20 Jahre Kirchengemeinschaft mit der Evangelisch-methodistischen Kirche

Hannover/Frankfurt am Main | APD

Hannover/Frankfurt am Main, 21.09.2007/APD Mit einem gemeinsamen Festgottesdienst am 29. September in der Evangelisch-methodistischen Zionskirche in Stuttgart wird des 20-jährigen Bestehens der „uneingeschränkten Kirchengemeinschaft“ der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) mit den lutherischen und unierten evangelischen Kirchen in Deutschland gedacht. Die Bischöfin der EmK, Rosemarie Wenner (Frankfurt am Main), der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), und der Vorsitzende der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK), Landesbischof Dr. Ulrich Fischer (Karlsruhe), haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Kirchengemeinden dazu ermutigt, auf die jeweilige Partnergemeinde zuzugehen und miteinander das Jubiläum in gemeinsamen Gottesdiensten zu begehen.

Am 29. September 1987 wurde diese Gemeinschaft in einem Gottesdienst in der Nürnberger St. Lorenz-Kirche feierlich proklamiert und vollzogen. Im Bereich der ehemaligen DDR geschah dies zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen und der EmK in Gottesdiensten am 20. und 21. Januar 1989 in Zwickau und Berlin. Vorausgegangen waren ab 1980 Lehrgespräche zwischen der EmK und der VELKD, an die sich zuletzt die Arnoldshainer Konferenz anschloss, die inzwischen in der UEK aufgegangen ist. Im Ergebnis wurde festgestellt, „dass im Verständnis des Evangeliums keine grundlegenden Unterschiede bestehen“ und deshalb völlige Kirchengemeinschaft erklärt werden kann. Den entscheidenden Impuls für diese Lehrgespräche hatten der Lutherische Weltbund (LWB) und der Weltrat methodistischer Kirchen mit ihrem offiziellen Lehrgespräch gegeben.
_____________________________________________________________________________
Alle Texte können kostenlos genutzt werden. Bei Veröffentlichung der Texte bitten wir um Quellenangabe „APD“ und um Zusendung eines Belegexemplars.