Adventistische Kirchenleitung in Kalifornien ordiniert Pastorin

El Sobrante, Kalifornien/USA

© Grafik: NordNordWest/Wikimedia Commons

Adventistische Kirchenleitung in Kalifornien ordiniert Pastorin

Milton Freewater, Oregon/USA | APD

Die regionale Kirchenleitung (Vereinigung) der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordkalifornien (Northern California Conference) hat am 27. Januar in der Appian Way Seventh-day Adventist Church der Kleinstadt El Sobrante die Seelsorgerin Loretta Belton zum Pastorendienst ordiniert, wie der unabhängige journalistische Dienst Adventist Today (AT) berichtet.

Loretta Belton arbeitet in Teilzeit als Seelsorgerin im nördlich von San Francisco gelegenen Vallejo im Gesundheitszentrum „Adventist Health“, das auf Verhaltensgesundheit spezialisiert ist. Die 61-Betten-Einrichtung bietet kurzfristige psychiatrische Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an. „Adventist Health Vallejo“ gehört zu den Gesundheitsinstitutionen von „Adventist Health“ an der amerikanischen Westküste mit 19 Krankenhäusern und 280 Kliniken.

Belton sei nicht die erste Pastorin, die von der Nordkalifornischen Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten zum Pastorendienst ordiniert wurde, schreibt Adventist Today. Sie wäre aber die erste afro-amerikanische Pastorin, die von der Northern California Conference ordiniert worden sei. An der Ordinationsfeier haben laut AT einige Vertreter der Nordkalifornischen Kirchenleitung teilgenommen.

Keine uneingeschränkte Gleichstellung von Pastoren und Pastorinnen
Innerhalb der weltweiten Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten gibt es keine uneingeschränkte Gleichstellung von Pastorinnen und Pastoren. Im Juni 2015 stimmte die Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) in San Antonio/USA als oberstes Organ der Freikirche mehrheitlich gegen einen Antrag, die Entscheidung zur Ordination von Frauen den weltweit 13 teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) zu überlassen. In dieser Frage wurde bereits bei den Weltsynoden 1990 und 1995 negativ entschieden. Die Beschlüsse der Weltsynode stoßen vor allem in westlich orientierten Ländern auf Widerspruch.

Adventistische Frauen können nach der Entscheidung der Weltsynode in San Antonio zwar weiterhin nach ihrem mehrjährigen Theologiestudium in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten als Pastorinnen „gesegnet“ und damit beauftragt werden, Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vorzunehmen; doch ist diese Vollmacht örtlich begrenzt. Während die Ordination von Pastoren innerhalb der Freikirche weltweit Gültigkeit hat, dürfen gesegnete Pastorinnen nur in den Gebieten wirken, die zu einer Kirchenleitung gehören, welche die Segnung auch praktiziert. Ordiniert zum weltweiten Dienst werden lediglich männliche Geistliche. Nur sie dürfen in das kirchenleitende Amt eines Präsidenten einer regionalen (Vereinigung) und überregionalen Kirchenleitung (Verband/Union) berufen werden, da hierfür die Ordination notwendig ist.

Weltkirchenleitung erkennt die Ordination von Pastorinnen nicht an
Bereits in den Jahren vor der Weltsynode 2015 in San Antonio sind sowohl in den USA als auch in wenigen europäischen Ländern insgesamt knapp 40 Frauen zum Pastorendienst ordiniert worden. Pastorin Sandra Roberts wurde zudem im Oktober 2013 offiziell von der dafür zuständigen Delegiertenversammlung mit 72 Prozent Zustimmung zur Präsidentin einer Vereinigung, nämlich der Südostkalifornischen Kirchenleitung (SECC), gewählt. Voraussetzung für eine derartige Leitungsfunktion ist die Ordination. Da die Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) die Ordination von Pastorinnen nicht anerkennt, betrachtet sie auch die Wahl von Sandra Roberts für ungültig. Sie wird daher als SECC-Präsidentin im offiziellen Verzeichnis der Weltkirchenleitung nicht aufgeführt.

Zweistufiges Schlichtungsverfahren
Am 11.10.2016 beschloss der Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee) der Siebenten-Tags-Adventisten in geheimer Abstimmung mit 169 Ja- und 122 Nein-Stimmen das Dokument „Einheit in der Mission: Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten“ („Unity in Mission: Procedures in Church Reconciliation“). Es enthält ein zweistufiges Vorgehen der Generalkonferenz mit Kirchenleitungen, die Beschlüsse der Weltkirche nicht beachten, um sie dadurch in Übereinstimmung zu bringen.

Demnach sollen in einem ersten Schritt während eines Jahres verschiedene Konsultationen und Dialoge auf unterschiedlichen Ebenen der Kirche geführt und die entsprechenden Kirchenleitungen auch mittels eines Pastoralbriefs dringend gebeten werden, die Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirche wiederherzustellen. Sofern die Angelegenheit damit nicht geklärt werden kann und die Differenzen Glaubensüberzeugungen (Fundamental Beliefs) oder Beschlüsse beziehungsweise Richtlinien der Weltkirche (Working Policy) betreffen, soll die zweite Stufe mit verfahrensrechtlichen Schritten eingeleitet werden.

Während der Jahressitzung (Annual Council) des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung wurde den Delegierten am 9. Oktober 2017 das 14-seitige Dokument zum Schlichtungsverfahren kirchlicher Angelegenheiten mit dem Titel „Verfahren zur Schlichtung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II“ („Procedures for Reconciliation and Adherence in Church Governance: Phase II”) zur Abstimmung vorgelegt. Darin waren die verfahrensrechtlichen Schritte und deren Anwendung enthalten. Die Delegierten wiesen das Dokument nach sechsstündiger Sitzung mit einem Stimmenverhältnis von 184 zu 114 in geheimer Abstimmung an den vorbereitenden Ausschuss zur Überarbeitung zurück. Es soll während der Jahressitzung im Herbst 2018 in einer überarbeiteten Version erneut dem Exekutivausschuss vorgelegt werden.

Zur Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten gehören über 20 Millionen erwachsen getaufte Mitglieder in 215 Ländern. Die weltweite Kirchenorganisation umfasst die Generalkonferenz, 13 Divisionen, 135 Verbände/Unionen, 655 Vereinigungen und 81.552 Kirchengemeinden.

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