Jahresbericht 2010 des US-Außenministeriums zur Religionsfreiheit weltweit

Washington D.C./USA | APD

Washington D.C./USA, 29.11.2010/APD Im internationalen Jahresbericht 2010 zur Religionsfreiheit bestätigte US-Außenministerin Hillary Clinton der Schweiz und Deutschland konstruktive Anstrengungen zum Schutz der Religionsfreiheit. "Das Recht, glauben oder nicht glauben zu dürfen, ohne Furcht vor Übergriffen seitens der Regierung, ist ein grundlegendes Menschenrecht“, heißt es im Bericht. Die Religionsfreiheit soll geschützt und gefördert werden, indem Handlungen der Regierungen zur Einschränkung der Religionsfreiheit, sowie das passive Tolerieren von Gewalt gegenüber religiösen Gemeinschaften, aufgelistet und publiziert wird.

Fortschritte und Mängel in Deutschland

Der deutschen Regierung bescheinigt der US-Jahresbericht, dass sie positive Anstrengungen unternommen habe, um die Integration der Muslime und anderer Minderheiten zu fördern. Es gäbe aber weiterhin Besorgnis bezüglich religiöser Minderheiten, wie Muslimen, Scientologen und Zeugen Jehovas. Der Bericht bemängelt, dass jüdische Friedhöfe geschändet und muslimische Gemeinschaften gesellschaftlich diskriminiert worden seien, wenn sie eine Moschee bauen wollten.

Die kirchlichen Sektenbeauftragten werden kritisiert, weil sie die Öffentlichkeit über Gefahren informiert hätten, die ihres Erachtens von religiösen Minderheiten (Vereinigungskirche, Scientology, Universelles Leben, Transzendentale Meditation) ausgingen.

Trotz des deutschen Bundesverwaltungsgerichtsbeschlusses von 2007, wonach der "Sekten-Filter“ rechtswidrig und diskriminierend sei, würden Scientologen bei Bewerbungsunterlagen für Arbeit und Aufnahme in politische Parteien mit ihm konfrontiert und deshalb diskriminiert.

Positiv wird vermerkt, dass Politiker Diskriminierung thematisierten und Integrationsbemühungen unterstützten. Den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) hätten etwa 180 religiöse Gruppierungen, darunter die evangelische und römisch-katholische Kirche, jüdische Gemeinschaft, Mormonen, Siebenten-Tags-Adventisten, Mennoniten, Baptisten, Methodisten, Christliche Wissenschaft und die Heilsarmee. Den Zeugen Jehovas sei der KdöR-Status in zwölf Bundesländern zugestanden worden, Nordrhein-Westfalen habe ihn jedoch verweigert.

Die muslimischen Gemeinschaften bildeten hinsichtlich der Körperschaftsrechte eine Ausnahme, heißt es im Bericht. Der Staat stehe zwar einer Anerkennung positiv gegenüber, die verschiedenen muslimischen Gemeinschaften erfüllten aber die Voraussetzung eines vom Gesetz vorgesehenen muslimischen Ansprechpartners nicht, mit dem die Regierung verhandeln könnte.

Fortschritte und Mängel in der Schweiz

Der US-Bericht hält fest, dass die Annahme der Minarett-Initiative im November 2009 eine Einschränkung der Religionsfreiheit bedeute. Es wird auch der Beschluss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates erwähnt, der im Juni 2010 die Schweizer Regierung aufforderte, den neuen Verfassungsartikel, der den Bau vom Minaretten in der Schweiz verbietet, außer Kraft zu setzen, weil er Muslime diskriminiere. Es wird ferner bemängelt, dass als "fundamentalistisch“ eingestuften Imamen die Aufenthaltsbewilligung verweigert oder dass keine Baubewilligungen für muslimische Friedhöfe erteilt worden seien.

Eine Quote für ausländische Missionare sei für 2011 erlassen worden, und ab 2012 dürften "religiöse Mitarbeiter“ von Organisationen nicht mehr einreisen, wenn sie keine theologische Ausbildung abgeschlossen hätten und nicht durch die Gastorganisation finanziert würden. Diese Bestimmung betreffe im Besonderen die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen).

Positiv wird vermerkt, dass die Schweizer Armee auf Grund der Zunahme von muslimischen Dienstpflichtigen Richtlinien zum Umgang mit spezieller Verpflegung und religiösen Vorschriften erlassen habe. Von der "Dokumentation zum Thema Religion für Angehörige der Armee“, profitierten auch adventistische und jüdische Militärdienstleistende, weil ihnen Urlaub aus religiösen Gründen zur Einhaltung des Sabbats bereits zum Ruhetagsbeginn am Freitagabend gewährt werden könne.

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