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Konferenz zu Religion und Meinungsfreiheit in Lissabon

Justizministerin betont Wichtigkeit von Dialog

„Wenn ein Dialog möglich ist, und er muss möglich sein, dann muss diese Ausübung von Toleranz zwangsläufig innerhalb der Religion stattfinden“, sagte Prof. Dr. Catarina Sarmento e Castro, Justizministerin der Republik Portugal, in ihrer Eröffnungsrede der Konferenz. „Mit anderen Worten: Wenn Hans Küng Recht hat, und es keinen Frieden zwischen den Nationen gibt, wenn es keinen Frieden zwischen den Religionen gibt, dann wird es auch keinen Frieden zwischen den Religionen geben, wenn es keinen Dialog zwischen den Religionen gibt. Dann muss alles getan werden, um diesen Dialog zu fördern“, betonte sie.

Die Konferenzsitzungen konzentrierten sich auf Religion und Meinungsfreiheit im Hinblick auf die Menschenwürde, Organisationen und die heutige Gesellschaft.

Kein Freibrief für Hassrede

„Es ist unvorstellbar, Meinungsfreiheit als das Recht zu betrachten, andere Menschen oder Gruppen zu beleidigen“, sagte Dr. Ganoune Diop, Direktor der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der Weltkirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten. „Die moralische Dimension der Achtung der Würde anderer Menschen sollte untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden sein“, fügte er während einer Sitzung am Dienstagnachmittag hinzu.

Unter den Konferenzteilnehmern waren auch Vertreter der Deutschen Vereinigung für Religionsfreiheit (DVR), die ein Zweig der Internationalen Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit (AIDLR) ist.

Über AIDLR

Die Internationale Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit (Association Internationale pour la Defense de la Liberté Religieuse, AIDLR) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die 1946 von Dr. Jean Nussbaum gegründet wurde. Während sie von der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten unterstützt wird, agiert sie überparteilich und überkonfessionell. Ihr Hauptsitz befindet sich in Bern, ein offizielles Büro wird in Brüssel unterhalten. Weitere Informationen unter: www.dv-religionsfreiheit.org  sowie www.aidlr.org




Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt - Ein Kommentar

Ist die Religionsfreiheit in Gefahr?
Ist mit dieser Entscheidung die Religionsfreiheit bedroht? Darf man nun nicht mehr frei sagen, was man glaubt und was die Bibel sagt? Der Fall erinnert an die Verurteilung des Pfingstpastors Åke Green im Jahr 2004 in Schweden, die dann in den höheren Instanzen mit Rücksicht auf die Religionsfreiheit aufgehoben wurde. Welche Wellen wird der Fall Latzel in Deutschland schlagen? Zunächst muss festgehalten werden, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung voraussetzt, dass eine gruppenbezogene Aufstachelung zum Hass vorliegt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Latzel hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts von einer „teuflischen Homo-Lobby“ gesprochen und von „Verbrechern vom Christopher Street Day“, die überall herumliefen. Nach Einschätzung des Gerichts hatte er damit eine Stimmungsmache betrieben, die als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden könnte. Eine Rolle spielte für die Richterin auch, ein Zeichen gegen das zunehmend rauer werdende Klima in der Gesellschaft zu setzen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird. Es handelt sich um eine sogenannte Hate-Speech-Situation, die in vielen Rechtsordnungen geregelt und mit Sanktionen belegt ist. Es ist nicht einfach, derartige Fälle von Äußerungen abzugrenzen, die sich im Rahmen der Meinungs- und Religionsfreiheit bewegen und durch diese Grundrechte geschützt sind. Eine Grenzüberschreitung ist aber sicher gegeben, wenn Anstachelung zum Hass (Incitement to Hatred) vorliegt, wie es auch die deutsche Regelung des § 130 StGB vorsieht. Das ist gut so.

Klarer Standpunkt vs. Diffamierung
Es ist nicht dasselbe, ob ein klarer Standpunkt vertreten wird, auch wenn er nicht der Mehrheitsmeinung entspricht, oder ob diffamierend eine Gruppe von Menschen mit Verbrechern gleichgesetzt wird. Wichtig ist, dass sich in der rechtlichen Bewertung von Äußerungen die Grenze zukünftig nicht stärker zu Lasten der Religions-und Meinungsäußerungsfreiheit verschiebt. Hier gilt es, wachsam zu sein. Religiöse Meinungsäußerungen dürfen keineswegs deswegen eingeschränkt werden, weil sie nicht dem vermeintlichen Zeitgeist folgen.