit abge-lehnt" werde. Die Freikirche "sollte sich verpflichtet fühlen, bei der Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und psychologischen Faktoren, die zu einer Abtreibung führen können, mitzuwirken und denen Erleichterung zu schaffen, die unter einer persönlichen Entscheidung in dieser Frage leiden." Dabei dürften Christen "andere nicht verurteilen", sondern müßten allen beistehen, "die in Krisensituationen nach für sie gangbaren Wegen suchen".



Weltgebetstag der Frauen 1998 mit Liturgie aus Madagaskar

Mainz, 18.02.1998/APD Traditionsgemäß findet am ersten Freitag im März wieder der Weltgebetstag der Frauen in etwa 170 Ländern statt. Die Liturgie für den Gottesdienst am 6. März stammt diesmal von Christinnen aus Madagaskar, das zu den zehn ärmsten Ländern der Welt gehört. Die Gottesdienstordnung steht unter dem Motto "Fihavanana! Wer sind meine Nächsten?". "Fihavanana" bedeutet in der madagassischen Sprache "das Band, das uns verbindet" und drückt die besondere Gemeinschaftsbeziehung der Familien in der Gegenwart wie mit den Ahnen in der Vergangenheit aus. Der Begriff wurde in der Zeit der Not von den Kirchen aufgegriffen, um auch die Solidarität mit den Armen im Land auszudrücken.

Aus der Kollekte der deutschen Weltgebetstagsgottesdienste sollen drei Projekte in Madagaskar, China und Brasilien gefördert werden, um notleidenden Mädchen und Frauen zu helfen. Insgesamt wurden im letzten Jahr in 77 Ländern 203 neue Projekte für Frauen mit 3,7 Millionen Mark gefördert. 4,9 Millionen Mark spendeten die deutschen Gottesdienstbesucherinnen 1997. Der Weltgebets-tag geht in den USA auf das Jahr 1887 zurück und wird seit 1949 auch in Deutschland von gegenwärtig etwa einer Million evangelischer, katholischer, orthodoxer und freikirchlicher Frauen begangen.



Togoischer Asylbewerber erneut abgeschoben

München, 18.02.1998/APD Der togoische Asylbewerber Solona Bilakinam Saguintaah (29) ist erneut von den deutschen Behörden abgeschoben worden. Seine Verhaftung aus dem Kirchenasyl der oberfränkischen Adventgemeinde Wunsiedel und die Abschiebung in sein Heimatland hatten im September 1996 bundesweit Aufsehen erregt. Parteien, Kirchen und Flüchtlingsorganisationen übten damals Kritik an der Asylpolitik von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). Das Innenministerium hatte dagegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers geäußert. Im Oktober letzten Jahres war Saguintaah erneut aus Togo geflohen und illegal über Frankreich nach Deutschland eingereist. Da er aus einem "sicheren Drittland" in die Bundesrepublik kam, wurde er gemäß dem Schengener Abkommen mit einer Linienmaschine der Lufthansa nach Paris geflogen. Frankreich habe sich laut Behördenangaben zur Aufnahme des Togoers bereit erklärt und müsse jetzt über seinen Asylantrag entscheiden.



1999 Kirchentag in Stuttgart

Stuttgart, 18.02.1998/APD Unter dem Motto aus der Bergpredigt "Ihr seid das Salz der Erde" (Matthäus 5,13) findet vom 16. bis 20. Juni 1999 der 28. Deutsche Evangelische Kirchentag in Stuttgart statt. Dazu werden wieder über 100 000 Besucher erwartet.



Finnland für Kriegsdienstverweigerung zuständig

Bonn, 18.02.1998/APD Finnland wird künftig in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen den Bereich Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen betreuen. Darauf hat sich laut Auswärtigem Amt in Bonn eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union geeinigt. Bisher lag die Federführung in dieser Frage bei den Niederlanden. Wegen Abschaffung der Wehrpflicht und neuer Schwerpunkte in der Menschenrechtsarbeit hatten die Niederlande im vergangenen Jahr auf die Betreuung des Themas Kriegsdienstverweigerung verzichtet.





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© APD Geändert am: 17.02.98

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