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EAK: Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren muss geholfen werden

„Es ist wichtig, Menschen, die nicht an diesem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine teilnehmen wollen, zu unterstützen und ihnen Schutz und Asyl zu gewähren“, wird EAK-Vorstandsmitglied Dr. Horst Sebastian zitiert. Der evangelische Friedensverband unterstütze daher nachdrücklich den entsprechenden Aufruf mehrerer Friedens-organisationen an die führenden Repräsentanten der EU.

„Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht. Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt und dem dafür Verfolgung droht, der braucht unsere Hilfe“, so Horst Sebastian, der als Vertreter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen dem EAK-Vorstand angehört. Dieses Grundrecht müsse in allen Ländern, auch in denen, die sich im Krieg befinden, geschützt werden. „Darum darf auch Männern nicht die Ausreise aus der Ukraine verboten werden, wie dies derzeit geschieht“, so Horst Sebastian.

Kritik an strafrechtlicher Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine

Kritisch sieht die EAK auch die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine. So seien nach Angaben der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung wiederholt Männer, die aus religiösen Gründen den Kriegsdienst ablehnen, in der Ukraine zu Haftstrafen verurteilt worden, heißt es in der EAK-Pressemitteilung.

„Die ukrainische Verfassung sieht eine Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen und die Ableistung eines Ersatzdienstes vor, allerdings nur für Angehörige von registrierten religiösen Gemeinschaften wie den Adventisten, den Baptisten oder den Zeugen Jehovas. Doch auch dies ist mittlerweile außer Kraft gesetzt“, so Horst Sebastian. Er selbst ist Leiter des Referats Kriegsdienstverweigerung und Frieden der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland. „Es ist wichtig, dass auch die Ukraine hier die Gewissensentscheidungen achtet“, sagt er.

Die EAK hofft, dass der Aufruf an die EU von möglichst vielen Menschen unterstützt wird. Im März 2023 sollen die Unterschriften in Brüssel übergeben werden.

Über die EAK

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) wurde 1956 gegründet und ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die in den evangelischen Landeskirchen und in Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Sie beschäftigt sich mit Fragen der Friedensethik, Friedenstheologie, Friedenspolitik und Friedenspädagogik. Ihre Geschäftsstelle ist in Bonn ansässig. Weitere Informationen unter www.eak-online.de




Recht auf Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer

„Derzeit lehnen deutsche Behörden und Gerichte dies meist ab, weil Staaten ein Recht zugestanden wird, eine Wehrpflicht durchzusetzen“, kritisiert Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK. Das führe dazu, dass immer wieder auch Personen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben und in Deutschland Schutz vor Verfolgung suchen, in ihr Heimatland abgeschoben und dort wieder verfolgt würden. „Darum ist es wichtig, dass dies geändert wird“, fordert Buff.

Gewissensnot achten und schützen
„Es gibt viele Fälle, wo Menschen den Militärdienst verweigern oder desertieren, weil ihr Kriegsdienst eine Teilnahme an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeuten würde. Allein dies wäre schon Grund genug, den Betroffenen in Deutschland Schutz und Asyl zu gewähren“, betonte Maike Rolf, welche die EAK im Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) vertritt und für EBCO im European Youth Forum mitwirkt. „Es geht aber auch darum, deutlich zu machen, dass Kriegsdienstverweigerung ein unverzichtbarer Teil der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist. Eine Verweigerung des Kriegsdienstes, ebenso aber auch eine Desertion sind mutige persönliche Schritte aus Gewissensnot, die zu achten und zu schützen, aber nicht zu verfolgen sind“, so Maike Rolf.

Kein Interesse an Durchsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung
Für Friedhelm Schneider, EAK-Mitglied und EBCO-Vorsitzender, bleibe es ein inakzeptabler Zustand, dass die deutsche Bundesregierung keinerlei Interesse an der europäischen Durchsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung erkennen lasse. Offensichtlich fühle sich das Außenministerium nur unzureichend an die EU-Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit von 2013 gebunden, welche die Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ausdrücklich einfordere. Im Bereich des Europarats werde die jahrzehntelange Missachtung der Urteile des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs zugunsten türkischer Kriegsdienstverweigerer auch von deutscher Seite hingenommen, ohne dass Konsequenzen erfolgten. Die Ausblendung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus der staatlichen Menschenrechtspolitik sei, so Schneider, in vielfacher Hinsicht ein problematisches Signal, das dringend der Korrektur bedürfe.

Mittlerweile beobachte die EAK zudem mit Sorge, dass in vielen europäischen Ländern zunehmend Menschen, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern würden, Diskriminierungen ausgesetzt seien, sagte die EAK-Referentin Maike Rolf. Dazu komme, dass viele Länder mittlerweile auch wieder die Wehrpflicht einführen würden, so kürzlich in Litauen.

Kriegsdienstverweigerer auch in Deutschland
Doch auch in der Bundesrepublik sei die Kriegsdienstverweigerung (KDV) weiterhin ein Thema, gibt Wolfgang M. Burggraf zu bedenken. „Seit der Aussetzung der Einberufung zur Wehrpflicht in Deutschland spielt eine Kriegsdienstverweigerung zahlenmäßig nur eine geringe Rolle, aber auch heute verweigern weiterhin Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten aus Gewissensgründen den Kriegsdienst und landen oft vor Verwaltungsrichtern“, erläuterte der EAK-Geschäftsführer. Hier sei es Aufgabe der EAK, die Prozesse zu beobachten, aber auch den Betroffenen zur Seite zu stehen. Dazu komme, dass Soldatinnen und Soldaten, die einen KDV-Antrag stellten, oft auch unfairen Behandlungen nicht zuletzt durch Kameraden in der Bundeswehr ausgesetzt wären, die nicht zu akzeptieren seien. „Denn sie nehmen ein Grundrecht wahr“, so Burggraf.

EAK
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für jene, die in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung und Friedensarbeit zuständig sind. Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) wird im EAK-Vorstand von Dr. Horst Sebastian (Hamburg) vertreten. Er leitet das Referat Kriegsdienstverweigerung und Frieden der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland.