Artikel am 17. Oktober 2010

In Österreich werden Kirchen künftig leichter anerkannt

Wien/Österreich, 17.10.2010/APD Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die bisher vorgeschriebene 20-jährige Wartezeit für Religionsgemeinschaften gekippt. Nach den bisher geltenden Bestimmungen muss eine religiöse Gruppe oder Gemeinschaft 20 Jahre lang eine Religion ausüben und se...

2010-10-17T06:07:08.000Z