Kirchenasyl in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz

Bonn und Ostfildern bei Stuttgart | APD

WEA-Botschafter für Menschenrechte widerspricht Bundesinnenminister

Bonn und Ostfildern bei Stuttgart, 16.02.2015/APD Ist das Kirchenasyl ein Versuch der Kirchen, eine Art christliche „Scharia“ über das Grundgesetz zu stellen? Nein, behauptet der Botschafter für Menschenrechte der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA), Professor Dr. Thomas Schirrmacher. Kirchenasyl sei erklärter Maßen kein Versuch, das Grundgesetz zu ersetzen, sondern geschehe unter ausdrücklicher Berufung und Bestätigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Schirrmacher nahm damit Stellung zu einer Äußerung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Deutschlandfunk, der das Kirchenasyl als ein konkurrierendes Recht einer Religion nach Art der islamischen Scharia kritisierte und den Kirchen vorwarf, dieses Recht über das deutsche Gesetz zu stellen. Der Minister, Mitglied im Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages, betonte, „die Verfassung gilt gegenüber jedermann, auch gegenüber der Kirche“.

Deutschland sei das einzige Land der Erde, das in seiner Verfassung ein Widerstandsrecht verankert habe, informierte Schirrmacher. In Artikel 20 (4) des Grundgesetzes heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Die Befürworter des Kirchenasyls wären der Überzeugung, dass in den konkreten Fällen das im Grundgesetz garantierte Asylrecht nicht umgesetzt werde, und versuchten, dieses Recht vorübergehend zu schützen, bis jeweils eine Lösung gefunden worden sei.

„Ich kann nicht beurteilen, inwieweit dies im Einzelfall tatsächlich so ist. Und man mag das im Einzelfall oder grundsätzlich anders sehen“, so der WEA-Botschafter für Menschenrechte. Auch müsse man damit leben, dass der Staat jederzeit sein Gewaltmonopol gegenüber den beteiligten Kirchengemeinden durchsetzen könne. Aber die Motivation derer in Frage zu stellen, die für konkrete Flüchtlinge Kirchenasyl organisierten, indem man sie mit Menschen vergleiche, die gegen Menschenrechte seien, unsere Werteordnung umstürzten oder alle Menschen zwingen wollten, nach ihren religiösen Vorstellungen zu leben, wäre völlig abwegig, kritisierte Schirrmacher. Das Kirchenasyl wende sich nicht gegen unsere demokratische Grundordnung, sondern lebe von ihr.

Laut der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ gebe es derzeit in Deutschland etwa 200 Kirchenasyle mit mindesten 359 Personen, davon seien 109 Kinder. Weitere Informationen unter www.kirchenasyl.de

Kirchenasyl in adventistischen Kirchengemeinden
Auch adventistische Kirchengemeinden hätten bereits Kirchenasyl gewährt, teilte der Pressesprecher der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, Pastor Holger Teubert (Ostfildern bei Stuttgart), mit. Bereits am 20. März 1996 habe die kleine, nur 26 Mitglieder umfassende Adventgemeinde Wunsiedel in Oberfranken im Fichtelgebirge über fünf Monate lang einen Flüchtling aus dem westafrikanischen Land Togo aufgenommen. Unterstützt worden seien die Adventisten damals von der örtlichen evangelischen Kirchengemeinde. Am 3. September 1996 habe die Polizei den 28-Jährigen in den Räumen der Adventgemeinde verhaftet. Er sei zwei Tage später in seine Heimat abgeschoben worden. Der Fall habe seinerzeit bundesweit Aufsehen erregt, da zum ersten Mal in Deutschland ein Kirchenasyl durch die Polizei beendet worden wäre. Parteien, Kirchen und Flüchtlingsorganisationen hätten Kritik an der Asylpolitik des damaligen bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) geübt. Das Innenministerium hätte dagegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers geäußert.

Laut Teubert habe im vergangenen Jahr die Adventgemeinde Hanau in Kooperation mit der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Hanau, der Initiative „Lampedusa in Hanau“ und der diakonischen Flüchtlingshilfe etwa zwei Monate lang einen 24-jährigen Flüchtling aus Eritrea aufgenommen. Die zuständigen Behörden hätten das Kirchenasyl respektiert. Die Adventgemeinde Nürnberg-Mitte habe im Herbst 2014 einer 33-jährigen äthiopischen Christin zwei Monate lang und Ende des Jahres zwei Muslimen, 18 und 26 Jahre alt, etwa einen Monat lang in ihren Räumlichkeiten Kirchenasyl gewährt. Auch dies sei mit ausdrücklicher Duldung der Stadt Nürnberg erfolgt.

Hilfe für Nigerianerin bei langem Rechtsstreit
Zudem habe das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 21. Juni 2012 (VG Karlsruhe – A 9 K 3384/10) rechtskräftig entschieden, dass die Nigerianerin Oluchi James als anerkannter Flüchtling in Deutschland bleiben dürfe, so Pastor Teubert. Damit sei ein fast dreijähriger Rechtsstreit zu Ende gegangen. Die Adventistin aus Jos, der Hauptstadt des nigerianischen Bundesstaates Plateau in der östlichen Zentralregion des Landes, habe schwere Verletzungen durch einen Anschlag auf sie erlitten. Ein adventistischer Pastor hätte daraufhin die Ausreise organisiert. Das Verwaltungsgericht habe in seinem Urteil festgestellt, dass es „die muslimischen Täter offensichtlich auf die Klägerin wegen ihrer christlichen Religion abgesehen“ hätten. Die Verletzungen von Oluchi wären „mit zahlreichen Presseberichten von Nachrichtenagenturen ohne weiteres in Einklang zu bringen. Nachdem mehrere Kirchen und Moscheen in Brand gesetzt worden waren, wurden Menschen mit Macheten zerstückelt, zu Tode geprügelt oder an Straßensperren angezündet. Medienberichte sprachen von 400 Toten.“ Laut Teubert hätten auch ohne Kirchenasyl damals in Mannheim unter anderem die örtliche Adventgemeinde, Pro Familia, die Stadt Mannheim, die nigerianische evangelischen Gemeinde und das christlichen Hilfswerk „Open Doors“ der Nigerianerin geholfen, das lange und schwierige juristische Verfahren durchzustehen.
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