Freikirchliche Arbeitsgruppe für Kriegsdienstverweigerer beendet Tätigkeit

Niedenstein bei Kassel | APD

Niedenstein bei Kassel, 07.12.2011/APD Die in Niedenstein bei Kassel tagende Mitgliederversammlung der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) hat am 22. November beschlossen, dem Antrag ihrer Arbeitsgruppe (AG) 8 "Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (KDV) und Zivildienstleistenden (ZDL)" auf Auflösung nach 50-jähriger Tätigkeit stattzugeben. Die Mitgliederversammlung dankte ihrer AG "für das starke, jahrzehntelange beratende Engagement".

Noch im letzten Jahr sei in der AG 8 die Meinung vertreten worden, dass es auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 mit dem gleichzeitigen Ende des Zivildienstes genügend Betätigungsfelder, etwa in der Beratung kriegsdienstverweigernder Berufssoldaten sowie im Bereich Freiwilligen- und Friedensdienste, gebe, teilte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Gemeindediakon Armin Hoffmann (Berlin), mit. Es habe sich jedoch gezeigt, dass freiwillige Soldatinnen und Soldaten eine Probezeit von sechs Monaten hätten, um ohne Angabe von Gründen ihren Dienst zu beenden. Das werde auch genutzt. Wer danach oder als Berufssoldat verweigere, brauche die Hilfe eines Rechtsanwaltes, den KDV-Berater lediglich vermitteln könnten. Deshalb sei eine Vernetzung von freikirchlichen Beratern für Kriegsdienstverweigerer durch eine eigene Arbeitsgruppe nicht mehr erforderlich, so Hoffmann.

Friedensethische Themen würde beispielsweise auch die AG 11 der VEF "Evangelium und gesellschaftliche Verantwortung" aufgreifen; etwa bei der Vorbereitung des offenen Briefes der VEF an die Bundeskanzlerin zum Einsatz der Bundeswehr bei internationalen Konflikten, der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung und den Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und einigen Kultusministerien der Bundesländer. Ob die VEF eine neue Arbeitsgruppe "Freiwilligendienste" überhaupt benötige, müsse abgewartet werden, gab Hoffmann zu bedenken.

Nachdem im Januar 1960 das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst (später Zivildienst), in Kraft getreten war, sei von der "Konferenz der Evangelischen Freikirchen", wie die VEF damals hieß, eine Arbeitsgruppe zur beratenden und seelsorgerlichen Begleitung der Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistenden eingerichtet worden, erläuterte Diakon Hoffmann. Diese Arbeitsgruppe, die AG 8 der VEF, habe sich im Dezember 1961 konstituiert. "Sie half in den Anerkennungsverfahren durch Rechtsbeistand bei den Verhandlungen vor Prüfungsausschüssen, Prüfungskammern und Verwaltungsgerichten." Dieses Anerkennungsverfahren hätten alle Kriegsdienstverweigerer bis zur Einführung des schriftlichen Anerkennungsverfahrens Anfang der 1990ziger Jahre durchlaufen müssen. Daneben habe es die Vermittlung von Einsatzplätzen für Ersatzdienstleistende gegeben; eine Aufgabe, die zunehmend von den Jugendwerken und diakonischen Einrichtungen der Freikirchen übernommen worden sei.

"Die AG 8 sah es", laut Hoffmann, "als ihre vordringliche Aufgabe an, theologische und seelsorgerliche Hilfe zur Klärung der persönlichen Gewissensbildung und -entscheidung zu geben." Darüber hinaus habe sie sich auch zunehmend mit den Fragen der Ausgestaltung des Zivildienstes, der rechtlichen Entwicklung und der gesellschaftlichen Integration der Zivildienstleistenden befasst. "Zur Information und zur Gewissensbildung stellte die Arbeitsgruppe Arbeitsmaterial bereit. So beispielsweise die 1968 erstmalig erschiene Schrift ‚Soldat – Kriegsdienstverweigerer: was sagt dein Gewissen‘ und die Informationsbroschüre ‚Zivildienst – der andere Weg‘, die bis 1995 in der 18. ständig der neuen Rechtslage angepassten Auflage erschien." 2004 habe die AG 8 auch eine eigene Internetseite mit konkreten Hinweisen zu Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst eingerichtet.

Die Arbeitsgruppe habe sich zweimal im Jahr zu teils mehrtägigen Sitzungen getroffen, "veranstaltete Seminare, Schulungen und Rüstzeiten für Zivildienstleistende und war stets bemüht, die Fragen um Krieg und Frieden und das christliche Friedenszeugnis theologisch sorgfältig aufzuarbeiten", berichtete Hoffmann. Die AG 8 habe sich in den letzten Jahren unter anderem mit einer Intervention beim Europaparlament zur Einführung eines Zivildienstes in Griechenland, mit einer Stellungnahme gegen ein Gesetz zum Ehrenschutz der Bundeswehr anlässlich der Diskussion, ob Soldaten Mörder seien, mit einem Appell zur Abschaffung der Wehrpflicht und mit freikirchlichen Grundsätzen zum Zivildienst befasst. Außerdem hätten Gespräche mit dem Bundesamt für Zivildienst und Bundestagsabgeordneten zur Gestaltung des Zivildienstes stattgefunden.

Hilfreich sei dabei die Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche im "Beirat der EKD für Kriegsdienstverweigerer" und in der "Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer" (EAK) sowie in der "Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer" und im "Beirat für Zivildienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" gewesen, betonte Hoffmann.

In der VEF-Arbeitsgruppe zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistenden arbeiteten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden, des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden, der Evangelisch-methodistischen Kirche, der Herrnhuter Brüdergemeine, der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten und der Heilsarmee mit.

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