Ägypten: 15 Jahre Gefängnis wegen Übertritt zum Christentum

Beni Suef/Ägypten, Frankfurt am Main | APD

Beni Suef/Ägypten, Frankfurt am Main, 16.01.2013/APD In der oberägyptischen Stadt Biba, Gouvernement Beni Suef, sei am 13. Januar eine achtköpfige Familie zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie vom Islam zum Christentum konvertierte, wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mitteilte.

Die Menschenrechtsorganisation kritisierte das Urteil als "eklatanten Bruch völkerrechtlich bindender Menschenrechtsverträge" und forderte die deutsche Bundesregierung auf, nachdrücklich vom ägyptischen Präsident Mursi die Freilassung der Familie zu fordern. "Verträge müssen eingehalten werden", betonte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin, "auch dann, wenn sie mit archaischen Auslegungen des islamischen Rechts kollidieren."

Nadia Mohamed Ali, Mutter von sieben Kindern, war nach Information der IGFM ursprünglich Christin und sei vor 23 Jahren zum Islam konvertiert. Als sie sich nach dem Tod ihres 1991 verstorbenen Ehemannes entschlossen habe, wieder zum Christentum zurückzukehren, hätten ihr von 2004 bis 2006 sieben Beamte geholfen, die neuen christlichen Namen der Familienmitglieder in deren Geburtsurkunden sowie die Religionszugehörigkeit zu ändern und neue Personalausweise zu erstellen. Die Beamten seien nach Angaben des arabischen Nachrichtenportals "moheet" für ihre Mithilfe zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

"De facto kein Recht auf Religionsfreiheit"
Nach Angaben der IGFM wären in Ägypten de facto alle Religionen außer Islam, Christentum und Judentum verboten, ebenso die Religionslosigkeit. Durch die Anfeindungen von Islamisten sei die früher große und bedeutende jüdische Gemeinschaft in Ägypten praktisch erloschen. Die alteingesessene Minderheit der Bahai sei offiziell verboten und insbesondere Konvertiten vom Islam zum Christentum müssten Verhaftungen, Misshandlungen und sogar mit ihrer Ermordung rechnen, so die IGFM.

IGFM
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM wurde 1972 in Frankfurt am Main gegründet und hat dort ihren Sitz. Die IGFM Schweiz wurde 1983 als nationaler Zweig gegründet. Es gibt weltweit 26 Sektionen und vier nationale Gruppen.

Die IGFM ist eine von politischen Parteien, Regierungen und religiösen Gruppen unabhängige Non-Profit- und Nichtregierungsorganisation. Sie unterstützt Personen, die Opfer von politischer, rassistischer oder religiöser Verfolgung geworden sind, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Ihr Ziel, die Anerkennung der Menschenrechte und die Verbesserung der gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse, will die IGFM gewaltfrei erreichen. Sie hat Beobachterstatus beim Europarat sowie ECOSOC-(Roster) Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
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