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Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland will Homosexuelle integrieren

Umfassende Integration Homosexueller in die EmK

Einstimmig bei vier Enthaltungen genehmigten die Delegierten das vorgelegte Beschlusspaket, mit dem eine drei Jahre dauernde intensive Diskussion über die volle Integration Homosexueller und die gleichzeitige Beheimatung traditioneller Haltungen in der Kirche gelöst werden sollte, so der Pressesprecher der EmK, Klaus Ulrich Ruof.

Für den Weg zu einer gemeinsamen Lösung wäre entscheidend gewesen, dass in der für die EmK aktuell gültigen Kirchenordnung an drei Stellen Änderungen und Anpassungen vorgenommen wurden. Mit diesen Änderungen und durch den Verzicht auf ausgrenzende Formulierungen zur Homosexualität und zu homosexuellen Menschen eröffne die jetzt getroffene Entscheidung die Möglichkeit zur „Segnung gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung“ sowie die Ordination Homosexueller für den pastoralen Dienst.

Gewissensfreiheit garantiert

In den Beschlüssen sei laut Ruof ausdrücklich die Gewissensfreiheit handelnder Personen und Gemeinden vermerkt. Das bedeute, dass Pastoren oder Pastorinnen nicht verpflichtet werden könnten, „gegen das eigene Gewissen anlässlich einer kirchlichen Trauung gleichgeschlechtliche Ehepaare zu segnen“. Ebenso wäre den Gemeinden die Freiheit eingeräumt, sich für „die Möglichkeit von Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung in der eigenen Gemeinde (zu) entscheiden“. Eine Verpflichtung, dass Gemeinden sich dafür öffnen müssten, bestehe nicht. Ebenso könnten Gemeinden signalisieren, dass sie keine Dienstzuweisung eines homosexuellen Pastors wünschen.

Traditionelle Haltung in der EmK weiterhin beheimatet

Mit der Öffnung der Kirche gehe die ausdrückliche Bestätigung einher, dass Menschen, die mit veränderten sexualethischen Richtlinien in Gewissensnöte kämen, weiterhin eine geistliche Heimat „in ihrer Kirche“ haben, betonte der Pressesprecher. Um dieser Beheimatung konkret Ausdruck zu verleihen, wäre der „Gemeinschaftsbund in der Evangelisch-methodistischen Kirche“ gegründet worden. In der Vorbemerkung zur Ordnung des Gemeinschaftsbunds stehe, dass neben sexualethischen Themen und Fragen auch darüber hinausgehende „Aussagen zu verschiedenen theologischen Fragen“ dazugehörten, die für die Beheimatung von Menschen im Gemeinschaftsbund und der EmK bedeutsam seien.

Dem Gemeinschaftsbund könnten sowohl Einzelpersonen als auch Gemeinden beitreten. Für Gemeinden, die sich als Ganzes dem Gemeinschaftsbund anschließen wollen, gebe es klare Regelungen für einen Beitrittsprozess. Auf Basis der schon vorläufig in Kraft gesetzten und jetzt bestätigten Regelungen hätten sich bisher rund siebenhundert Personen und 17 Gemeinden dem Gemeinschaftsbund angeschlossen.

Das gewachsene Vertrauen vertiefen

Der Bischof der EmK in Deutschland, Harald Rückert, äußerte sich sehr dankbar über die Art und Weise, wie die Entscheidung zustande kam. Es sei eine besondere Erfahrung gewesen, „dass den Delegierten als Entscheidungsträgern während der Tagung der Zentralkonferenz gelungen ist, was zuvor die Mitglieder am Runden Tisch über eineinhalb Jahre praktizierten: für den anderen zu denken, gut zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen“. Das habe ihn „tief bewegt und berührt“. Besonders hob er „die Stille nach der Beschlussfassung“ hervor: „Es gab keinen wie auch immer gearteter Siegesjubel, sondern tiefe Ergriffenheit angesichts des Geschenks der Einheit mitten in unserer Verschiedenheit.“

Es sei mit der Beschlussfassung „ein wichtiger Punkt unseres gemeinsamen Weges erreicht“. Die „gemeinsame Reise als Kirche“ gehe aber weiter. Dazu brauche es „Orte und Gelegenheiten, an denen die Wunden der Vergangenheit bei ‚konservativen‘, bei ‚progressiven‘ oder bei ‚queeren‘ Menschen heilen können und Versöhnung geschehen kann“. Außerdem betonte Rückert: „Es braucht noch Zeit, um das gewachsene Vertrauen zu vertiefen und zu noch mehr Selbstverständlichkeit in unserem Miteinander zu finden.“

Durch Umstrukturierung die Mission stärken

Mit einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen beschloss die Zentralkonferenz eine weitreichende Umstrukturierung der Gremien- und Verwaltungsarbeit der EmK in Deutschland, um die missionarische Ausrichtung der Kirche zu fördern und zu stärken, teilte Klaus Ulrich Ruof mit.

Die kirchliche Verwaltungsarbeit werde mit Verringerung der Anzahl von Gremien sowie Reduzierung von Sitzungen verschlankt. Außerdem erhielten die Gemeinden und Regionen vor Ort mehr Freiheiten, ihre Arbeit so zu organisieren, dass projektbezogen und zielgerichtet Schwerpunkte gesetzt werden könnten. Um besonders Ehrenamtliche zu entlasten, sollten die Geschäftsstellen der jeweiligen Jährlichen Konferenzen beispielsweise Verwaltungsaufgaben der Gemeinden wie Buchhaltung und Hausverwaltung übernehmen. Damit könnten Kräfte für inhaltliche und nach außen gerichtete Arbeit gebündelt werden.

Die Beschlüsse sähen außerdem vor, die regionale Teamarbeit, welche „gemischt professionell“ sein sollte, stark auszubauen. Das bedeute, nicht nur pastorale Kräfte wären im Blick, sondern auch andere Berufsgruppen wie Pädagogen oder Jugendreferenten, die in der Gemeindearbeit berufsspezifische Fähigkeiten einbringen könnten. Insgesamt zielten die Beschlüsse darauf ab, die Gemeinden zu ermutigen, projektbezogen zu arbeiten, neue Möglichkeiten auszuprobieren, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und in größeren Netzwerken viele sich daraus ergebende Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Gremien reduzieren, Finanzen einsparen

Mit dem Beschlusspaket verbunden wäre eine komplette Reorganisation der kirchlichen Gremienarbeit oberhalb der Ortsgemeinden. Die Neustrukturierung soll die Gremien verschlanken und vor allem für Ehrenamtliche den zeitlichen Aufwand außerhalb der Gemeindearbeit reduzieren sowie finanzielle Einsparungen erzielen. Im Zuge dieser Maßnahmen werde auch der Kirchenvorstand von rund dreißig auf gut zwanzig Personen verkleinert. Zudem soll die Aufgabe dieses Gremiums künftig schwerpunktmäßig in Leitung und Steuerung sowie Vernetzung und Information liegen.

Ein Jahr Übergangszeit

Ruof wies darauf hin, dass die Umstrukturierung mit der Beschlussfassung nicht komplett festgelegt sei. Viele der vorgeschlagenen Änderungen dienten laut der Erklärungen der Vorbereitungsgruppe zunächst „als Geländer“ und würden „eine grobe Richtung vorgeben“. In einer Übergangszeit von einem Jahr sollen die Voraussetzungen zur Umsetzung des Beschlusspakets geschaffen werden. Ab November 2023 werde dann die kirchliche Arbeit in den neugeschaffenen Strukturen weiterentwickelt.

Links zu den beiden verabschiedeten Beschlusspakete:

https://www.emk.de/meldung/mit-gegenseitigem-respekt-zur-loesung

https://www.emk.de/meldung/die-missionarische-ausrichtung-der-kirche-staerken

Evangelisch-methodistische Kirche

Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine weltweit strukturierte evangelische Freikirche, die aus einer Erweckungsbewegung in England im 18. Jahrhundert hervorging. Führende Persönlichkeiten am Anfang der Bewegung waren die Brüder John (1703 bis 1791) und Charles (1707 bis 1788) Wesley. Durch Rückwanderer aus England und den USA fasste die EmK auch in Deutschland Fuß.

Weltweit zählen sich zur Evangelisch-methodistischen Kirche (United Methodist Church) etwa zwölf Millionen Menschen. In Afrika, Amerika, Asien und Europa arbeitet die EmK auf Basis weltweiter und ineinandergreifender Strukturen. Sie ist bewusst nicht nationalstaatlich organisiert, sondern arbeitet über Ländergrenzen hinweg.

Höchstes Leitungsgremium ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz. Die Zentralkonferenzen sind der Generalkonferenz nachgeordnet und für die jeweilige Region zuständig. Sie tagen in der Regel alle vier Jahre, um formale, finanzielle und manche die Ordnung der Kirche betreffende Entscheidungen zu beschließen.

Zur EmK in Deutschland zählen sich rund 46.000 Kirchenglieder und Kirchenangehörige in rund 420 Gemeinden. Harald Rückert, Frankfurt am Main, ist der für Deutschland zuständige Bischof. Weitere Informationen: www.emk.de.




Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland bleibt vollständig Teil der weltweiten United Methodist Church

Der zurückliegende Sonntag (1. Mai), markiert den offiziellen Beginn der Global Methodist Church (GMC, Globale methodistische Kirche). Der Aufbau einer sich von der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (United Methodist Church, UMC) abspaltenden und jetzt unter dem Namen Global Methodist Church gegründeten Kirche zeichnete sich über Jahre hinweg ab. Letzte Anlässe waren die mit einer knappen Mehrheit für eine Ordnungsverschärfung in sexualethischen Fragen votierende außerordentliche Generalkonferenz der UMC im Februar 2019 mit daraus folgenden Auseinandersetzungen in vielen Bereichen der weltweiten methodistischen Kirche und die knapp ein Jahr später vorgelegte Mediationsvereinbarung „Versöhnung und Gnade durch Trennung“. Die formale Gründungsversammlung der GMC soll am morgigen Freitag (6. Mai) in Indianapolis im US-Bundesstaat Indiana stattfinden.

Gemeinschaftsbund sieht Segnung gleichgeschlechtlicher Paare kritisch

„Obwohl uns die theologischen Positionen dieser neuen Kirche nahe sind, müssen wir unseren Weg in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt nicht neu überdenken“, sagte Andreas Kraft mit Blick auf die erfolgte Gründung dieser neuen methodistischen Kirche. Kraft ist Sprecher des deutschen Gemeinschaftsbunds der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK), der aus Beschlüssen des für Deutschland zuständigen Kirchenvorstands hervorging. Diese Beschlüsse öffneten den Weg des deutschen Teils der EmK zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und Ordination Homosexueller zum pastoralen Dienst. Mit der Gründung des Gemeinschaftsbunds eröffneten die Beschlüsse gleichzeitig die weiterhin mögliche Beheimatung traditioneller Positionen in sexualethischen Fragen. Liberale und traditionelle Positionen gingen auf dieser Basis bewusst einen Weg versöhnender Gemeinschaft, heißt es in einer Presseerklärung der EmK.

„Zu diesen Beschlüssen stehen wir“, betonte der in einer Hamburger EmK-Gemeinde aktive Pastor und Sprecher des Gemeinschaftsbunds. Deshalb habe sich die Frage nach einem Beitritt zu dieser neuen Kirche nicht gestellt. „Neue, bemerkenswerte Ereignisse an anderen Orten führen nicht notwendigerweise dazu, die eigene Position neu zu beschreiben“, ergänzt Kraft die loyale Haltung zu dem in Deutschland eingeschlagenen Weg. Der Vorstand des Gemeinschaftsbunds habe die neue Sachlage nur kurz beraten und zur Kenntnis genommen. „Wir haben Frieden, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen“, bestätigt Kraft die kurz gefassten Äußerungen im Vorstand des Gemeinschaftsbunds. Der Bischof der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland, Harald Rückert, äußerte sich dankbar „für diese klare und verbindliche Haltung des deutschen Gemeinschaftsbundes. Der Weg in versöhnter und versöhnender Verschiedenheit, sei zwar anstrengend, aber verheißungsvoll.

Evangelisch-methodistische Kirche

Die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland (EmK) ist Teil der UMC, einer weltweit strukturierten evangelischen Freikirche, die aus einer Erweckungsbewegung in England im 18. Jahrhundert hervorging. Führende Persönlichkeiten am Anfang der Bewegung waren die Brüder John und Charles Wesley. Höchstes Leitungsgremium ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz.

Weltweit zählen sich zur UMC rund zwölf Millionen Menschen. In Afrika, Amerika, Asien und Europa arbeitet die UMC auf Basis weltweiter und ineinandergreifender Strukturen. Sie ist bewusst nicht nationalstaatlich organisiert, sondern arbeitet über Ländergrenzen hinweg.

Zur EmK in Deutschland zählen sich gut 46.000 Kirchenmitglieder und Kirchenangehörige in 432 Gemeinden. Harald Rückert, Frankfurt am Main, ist der für Deutschland zuständige Bischof.




Gemeinschaftsbund der Evangelisch-methodistischen Kirche gegründet

Die jetzt vollzogene Gründung des Gemeinschaftsbunds ist das Ergebnis einer anderthalbjährigen Beratung des im Mai 2019 für den deutschen Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) gebildeten Runden Tischs, so Klaus Ulrich Ruof, Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der EmK in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Dabei ging es um unterschiedliche Sichtweisen in Fragen der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Ordination Homosexueller. Der im vergangenen November vom Kirchenvorstand der EmK in Deutschland auf einstimmigen Vorschlag des Runden Tischs gefasste Beschluss sah die Gründung eines Gemeinschaftsbunds vor. Darin sollten Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat haben können.

Außerdem beschloss laut Ruof der Kirchenvorstand die vorläufige Außerkraftsetzung einiger Passagen der Lehre und Ordnung der EmK mit negativen Äußerungen zur Homosexualität. Ziel dieses Teils der Entscheidung sei, dass sich in Deutschland die EmK stärker für Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen öffnen und auch ihnen in der Kirche eine Heimat bieten könne.

Trotz unterschiedlicher Meinungen zusammenbleiben

In seinem Grußwort zur Gründungsversammlung erinnerte Harald Rückert, der für Deutschland zuständige Bischof der EmK, an den fast genau ein Jahr zurückliegenden Moment des Durchbruchs bei den Beratungen des Runden Tischs. Damals habe die einstimmige Entscheidung dieser aus einundzwanzig Personen mit sehr unterschiedlichen Überzeugungen zusammengesetzten Gruppe den Weg freigemacht, um als EmK in Deutschland trotz unterschiedlicher Meinungen zusammenzubleiben.

Die Gründung des Gemeinschaftsbunds als Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland habe, so Rückert, „in weiten Teilen der Ökumene viel Aufmerksamkeit erregt“ und „viel Zuspruch“ ausgelöst. Viele seien „beeindruckt, dass wir so weit gekommen sind mit dem ernsthaften Versuch ‚beisammenbleiben um Christi willen trotz unterschiedlicher Grundüberzeugungen‘“. Auch in der weltweiten EmK sei aufmerksam registriert worden, „was wir versucht haben: zusammen zu bleiben, gemeinsam in Gottes Mission zu stehen, im Wissen, dass wir einander in dieser Unterschiedlichkeit brauchen“.

In der Gesellschaft und auch in der Kirche würde zurzeit eher Spaltung, Abgrenzung und Trennung propagiert, bedauerte Rückert. Das geschehe leider auch in der eigenen Kirche weltweit. „Wir gehen einen anderen Weg in Deutschland“, betonte der Bischof demgegenüber. Er sieht darin „ein starkes Zeugnis“, das auch für die Gesellschaft bedeutsam sein könne.

Netzwerk mit hundert Hauskreisen geplant
Nach der Gründung des Gemeinschaftsbunds stünden die ersten Projekte an, um dem Bund Gestalt zu geben, erklärte Stefan Kraft. Er ist Superintendent für den EmK-Distrikt Essen sowie Leiter und Sprecher des Gemeinschaftsbunds. Vorrangig nannte er dabei ein als „Projekt 100 Hauskreise“ beschriebenes Netzwerk, mit dem Menschen verbunden werden sollten, welche die Anliegen des Gemeinschaftsbunds teilen. Des Weiteren würden Regionaltage geplant, die Organisation von Gebetsgruppen stehe an und es gehe um die Gewinnung von Mitarbeitern sowie die Entwicklung einer die Arbeit des Bundes unterstützenden Struktur. Interessenten könnten sich über die Internetseite des Gemeinschaftsbunds (http://www.gemeinschaftsbund.de/) informieren und sich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen.

Zur Information
Der Gemeinschaftsbund der Evangelisch-methodistischen Kirche wurde am 12. und 13. Februar 2021 im „Haus Höhenblick“, eine christliche Freizeit- und Tagungsstätte der EmK in Braunfels (Hessen), gegründet. Das Leitungsteam des Bundes besteht aus drei Personen: Superintendent Stefan Kraft (Essen) ist der Leiter und Sprecher, Pastor Steffen Klug (Braunfels) ist für Geschäftsführung und Kommunikation zuständig, Pastor Andreas Kraft (Hamburg) hat den Schwerpunkt Förderung geistlichen Lebens. Diese drei Personen bilden zusammen mit neun weiteren Personen den Vorstand des Gemeinschaftsbunds. Dazu gehören: Alexandra Brenner (Bietigheim), Pastor Reiner Dauner (Nehren), Prof. Dr. Roland Gebauer (Reutlingen), Pastor Andreas Hertig (Lauter-Bernsbach), Dorothea Hinske (Kaiserslautern), Stefan Kehr (Aue), Claudia Kittsteiner (Berlin) und Pastor Christian Meischner (Schönheide).

Evangelisch-methodistische Kirche

In Deutschland zählt die EmK 49.111 Kirchenmitglieder und -angehörige in 437 örtlichen Gemeinden, die von 296 Pastoren und Pastorinnen betreut werden (Stand 31.12.2019). Weltweit gehören zur Evangelisch-methodistischen Kirche (United Methodist Church) rund zwölf Millionen Mitglieder. Insgesamt sind es über 51 Millionen Menschen, die zu Kirchen methodistischer Tradition sowie mit ihnen verbundener unierter und vereinigter Kirchen zählen. Weitere Informationen: https://www.emk.de/.




Deutsche Methodisten finden Lösung in Homosexualitätsdebatte

Respektvolles Miteinander erreicht große Übereinstimmung bei der Entscheidungsfindung
Die sofort wirksam werdenden Beschlüsse umfassen nach Information von Klaus Ulrich Ruof vom EmK-Referat für Öffentlichkeitsarbeit im Wesentlichen zwei Änderungen der für den deutschen Teil der EmK gültigen Ordnung: Zum einen würden die wenigen Passagen mit negativen Aussagen zum Thema Homosexualität sowie die dazugehörigen Verbote kirchlicher Handlungen vorläufig außer Kraft gesetzt. Zum anderen werde in der Ordnung der Kirche die Neuformierung eines „Gemeinschaftsbunds“ innerhalb der EmK in Deutschland verankert, der besonders in Fragen von Sexualität und Ehe eine ausdrücklich konservative Profilierung haben werde.

Die Vorlage für die jetzt verabschiedeten Beschlüsse war von dem „Runden Tisch“ unter der Leitung von Bischof Harald Rückert erarbeitet worden. Trotz sehr unterschiedlicher Positionen der Mitglieder am Runden Tisch in den strittigen Fragen zur Homosexualität seien dem Kirchenvorstand die Vorschläge „einstimmig“ vorgelegt worden. Dieser habe seinerseits nach mehrstündiger Diskussion, teilweise unter Hinzuziehung der Mitglieder der Zentralkonferenz, mit überwältigender Mehrheit die Beschlüsse gefasst. Die gesamte Beschlussfassung gelte vorläufig bis zur nächsten Zentralkonferenz, die voraussichtlich im November kommenden Jahres tage.

Zwei weitere Beschlüsse sicherten ab, dass diese Öffnung weder automatisch erfolge noch daraus ein Zwang entstehe. Damit werde ordinierten Geistlichen Gewissensschutz garantiert und Gemeinden der EmK zugesichert, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht automatisch kirchliche Handlungen gewähren zu müssen. Die Außerkraftsetzung bedeute also nicht die gleichzeitige Inkraftsetzung und Befürwortung kirchlicher Handlungen für gleichgeschlechtliche Paare.

„Gemeinschaftsbund“ in alle Ebenen kirchlicher Arbeit eingebunden

Mit der Beschlussfassung des Kirchenvorstands werde die für Deutschland gültige Ordnung der EmK mit der Bildung und Ausgestaltung eines Gemeinschaftsbunds ergänzt. Dieser sei Teil der EmK in Deutschland. Einzelne Kirchenglieder sowie Gemeinden oder Bezirke könnten sich diesem Bund anschließen, sodass Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat hätten. Der Gemeinschaftsbund sei ausdrücklich in die Arbeit der Kirche auf verschiedenen Ebenen bis hin zur Mitarbeit im Kirchenvorstand eingebunden.

„Das Pflänzlein Vertrauen müsse noch wachsen“

„Ich kann noch nicht ganz realisieren, was jetzt passiert ist“, sagte Harald Rückert, der Vorsitzende des Kirchenvorstands und für Deutschland zuständige Bischof der EmK, nach der Bekanntgabe der geheim durchgeführten Abstimmung. „Das ist eine wichtige Etappe, aber wir brauchen noch viel Aufmerksamkeit füreinander, dass das Pflänzlein Vertrauen wachsen und sich in die Gemeinden hinein entfalten kann.“ Der weitere Weg könne nur gelingen, „wenn wir uns auf Gott ausrichten und bereit sind, den weiteren Weg gemeinsam zu gehen“.

Beschlussfassung mit „Bedeutung für die weltweite Kirche“

Eine „hohe Achtung vor der erlebten Gesprächskultur“ zollte der für die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa der EmK zuständige Bischof Patrick Streiff. Er war aus seinem Dienstsitz in Zürich zusammen mit den Mitgliedern der Zentralkonferenz Deutschland per Videokonferenz für einige Stunden der Sitzung des Kirchenvorstands zugeschaltet. Sein Bischofssprengel umfasst sieben Jährliche Konferenzen, deren Gebiete sich über insgesamt sechzehn Länder in Mittel-, Süd- und Osteuropa erstrecken. Die kulturellen, theologischen und gesellschaftlichen Prägungen seien dabei sehr unterschiedlich.

Weil auch dort die Fragen zum Umgang mit Homosexualität in der EmK zu Auseinandersetzungen führten, war Rückerts Bischofskollege sehr am Ergebnis des Runden Tischs und der Entscheidung des für die EmK in Deutschland zuständigen Kirchenvorstands interessiert. „Wenn die Zentralkonferenz Deutschland in diesen Fragen einen gangbaren Weg findet und zusammenbleiben kann, ist das auch für andere Konferenzen interessant“, attestierte Streiff der geplanten Beschlussfassung „eine weit über eure deutsche Zentralkonferenz hinausreichende Bedeutung für unsere weltweite Kirche“.

Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland (EmK)
Die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Gebiete der Evangelisch-methodistischen Kirche sind in Zentralkonferenzen organisiert. In Europa sind dies die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa, die Zentralkonferenz Nordeuropa und Eurasien sowie die Zentralkonferenz Deutschland. Die Tagungen der Zentralkonferenzen finden alle vier Jahre statt und sind das nach der Generalkonferenz für die jeweilige Region zuständige Gremium, um formale, finanzielle und die Ordnung der Kirche betreffende Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus werden in der Zentralkonferenz die für diese Region verantwortlichen Bischöfe oder Bischöfinnen gewählt oder deren Amtszeit verlängert. Für die Zentralkonferenz Deutschland gilt die Wahl für zunächst vier Jahre. Eine Wiederwahl für weitere acht Jahre ist möglich. Die maximale Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Seit 2017 ist Harald Rückert der für Deutschland zuständige Bischof.

Der Kirchenvorstand fungiert als geschäftsführender Ausschuss der Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) und leitet die Arbeit des deutschen Teils der Kirche zwischen den alle vier Jahre stattfindenden Tagungen der Zentralkonferenz.

Weiterführende Dokumente:
Beschlüsse des Kirchenvorstands (PDF)
Grundlagen und Organisation des Gemeinschaftsbunds (PDF)