Religionsfreiheit ist ein Rechtsanspruch

Berlin | APD

Berlin, 19.06.2009/APD Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) erinnerte auf einer Fachtagung in Berlin zum Thema "Religionsfreiheit als Menschenrecht: Christenverfolgung heute" daran, dass "Religionsfreiheit ein Rechtsanspruch" sei und die Verfolgung von Christen heute weitgehend ein verdrängtes Problem darstelle.

Der Leiter der Stabstelle Grundsatzfragen der Konrad-Adenauer-Stiftung, Dr. Helmut Reifeld, betonte in seiner Begrüßungsrede, dass die Religionsfreiheit viel mehr sei als nur ein Plädoyer für Toleranz. "Sie ist ein Rechtsanspruch", so Reifeld.

Die Religionsfreiheit ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten. Der entsprechende Text lautet: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Dennoch bleibe Religionsfreiheit in weiten Teilen unserer Welt nur ein Wunsch, bekräftigte Erika Steinbach, Mitglied des Bundestages (MdB) und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dabei seien die Christen die größte unterdrückte religiöse Gruppe. Steinbach sprach von rund 200 Millionen Christen, die heute vor allem in kommunistischen und islamischen Ländern verfolgt würden.

Arnold Vaatz (MdB), stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, beklagte die Rezeption des Themas der verfolgten Christen in Deutschland. "Wenn man hier in Deutschland darauf hinweist, dass es in der Türkei fast unmöglich ist eine Kirche zu bauen, dann erfährt man hierzulande eine erstaunliche Toleranz gegenüber der Intoleranz Andersgläubigen." Vaatz kritisierte zudem, dass die Kirchen selber nur selten das Thema der verfolgten Christen ansprechen würden.

Dass andere Religionsgemeinschaften ebenso bedroht sind, wie die Christen, betonte Prof. Dr. Gerhard Robbers vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Trier. Man müsse alle Religionen im Kampf für die Religionsfreiheit gewinnen. "Religionsfreiheit geht nicht gegen Religionen, sondern nur mit den Religionen", so Robbers. Das sei eine internationale Herausforderung. Der Kirchenrechtler forderte die Gründung von weiteren Institutionen, die sich auf interreligiöser Ebene für die Religionsfreiheit einsetzen.

Dr. Otmar Oehring, Leiter der Fachstelle Menschenrechte des internationalen Katholischen Missionswerkes "missio", vertrat eine differenzierte Meinung über den Begriff Christenverfolgung. "Dass Christen in vielen Ländern diskriminiert oder in manchen Fällen sogar ermordet werden, ist keine Frage", stellte Oehring fest. Aber von einer Verfolgung" zu sprechen hält der "Missio"-Experte für übertrieben und verallgemeinernd. Oehring ist auch Beauftragter der vatikanischen Ostkirchenkongregation für die Beziehungen der Türkischen Bischofskonferenz zu den europäischen Bischofskonferenzen und Institutionen.

Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Prälat Dr. Bernhard Felmberg, antwortete auf Oehring: "Mir wäre als Christ, der ich verfolgt und diskriminiert werde, egal wie die Sache genannt wird." Begriffsdiskussionen seien in diesem Zusammenhang nicht hilfreich.

Das Engagement für Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und Religionsfreiheit gehört nach eigenen Angaben zur zentralen Aufgabe der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.
_____________________________________________________________________________
Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit Quellenangabe "APD" gestattet!