Schweizer Kirchenbund wählt neuen Ratspräsidenten

Herisau/Schweiz | APD

Herisau/Schweiz, 16.06.2010/APD Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) wählte am 14. Juni Pfarrer Dr. Gottfried Wilhelm Locher (44) zum Ratspräsidenten für die Amtszeit 2011-2014. Er tritt die Nachfolge von Pfarrer Thomas Wipf an, der Ende 2010 nach zwölf Jahren Dienst zurücktritt.

Pfarrer Locher leitet seit 2006 das Institut für Ökumenische Studien der Universität Freiburg/Schweiz. Seit 2008 ist er auch Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Zuvor war Locher seit 2000 als Ökumenebeauftragter und von 2001-2005 als Leiter der Abteilung Außenbeziehungen im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund tätig. Auf internationaler Ebene amtiert Locher seit 2004 als einer der Vizepräsidenten des Reformierten Weltbundes (RWB). Seine Amtszeit im RWB läuft in wenigen Tagen aus, da aus dem Zusammenschluss vom RWB und dem Reformierten Ökumenischen Rat (RÖR) bei einer vereinigenden Generalversammlung, die vom 18. bis 27. Juni in Grand Rapids (Michigan/USA) tagt, die neue "Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen" (WRK) entstehen soll.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund vertritt 26 reformierte Kirchen, einschließlich der Evangelisch-methodistischen Kirche, mit rund 2,4 Millionen Protestanten in der Eidgenossenschaft. Präsident und Rat des SEK sind Gesprächspartner der Bundesbehörden sowie nationaler säkularer und religiöser Organisationen. Auf internationaler Ebene vertreten sie die SEK-Mitgliedkirchen insbesondere im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), im Reformierten Weltbund (RWB), in der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE).

Die Abgeordnetenversammlung ist das Parlament (Legislative) des SEK. Sie tritt zwei Mal pro Jahr zusammen, im Juni als Gast einer Mitgliedskirche, im November in Bern. Die Mitgliedskirchen sind mit 70 Abgeordneten vertreten, die Diakonie- und die Frauenkonferenz stellen je zwei Delegierte mit Rede- und Antragsrecht.
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