EKD-Friedensbeauftrager: Bausoldaten haben Zivilcourage bewiesen

Bonn | APD

Bonn, 12.09.2014/APD Zum 50. Jahrestag der Einführung eines Waffenersatzdienstes in der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR hat der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, die Arbeit der ehemaligen Bausoldaten gewürdigt. "Die Bausoldaten in der DDR waren wichtige Wegbereiter und vielerorts auch Initiatoren der ostdeutschen Friedensbewegung", ist Brahms überzeugt. Er verwies darauf, dass viele dieser Bausoldaten durch ihre Tätigkeit, ihre Gewissensentscheidung und auch ihren Mut, viele Nachteile in Kauf zu nehmen, den ostdeutschen Staat und die ostdeutsche Gesellschaft zur Auseinandersetzung mit Fragen des Friedensdienstes gezwungen hätten.

"In einer militarisierten Gesellschaft wie der damaligen DDR gehörte viel Mut dazu, den Waffendienst in der NVA zu verweigern", unterstrich der EKD-Friedensbeauftragte. Die Betroffenen hätten trotz vieler Nachteile auch nach Ende des waffenlosen Dienstes in der Armee ihrem Gewissen gehorcht: "Sie haben Zivilcourage bewiesen."

Aber auch für die Kirchen in der DDR hätten die Bausoldaten eine wichtige Rolle gespielt. "Die Frage der Kriegsdienstverweigerung wurde auch in den Kirchen gestellt und belebte die dortige Diskussion über Frieden und friedensethische Fragen. Und nicht zuletzt waren viele Bausoldaten auch später treibende Kräfte und wichtige Impulsgeber in der kirchlichen Friedensarbeit", betonte Brahms, der auch der Leitende Geistliche der Bremischen Evangelischen Kirche ist. Umgekehrt habe aber auch der Einsatz der Kirchen für einen waffenlosen Friedensdienst mit dazu geführt, dass in der DDR als einzigem Staat im Warschauer Pakt ein solcher Waffenersatzdienst eingeführt wurde.

Für den Friedensbeauftragten des Rates der EKD sei es daher wichtig, dass die Arbeit und der Dienst der Bausoldaten nicht in Vergessenheit geraten, sondern weiterhin gewürdigt würden. "Es gibt auch heute noch viele Länder, in denen die Kriegsdienstverweigerung bestraft wird. Aber Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht und daher verbindlich zu gewährleisten."
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