Umfrage: Bevölkerung gegen embryonale Stammzellforschung

Berlin | APD

Berlin, 25.01.2008/APD Rund zwei Drittel der Bundesbürger (65,2 Prozent) halten es für „richtig", dass in Deutschland „keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstört werden" dürfen. Eine Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) will, dass sich Wissenschaftler auf die Forschung mit adulten Stammzellen und aus Hautzellen reprogrammierten Zellen (ips-Zellen) konzentrieren. Nur 26,9 Prozent der Befragten befürworten, dass außer an adulten auch mit menschlichen embryonalen Stammzellen geforscht werden kann. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Anfang Januar im Auftrag des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) durchgeführt hat und die in Berlin vorgestellt wurden.

Bisher ist in Deutschland die Forschung nur an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden (Stichtagsregelung). Es gibt jedoch Bestrebungen, diesen Stichtag zu verschieben. Noch vor der Osterpause will der Bundestag über eine mögliche Revision des Stammzellgesetzes beraten. „Jeder, der jetzt noch für eine Verlegung des Stichtags im Stammzellgesetz eintritt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er Politik gegen die große Mehrheit der Bevölkerung macht", betonte die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Dr. med. Claudia Kaminski. Die Ergebnisse der TNS-Infratest Umfrage sprechen aus Sicht des BVL eine unmissverständliche Sprache: Eine klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wolle keine wie auch immer geartete Aufweichung des Embryonenschutzes in Deutschland, sondern überhaupt keine Forschung an Stammzellen, für die menschliche Embryonen getötet werden müssten.

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, meinte zu dem Umfrageergebnis: „Die embryonale Stammzellforschung ist weder richtig noch wichtig. Darum ist auch eine Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz dem Menschenschutz abträglich und abzulehnen." Er dankte der römisch-katholischen Kirche für ihre konsequente Haltung zum Lebensschutz und verwies darauf, dass entgegen dem Plädoyer des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, eine Reihe von evangelischen Bischöfen und leitende kirchliche Verantwortungsträger eine Verschiebung des Stichtags ebenfalls ablehnten.
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