Österreichs Aleviten wollen Anerkennung als Glaubensgemeinschaft

Wien/Österreich | APD

Wien/Österreich, 17.11.2007/APD Die Aleviten in Österreich streben eine staatliche Anerkennung an. In der Alpenrepublik gibt es nach eigenen Angaben etwa 60.000 Aleviten, die ethnisch ungefähr zu gleichen Teilen Türken und Kurden sind. Sie fühlen sich als eigenständige Religionsgemeinschaft innerhalb des Islam, der von ihnen anders interpretiert wird. Wie der Generalsekretär des Dachverbands der Aleviten in Österreich (Avusturya Alevi Birlikleri Federasyonu/AABF), Deniz Karabulut, anlässlich einer Veranstaltung des Verbands katholischer Publizisten Österreichs (VKPÖ) in Wien mitteilte, wollen die Aleviten 2008 im Kultusamt den Antrag auf Anerkennung als „religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ stellen.

Seit etwa zehn Jahren erlebe das Bekenntnis zum Alevitentum eine erstaunliche Renaissance, so Karabuluts. In Deutschland und Österreich hätten sich sehr aktive Verbände herausgebildet. Auch in der Türkei sei heute die Gründung von Vereinigungen, welche die Bezeichnung „alevitisch“ tragen, möglich. „Das war lange verboten gewesen.“

Karabulut sehe zwar große Fortschritte in der Türkei im Blick auf den angestrebten EU-Beitritt, den die Aleviten durchwegs befürworteten. Allerdings sei das Hauptproblem, das die Aleviten in ihrer Heimat hätten, nicht gelöst. Es gehe dabei um den zwangsweisen sunnitisch-hanefische Religionsunterricht nicht nur für Sunniten, sondern auch für Schiiten und Aleviten.

In der Aussprache betonte Karabulut, dass in den Glaubensvorstellungen der Aleviten auch vorislamische Elemente eine große Rolle spielten. Ihr Glaube sei stark vom Sufismus (der mystischen Strömung im Islam) beeinflusst und weise zahlreiche Berührungspunkte mit dem Christentum und dem Zoroastrismus auf. Zum Kult der Aleviten, in eigenen Versammlungshäusern (Cemevi) und nicht in Moscheen, gehörten Musik und Tanz beider Geschlechter. Das Alevitentum kenne keine Pflichtgebete sowie keinen besonderen Raum und keine besondere Zeit für das Gebet.

Als Religionsgruppe sind die Aleviten nicht homogen, da es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Strömungen gibt und das Alevitentum keine zentrale Organisation hat. Der Ursprung des alevitischen Glaubens liegt in der Frühzeit des Islam, die von der Spaltung zwischen Sunniten und Schiiten gekennzeichnet war. Die Verehrung Alis, des ermordeten Schwiegersohns Mohammeds, ist Aleviten und Schiiten gemeinsam, unter den Aleviten aber noch stärker ausgeprägt.

Ab dem 16. Jahrhundert haben sich innerhalb der Bewegung zwei große Strömungen gebildet, die auch für das gegenwärtige Alevitentum charakteristisch sind: auf der einen Seite der Glaube in den städtischen Gemeinschaften, repräsentiert durch den Orden der Bektashi; auf der anderen Seite die weniger organisierte Religionsbewegung auf dem Land, die „Dorfaleviten“.

Mit den Reformen Atatürks ging 1925 ein Verbot der Derwischorden einher. Der Staat beschlagnahmte ihr Vermögen, und die Sitze der Sufi-Gemeinschaften wurden in Museen umgewandelt. Der alevitische Glaube blieb jedoch im Untergrund und in vielen Dorfgemeinschaften fernab jeglicher staatlicher Kontrolle erhalten. Das Verbot von 1925 gilt auch heute noch, wird allerdings kaum noch kontrolliert. „Dorfaleviten“ von orthodoxen Muslimen zu unterscheiden ist verhältnismässig leicht, da die Frauen zum Großteil unverschleiert sind.

Das Kultusamt im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat aufgrund des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BGBI) von 1998 folgenden zehn Gruppierungen die Rechtspersönlichkeit einer „religiösen Bekenntnisgemeinschaft“ zuerkannt: den Bahá'ì, dem Bund der Baptistengemeinden, dem Bund evangelikaler Gemeinden, der Christengemeinschaft (Anthroposophen), der Freien Christengemeinde/Pfingstgemeinde, der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, den Zeugen Jehovas, der Hinduistischen Religionsgesellschaft, der Mennonitischen Freikirche, der Pfingstkirche Gemeinde Gottes. Die Aleviten wären die elfte sogenannte Bekenntnisgemeinschaft.

Die Bekenntnisgemeinschaft bildet eine Art Vorstufe zum Status einer gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft. Bis heute hat nur die 1998 als Bekenntnisgemeinschaft anerkannte Koptisch-Orthodoxe Kirche unter staatsrechtlich umstrittenen Umständen – unter Zuhilfenahme des Orientalisch-orthodoxen Kirchengesetzes von 2003 – den Weg zu den gesetzlich anerkannten Kirchen gefunden.
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