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160 Jahre Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten

Ankunft der Delegierten

Trim schilderte, wie am Mittwoch, dem 20. Mai 1863, 20 Delegierte nach Battle Creek in Michigan reisten. „Einige kamen im Laufe des Tages mit dem Zug an, sodass sie sich erst um 18 Uhr versammeln konnten. Es waren 18 Delegierte aus fünf der sechs bestehenden Landeskonferenzen anwesend: Michigan, New York, Illinois und Wisconsin, Minnesota sowie Iowa. Die Konferenz (Vereinigung) von Vermont entsandte keine Delegierten nach Battle Creek, aber zwei Delegierte wurden von den Gemeinden der Siebenten-Tags-Adventisten in Ohio geschickt, die sich noch nicht zu einer Konferenz organisiert hatten.“ Am 21. Mai 1863 beschlossen die in Battle Creek Versammelten, die Landeskonferenzen in einer übergeordneten „Generalkonferenz“ als Kirchenleitung zusammenzufassen. Der Zusammenschluss betraf 125 adventistische Kirchengemeinden mit 3.500 Mitgliedern, die von 30 hauptamtlichen Pastoren betreut wurden.

Bereits 1860 hatten sich 25 Pastoren während einer Versammlung in Battle Creek auf den Kirchennamen „Seventh-day Adventists“ (Siebenten-Tags-Adventisten) geeinigt.

Junge Delegierte

Trim fügte hinzu, dass einige Mitglieder der örtlichen Adventistengemeinde in Battle Creek, darunter auch die Mitbegründerin der Kirche, Ellen G. White, als Zuhörer teilnahmen. „Sie waren keine offiziellen Delegierten, aber sie waren interessierte Beobachter des Treffens.“ Trim erläuterte, dass die erste Handlung der 20 Delegierten die Wahl eines vorläufigen Vorsitzenden und eines Schriftführers war. Sie wählten Jotham M. Aldrich zum Vorsitzenden und Uriah Smith zum Schriftführer. „Aldrich war 35 Jahre alt und hatte sich erst 1860 den Adventisten angeschlossen. Smith war erst 31 und erstaunlicherweise kein Delegierter.“

Dies sei erwähnenswert, so Trim, weil die beiden Tatsachen uns wichtige Einblicke in die Gründung der adventistischen Kirche geben. „Viele der Delegierten waren jung, und sie waren weder überheblich noch engstirnig. Unsere Gründer suchten nach geistlichen Gaben, und wenn sie Talente sahen, nutzten sie diese, um die Botschaft von Jesus Christus zu verbreiten.“

Annahme der Verfassung und Gründung der Generalkonferenz

Am Abend des 20. Mai beschlossen die Delegierten, die Sitzung auf den nächsten Morgen zu vertagen. Der nächste Tag, Donnerstag, der 21. Mai 1863, „war der große Tag“, so Trim. Der erste Schritt war die Auswahl von acht Delegierten zur Ausarbeitung einer Verfassung. „Sie meldeten sich so schnell und mit einer so detaillierten Verfassung zurück, dass die Vorarbeit von einer kleinen Gruppe geleistet worden sein muss, bevor die Sitzung stattfand“, erklärte Trim. Die vorgeschlagene Verfassung wurde einstimmig angenommen und die Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten war damit offiziell gegründet.

Die ursprüngliche Struktur umfasste Konferenzen (Vereinigungen) als Untergliederungen, jährliche Vollversammlungen der Generalkonferenz und drei ständige Amtsträger: einen Präsidenten, einen Generalsekretär und einen Schatzmeister. Außerdem gab es einen dreiköpfigen Exekutivausschuss, zu dem auch der Präsident gehörte.

Einheit, Identität und Mission

Trim erläuterte, dass Artikel V der Verfassung der Generalkonferenz speziell der Mission gewidmet gewesen sei. Er sah vor, dass der Exekutivausschuss „die besondere Aufsicht über die gesamte Missionstätigkeit ausübt und als Missionsausschuss die Befugnis hat, zu entscheiden, wo diese Tätigkeit erforderlich ist und wer als Missionar wohin gehen soll“. Trim fügte hinzu: „Der Zweck der Generalkonferenz war es, Einheit, Identität und Mission zu fördern.“

„Ich bin überzeugt, dass sich gesunde Organisationen vorwärts bewegen, indem sie durch die Windschutzscheibe und gleichzeitig in den Rückspiegel blicken“, sagte Erton C. Köhler. „Das ist unsere Realität. Wir müssen uns vorwärts bewegen, wir haben Träume für die Zukunft, wir haben unsere wunderbare Hoffnung. Aber wir müssen auch darauf achten, was wir aus unserer Vergangenheit lernen können.

1874 Beginn der weltweiten adventistischen Mission

Köhler erinnerte daran, dass die adventistische Kirche 2024 sich an ein weiteres wichtiges Ereignis erinnern werde: das 150-jährige Jubiläum der adventistischen Mission durch die Aussendung des ersten offiziellen Missionars der Kirche nach Übersee. Am 15. September 1874 verließ John Nevins Andrews mit dem Segelschiff „Atlas“ Boston und traf zwölf Tage später in Liverpool ein. Mit dem Zug reiste er nach London und danach weiter nach Paris. Schließlich gelangte er in die Schweiz. In Basel gründete er 1876 einen Verlag mit eigener Druckerei. Basel wurde damit zum Ausgangspunkt der adventistischen Mission in Mitteleuropa.

Ein langer Weg

Es sei ein langer Weg gewesen von den ursprünglich 3.500 Kirchenmitgliedern, 125 Gemeinden und sechs Vereinigungen im Jahr 1863 zu einer weltweit organisierten Kirche mit gegenwärtig 22,2 Millionen getauften Mitgliedern in 212 Ländern, den 97.811 Kirchengemeinden und den 753 Vereinigungen und Missionen (Vereinigungen, die finanziell unterstützt werden), betonte Köhler. „Die Vergangenheit ist ein Ort der Orientierung, nicht des Verweilens. Wir dürfen unser Erbe feiern, während wir uns auf Einheit, Identität und Mission konzentrieren.“

Da die adventistische Kirche die „Glaubenstaufe“ praktiziert und deshalb nur Jugendliche und Erwachsene tauft, sind nicht getaufte Kinder und Jugendliche sowie nicht getaufte Erwachsene, die regelmäßig den Gottesdienst besuchen, nicht in den Mitgliederzahlen erfasst.

Statistik

Nach Angaben des Büros für Archive, Statistik und Forschung der Generalkonferenz leben die meisten Mitglieder in Afrika (9,9 Millionen), gefolgt von Lateinamerika (6,3 Millionen), Asien (4,3 Millionen), Nordamerika (1,3 Millionen), Europa (317.000) und Australien/Neuseeland (85.000). In Deutschland gibt es rund 34.000 Mitglieder in 542 Kirchengemeinden.

Die Adventisten unterhalten (Stand 31.12.2021) mit 9.489 Schulen von der Grundschule bis zur Universität das weltweit größte protestantische Bildungswerk. In 227 Krankenhäusern und 673 Kliniken werden jährlich rund 14 Millionen Patienten ambulant und stationär behandelt. Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA umfasst ein weltweites Netzwerk mit über 130 eigenständigen Länderbüros und rund 7.500 hauptamtlichen Mitarbeitenden. Von den weltweit 323.072 Mitarbeitenden in adventistischen Einrichtungen sind nur 20.802 hauptamtliche Geistliche. Die meisten Mitarbeitenden (153.595) sind im Bildungs- und 136.506 im Gesundheitswesen tätig.




Kirchenverwaltung der Adventisten in der Ukraine vorübergehend an Weltkirchenleitung angegliedert

Laut dem Beschluss des Exekutivausschusses tritt die vorübergehende Angliederung des Ukrainischen Verbandes an die Weltkirchenleitung mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist das Ergebnis der „aktuellen geopolitischen Lage, welche den Ukrainischen Verband und die Euro-Asien-Division vor administrative und missionarische Herausforderungen stellen“.

Aufsichtskomitee für die adventistische Kirche in der Ukraine

Nach diesem Beschluss des Exekutivausschusses wird ein 21-köpfiges Aufsichtskomitee des Ukrainischen Verbandes unter dem Vorsitz von Artur Stele, einem Vizepräsidenten der der Weltkirchenleitung, die Aktivitäten der adventistischen Kirche in der Ukraine anleiten und begleiten. Darüber hinaus wird die Anbindung des Ukrainischen Verbandes an die Weltkirchenleitung in regelmäßigen Abständen überprüft, „um den besten Weg für die organisatorische und missionarische Weiterentwicklung zu bestimmen“, heißt es in dem Beschluss.

„Die Struktur der Kirche muss immer dem Auftrag der Kirche dienen“, sagte Stele, der selbst einen russlanddeutschen Hintergrund hat. „Leider leben wir nicht in einer perfekten Welt. Die derzeitige Situation in der Ukraine erfordert eine Änderung der operativen Struktur, damit der Auftrag der Kirche erfüllt werden kann. Wir haben unseren Leitern in der Ukraine sowie den Leitern der ESD aufmerksam zugehört, und es ist offensichtlich geworden, dass eine Veränderung notwendig ist“, fügte er an.

Aufruf zum Gebet für Frieden

Ted Wilson, Präsident der adventistischen Weltkirchenleitung, rief in diesem Zusammenhang zu verstärktem Gebet auf, „während die Kirche, dem Vorbild Christi folgend, den Menschen in einer sehr herausfordernden Zeit physisch, psychisch, sozial und geistlich dient“.

„Die traumatischen und tragischen Ereignisse, die sich derzeit in der Ukraine ereignen, haben die Welt zutiefst erschüttert“, so Ted Wilson. „Die schreckliche Gewalt und der Verlust von Menschenleben in der Ukraine machen uns traurig und belasten unsere Herzen. Wir beten inständig für ein Ende des Blutvergießens und dafür, dass in der Ukraine und auch in Russland wieder Frieden einkehrt. Wir sind sehr dankbar für die christliche Liebe und Fürsorge, die so viele Kirchenmitglieder in Osteuropa und in der ganzen Welt angesichts der Tragödie so vieler Menschen auf der Flucht aus ihrer Heimat zeigen.“

Stele: „Wir alle sind Gottes Kinder“

Die ESD wird ihre Arbeit fortsetzen und die Aktivitäten der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in den übrigen Teilen der Region verwalten.

Artur Stele, wies darauf hin, dass es wichtig sei, sich daran zu erinnern, „dass wir alle Gottes Kinder sind. Wir haben denselben Vater. Wir blicken auf dasselbe Himmelreich … Unsere Leute in der ESD sind Mitglieder derselben Gemeindefamilie. Sie lieben sich, sie sorgen füreinander und wünschen einander nur das Beste.“

Neben der Ukraine gibt es mit China und Israel zwei weitere adventistische Kirchenregionen, deren Verwaltung der Weltkirchenleitung zugeordnet ist.




Sondersitzung der adventistischen Weltkirchenleitung beschließt Verfassungsänderung

Die Abstimmung über die Anderung der Verfassung würde es den Delegierten ermöglichen, an der kommenden Weltsynode vom 6. bis 11. Juni 2022 teilzunehmen, auch wenn sie aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht nach St. Louis, Missouri/USA reisen könnten, so die Kirchenleitung. Die geplante Sitzung im Juni wurde um zwei Jahre, vom regulären Termin im Jahr 2020, auf dieses Datum verschoben.

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Reisebeschränkungen wurden die Delegierten für die Sondersitzung vom 18. Januar hauptsächlich aus Personen ausgewählt, die derzeit am Hauptsitz der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) in Silver Spring arbeiten. Sie wurden von den 13 teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) vorgeschlagen und daraufhin vom Exekutivausschuss der Generalkonferenz am 16. September 2021 gewählt.

Bisher war persönliche Anwesenheit bei Weltsynode erforderlich

Der stellvertretende Generalsekretär der adventistischen Weltkirchenleitung, Hensley Moorooven, hatte bei einer Sitzung des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung am 13. April 2021 einige der Faktoren erläutert, die bei der Vorlage dieses Vorschlags zu berücksichtigen seien, schreibt der Nachrichtendienst Adventist News Network (ANN). So schreibe die Verfassung der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) vor, dass die Sitzungen der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) sowie alle Abstimmungen unter der Voraussetzung der persönlichen Anwesenheit sowie vor Ort stattfinden müssten. Darüber hinaus besagt Artikel V, Abschnitt 1 der Verfassung, dass die Verschiebung einer Weltsynode „nicht mehr als zwei Jahre“ über einen regulär angesetzten Termin hinausgehen darf. Die Möglichkeit einer weiteren Verschiebung aufgrund der anhaltenden weltweiten Auswirkungen der Pandemie würde dazu führen, dass die Weltsynode nicht mehr im Einklang mit ihrem Leitdokument stehen würde. Moorooven erläuterte, dass Änderungen an der Verfassung und den Statuten der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) nur von den Delegierten auf einer regulären oder außerordentlichen Weltsynode vorgenommen werden können. Alles in allem, so Moorooven, halte sich der Vorschlag der Kirchenleitung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen der Verfassung und der Geschäftsordnung der Weltkirchenleitung, so ANN.

Erton Köhler, Generalsekretär der adventistischen Weltkirchenleitung, sagte zur Abstimmung, diese habe gezeigt, dass die adventistische Kirche verstanden habe, in welcher Zeit sie lebe. „Ich habe bei den Delegierten ein klares Interesse daran gesehen, unsere Strukturen und Prozesse anzupassen, Veränderungen vorzunehmen, die der Kirche helfen können, ihre Abläufe zu rationalisieren“, so Köhler.




Jahressitzung der adventistischen Weltkirchenleitung im Zeichen der Corona-Pandemie

Herausforderungen durch die Corona-Pandemie

Erton Köhler, Exekutivsekretär der Weltkirchenleitung, berichtete über die Herausforderungen der Corona-Pandemie für die weltweite adventistische Kirche. So seien, konservativ geschätzt, mindestens 17.000 Kirchenmitglieder an COVID-19 verstorben, darunter 773 hauptamtliche Mitarbeiter und Pensionäre.

Die Pandemie habe sich auch auf die Art und Weise ausgewirkt, wie Adventisten das Evangelium verkünden und wie sie sich um bedürftige Menschen kümmern, sagte Köhler. Gleichzeitig habe die Pandemie die soziale Resilienz gestärkt und half den Gemeinden, ihre Arbeitsweise zu ändern. So konnte im Jahr 2020 trotz umfangreicher Corona-bedingter Beschränkungen 1.736 neue Gemeinden gegründet werden. 781.389 Menschen wurden getauft und schlossen sich der adventistischen Kirche an. Die Siebenten-Tags-Adventisten taufen nur Erwachsene und Jugendliche aufgrund ihrer Entscheidung zum Glauben. Köhler erwähnte die adventistischen Krankenhäuser, die vielerorts „in vorderster Front im Kampf gegen die Pandemie“ gestanden hätten. Auch habe die adventistische Hilfsorganisation ADRA die Zahl ihrer Projekte im Jahr 2020 von 1.184 auf 1.506 gegenüber dem Vorjahr steigern können und unterstützte dadurch 20 Millionen Menschen (gegenüber 14 Millionen im Vorjahr). 422 dieser Projekte hingen direkt mit der Pandemie zusammen.

Das adventistische Schulwesen war in vielen Ländern durch die Pandemie betroffen und musste zeitweilig auf digitalen Unterricht umstellen und zum Teil eigenständig digitale Lernplattformen entwickeln. In der Medienarbeit der Kirche habe die Pandemie zu einem starken Wachstum digitaler Angebote geführt. Auch örtliche Kirchengemeinden entwickelten digitale Angebote oder andere kreative Lösungen, wie z. B. Drive-in-Kirchen, bei denen die Besucher mit ihren Autos auf einen großen Parkplatz fahren und dort im Auto sitzend am Gottesdienst teilnehmen. Köhler betonte jedoch, dass trotz all dieser Veränderungen und der zunehmenden Rolle der sozialen Medien im Leben der örtlichen Kirchengemeinden der persönliche Austausch wichtig sei und nicht ersetzt werden sollte. „Die Technologie ist gekommen, um im Leben der Kirche zu bleiben, aber nicht, um das Leben der Kirche zu ersetzen“, sagte er.

Kirchenfinanzen wieder im Aufwärtstrend

Der Finanzvorstand der Weltkirchenleitung, Paul Douglas, stellte in seinem Bericht fest, dass es im Jahr 2021 mit den Spendeneinnahmen wieder aufwärts gehe. So liege das Spendenaufkommen im August dieses Jahres um 14,2 Prozent höher als im gleichen Monat des Vorjahres. Die Ausgaben sanken hingegen gegenüber dem Vorjahr um 8,4 Prozent, was zum Großteil auf die Verringerung von Reisetätigkeiten zurückzuführen sei, so Douglas. Gleichwohl sei der Haushalt der Weltkirchenleitung für das kommende Jahr konservativ aufgestellt, er geht von einem negativen Saldo (mehr Ausgaben als Einnahmen) von 16,4 Millionen US-Dollar aus. Diese Summe sei jedoch deutlich niedriger, als zunächst prognostiziert, so Douglas.

Gesundheit ohne Freiheit?

Weitere Punkte auf der Sitzungsordnung waren zahlreiche Änderungen von Verwaltungsvorschriften und Tätigkeitsberichte von kirchlichen Abteilungen und Institutionen. In diesem Kontext trug die Abteilung für öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit (Department of Public Affairs and Religious Liberty – PARL) folgende Liste mit Gedankenanstößen vor:

  • Kann es mentale Gesundheit ohne die Freiheit des Geistes geben?
  • Kann es moralische Gesundheit ohne ein freies Gewissen geben, das sich von der Wahrheit und dem höchsten Gut leiten lässt, wie es in Gottes Offenbarung in der Heiligen Schrift zum Ausdruck kommt?
  • Kann es emotionale Gesundheit geben ohne die Freiheit von Angst, ohne die Freiheit von emotionalen Verletzungen, ohne die Freiheit von Traumatisierungen?
  • Kann es geistliche Gesundheit inmitten von Zwang, Manipulation und Bedrohung geben?
  • Kann es gesellschaftliche Gesundheit geben ohne die Freiheit von Diskriminierung und Kriminalisierung, weil man etwas anderes glaubt?
  • Kann es Gerechtigkeit geben, wenn das Zentrum der moralischen Bewertung, das menschliche Gewissen, unterdrückt wird?
  • Kann es Rechtschaffenheit geben, wenn das menschliche Gewissen und der freie Wille unterdrückt, erstickt oder gefesselt werden?

„Die Kirche nicht wie ein Unternehmen leiten“

In weiteren Sitzungen kamen theologische Überlegungen und Fragen der konfessionellen Identität zur Sprache. Der Präsident der Weltkirchenleitung, Ted Wilson, appellierte an die Anwesenden, an der Autorität der Bibel, der deutlichen Verkündigung der Wiederkunft Christi und an der adventistischen Lebensweise festzuhalten. Exekutivsekretär Erton Köhler ermahnte abschließend, die Kirche nicht wie ein Unternehmen, sondern als eine geistliche Gemeinschaft zu leiten und trotz aller notwendigen Management-Tätigkeiten die Priorität auf die Förderung des religiösen Lebens und der Verkündigung zu legen.

Alle Präsentationen und Beiträge der Jahressitzung der Weltkirchenleitung sind schriftlich oder als Video einsehbar: https://executivecommittee.adventist.org/blog/2021/10/09/21ac-presentations/




Adventistische Weltkirchenleitung besetzt zentrale Vorstandspositionen neu

Paul Douglas
Douglas, derzeit Direktor des Rechnungsprüfungsdienstes (General Conference Auditing Service/GCAS) der Weltkirchenleitung, hat einen umfangreichen beruflichen Werdegang in der Finanzverwaltung und im kirchlichen Dienst vorzuweisen. Er wurde 1986 stellvertretender Auditor der Weltkirchenleitung ernannt und übernahm zwei Jahre später die Funktion des Auditors. 2006 wurde er zum Direktor des Rechnungsprüfungsdienstes der Weltkirchenleitung ernannt.

Der Jamaikaner drückte nach der Wahl seine Freude und Dankbarkeit gegenüber der Kirche aus und dankte Prestol-Puesán, seinem Vorgänger, für seine Leiterschaft. „Ich bin nicht würdig, aber ich bin bereit. Ich bin bereit, in dieser Funktion zu dienen – Gott zu dienen und euch in dieser Gemeinde zu dienen“, sagte Douglas.

Erton Köhler
Köhler, gebürtig aus Caxias do Sul, Brasilien, machte 1989 seinen Bachelor-Abschluss in Theologie an der heutigen Brazil Adventist University (BAU). Monate später begann er als Distriktpastor für die regionale Kirchenleitung in Sao Paulo zu arbeiten. Im Jahr 1994 wechselte Köhler in die Kirchenverwaltung und übernahm für jeweils vier Jahre die Leitung der Jugendarbeit in der Kirchenleitung von Rio Grande do Sul, in der überregionalen Kirchenleitung in Nordwestbrasilien und in der teilkontinentalen Kirchenleitung in Südamerika. Seit 2007 ist er Präsident der der teilkontinentalen Kirchenleitung in Südamerika und hat seine Ausbildung mit einem Master of Theology an der Brazil Adventist University und einem Doktor der Theologie an der Adventistischen Universität in Peru abgeschlossen.

Laut ANN bedankte sich Köhler beim Nominierungsausschuss des Exekutivausschusses, dem Präsidenten der Generalkonferenz, Ted N.C. Wilson und G. T. Ng, abtretender Exekutivsekretär, für das Vertrauen, das sie in ihn gesetzt haben.„Ich glaube, Freunde, dass Gott alles führt. Ich glaube, dass Gott die Kirche führt“, sagte Köhler. „Ich glaube an Gottes Führung durch Menschen und ich glaube, dass Gott mein Leben führt; Gott führt meine Familie; und Gott führt auch meinen Dienst…. meine einzige Antwort kann jetzt nur sein: ‘Ich packe es an!’“

Diese Meldung erschien ursprünglich bei Adventist Review.




Adventisten berufen eintägige Sondersitzung der Weltsynode zur Verfassungsänderung

Diese Entscheidung wurde am Eröffnungstag der Frühjahrstagung (Spring Meetings – 13. bis 14. April 2021) getroffen, einer der beiden jährlichen Verwaltungssitzungen des obersten Leitungsgremiums der Freikirche zwischen den alle fünf Jahre stattfindenden Weltsynoden. Das diesjährige Treffen fand aufgrund der COVID-19-Pandemie virtuell statt.

Hauptgründe für die Verfassungsänderung
Hensley Moorooven, stellvertretender Exekutivsekretär der Weltkirchenleitung, gab folgende Gründe für die Durchführung der eintägigen Sondersitzung im Januar 2022 an: a) die Verfassung der Freikirche schreibe vor, dass Sitzungen der Weltsynode und alle Abstimmungen mit persönlicher Anwesenheit und vor Ort stattfinden müssten. Deshalb solle ermöglicht werden, dass auch online teilgenommen und abgestimmt bzw. gewählt werden kann.

Zudem dürfe die Verschiebung einer Weltsynode „nicht mehr als zwei Jahre“ über einen regulär geplanten Termin hinausgehen. Änderungen der Verfassung sowie der Geschäftsordnung dürften laut Moorooven nur von den Delegierten auf einer regulären oder außerordentlichen Vollversammlung vorgenommen werden.

Da nicht sicher sei, ob die bereits zweimal wegen der Corona-Pandemie verschobene Weltsynode, die vom 6. bis 11. Juni 2022 in St. Louis, Missouri/USA geplant ist, durchgeführt werden könne, werde diese Sondersitzung zur Änderung der Verfassung im Januar 2022 vorgeschlagen. Bei einer Annahme der vorgesehenen Verfassungsänderung bliebe man auch bei einer nochmaligen Verschiebung der Weltsynode im Juli 2022 im Rahmen der Verfassung.

Reduktion der Zahl der Delegierten für die Teilnahme an der Sondersitzung
Die Mitglieder des Exekutivkomitees der Weltkirchenleitung haben laut Verfassung die Kompetenz, die Gesamtzahl der regulären und außerordentlichen Delegierten der Weltsynode zu reduzieren. Sie haben beschlossen, die Gesamtzahl der regulären und außerordentlichen Delegierten aus der ganzen Welt für diese spezielle Sitzung auf 400 Personen zu begrenzen. Die Quote der Vertreter der Weltkirchenleitung an der Sondersitzung sowie der 13 teilkontinentalen Kirchenleitungen wurde ebenfalls verabschiedet, von ANN aber nicht berichtet.

Sondersitzung – kein Präzedenzfall
Barna Magyarosi, Exekutivsekretär der teilkontinentalen Kirchenleitung für die Adventisten in West- und Südeuropa, mit Sitz in Bern (Intereuropäische Division/EUD), bemerkte: „Zunächst einmal denke ich, dass dies ein logischer Schritt ist, um ein technisches Problem zu lösen, und ich denke, dass wir in diese Richtung gehen müssen …. Ich würde auch vorschlagen, dass wir vielleicht irgendwo im Protokoll oder in der Formulierung dieser Abstimmung etwas einfügen könnten, um dies nicht zu einem Präzedenzfall zu machen …. Der Nachwelt zuliebe kann dies nicht als Präzedenzfall für andere Tagesordnungspunkte betrachtet werden, die geeignet sein könnten, auf diese Weise gelöst zu werden.“

Diese Meldung erschien ursprünglich bei Adventist Review.




Adventisten: Weltkirchenleitung verwarnt Norddeutschen Verband

Der überregionalen adventistischen Kirchenleitung für Nord- und Ostdeutschland (NDV) wird vorgeworfen, Maßnahmen ergriffen zu haben, die nicht in Übereinstimmung mit dem Regelwerk der Weltkirche (Working Policy) stünden: Der NDV ordiniert seit 2016 keine Pastoren mehr für den weltweiten Dienst, sondern „segnet“ lediglich seine Angestellten für den pastoralen Dienst unabhängig von ihrem Geschlecht. Diese „Segnung“ entspricht einem Verfahren, das in den Richtlinien der Weltkirchenleitung (Working Policy) aufgeführt wird. Während die Ordination weltweit gilt, bleiben die mit der Segnung verbundenen Vollmachten auf diejenigen Gebiete beschränkt, die diese ebenfalls praktizieren. In der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist die Ordination lediglich männlichen Geistlichen vorbehalten.

Weitere Verwarnungen aufgrund der Ordinationsfrage

Neben dem NDV wurden auch die adventistischen Kirchenleitungen in Dänemark, Norwegen und Schweden mit 164 Ja- zu 124 Nein-Stimmen verwarnt („Warned“). Ebenso die US-amerikanischen überregionalen Kirchenleitungen „Columbia Union Conference“ und „Pacific Union Conference“, auf deren Gebiet auch Frauen entgegen der Beschlusslage der adventistischen Weltsynode ordiniert werden (190 Ja- zu 94 Nein-Stimmen). Grundlage dieser Vorgehensweise ist das umstrittene Verfahren bei Regelverstößen, das 2018 vom GC-ExCom verabschiedet wurde (siehe apd.info vom 15.10.2018)

Stellungnahme deutscher Kirchenleiter
Johannes Naether, Präsident des NDV, teilte mit, er halte die Verwarnung für nicht gerechtfertigt. Der NDV hätte vielmehr eine Regelung gefunden, die versuche, in Konformität mit den Beschlüssen der Weltkirche auch dem Anliegen der Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechnung zu tragen. „Ich kann nicht verstehen, dass wir dafür nun verwarnt werden“, so Naether.

Der Präsident der Adventisten in Süddeutschland (Süddeutscher Verband, SDV), Werner Dullinger, äußerte sich ebenfalls kritisch: die Verwarnung sei nicht gerechtfertigt, da es in der Working Policy keinen Zwang zur Ordination gebe. Ferner sei das Verfahren für die Verwarnung nicht den 2018 abgestimmten Regularien entsprechend gewesen. Zusammen mit den zuständigen Gremien werde man prüfen wie damit umzugehen sei und ob und in welcher Form dagegen Einspruch erhoben werden kann. „Besonders bedauerlich empfinde ich, dass dieser Beschluss keinen hilfreichen Beitrag zur Einheit der Kirche und zum Fokus auf die Mission der Kirche darstellt“, so Dullinger.