LFK-Präsident mahnt Änderung des Mediengesetzes an

Stuttgart | APD

Lokale Inhalte auf Abruf durch intelligente TV-Geräte

Stuttgart, 13.08.2013/APD "Immer mehr Zuschauer verbinden ihren Flachbildschirm im Wohnzimmer auch mit dem Internet“, stellte der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg, Thomas Langheinrich, fest. Mehr als jeder fünfte Fernseher in Deutschland wäre entsprechend ausgerüstet. Allein 2012 seien über sechs Millionen derartiger Fernsehgeräte verkauft worden. Das sogenannte "Connected TV“ biete jetzt auch für Zuschauer regionaler Fernsehangebote neue Möglichkeiten, regionale Inhalte zeitunabhängig abzurufen. Ein entsprechendes Satellitenportal wurde in Stuttgart vorgestellt.

Allerdings warnte der LFK-Präsident bei aller Innovation auch vor den Herausforderungen durch die neue Technologie. So würden immer mehr Fernsehgeräte mit eingebauten Kameras ausgestattet, sodass der Zuschauer auf der Wohnzimmercouch zu erkennen sei und zudem automatisch nach seinem Nutzerverhalten ein Programmportfolio zusammengestellt werden könne. "Wir müssen sehr genau darauf achten, wer die personalisierten Daten über das Fernsehverhalten nutzt und in welchen digitalen Wolken sie entschwinden.“

Generell mahnte Langheinrich, auch Europabeauftragter der Medienanstalten in Deutschland, eine Anpassung der bundesdeutschen und europäischen Mediengesetze an, die von ihrer Ausrichtung noch auf den technischen Status Quo aus dem vergangenen Jahrhundert basierten. "Es macht wenig Sinn, wenn die klassischen Fernsehsender in ihren Programmen Werbegrenzen einhalten und den Jugendmedienschutz beachten müssen, andererseits über das gleiche Endgerät mit Hilfe von Apps Bewegtbild-Angebote herunter geladen werden können, die sich nicht an diese Vorgaben halten müssen. Neue Technik erfordert neue Regulierung.“

Handlungsbedarf sehe der Präsident auch bei der Listung der Fernsehprogramme, etwa in digitalen Programmführern (EPG), die der jeweilige Kabelnetzbetreiber nach Vielfaltsgesichtspunkten und diskriminierungsfrei unter Aufsicht der Medienanstalten zusammenstellen müsse. Diese Programmreihenfolge sei aber weder für die Fernsehgerätehersteller noch die Receiverproduzenten rechtlich bindend. Sie könnten nach eigenen Kriterien die Reihenfolge der Fernsehsender im Gerät bestimmen. "Es ist deshalb wichtig, dass auch Spartenprogramme und regionale Sender unter den Hunderten von digitalen Angeboten für die Zuschauer auffindbar bleiben und nicht die Gefahr besteht, dass der am meisten bezahlt, auch an vorderster Stelle gelistet wird.“ Deswegen fordert Langheinrich, dass die Regulierung nicht beim Kabelnetzbetreiber ende, sondern auch auf die Endgerätehersteller ausgeweitet werden müsse.

Als Anwendung der neuen interaktiven Fernsehtechnologie präsentierte Langheinrich gemeinsam mit der Bayerischen Medientechnik (bmt) und Geschäftsführern privater regionaler Fernsehsender ein neues lokales Satelliten-Portal. Es solle eine bessere Orientierung des Zuschauers und einen direkten Einstieg in das regionale Fernsehen bieten. Über eine Landkarte werde der Zuschauer zu dem Programm seines Regionalsenders geführt, wo er das Programm live sehen oder die Mediathek aufrufen könne. "Bislang konnten viele regionale Programme nur zu bestimmten Sendezeiten über Satellit empfangen werden, nun kann der Zuschauer über das bei vielen Geräten auf Kanal 99 voreingestellte Portal rund um die Uhr auf die baden-württembergischen Programme Baden TV, Rhein-Neckar-Fernsehen, Regio TV Stuttgart, Bodensee und Schwaben, TV Südbaden und L-TV zugreifen sowie einzelne Sendungen aufrufen“, informierte der LFK-Präsident. Einzige Voraussetzung sei, dass er einen internetfähigen Sat-Receiver oder ein internetfähiges Fernsehgerät mit Red Button-Funktion (roter Knopf auf der Fernbedienung) habe und es auch mit dem Internet verbinde.

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