Vollversammlung der ÖRK-Kommission für Glauben und Kirchenverfassung tagt auf Kreta

Genf/Schweiz | APD

Fragen der Ekklesiologie, Kirchenautorität und Rassismus auf der Tagesordnung

Genf/Schweiz, 07.10.2009/APD Die nächste Vollversammlung (Plenartagung) der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, einem der zentralen Arbeitsbereiche des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), findet vom 7. bis 13. Oktober in Kolympari auf der griechischen Insel Kreta statt. Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. wird die Tagung eröffnen, die unter dem Hauptthema steht: "Berufen, die eine Kirche zu sein".

Die 120 Mitglieder des Plenums der Kommission, die als weltweit repräsentativstes theologisches Forum der Christenheit gilt, werden sich mit der Frage der christlichen Einheit beschäftigen und ganz neue Perspektiven in ihre Reflexion einbeziehen. Auf der Tagung in Kreta stehen Fragen der Ekklesiologie, der Kirchenautorität und der Ethik und Moral (u.a. Rassismus, Proselytismus, Homosexualität und Stammzellenforschung) im Mittelpunkt. Zu den Kommissionsmitgliedern zählen Geistliche, Laien, Gelehrte sowie kirchliche Verantwortliche, die von ihren Kirchen ernannt werden.

Zu den Rednern der Tagung zählen u.a. Metropolit Prof. Gennadios von Sassima (Ökumenisches Patriarchat); Dr. Maake Masango, (Presbyterianische Kirche im südlichen Afrika, Südafrika); Dr. Marianela de la Paz Cot (Bischöfliche Kirche in Kuba); Dr. Minna Hietamäki (Evang.-Lutherische Kirche von Finnland); Schwester Ha Fong Maria Ko (Römisch-katholische Kirche, China/Italien); Dr. Paul Collins (Kirche von England); Dr. Hermen Shastri (Methodistische Kirche in Malaysia) und Dr. Viorel Ionita (Rumänische Orthodoxe Kirche).

Dreissig Mitglieder der Kommission bilden die Ständige Kommission, die unmittelbar vor Beginn der Plenartagung zusammentritt. Als Direktor der ÖRK-Programmeinheit für Glauben und Kirchenverfassung und Leiter des Sekretariats amtiert seit Januar 2008 der anglikanische Kanonikus Dr. John Gibaut aus Kanada.

Glauben und Kirchenverfassung ist eine der historischen Gründungsbewegungen des ÖRK. Die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung hat den Auftrag, Studien zu Fragen des Glaubens, der Kirchenverfassung und des Gottesdienstes im Zusammenhang mit der Einheit der Kirche durchzuführen und sich mit gesellschaftlichen, kulturellen, politischen, ethnischen und anderen Faktoren zu befassen, die sich auf die Einheit auswirken.

Gibaut äusserte sich in einem ÖRK-Interview zu den einzelnen Arbeitsschwerpunkten der Kommission und den aktuellen Studien. So liege im Bereich der Ekklesiologie den Kirchen das Studiendokument "Wesen und Auftrag der Kirche" seit 2005 vor. "Die Mitglieder des Plenums der Kommission werden um ihren Rat und ihre Meinung zur weiteren Ausrichtung dieser ekklesiologischen Stellungnahme gebeten. Wenn auch viele Menschen noch nichts von dieser Studie gehört haben, so glaube ich doch, dass dieser Text, sobald er in seiner endgültigen Fassung vorliegt, die ökumenische Landschaft genauso stark verändern wird wie "Taufe, Eucharistie und Amt" (BEM) es 1982, also vor einer Generation, getan hat," erklärte der Programmdirektor.

Nach Angaben von Kanonikus Dr. John Gibaut befasst sich die Kommission mit zwei weiteren Studienprojekten. "Es gibt zwei weitere Projekte, die die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung gerade erst in Angriff genommen hat: Eines trägt den Titel 'Quellen der Autorität' und setzt sich mit der Frage auseinander, auf welche Autoritäten die Kirchen sich stützen, wenn sie z. B. eine theologische oder ökumenische Entscheidung treffen oder eine ethisch-moralische Frage [behandeln]. Nicht alle Kirchen berufen sich auf dieselben Quellen der Autorität, und dieses Projekt wird versuchen, erste Antworten auf die daraus erwachsenden Fragen zu finden. Es steht in Zusammenhang mit der zweiten Studie, die den Titel "Ethisch-moralische Urteilsbildung in den Kirchen' trägt," stellte der ÖRK-Direktor fest. Dabei nannte er fünf Fallbeispiele ethisch-moralischer Urteilsbildung, die in der Studie enthalten sind: Globalisierung, Rassismus, Homosexualität, Stammzellenforschung und Proselytismus.

"Wir hoffen, dass wir den Kirchen ausgehend von diesen fünf sehr unterschiedlichen Beispielen ethisch-moralischer Entscheidungsfindung eine ´Checkliste´, also einen methodischen Ansatz, für die Entscheidungsfindung in diesen Fragen unterbreiten können," meinte Gibaut.

Zu den Mitgliedern der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung zählen Geistliche, Laien, Gelehrte sowie kirchliche Verantwortliche, die von ihren Kirchen ernannt werden. Neben den Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates der Kirchen gehören auch Vertreter der römisch-katholischen Kirche, der pfingstlichen und evangelikalen Traditionen sowie der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten dem Gremium an.

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