"Wir bedauern sehr, dass durch ein Mitglied Leid verursacht wurde“

Stuttgart | APD

Stellungnahme der baden-württembergischen Freikirchenleitung der Adventisten

Stuttgart, 03.08.2010/APD Die Leitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart bringt in einer Stellungnahme ihre Betroffenheit darüber zum Ausdruck, "dass – unabhängig vom Ergebnis des laufenden Gerichtsverfahrens und aufgrund der eigenen Aussagen des Angeklagten – eine Grenzverletzung im Sinne des Verhaltenskodexes der Freikirche zur Prävention sexueller Gewalt stattgefunden hat“.

In dem für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbindlichen Verhaltenskodex geht es unter anderem darum, alles zu tun, dass Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendliche vor körperlichem und seelischem Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt geschützt werden.

"Wir bedauern sehr, dass durch ein Mitglied unserer Freikirche ein immer noch andauerndes Leid an einem jungen Menschen verursacht wurde“, heißt es in der Stellungnahme. Die Freikirche stehe inzwischen mit dem Opfer über den Koordinator des Fachbeirates "Sexueller Gewalt begegnen“ und dem zuständigen Seelsorger an seinem jetzigen Wohnort in Kontakt.

Der Angeklagte, der kein Angestellter der Freikirche sei, habe nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft von sich aus alle Ehrenämter in der Adventgemeinde Lahr niedergelegt, sodass sichergestellt sei, dass er seitdem keinen Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Freikirche mehr habe. "Als Siebenten-Tags-Adventisten wollen wir alles tun, um unsere Gemeinden und deren Veranstaltungen für junge Menschen zu einem sicheren Ort zu machen“, betont die baden-württembergische Freikirchenleitung in ihrer Stellungnahme.

Der Ausschuss der Freikirche in Deutschland hatte im Dezember letzten Jahres beschlossen, dass alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die junge Menschen betreuen, die von der Freikirche herausgegebene Broschüre "Sexueller Gewalt begegnen“ ausgehändigt bekommen und eine Selbstverpflichtung zur Prävention sexueller Gewalt unterschreiben müssen. Zusätzlich wird von allen Pastoren und allen Angestellten mit Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Außerdem wurden im Juni/Juli 2010 durch die 59. Generalkonferenz-Vollversammlung (Weltsynode) der Freikirche in Atlanta/USA umfangreiche Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in die weltweit geltende "Gemeindeordnung“ aufgenommen.
Die Stellungnahme der baden-württembergischen Freikirchenleitung wurde zur Kenntnis an alle ihre Gemeindeleiter, Pastoren und pensionierte Pastoren, an die Ausschussmitglieder der Freikirche in Baden-Württemberg, an die europäische Kirchenleitung der Adventisten in Bern und an die anderen adventistischen Freikirchenleitungen in Deutschland gesandt.

Nach dreitägiger Verhandlung verurteilte Ende Juni das Schöffengericht am Amtsgericht Offenburg den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs sowie sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Damit ging das Gericht weit über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der zehn Monate Haft gefordert hatte. Der Rechtsanwalt des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte sprach von harmlosen Handlungen ohne jeden sexuellen Hintergrund. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, sodass es nicht rechtskräftig ist.

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