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Adventistische Kinder müssen in Luxemburg am Samstag zur Schule
Eltern scheiterten vor Europäischem Gerichtshof
Straßburg/Frankreich, 24.06.1999/APD Gescheitert sind zwei adventistische
Familien aus Luxemburg mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg wegen der Unterrichtsbefreiung ihrer Kinder am
Samstag. Für die Siebenten-Tags-Adventisten gilt nicht der Sonntag, sondern
der biblische Sabbat als wöchentlicher Feiertag. Bis 1993 brauchten
Mitglieder der evangelischen Freikirche ihre Kinder nicht am Samstag zur
Schule zu schicken. Dann jedoch bestanden die Behörden auf den
Unterrichtsbesuch. Nachdem der Rechtsweg im Großherzogtum ausgeschöpft war,
wandten sich die Eltern an den Europäischen Gerichtshof. Die dortigen
Richter entschieden jedoch, daß das Recht auf Bildung ein Teil der
fundamentalen Rechte eines Staates sei, das geschützt werden müsse, und die
Freiheit der Religionsausübung einschränken könne. In einer demokratischen
Gesellschaft sei es erforderlich, die Schulordnung zu sichern. Der
Gerichtshof war der Ansicht, daß die Verweigerung der Schulbefreiung am
Samstag durch die luxemburgischen Behörden gerechtfertigt gewesen sei. Die
Nichtigkeitsklage der Eltern wurde abgelehnt.
Nach Ansicht von Maurice Verfaillie (Bern), Direktor für Religionsfreiheit
der europäischen Kirchenleitung Euro-Afrika Division der
Siebenten-Tags-Adventisten, widerspreche das Urteil der "Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen, die auch von den
europäischen Staaten ratifiziert worden sei. Deren Artikel18 laute
eindeutig: "Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion
... öffentlich oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst oder
Kulthandlungen zu bekennen." "Wir sehen hier einen sich verschärfenden
Konflikt. Obwohl das Recht auf Religionsfreiheit gesetzlich geschützt ist,
besteht eine zunehmende Tendenz, dieses Recht durch andere Rechte, die
angeblich vorrangiger sind, einzuschränken", so Verfaillie. Er zeigte sich
über das Urteil sehr besorgt, welches das Recht eines Menschen, seinen
Gottesdienst an dem Tag zu feiern, den ihm sein Gewissen vorschreibe,
mißachte. "Wir setzen uns sehr für Bildung ein, aber wir können ein
gesetzliches Verbot des Rechtes auf Gottesdienst nicht akzeptieren."
Rumänisches Kultusministerium grenzt adventistische Schüler aus
Bukarest/Rumänien, 24.06.1999/APD Einige Tausend adventistische Kinder
und Jugendliche kamen in Rumänien wegen der Aufnahmeprüfungen zu Gymnasien
und Berufsfachschulen in einen religiösen Gewissenskonflikt. Sie fanden
landesweit an einem Samstag statt, dem biblischen Ruhetag (Sabbat) der
Siebenten-Tags-Adventisten. Die evangelische Freikirche hatte sich
vergeblich um die Verlegung des Prüfungstermins oder eine Ausnahmeregelung
für ihre Schüler bemüht. Der Kultusminister betonte jedoch in einem
Gespräch mit dem Vorsteher der rumänischen Adventisten, Adrian Bocaneanu,
daß es sich um eine national geregelte Angelegenheit handele, bei der es
keinerlei Abweichung geben könne.
Das Kultusministerium habe auf stur geschaltet, kritisierte Pastor Viorel
Dima (Bukarest), Abteilungsleiter für Religionsfreiheit der dortigen
Freikirche. Die offizielle Befürwortung des adventistischen Anliegens durch
das Staatssekretariat für Religiöse Angelegenheiten, das Präsidialamt, die
Senatskommission für Bildung, den Senatspräsidenten und den rumänischen
Staatspräsidenten würden ignoriert. Die Adventisten hoffen dennoch, daß im
September eine Nachprüfung an einem Wochentag angesetzt wird. Die
Freikirche zählt in Rumänien 71 500 erwachsene getaufte Mitglieder in 1 052
Gemeinden. Sie unterhält ein theologisches Seminar, eine Klinik, eine
Krankenpflegeschule, drei Gymnasien, ein Verlagshaus und mehrere
Radiostationen. Seit 1870 ist sie im Land vertreten.
Adventisten für engere Verbindung zu chinesischen Glaubensangehörigen
Hongkong/China, 24.06.1999/APD Die Verbindung zu ihren
Glaubensangehörigen in China will die weltweite Freikirche der
Siebenten-Tags-Adventisten stärken. Wie deren Präsident Jan Paulsen in
einer Stellungnahme nach einer Tagung von adventistischen Leitern in
Hongkong erklärte, wolle man der veränderten Situation seit Rückgabe der
ehemaligen britischen Kronkolonie Rechnung tragen. Die Hongkonger
Adventisten seien um engere Beziehungen "zu ihren Glaubensbrüdern und
-schwestern in China" bemüht. "Unsere Kirche in China wird zweifellos
weiterhin ihre chinesische Identität widerspiegeln und gegenüber ihrer
eigenen Kultur und den Bedürfnissen der Gesellschaft in einem neuen
Jahrhundert sensibel sein", heißt es in der Erklärung. Die dortigen
Adventisten würden zwar auch künftig "die Angelegenheiten ihrer eigenen
Kirche in voller Souveränität regeln und verwalten", aber gleichzeitig "auf
ihre geistlichen und geschwisterlichen Verbindungen zu den Gemeinden der
Siebenten-Tags-Adventisten in aller Welt" bedacht sein.
Laut Paulsen, der bereits im letzten Jahr Peking besuchte und dort einen
Sabbatgottesdienst hielt, leben in China über 230 000 Adventisten. Bei der
Zwangseingliederung aller protestantischen Kirchen in die regimenahe
"Drei-Selbst-Bewegung" im Jahre 1950 waren es noch 21 000 gewesen. In
Hongkong gibt es 4 000 Adventisten. Die Freikirche unterhält in der Stadt
eine Mittelschule, drei Gymnasien, eine Hochschule und zwei Krankenhäuser.
(Anmerkung der Redaktion: Der vollständige Text der Stellungnahme findet
sich unter der Rubrik "Dokumentation".)
Erste adventistische Pastorin in den Niederlanden ordiniert
Huis ter Heide/Niederlande, 24.06.1999/APD Mit Elise Heikoop ordinierten
die niederländischen Siebenten-Tags-Adventisten zum ersten Mal eine Frau
zur Pastorin. Sie ist bereits als Seelsorgerin in den Adventgemeinden
Harderwijk, Lelystad und Zwolle tätig und erhält mit ihrer Amtseinführung
die Befugnis, in allen adventistischen Gemeinden der Niederlande als
Geistliche tätig zu sein. Sie darf grundsätzlich alle Funktionen eines
Pastors, wie Abendmahl, Taufe und Ehesegnung durchführen, hat jedoch, im
Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen, nicht das Recht, Kirchengemeinden
zu gründen oder aufzulösen und die Ordination eines Geistlichen
vorzunehmen. Laut dem Sekretär der niederländischen Adventisten, R. K. de
Raad (Huis ter Heide), ist die dortige Kirchenleitung an die Entscheidung
ihrer Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) gebunden, die eine völlige
Anerkennung von Pastorinnen nach wie vor ablehnt. Während der letzten
Generalkonferenz-Vollversammlung 1995 in Utrecht wurde ein Vorschlag der
nordamerikanischen Adventisten nicht angenommen, der den kontinentalen
Kirchenleitungen (Divisionen) die Entscheidung überlassen sollte, ob sie
Frauen als Pastorinnen ordinieren oder nicht. Die Freikirche kennt seit
1984 das Laienamt der weiblichen eingesegneten Ältesten. Die Bestätigung
von Pastorin Heikoop ohne vollständige Befugnis ist laut de Raad das bisher
äußerst Machbare in Sachen Frauenordination.
Die niederländischen Adventisten setzten sich, so deren Vorsteher G. H.
Koning, innerhalb der Weltkirche für die völlige Anerkennung der weiblichen
Geistlichen ein. In westlichen Ländern sei die Frauenordination im
allgemeinen konsensfähig, während sie bei den Adventisten in der übrigen
Welt meist abgelehnt werde. Bei diesem Tauziehen sei noch kein Ende
abzusehen. Auch in den Niederlanden stoße die Ordination von Frau Heikoop
nicht nur auf Zustimmung. Diejenigen, die für eine völlige Gleichstellung
sind, kritisierten den Kompromiß, andere befürchteten dagegen, daß mit dem
jetzt getanen Schritt das Nein der Generalkonferenz ausgehebelt werden
solle. In den Niederlanden gibt es 4 132 erwachsene getaufte
Siebenten-Tags-Adventisten in 52 Adventgemeinden. Die evangelische
Freikirche unterhält dort ein Altenheim, eine Anlage für betreutes Wohnen
und eine Grundschule.
Adventisten reagieren kritisch auf ARCIC-Dokument "Die Gabe der Autorität"
Silver Spring, Maryland/USA, 24.06.1999/APD Den Wunsch nach Einheit
unter den Kirchen verstehen sie, eine Anerkennung der päpstlichen Autorität
als Haupt der Weltchristenheit lehnen sie jedoch ab. Für die internationale
Leitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten bleibt die
Anerkennung der Autorität der Bibel mit den päpstlichen
Autoritätsansprüchen unvereinbar.
Mit ihrer Stellungnahme reagiert die Generalkonferenz (Weltkirchenleitung)
der Adventisten in Silver Spring, Maryland/USA auf einen Bericht der
internationalen anglikanisch-katholischen Kommission (ARCIC). Darin wird
empfohlen, den Papst als Oberhirten der Christenheit anzuerkennen. "Im
Rahmen seines Amtes hat der Papst die spezielle Aufgabe, die Wahrheit zu
erkennen. Dies ist der Ausdruck seiner universellen Autorität", heißt es in
dem Dokument. Diese Autorität bedeute, so ARCIC, daß der Papst im Sinne
eines prophetischen Amtes einen Führungsanspruch in der Welt und
insbesondere in der katholischen und anglikanischen Glaubensgemeinschaft
habe.
In ihrer Reaktion kritisieren die Siebenten-Tags-Adventisten am Bericht,
daß er die Tradition über die Autorität der Bibel setze. Man verstehe zwar
den Wunsch nach Einheit, sagte Jan Paulsen, Präsident der weltweiten
Freikirche, doch entspreche dies nicht der Lehre, welche die Adventisten
vertreten. "Wir bekräftigen unsere historische Position und halten an der
Aussage der Reformatoren fest, daß die umfassende geistliche Autorität
allein in der Bibel als Gottes Wort begründet ist und niemals in einem
einzelnen Menschen", erklärte Paulsen dazu. Die Adventisten könnten
keinesfalls der anglikanisch-katholischen Kommissions-Empfehlung zustimmen,
denn die Autorität der Bibel und der Autoritätsanspruch des römischen
Bischofs seien unvereinbar, betont auch Ekkehardt Müller, stellvertretender
Direktor des Biblischen Forschungsinstituts der Generalkonferenz.
Das am 12. Mai vorgestellte, 14 Seiten lange Dokument "Die Gabe der
Autorität" ist die dritte Verlautbarung von ARCIC zur Frage der Autorität
in der Kirche. Der Bericht ist an katholische Bischofskonferenzen und
anglikanische Kirchen in der ganzen Welt verschickt worden. Der
anglikanische Erzbischof, George Carey, erklärte dazu in einer
Stellungnahme: "Der Bericht 'Die Gabe der Autorität' behandelt wichtige
Themen des kirchlichen Auftrags und ich empfehle den Text allen Anglikanern
zu einer sehr sorgfältigen Prüfung." Falls von den Entscheidungsgremien
beider Gemeinschaften die Zustimmung erfolgt, so die Kommission in dem
Dokument, werde das Thema der Autorität "kein Grund mehr für einen
Fortbestand des Bruchs der Gemeinschaft zwischen den beiden Kirchen sein."
ARCIC ist eine 1970 geschaffene Kommission von 18 anglikanischen und
römisch-katholischen Theologen.
Adventistische Parlamentsabgeordnete mit einfachen politischen Ansichten
Neu Delhi/Indien, 24.06.1999/APD Die erste Siebenten-Tags-Adventistin, die als Parlamentsabgeordnete ins indische Unterhaus gewählt wurde, verdankt nach eigenen Worten viel ihrer Ausbildung in adventistischen Schulen. "Ich war immer dankbar für die dort empfangene Bildung", sagte Kim Gangte gegenüber der indischen Gemeindezeitschrift der evangelischen Freikirche. "Meine politischen Ansichten sind sehr einfach. Es sind Liebe zu den Menschen, Wertschätzung allgemeingültiger Normen, Achtung der Menschenrechte und Dienst am Volk." Es sei nicht ihre Entscheidung gewesen, sich als Parlamentskandidatin aufs tellen zu lassen. Sie habe hierbei zu Gott um Rat gebetet. Während des Wahlkampfes wurde sie entführt und drei Stunden gefangen gehalten. Nach ihrer Befreiung habe sie die Entführer eindringlich gebeten, den Weg der Gewalt aufzugeben. Frau Gangte ist Abgeordnete der Kommunistischen Partei Indiens im Unterhaus. Mose sei ihr Lieblingspolitiker, da er "eine unendliche Liebe für sein Volk Israel hatte".
"Gemeinsame Erklärung" wird in Augsburg unterzeichnet
Genf/Schweiz, 24.06.1999/APD Der Lutherische Weltbund (LWB) und die
römisch-katholische Kirche werden die "Gemeinsame Erklärung zur
Rechtfertigungslehre" am 31. Oktober in Augsburg unterzeichnen. Während
einer Pressekonferenz in Genf betonten Dr. Ishmael Noko, Generalsekretär
des LWB, und Edward Idris Kardinal Cassidy, Präsident des Päpstlichen Rates
zur Förderung der Einheit der Christen, die besondere Bedeutung der
Unterzeichnung. Sie sei ein Markstein im 30jährigen katholisch-lutherischen
Dialog, der nach dem II. Vatikanischen Konzil im Jahre 1967 begann, und
zugleich neue Möglichkeiten für eine zukunftsorientierte Annäherung der
christlichen Kirchen eröffne.
Die römisch-katholische Kirche und der Lutherische Weltbund hatten sich
zuvor auf eine "Gemeinsame offizielle Feststellung" geeinigt, um die
"Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" im unveränderten Wortlaut
bestätigen zu können. Beide Konfessionen erklären darin einen "Konsens in
Grundwahrheiten" und daß die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts die in
der "Gemeinsamen Erklärung" dargelegte lutherische und katholische Lehre
nicht treffen. Noch kontroverse Fragen sollen im weiteren Dialog erörtert
werden. Die erreichte Übereinstimmung wird in einem "Anhang" zur
"Gemeinsamen Feststellung" erläutert, in dem umstrittene Fragen aus der
Diskussion des vergangenen Jahres geklärt werden. Dabei geht es, so das
Konfessionskundliche Institut des Evangelischen Bundes, Bensheim, nicht um
eine Zusatzerklärung zur "Gemeinsamen Erklärung", die möglicherweise
nochmals den lutherischen Synoden vorgelegt werden müßte, sondern um eine
Klärung von Mißverständnissen, Rückfragen und bleibenden Aufgaben.
Thematisiert werden der Sündenbegriff, das "allein" im Glauben, die
"Bewahrung der Gnade", der Lohngedanke und die besonders umstrittene Frage
nach der Rechtfertigungslehre als einzigem Kriterium der Lehre. Ferner
stellt der Anhang klar, daß die Antwortnote der katholischen Kirche vom
Juni 1998 "weder die Autorität lutherischer Synoden noch die des
Lutherischen Weltbundes in Frage stellen" soll, sondern daß der Dialog
gleichberechtigt geführt werde.
Mit dieser "Gemeinsamen Feststellung" werde nach Ansicht des
Konfessionskundlichen Instituts zweierlei erreicht: Die Irritationen,
welche die erste römisch-katholische Antwort vom 25. Juni 1998 ausgelöst
hatte, seien aus dem Weg geräumt. Die Lehrverurteilungen des Konzils von
Trient würden die evangelische Lehre nicht betreffen, und die Autorität
evangelischer Synoden werde anerkannt. Das sei ein bemerkenswerter Vorgang.
Es habe den Anschein, als ob der lutherische Einspruch zu einer Veränderung
der katholischen Aussagen führte. Zweitens stelle die "Gemeinsame
Erklärung" einen bemerkenswerten Konsens in der Rechtfertigungslehre dar,
ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr ökumenischer Gemeinschaft.
Evangelische Bedenken, die "Gemeinsame Erklärung" würde die reformatorische
Botschaft verkürzen, dürften damit hinfällig sein. Der Dialog über offene
Fragen und bleibende kirchentrennende Gegensätze könne im Lichte dieses
Konsenses in Grundaussagen des Glaubens weitergeführt werden.
Auf der Grundlage der Antworten der Mitgliedskirchen des Lutherischen
Weltbundes hatte dessen Rat die "Gemeinsame Erklärung" am 16. Juni 1998
angenommen. Am 25. Juni 1998 gab die römisch-katholische Kirche eine
Stellungnahme zu dieser Erklärung ab, wobei deutlich wurde, daß die beiden
Dialogpartner die "Gemeinsame Erklärung" nicht in derselben Weise bestätigt
hatten. Außerdem warnten auch evangelische Theologieprofessoren vor einer
Vereinnahmung des Protestantismus durch die römisch-katholische Kirche. In
Nachverhandlungen einigten sich beide Konfessionen auf eine "Gemeinsame
offizielle Feststellung", zu der ein "Anhang" gehört, um die "Gemeinsame
Erklärung" unterzeichnen zu können. Daß die Unterzeichnung auf den 31.
Oktober in Augsburg terminiert ist, hat symbolische Bedeutung. Der 31.
Oktober erinnert als sogenannter Reformationstag an den Thesenanschlag
Martin Luthers in Wittenberg im Jahre 1517. Dem 1530 in Augsburg tagenden
Reichstag legten die Evangelischen ihr Bekenntnis, die "Confessio
Augustana", vor, die noch heute für viele lutherische Kirchen von
grundlegender Bedeutung ist.
Der Lutherische Weltbund wurde 1947 in Lund/Schweden gegründet und zählt
heute 124 Mitgliedskirchen, denen rund 58 der 61,5 Millionen Lutheraner in
69 Ländern angehören. Zur römisch-katholischen Kirche gehören weltweit über
eine Milliarde Mitglieder.
Zivildienst in Griechenland mit Strafcharakter
Stuttgart, 24.06.1999/APD Das zum Jahresbeginn 1998 in Griechenland eingeführte Zivildienstgesetz habe laut der Zeitschrift "Zivil" immer noch Strafcharakter. Zwar kämen Kriegsdienstverweigerer nicht mehr ins Gefängnis, doch seien sie auch nach der Gesetzesreform massiven Diskriminierungen ausgesetzt: zum einen durch die abschreckenden Vorschriften des neuen Rechts selbst, zum anderen durch deren repressive Handhabung. Bisher sind etwa 180 griechische Kriegsdienstverweigerer, vorwiegend Zeugen Jehovas, anerkannt worden. Mehr als 110 von ihnen haben ihren Zivildienst begonnen. Sie müssen außerhalb von Athen und Thessaloniki einen heimatfernen Dienst leisten, dessen Dauer die des Militärdienstes (üblicherweise eineinhalb Jahre) um 18 Monate übersteigt. Während die normale Arbeitszeit griechischer Zivildienstleistender bei 40 Wochenstunden liegt, schrieben einige Dienststellen ihren Zivis eine Sieben-Tage-Woche mit täglich elf Arbeitsstunden vor. Unter anderem geschehe dies in Chania (Kreta), wo die örtliche Einrichtung für psychisch Kranke zudem einen ihrer Kriegsdienstverweigerer zusammen mit Patienten im selben Raum übernachten lasse. Weigere sich ein Zivildienstleistender, den übermäßigen Arbeitsanforderungen nachzukommen, bestehe das Risiko, daß er sein Recht auf Zivildienst verliert und zur Armee einberufen wird. Um künftige Verweigerer abzuschrecken, gebe es eine starke Tendenz, den griechischen Zivildienst zu militarisieren und als Langzeit-Zwangsarbeit auszugestalten.
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