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Gemeinschaftsbund der Evangelisch-methodistischen Kirche gegründet

Die jetzt vollzogene Gründung des Gemeinschaftsbunds ist das Ergebnis einer anderthalbjährigen Beratung des im Mai 2019 für den deutschen Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) gebildeten Runden Tischs, so Klaus Ulrich Ruof, Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der EmK in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Dabei ging es um unterschiedliche Sichtweisen in Fragen der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Ordination Homosexueller. Der im vergangenen November vom Kirchenvorstand der EmK in Deutschland auf einstimmigen Vorschlag des Runden Tischs gefasste Beschluss sah die Gründung eines Gemeinschaftsbunds vor. Darin sollten Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat haben können.

Außerdem beschloss laut Ruof der Kirchenvorstand die vorläufige Außerkraftsetzung einiger Passagen der Lehre und Ordnung der EmK mit negativen Äußerungen zur Homosexualität. Ziel dieses Teils der Entscheidung sei, dass sich in Deutschland die EmK stärker für Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen öffnen und auch ihnen in der Kirche eine Heimat bieten könne.

Trotz unterschiedlicher Meinungen zusammenbleiben

In seinem Grußwort zur Gründungsversammlung erinnerte Harald Rückert, der für Deutschland zuständige Bischof der EmK, an den fast genau ein Jahr zurückliegenden Moment des Durchbruchs bei den Beratungen des Runden Tischs. Damals habe die einstimmige Entscheidung dieser aus einundzwanzig Personen mit sehr unterschiedlichen Überzeugungen zusammengesetzten Gruppe den Weg freigemacht, um als EmK in Deutschland trotz unterschiedlicher Meinungen zusammenzubleiben.

Die Gründung des Gemeinschaftsbunds als Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland habe, so Rückert, „in weiten Teilen der Ökumene viel Aufmerksamkeit erregt“ und „viel Zuspruch“ ausgelöst. Viele seien „beeindruckt, dass wir so weit gekommen sind mit dem ernsthaften Versuch ‚beisammenbleiben um Christi willen trotz unterschiedlicher Grundüberzeugungen‘“. Auch in der weltweiten EmK sei aufmerksam registriert worden, „was wir versucht haben: zusammen zu bleiben, gemeinsam in Gottes Mission zu stehen, im Wissen, dass wir einander in dieser Unterschiedlichkeit brauchen“.

In der Gesellschaft und auch in der Kirche würde zurzeit eher Spaltung, Abgrenzung und Trennung propagiert, bedauerte Rückert. Das geschehe leider auch in der eigenen Kirche weltweit. „Wir gehen einen anderen Weg in Deutschland“, betonte der Bischof demgegenüber. Er sieht darin „ein starkes Zeugnis“, das auch für die Gesellschaft bedeutsam sein könne.

Netzwerk mit hundert Hauskreisen geplant
Nach der Gründung des Gemeinschaftsbunds stünden die ersten Projekte an, um dem Bund Gestalt zu geben, erklärte Stefan Kraft. Er ist Superintendent für den EmK-Distrikt Essen sowie Leiter und Sprecher des Gemeinschaftsbunds. Vorrangig nannte er dabei ein als „Projekt 100 Hauskreise“ beschriebenes Netzwerk, mit dem Menschen verbunden werden sollten, welche die Anliegen des Gemeinschaftsbunds teilen. Des Weiteren würden Regionaltage geplant, die Organisation von Gebetsgruppen stehe an und es gehe um die Gewinnung von Mitarbeitern sowie die Entwicklung einer die Arbeit des Bundes unterstützenden Struktur. Interessenten könnten sich über die Internetseite des Gemeinschaftsbunds (http://www.gemeinschaftsbund.de/) informieren und sich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen.

Zur Information
Der Gemeinschaftsbund der Evangelisch-methodistischen Kirche wurde am 12. und 13. Februar 2021 im „Haus Höhenblick“, eine christliche Freizeit- und Tagungsstätte der EmK in Braunfels (Hessen), gegründet. Das Leitungsteam des Bundes besteht aus drei Personen: Superintendent Stefan Kraft (Essen) ist der Leiter und Sprecher, Pastor Steffen Klug (Braunfels) ist für Geschäftsführung und Kommunikation zuständig, Pastor Andreas Kraft (Hamburg) hat den Schwerpunkt Förderung geistlichen Lebens. Diese drei Personen bilden zusammen mit neun weiteren Personen den Vorstand des Gemeinschaftsbunds. Dazu gehören: Alexandra Brenner (Bietigheim), Pastor Reiner Dauner (Nehren), Prof. Dr. Roland Gebauer (Reutlingen), Pastor Andreas Hertig (Lauter-Bernsbach), Dorothea Hinske (Kaiserslautern), Stefan Kehr (Aue), Claudia Kittsteiner (Berlin) und Pastor Christian Meischner (Schönheide).

Evangelisch-methodistische Kirche

In Deutschland zählt die EmK 49.111 Kirchenmitglieder und -angehörige in 437 örtlichen Gemeinden, die von 296 Pastoren und Pastorinnen betreut werden (Stand 31.12.2019). Weltweit gehören zur Evangelisch-methodistischen Kirche (United Methodist Church) rund zwölf Millionen Mitglieder. Insgesamt sind es über 51 Millionen Menschen, die zu Kirchen methodistischer Tradition sowie mit ihnen verbundener unierter und vereinigter Kirchen zählen. Weitere Informationen: https://www.emk.de/.




Deutsche Methodisten finden Lösung in Homosexualitätsdebatte

Respektvolles Miteinander erreicht große Übereinstimmung bei der Entscheidungsfindung
Die sofort wirksam werdenden Beschlüsse umfassen nach Information von Klaus Ulrich Ruof vom EmK-Referat für Öffentlichkeitsarbeit im Wesentlichen zwei Änderungen der für den deutschen Teil der EmK gültigen Ordnung: Zum einen würden die wenigen Passagen mit negativen Aussagen zum Thema Homosexualität sowie die dazugehörigen Verbote kirchlicher Handlungen vorläufig außer Kraft gesetzt. Zum anderen werde in der Ordnung der Kirche die Neuformierung eines „Gemeinschaftsbunds“ innerhalb der EmK in Deutschland verankert, der besonders in Fragen von Sexualität und Ehe eine ausdrücklich konservative Profilierung haben werde.

Die Vorlage für die jetzt verabschiedeten Beschlüsse war von dem „Runden Tisch“ unter der Leitung von Bischof Harald Rückert erarbeitet worden. Trotz sehr unterschiedlicher Positionen der Mitglieder am Runden Tisch in den strittigen Fragen zur Homosexualität seien dem Kirchenvorstand die Vorschläge „einstimmig“ vorgelegt worden. Dieser habe seinerseits nach mehrstündiger Diskussion, teilweise unter Hinzuziehung der Mitglieder der Zentralkonferenz, mit überwältigender Mehrheit die Beschlüsse gefasst. Die gesamte Beschlussfassung gelte vorläufig bis zur nächsten Zentralkonferenz, die voraussichtlich im November kommenden Jahres tage.

Zwei weitere Beschlüsse sicherten ab, dass diese Öffnung weder automatisch erfolge noch daraus ein Zwang entstehe. Damit werde ordinierten Geistlichen Gewissensschutz garantiert und Gemeinden der EmK zugesichert, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht automatisch kirchliche Handlungen gewähren zu müssen. Die Außerkraftsetzung bedeute also nicht die gleichzeitige Inkraftsetzung und Befürwortung kirchlicher Handlungen für gleichgeschlechtliche Paare.

„Gemeinschaftsbund“ in alle Ebenen kirchlicher Arbeit eingebunden

Mit der Beschlussfassung des Kirchenvorstands werde die für Deutschland gültige Ordnung der EmK mit der Bildung und Ausgestaltung eines Gemeinschaftsbunds ergänzt. Dieser sei Teil der EmK in Deutschland. Einzelne Kirchenglieder sowie Gemeinden oder Bezirke könnten sich diesem Bund anschließen, sodass Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat hätten. Der Gemeinschaftsbund sei ausdrücklich in die Arbeit der Kirche auf verschiedenen Ebenen bis hin zur Mitarbeit im Kirchenvorstand eingebunden.

„Das Pflänzlein Vertrauen müsse noch wachsen“

„Ich kann noch nicht ganz realisieren, was jetzt passiert ist“, sagte Harald Rückert, der Vorsitzende des Kirchenvorstands und für Deutschland zuständige Bischof der EmK, nach der Bekanntgabe der geheim durchgeführten Abstimmung. „Das ist eine wichtige Etappe, aber wir brauchen noch viel Aufmerksamkeit füreinander, dass das Pflänzlein Vertrauen wachsen und sich in die Gemeinden hinein entfalten kann.“ Der weitere Weg könne nur gelingen, „wenn wir uns auf Gott ausrichten und bereit sind, den weiteren Weg gemeinsam zu gehen“.

Beschlussfassung mit „Bedeutung für die weltweite Kirche“

Eine „hohe Achtung vor der erlebten Gesprächskultur“ zollte der für die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa der EmK zuständige Bischof Patrick Streiff. Er war aus seinem Dienstsitz in Zürich zusammen mit den Mitgliedern der Zentralkonferenz Deutschland per Videokonferenz für einige Stunden der Sitzung des Kirchenvorstands zugeschaltet. Sein Bischofssprengel umfasst sieben Jährliche Konferenzen, deren Gebiete sich über insgesamt sechzehn Länder in Mittel-, Süd- und Osteuropa erstrecken. Die kulturellen, theologischen und gesellschaftlichen Prägungen seien dabei sehr unterschiedlich.

Weil auch dort die Fragen zum Umgang mit Homosexualität in der EmK zu Auseinandersetzungen führten, war Rückerts Bischofskollege sehr am Ergebnis des Runden Tischs und der Entscheidung des für die EmK in Deutschland zuständigen Kirchenvorstands interessiert. „Wenn die Zentralkonferenz Deutschland in diesen Fragen einen gangbaren Weg findet und zusammenbleiben kann, ist das auch für andere Konferenzen interessant“, attestierte Streiff der geplanten Beschlussfassung „eine weit über eure deutsche Zentralkonferenz hinausreichende Bedeutung für unsere weltweite Kirche“.

Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland (EmK)
Die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Gebiete der Evangelisch-methodistischen Kirche sind in Zentralkonferenzen organisiert. In Europa sind dies die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa, die Zentralkonferenz Nordeuropa und Eurasien sowie die Zentralkonferenz Deutschland. Die Tagungen der Zentralkonferenzen finden alle vier Jahre statt und sind das nach der Generalkonferenz für die jeweilige Region zuständige Gremium, um formale, finanzielle und die Ordnung der Kirche betreffende Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus werden in der Zentralkonferenz die für diese Region verantwortlichen Bischöfe oder Bischöfinnen gewählt oder deren Amtszeit verlängert. Für die Zentralkonferenz Deutschland gilt die Wahl für zunächst vier Jahre. Eine Wiederwahl für weitere acht Jahre ist möglich. Die maximale Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Seit 2017 ist Harald Rückert der für Deutschland zuständige Bischof.

Der Kirchenvorstand fungiert als geschäftsführender Ausschuss der Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) und leitet die Arbeit des deutschen Teils der Kirche zwischen den alle vier Jahre stattfindenden Tagungen der Zentralkonferenz.

Weiterführende Dokumente:
Beschlüsse des Kirchenvorstands (PDF)
Grundlagen und Organisation des Gemeinschaftsbunds (PDF)




„Runder Tisch“ der Methodisten erarbeitet Lösungsvorschlag zum Thema Homosexualität

Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) in Deutschland bemüht sich um eine innerkirchliche Lösung des seit Jahren schwelenden Konflikts um die Bewertung von Homosexualität. Dazu hat jetzt der im März vergangenen Jahres eingesetzte „Runde Tisch“ seinen Vorschlag veröffentlicht, mit dem ein Kompromiss zwischen der konservativen Sichtweise und der auf mehr Offenheit dringenden Position möglich sein könnte.

Vorläufige Außerkraftsetzung von negativen Aussagen zum Thema Homosexualität
Der Vorschlag umfasst zwei Änderungen der für den deutschen Teil der EmK gültigen Ordnung. Zum einen sollen die wenigen Passagen mit negativen Aussagen zum Thema Homosexualität sowie die dazugehörigen Verbote kirchlicher Handlungen vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Andererseits soll in der Ordnung der Kirche die Neuformierung eines „Gemeinschaftsbunds“ innerhalb der EmK in Deutschland verankert werden, in dem ausdrücklich die konservative Profilierung besonders in Fragen von Sexualität und Ehe Ausdruck finden und gelebt werden könne.

Die Mitglieder des „Runden Tischs“ wenden sich in ihrer Vorlage mit sieben Anträgen an den Kirchenvorstand der EmK in Deutschland. Dabei gehe es um die vorläufige Außerkraftsetzung von drei Sätzen in den Sozialen Grundsätzen der Evangelisch-methodistischen Kirche (Artikel 161 G der „Verfassung, Lehre und Ordnung“, VLO), in denen das Thema Homosexualität negativ formuliert sei. Ebenfalls soll das Verbot kirchlicher Handlungen und Feiern für gleichgeschlechtliche Paare durch ordinierte Geistliche der EmK und in Kirchen der EmK vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Das „Schweigen in der Ordnung“ zu diesen Fragen gäbe Gemeinden und Jährliche Konferenzen der EmK in Deutschland somit die Möglichkeit, sich für die Belange von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen stärker zu öffnen, ohne disziplinarische Maßnahmen befürchten zu müssen.

Gewissensschutz zugesichert
Diese Öffnung wäre jedoch kein Automatismus. Das sicherten zwei weitere vorgeschlagene Beschlüsse ab, in denen ordinierten Geistlichen der Gewissensschutz garantiert und Gemeinden der EmK zugesichert werde, nicht automatisch kirchliche Handlungen an gleichgeschlechtlichen Paaren durchführen zu müssen. Die Außerkraftsetzung bedeute somit nicht die gleichzeitige Inkraftsetzung und Befürwortung kirchlicher Handlungen für gleichgeschlechtliche Paare.

Ein weiterer Beschluss diene der Bildung und Ausgestaltung eines Gemeinschaftsbunds innerhalb der EmK in Deutschland, dem sich einzelne Kirchenmitglieder sowie Gemeinden oder Bezirke anschließen könnten. Dieser Bund böte Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen die Möglichkeit, weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat zu haben und ausdrücklich in die Arbeit der Kirche eingebunden zu sein.

Kirchenvorstand der deutschen EmK entscheidet

Die EmK weist in einer Pressmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschläge des „Runden Tischs“ noch nicht beschlossen seien. Nur der für den deutschen Teil der EmK zuständige Kirchenvorstand könne diese Veränderungen vorläufig bis zur nächsten Tagung der Zentralkonferenz in Kraft setzen. Nötig wäre dieser Zwischenschritt mit vorläufiger Beschlussfassung durch den Kirchenvorstand, weil die für Ordnungsänderungen zuständige und regulär für diesen Monat geplante Zentralkonferenz coronabedingt um ein Jahr verschoben werden musste. Stattdessen tage jetzt der Kirchenvorstand am 20. und 21. November. Für die Beratung und Entscheidungsfindung zum Vorschlag des „Runden Tischs“ würden die Mitglieder der Zentralkonferenz jedoch per Videokonferenz zugeschaltet.

Der Vorschlag des mit 21 Personen besetzten „Runden Tischs“ unter der Leitung von Bischof Harald Rückert wäre mit großer Übereinstimmung zustande gekommen. „Es ist ein Wunder“, beschreibt der Bischof diese Einigkeit, weil die Sichtweisen der Mitwirkenden in Fragen von Eheschließung und Ordination Homosexueller sehr weit auseinandergelegen hätten. Mehrere Male habe der Prozess vor dem Aus gestanden. Einige Mitglieder hätten den Prozess auch verlassen. Die schlussendlich gefundene Einigkeit stimme ihn zuversichtlich, dass für den deutschen Teil der Kirche eine Lösung in dieser Auseinandersetzung in greifbarer Nähe sei.

Seit 1972 weltweite Auseinandersetzung zur Bewertung von Homosexualität
Die Auseinandersetzungen zur Bewertung unterschiedlicher Orientierungen im Bereich menschlicher Sexualität seien in der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) schon seit 1972 im Gange. Während der damaligen Tagung der weltweiten Generalkonferenz wären die Sozialen Grundsätze verabschiedet und in die Ordnung der Kirche integriert worden. Während der Beratungen über die Beschlussfassung zu den Sozialen Grundsätzen wurden Aussagen über die Ablehnung praktizierter Homosexualität in den Wortlaut der Vorlage aufgenommen. Später habe die Generalkonferenz ihre Ordnung mit dem Verbot der Ordination Homosexueller und kirchlicher Segenshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare ergänzt. Die Auseinandersetzung über diese Frage sei regelmäßig Thema bei allen Tagungen der Generalkonferenz gewesen. Immer wieder habe sich eine Mehrheit gegen eine große Minderheit durchgesetzt und hätte das Kirchenrecht nach und nach verschärft.

Verschärfte Disziplinarmaßnahmen beschlossen
Im Februar 2019 tagte die außerordentliche Generalkonferenz der (EmK) unter dem einzigen Tagesordnungspunkt, für die weltweite Kirche in der Frage der Bewertung menschlicher Sexualität eine Lösung zu finden. Entgegen der Hoffnung weiter Teile der Kirche in den Vereinigten Staaten und auch weltweit wurde dabei jedoch die traditionelle Sichtweise hinsichtlich Eheschließung und Ordination Homosexueller mit knapper Mehrheit (53 zu 47 Prozent) bestätigt. Zudem seien verschärfende Disziplinarmaßnahmen bei Zuwiderhandlung beschlossen worden.

Nur zehn Tage nach Ende dieser Generalkonferenz hatte der Kirchenvorstand als geschäftsführendes Gremium der EmK-Zentralkonferenz Deutschland erklärt, „dass wir in der Bewertung von Homosexualität weder im Kirchenvorstand noch in der Gesamtkirche einig sind“. Es sei zu befürchten, „dass das auch auf absehbare Zeit so bleiben wird“. Für weitere Beratungen in diesen Fragen formulierte der Kirchenvorstand das Ziel, „als Kirche zusammen(zu)bleiben, in der Menschen unterschiedlicher Auffassungen miteinander leben können“ und dass „Menschen unterschiedlicher Überzeugungen Geborgenheit und Heimat in der Kirche finden sollen“. Dazu sollte ein „Runder Tisch“ gebildet werden, der für den deutschen Teil der EmK einen Vorschlag unterbreiten sollte.

Internationale Mediation

Fast zeitgleich mit dem Beginn der Arbeit des Runden Tischs der EmK in Deutschland formierte sich eine international besetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des US-amerikanischen Anwalts und Mediators Kenneth R. Feinberg. Diese Gruppe formulierte eine Vereinbarung unter dem Titel „Versöhnung und Gnade durch Trennung“. Mit dieser Vereinbarung sollte eine respektvolle Teilung der weltweiten Kirche bei der für Mai dieses Jahres geplanten Generalkonferenz beraten und ermöglicht werden. Nach diesem Vorschlag sollte die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche (United Methodist Church) weiterbestehen und wie bisher verschiedenen Frömmigkeitsausprägungen und Überzeugungen Heimat bieten.

Hinsichtlich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Ordination Homosexueller habe sich die Kirche öffnen können, ohne dass diese Öffnung für alle Teile der bestehenden Kirche in gleicher Weise hätte umgesetzt werden müssen. Zugleich sah der Vorschlag die Bildung einer neuen, traditionell orientierten methodistischen Kirche („new traditionalist Methodist denomination“) vor. Diese sollte sich von der Evangelisch-methodistischen Kirche ablösen können und sich eigenständig strukturieren.

Coronabedingt alles in der Schwebe

Wegen der weltweiten Corona-Pandemie musste die für diese Fragen allein zuständige Generalkonferenz als weltweit höchstes Leitungsgremium der Evangelisch-methodistischen Kirche verschoben werden. Der für Mai dieses Jahres angesetzte Termin wurde auf Spätsommer nächsten Jahres verschoben. Deshalb seien alle Entscheidungen bis zum neu angesetzten Termin der Generalkonferenz ausgesetzt. Das führe zu schwierigen Situationen innerhalb der weltweit strukturierten EmK. So seien für den US-Teil der EmK die bestätigten und verschärften Beschlüsse der außerordentlichen Generalkonferenz von 2019 bereits in Kraft getreten.

Für die außerhalb der Vereinigten Staaten als Zentralkonferenzen organisierten Gebiete der EmK würden diese Beschlüsse noch nicht gelten, weil diese erst in einer anderthalbjährigen Übergangsfrist zu beraten und zu bestätigen gewesen wären. Weltweit befänden sich alle diese Gesprächsprozesse und Auseinandersetzungen aufgrund der coronabedingten Verschiebungen der Generalkonferenz und der Zentralkonferenzen in der Schwebe. Dazu gehöre auch die Unklarheit hinsichtlich der in der Mediation vorgeschlagenen Aussetzung aller Disziplinarmaßnahmen gegen ordinierte Geistliche der EmK bis zu einer endgültigen Entscheidung in dieser Thematik durch die Generalkonferenz.

Auf diesem Hintergrund würden die jetzt vom „deutschen Runden Tisch“ vorgelegten und auch nur für den deutschen Teil der EmK geltenden Ergebnisse international aufmerksam verfolgt, erklärt der für die EmK in Deutschland zuständige Bischof Harald Rückert. Falls der jetzt vom „Runden Tisch“ formulierte Vorschlag angenommen werde, würde die Zentralkonferenz Deutschland Teil der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche bleiben, so Rückert.

Allerdings sei laut Rückert zum jetzigen Zeitpunkt offen, wie die Evangelisch-methodistische Kirche auf Weltebene sich in diesen Fragen bei der ins kommende Jahr verschobenen Generalkonferenz entscheiden werde. Auf Weltebene wären die Auseinandersetzungen in dieser Frage immer noch so heftig, dass die Wahrscheinlichkeit einer Trennung entlang dieser Bruchstellen zu sexualethischen Positionen weiterbestehe. In Deutschland scheine mit dem jetzigen Vorschlag das Zusammenbleiben trotz unterschiedlicher Positionen möglich. Vielleicht könnte das dann auch ein Signal für die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche sei.

Evangelisch-methodistische Kirche
In Deutschland zählt die EmK 49.111 Kirchenmitglieder und –angehörige in 437 örtlichen Gemeinden, die von 296 Pastoren und Pastorinnen betreut werden (Stand 31.12.2019). Weltweit gehören zur Evangelisch-methodistischen Kirche (United Methodist Church) rund zwölf Millionen Mitglieder. Insgesamt sind es über 51 Millionen Menschen, die zu Kirchen methodistischer Tradition sowie mit ihnen verbundener unierter und vereinigter Kirchen zählen.

Weitere Informationen zur Thematik: https://www.emk.de/meldungen-2020/eine-loesung-bahnt-sich-an/