Alt-Katholiken in Österreich seit 130 Jahren staatlich anerkannt

Wien/Österreich | APD

Wien/Österreich, 21.10.2007/APD Die Alt-katholische Kirche Österreichs feiert am 21. Oktober mit einem Gottesdienst in der ihnen 1871 vom Wiener Magistrat überlassenen Rathauskapelle St. Salvator Kirche in Wien den 130. Jahrestag der staatlichen Anerkennung. Sie entstand aus dem innerkatholischen Widerstand gegen die beiden Dogmen von der Unfehlbarkeit (Infallibilität) und der bischöflichen Universalgewalt (Jurisdiktionsprimat) des Papstes, die 1870 allgemein verpflichtend verkündet wurden. Für eine Massenbewegung reichte dieser Anstoß allerdings nicht. Heute gibt es weltweit eine halbe Million Alt-Katholiken.

Die Alt-katholische Kirche Österreichs hat elf Kirchengemeinden mit knapp 15.000 Gläubigen. Sie gehört zur sogenannten „Utrechter Union“, dem Zusammenschluss der selbständigen alt-katholischen Landeskirchen. Alt-katholische Kirchen gibt es auch in Deutschland, Polen, Tschechien und in den USA. Die Alt-Katholiken in der Schweiz nennen sich Christkatholiken. Ehrenoberhaupt ist der Erzbischof der Kirche von Utrecht (Niederlande), die sich schon im 18. Jahrhundert nach einem kirchenrechtlichen Streit von Rom abgespalten hatte.

Die ersten alt-katholischen Aktionskomitees hatten sich unmittelbar nach der Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas gebildet. Einer ihrer berühmtesten Fürsprecher war der Münchner Stiftspropst und Kirchenhistoriker Johann Josef Ignaz von Döllinger, der später exkommuniziert wurde. Die ersten „antivatikanisch gesinnten Katholiken“ fühlten sich als die wahren Vertreter der katholischen Kirche, während sie den Papst und seine romtreuen Anhänger als Begründer einer neuen Kirche betrachteten.

Die österreichischen Alt-Katholiken verlangten daher bei ihrem ersten Gespräch mit dem Kultusminister das Mitbenutzungsrecht des Stephansdoms. Die Stadt Wien stellte ihnen dann immerhin die Kapelle St. Salvator im Alten Rathaus, mit 60 Sitzplätzen zur Verfügung. 1871 fand dort der erste alt-katholische Gottesdienst in Österreich statt. Die gesetzliche Anerkennung erfolgte 18. Oktober 1877 durch den damaligen k. u. k. Minister für Cultus und Unterricht, aufgrund des Anerkennungsgesetzes von 1874 (RGBl. 68/1874).
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