Die heiligen Stätten der Bahá'í in Israel wurden Weltkulturerbe

Québec/Kanada | APD

Québec/Kanada, 11.07.2008/APD Das UNESCO Welterbe-Komitee hat während seiner 32. Tagung vom 2. bis 10. Juli 2008 in Québec (Kanada) die heiligen Stätten der Bahá'í in Haifa und West-Galiläa (Israel) als Weltkulturerbe anerkannt. Die Religionsgemeinschaft entstand im 19. Jahrhundert. Die fünf Millionen Anhänger leben vor allem in Indien, dem Iran, in Schwarzafrika, Südamerika und den USA. Im Mittelpunkt der Lehre steht der Glaube an einen transzendenten Gott, die mystische Einheit der Religionen und die Einheit der Menschheit.

Die Ruhestätten (Schreine) ihrer Religionsgründer Báb und Bahá'u'lláh sind die beiden wichtigsten Heiligtümer und bedeutende Pilgerstätten. Sie sind von weitläufigen Gartenanlagen umgeben. Ein Schrein befindet sich in der Nähe des Weltkulturerbes der Altstadt von Akko an der nördlichen Küste Israels und der andere auf dem Berg Karmel in der Hafenstadt Haifa.

"Der Anerkennung kommt gerade an diesem Tag eine hohe Symbolkraft zu, da die fünf Millionen Bahá’í weltweit am 9. Juli des gewaltsamen Todes des Báb gedenken, der einer ihrer Stiftergestalten ist", sagte Dr. Nicola Towfigh, Generalsekretärin der deutschen Bahá'í-Gemeinde. Der Báb wurde aufgrund seiner religiösen Überzeugung am 9. Juli 1850 in der iranischen Stadt Täbris hingerichtet. Seine sterblichen Überreste sind in dem Schrein auf dem Berg Karmel in Haifa beigesetzt. Bahá'u'lláh, der im Iran geboren worden war, wurde nach Akko verbannt, das damals Teil des Osmanischen Reiches war und verstarb dort 1892.

Das UNESCO-Welterbe-Verzeichnis enthält weitere religiöse Stätten mit internationaler Bedeutung wie den Vatikan, die Altstadt von Jerusalem und die Ruine der vor kurzem zerstörten buddhistischen Bamiyan Statuen in Afghanistan. Die Bahá'í-Schreine sind jedoch die ersten Stätten einer religiösen Tradition, die in der Neuzeit entstanden sind und in das UNESCO-Verzeichnis aufgenommen wurden.

Die Bahá’í glauben, dass sowohl Bahá'u'lláh als auch der Báb wie bereits zuvor Abraham, Moses, Jesus Christus oder Mohammed Gottesoffenbarer waren. Der Schrein Bahá’u’lláhs ist der Bezugspunkt für das tägliche Gebet der Bahá’í auf der ganzen Welt, ähnlich wie die Klagemauer in Jerusalem für die Juden und die Kaaba in Mekka für Moslems.

So wie das Christentum als innerjüdische Bewegung entstanden und aus jüdischen Wurzeln hervorgegangen ist, wurde der Bahá'í-Glaube in islamischer Umgebung geboren. Die Bahá'í erkennen den göttlichen Ursprung des Islam an und verehren den Koran neben Bahá’u’lláhs Schriften als Gotteswort. Doch haben die Gesetze des Koran keine Bindung mehr für sie, sondern sie folgen dem neuen Gottesgesetz Bahá’u’lláhs, das in vielen Aspekten des täglichen Lebens und der Ausübung der Religion von denen des Islam deutlich abweicht.

Das administrative und geistige Weltzentrum der Bahá'í befindet sich in Haifa/Israel. Neben dem Schrein des Bab befinden sich auf dem Berg Karmel das Haus der Gerechtigkeit, das Internationale Lehrzentrum, das Internationale Archiv sowie das Zentrum für das Studium der Heiligen Texte.

Seit 1948 ist die Bahá'í International Community (BIC) bei den Vereinten Nationen als nichtstaatliche Organisation anerkannt. Seit 1970 hat sie beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, seit 1976 beratenden Status beim Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF). Sie arbeitet mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und dem Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) zusammen. Außerdem hat die Bahá’í International Community 1992 in New York das weltweit tätige "Büro für Frauenförderung" eingerichtet.

Die Bahá'í International Community betreut weltweit 1.714 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte sowie 348 Schulen. In Deutschland leben schätzungsweise rund 12.000 Baha'i. In Österreich und der Schweiz gibt es jeweils etwa 3.700 Angehörige der Religionsgemeinschaft.
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