Altkatholische Erklärung zur Rehabilitation von Traditionalisten-Bischöfen

Prag/Tschechien | APD

Prag/Tschechien, 01.02.2009/APD Die vom 25. bis 31. Januar in Karlik bei Prag tagende Internationale Altkatholische Bischofskonferenz (IBK) der Utrechter Union hat während ihrer jährlichen Sitzung eine Erklärung zur Aufhebung der Exkommunikation von Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius X: verabschiedet. Die vier Bischöfe waren 1988 nach der illegalen Weihe durch den Reformgegner, Erzbischof Marcel Lefebvre, aus der Gemeinschaft der römisch-katholischen Kirche ausgeschlossen worden. In der altkatholischen Stellungnahme heißt es: "Mit Betroffenheit und Unverständnis hat die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz die Nachricht vernommen, dass Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von vier Lefèbvre- Bischöfen aufgehoben hat. Damit wird deutlich ein Weg fortgesetzt, der hinter die Reformen und Grunderkenntnisse des zweiten Vaticanums zurückführt, die auch von altkatholischer Seite begrüßt wurden. Wir denken dabei insbesondere an die Anerkennung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit."

Besonders die Einbeziehung des Traditionalistenbischofs Richard Williamson in das Dekret hat bei den altkatholischen Bischöfen Unverständnis hervorgerufen. Der Brite leugnet die Existenz der Gaskammern und das volle Ausmaß des Völkermordes an den Juden während des Dritten Reiches. Dazu heißt es in der Erklärung: "Überdies erfüllt uns mit Scham und Trauer, dass sich unter den Rehabilitierten ein Holocaust-Leugner befindet. Damit setzt der Papst, dessen Stimme in der Öffentlichkeit oft als wichtigste Stimme der Christenheit wahrgenommen wird, nicht nur ein verheerendes Signal der Missachtung der Opfer. Mit dieser päpstlichen Maßnahme wird auch der hoffnungsvoll begonnene jüdisch-christliche Dialog nachhaltig beeinträchtigt."

Die 1889 durch den Zusammenschluss der altkatholischen Bischöfe der Niederlande, Deutschlands und der Schweiz gegründete Internationale Altkatholische Bischofskonferenz (IBK) ist das verbindende Organ der so genannten Utrechter Union. Die Bischöfe der Mitgliedskirchen treffen sich jährlich zu einer Vollversammlung um aktuelle Anliegen zu besprechen.

Da die Utrechter Union keine Rechtsgemeinschaft, sondern eine freie Verbindung selbständiger altkatholischer Kirchen ist, hat die Bischofskonferenz keine kirchenrechtlichen Vollmachten in den einzelnen Ortskirchen, das heißt, sie kann sich nicht in die internen Angelegenheiten der Ortskirchen einmischen oder Entscheidungen treffen, die von den Ortskirchen nicht mitgetragen werden.

Den Vorsitz der Internationale Altkatholische Bischofskonferenz führt der Erzbischof von Utrecht, Joris August Odilius Ludovicus Vercammen. Er ist der 83. Bischof von Utrecht seit dem Heiligen. Willibrord (658-739) und als Erzbischof von Utrecht Primas der Alt-Katholischen Kirche.

Die Altkatholische Kirche entstand 1871 als Protest gegen die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils der römisch-katholischen Kirche über die Unfehlbarkeit und den Jurisdiktionsprimat des Papstes. Auch das 1854 verkündete Dogma von der Unbefleckten Empfängnis Marias wird abgelehnt. Die Entscheidungen des Konzils von Trient (1545-1563) wie die seitherigen päpstlichen Erlasse werden an der Heiligen Schrift und der Lehre der Alten Kirche gemessen. So wurde beispielswiese 1878 für die Priester die vorgeschriebene Ehelosigkeit (Zölibat) als ein biblisch nicht begründbares Kirchengesetz abgeschafft, da die ehelose Lebensform keine Bedingung für die Übernahme kirchlicher Ämter und Aufgaben sei. Auch Frauen können das Sakrament der Priesterweihe empfangen. Die Altkatholische Kirche zählt in Deutschland etwa 25.000 Mitglieder.
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