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Strukturreform der Adventisten in den Küstenbundesländern

Große Zustimmung für Strukturreform

Über den Antrag auf eine Zusammenlegung der bisherigen Verwaltungsgemeinschaften Niedersachsen-Vereinigung und Hansa-Vereinigung wurde in getrennten Abstimmungen votiert. Insgesamt stimmten 168 Delegierte dafür, 15 dagegen, es gab 3 Enthaltungen. Vorausgegangen war eine kurze Diskussion, in der einerseits die Befürchtung geäußert wurde, dass die Distanz zwischen örtlichen Kirchengemeinden und der übergeordneten Verwaltungsstelle wachsen könnte. Andererseits wurde auf die Einsparung von Ressourcen hingewiesen, die den örtlichen Kirchengemeinden zugutekämen.

Anschließend wurden die auf die neue Verwaltungsgemeinschaft angepassten Verfassungen und Geschäftsordnungen der regionalen Gebietskörperschaften der Freikirche in den fünf betroffenen Bundesländern diskutiert und beschlossen. Auch die Vorstände der bisherigen Verwaltungsgemeinschaften wurden auf Grundlage ihrer vorgelegten Rechenschaftsberichte von den Delegierten entlastet.

Das neu gewählte Führungsteam

Zum Präsidenten der künftigen regionalen Freikirchenleitung wählten die Delegierten mit überwältigenden Mehrheiten Pastor Dennis Meier, zum Vizepräsidenten Pastor Jan Kozak (er war bereits seit drei Jahren für beide ehemalige Verwaltungsgemeinschaften in dieser Funktion). Zu einem weiteren Vizepräsidenten wurde Pastor Alexander Vilem gewählt, er leitete bisher die Abteilung Adventjugend in der Niedersachsen-Vereinigung und wird weiterhin diese Abteilung zusammen mit dem bisherigen Jugendabteilungsleiter der Hansa-Vereinigung, Pastor Bastian Bak, leiten.  Neu im Team ist Finanzvorstand Axel Schroeder, er löst Steffen Entrich ab, der zuvor 17 Jahre lang für die Niedersachsen-Vereinigung und seit drei Jahren zusätzlich für die Hansa-Vereinigung in dieser Aufgabe tätig war. Als Abteilungsleiter für Kommunikation und Gemeindeaufbau wurden die Pastoren Dragutin Lipohar und Erhardt Dan gewählt, sie waren in gleicher Funktion bereits in der Niedersachsen- bzw. Hansa-Vereinigung tätig. Außerdem wurde der Exekutivausschuss der neu gebildeten Verwaltungsgemeinschaft als höchstes Entscheidungsgremium in der Zeit zwischen den Delegiertenversammlungen gewählt. Er setzt sich aus Vertretern der Kirchenmitglieder aller beteiligten Bundesländer und der Pastorenschaft zusammen.

Der Präsident der überregionalen Kirchenleitung von West- und Ostdeutschland, Pastor Johannes Naether, dankte dem ausscheidenden Präsidenten aus Niedersachsen, Ralf Schönfeld und Finanzvorstand Steffen Entrich für ihren 9- bzw. 17-jährigen Einsatz in den bisherigen Vereinigungen. Beide folgen einer Berufung in andere Tätigkeitsbereiche. Schönfeld wird in Rheinland-Pfalz lokale Kirchengemeinden betreuen und Entrich wagt einen Perspektivwechsel in einer Tierschutzstiftung an der Wesermündung, um Zeichen für einen neuen Umgang mit Tieren zu setzen, fernab jeglicher Nutztierhaltung.

Ziele der Strukturreform

Durch die Strukturreform soll die Verwaltung verschlankt werden, um mit den dadurch frei werdenden Ressourcen (Personal, Arbeitsmittel und Finanzen) „die eigentliche Arbeit effektiver und zielgenauer bewältigen zu können“, so wird es in der Broschüre „Wir gemeinsam im Norden“ formuliert. Der bisherige Finanzvorstand beider Verwaltungsgemeinschaften, Steffen Entrich, bezifferte die voraussichtliche Kostenersparnis vor den Delegierten auf ca. 160.000 Euro pro Jahr allein für die Arbeitsbereiche Vorstand und Verwaltung.

Die Zusammenlegung der beiden Verwaltungsgemeinschaften wurde über mehrere Jahre hinweg vorbereitet und in den zuständigen Gremien diskutiert. Auch die örtlichen adventistischen Kirchengemeinden wurden durch die genannte Broschüre Wir gemeinsam im Norden über dieses Vorhaben informiert. Die Arbeitsbereiche Verwaltung und Finanzen beider Vereinigungen wurden bereits in den vergangenen drei Jahren in Personalunion geleitet.

Hanse-Vereinigung

In der neu gebildeten Hanse-Vereinigung gibt es 6.069 erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 97 Kirchengemeinden und Gruppen, die von 45 Pastorinnen und Pastoren betreut werden. Im Gebiet der neuen Freikirchenleitung leben knapp 15 Millionen Einwohner. Unter adventistischer Leitung sind in dem Gebiet der Advent-Verlag Lüneburg und das Seniorenheim und Hospiz Uelzen angesiedelt.




Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt - Ein Kommentar

Ist die Religionsfreiheit in Gefahr?
Ist mit dieser Entscheidung die Religionsfreiheit bedroht? Darf man nun nicht mehr frei sagen, was man glaubt und was die Bibel sagt? Der Fall erinnert an die Verurteilung des Pfingstpastors Åke Green im Jahr 2004 in Schweden, die dann in den höheren Instanzen mit Rücksicht auf die Religionsfreiheit aufgehoben wurde. Welche Wellen wird der Fall Latzel in Deutschland schlagen? Zunächst muss festgehalten werden, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung voraussetzt, dass eine gruppenbezogene Aufstachelung zum Hass vorliegt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Latzel hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts von einer „teuflischen Homo-Lobby“ gesprochen und von „Verbrechern vom Christopher Street Day“, die überall herumliefen. Nach Einschätzung des Gerichts hatte er damit eine Stimmungsmache betrieben, die als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden könnte. Eine Rolle spielte für die Richterin auch, ein Zeichen gegen das zunehmend rauer werdende Klima in der Gesellschaft zu setzen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird. Es handelt sich um eine sogenannte Hate-Speech-Situation, die in vielen Rechtsordnungen geregelt und mit Sanktionen belegt ist. Es ist nicht einfach, derartige Fälle von Äußerungen abzugrenzen, die sich im Rahmen der Meinungs- und Religionsfreiheit bewegen und durch diese Grundrechte geschützt sind. Eine Grenzüberschreitung ist aber sicher gegeben, wenn Anstachelung zum Hass (Incitement to Hatred) vorliegt, wie es auch die deutsche Regelung des § 130 StGB vorsieht. Das ist gut so.

Klarer Standpunkt vs. Diffamierung
Es ist nicht dasselbe, ob ein klarer Standpunkt vertreten wird, auch wenn er nicht der Mehrheitsmeinung entspricht, oder ob diffamierend eine Gruppe von Menschen mit Verbrechern gleichgesetzt wird. Wichtig ist, dass sich in der rechtlichen Bewertung von Äußerungen die Grenze zukünftig nicht stärker zu Lasten der Religions-und Meinungsäußerungsfreiheit verschiebt. Hier gilt es, wachsam zu sein. Religiöse Meinungsäußerungen dürfen keineswegs deswegen eingeschränkt werden, weil sie nicht dem vermeintlichen Zeitgeist folgen.