Artikel am 16. Juni 2008
Bei Kirchenaustritt keine Sperrung des Arbeitslosengeldes
Kassel, 16.06.2008/APD Wer aus der Kirche austritt und deshalb von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt wird, bekommt von Anfang an Arbeitslosengeld. In einem solchen Fall darf die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich keine Sperrzeit verhängen. In der mündlichen Verhandlung vom 29. Mai 2008...
2008-06-16T17:58:04.000Z
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