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Adventist neuer US-Botschafter in Surinam

Washington, D. C./USA, 30.09.2009/APD   John R. Nay ist neuer US-Botschafter in der Republik Surinam, einer früheren niederländischen Kolonie im Nordosten Südamerikas. Der Siebenten-Tags-Adventist studierte an der Andrews Universität der Freikirche in Berrien Springs, Michigan/USA, Geschichte und schloss mit einem Bachelor- und Mastergrad ab. Seit 2006 war er als Generalkonsul der Vereinigten Staaten in Toronto/Kanada tätig. Nay trat 1977 in den diplomatischen Dienst ein, arbeitete in verschiedenen Abteilungen des US-Außenministeriums, an den Botschaften in Singapur, Taiwan, Südafrika und Indien sowie am Generalkonsulat in Calgary/Kanada. Der neue Botschafter ist mit Judith Ashdon Nay verheiratet und hat drei Kinder.

Von den 455.000 Einwohnern Surinams sind 48 Prozent Christen, 27 Prozent Hindus und 20 Prozent Muslime. Siebenten-Tags-Adventisten sind dort seit 1945 vertreten und zählen heute über 3.600 erwachsen getaufte Mitglieder in 17 Gemeinden.

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Friedensauer Dozent zum Professor für Systematische Theologie berufen

Friedensau bei Magdeburg, 29.09.2009/APD    Dr. Rolf J. Pöhler (Jahrgang 1949) hat vom Kultusministerium Sachsen-Anhalt die Professur für Systematische Theologie erhalten. Er lehrt an der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg. Pöhler ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach dem Abitur studierte er in Darmstadt und Michigan (USA) Theologie. Vierzehn Jahre lang war er als Pastor und Abteilungsleiter der Freikirche tätig, bevor er 1992 nach Friedensau berufen wurde. 1995 promovierte er an der Andrews-Universität mit einer umfangreichen Arbeit über Veränderungen in der adventistischen Theologie, die in zwei Bänden veröffentlicht wurde. Von 2002 bis 2004 war er Präsident des Norddeutschen Verbandes der Siebenten-Tags-Adventisten in Hannover. Rolf J. Pöhler lehrt neben Friedensau an mehreren theologischen Seminaren der Freikirche in Europa.   

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US-Rechtsanwalt neuer Beauftragter der Adventisten am Sitz der UNO

Silver Spring, Maryland/USA, 24.09.2009/APD   James D. Standish (45) ist neuer Beauftragter der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) der Siebenten-Tags-Adventisten am Sitz der Vereinten Nationen in New York. Er folgt Jonathan Gallagher nach, der acht Jahre lang diese Aufgabe wahrnahm. Standish war von 2001 bis 2008 bereits Beauftragter der Adventisten am Sitz der amerikanischen Regierung in Washington. Danach arbeitete er als leitender Direktor der „U.S. Commission on International Religious Freedom“ (U.S. Kommission für internationale Religionsfreiheit), eine halbstaatliche Organisation, die 1998 vom amerikanischen Kongress ins Leben gerufen wurde. Als Beauftragter bei der UNO gehört Standish der Abteilung für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der adventistischen Weltkirchenleitung in Silver Spring, Mary­land/USA, an.

Rechtsanwalt Standish erwarb den Bachelor in Betriebswirtschaft vom adventistischen Newbold College in England, den Master in Betriebswirtschaft (M.B.A) von der University of Virginia und den Doktorgrad cum laude der Rechtswissenschaft (J.D.) von der Georgetown University in Washington D.C.     

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Trotz Wirtschaftskrise spenden Adventisten mehr für Weltmission

Silver Spring, Maryland/USA, 23.09.2009/APD    Trotz der anhaltenden Wirtschaftskrise konnte die Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-Adventisten im ersten Halbjahr 2009 eine 13-prozentige Steigerung der Spenden für ihre globale Mission im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres verzeichnen. „Das ist eine ermutigende Nachricht“, sagte Pastor Gary D. Krause (Silver Spring, Maryland/USA), Missionsdirektor der Generalkonferenz. Der Trend zeige, dass Menschen, die sich mit einer Sache identifizierten, bereit seien, „tiefer in die Tasche zu greifen und größere Opfer zu bringen“.

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100 Millionen Dollar für adventistische Schulen in Australien

Ringwood, Victoria/Australien, 22.09.2009/APD   Die Australische Regierung stellt in den nächsten drei Jahren im Rahmen ihrer „Bildungsrevolution“ insgesamt 14,7 Milliarden Australische Dollar (AUD), umgerechnet 8,82 Milliarden Euro, für die Modernisierung der 9.540 staatlichen und privaten Schulen im Land zur Verfügung. Davon erhalten die 55 Grund- und höheren Schulen sowie Colleges der Siebenten-Tags-Adventisten mit 11.000 Schülerinnen und Schülern 100 Millionen AUD (60 Millionen Euro).

Dadurch sei es möglich, alle adventistischen Schulen baulich zu modernisieren, teilte John G. Hammond (Ringwood, Victoria), Abteilungsleiter für Bildung der australischen Adventisten mit. So soll das Northpine Christian College eine neue Turnhalle und Bibliothek erhalten. Neue Klassenräume und die Sanierung bisheriger Unterrichtsräume sowie der Bibliothek seien für das Brisbane Adventist College vorgesehen. Neue Bibliotheken benötigten das Noosa Christian College, die Gold Coast Christian School, Darling Downs Christian School, Coral Coast Christian School und Ipswich Adventist School. Die Bibliothek des Carmel Adventist College werde saniert, und die Riverside Community School erhalte einen erweiterten und umgestalteten Pausenhof.

Auch die Brookdale Adventist School und die Esperence Christian Primary School brauchten laut Hammond dringend neue Bibliotheken. Die Carmel Secondary School plane die Errichtung von Physik- und Chemieräumen sowie eines Sprachlabors. Die Avondale School möchte die alte Bibliothek durch einen Neubau ersetzen. Auch das Macquarie College und die Port Macquarie Adventist School könnten aufgrund der staatlichen Gelder neue Bibliotheken erhalten. Die Kempsey Adventist School möchte ihre provisorischen Klassenräume durch dauerhafte ersetzen. Die Prescott Primary Northern School könnte endlich einen Computerraum und vier zusätzliche Klassenzimmer bekommen. Alle anderen adventistischen Schulen würden ebenfalls saniert und erhielten teilweise neue Räumlichkeiten.   

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"Wer zur Wahl geht, nimmt Anteil am politischen Geschehen"

Adventistischer Freikirchenleiter ruft zur Bundestagswahl auf
Lüneburg, 21.09.2009/APD   Der Vorsitzende der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland und Präsident des Süddeutschen Verbandes der Freikirche, Pastor Günther Machel (Ostfildern bei Stuttgart), appelliert an die Adventisten zur Bundestagswahl zu gehen. In dem Artikel „Soll ich wählen gehen?“ in der Gemeindezeitschrift „Adventecho“ schreibt Machel: „Wir können und dürfen uns politisch äußern. Die Bibel untersagt es uns nicht. Wer in unserem Land wählen geht, zeigt seine Anteilnahme am politischen Geschehen. Jeder kann seine Zufriedenheit oder Unzufriedenheit auf legale Weise ausdrücken.“

Christen lebten nicht in einem luftleeren Raum, sondern seien Bürger eines Landes und somit Bewohner dieser Welt, betonte Machel. „Politische Ordnung ist von Gott gewollt. Dabei wissen wir auch aus der Bibel, dass eine völlige Heilung der gesellschaftlichen Strukturen erst mit der Wiederkunft Jesu möglich sein wird.“ Das bedeute jedoch nicht, sich aus jeglicher gesellschaftlichen Verantwortung herauszuhalten. Wer sich für die Schöpfung Gottes einsetze, achte damit auch auf das sogenannte Gemeinwohl. Der Einzelne könne einiges für ein gutes Miteinander in der Gesellschaft bewirken. Der Vielfalt dürften hier keine Grenzen gesetzt werden.

„Weil hierzulande eine Vielzahl sozialer und politischer Möglichkeiten gegeben ist, die im Lichte der Bibel vertretbar sind, sehe ich als Verantwortlicher unserer Freikirche auch keine Notwendigkeit für Wahlempfehlungen“, hob Machel hervor. Hier sollte die Freiheit und Verantwortung des Einzelnen unbeeinflusst bleiben. Es gebe allerdings auch Situationen, in denen eine Kirche eine prophetische Funktion in der Gesellschaft übernehmen müsse, etwa wenn hohe moralische Werte auf dem Spiel stünden. Dann könne es sein, dass sich die Freikirche öffentlich zu Wort melden sollte. „Als Siebenten-Tags-Adventisten haben wir das in der Vergangenheit zu einigen Fragen getan, aber ich zweifle, ob wir diese Verantwortung bisher in ausreichender Weise wahrgenommen haben“, gab Machel zu bedenken.

Die September-Ausgabe des „Adventecho“ mit dem Schwerpunkt „Adventisten und Politik“ enthält zum Thema außerdem die Artikel „Christ – Macht – Politik. Von der Herausforderung, Bürger zweier Reiche zu sein“, „Werte gegen Freiheit?“, „Kommunalpolitiker und Adventist – geht das? Erfahrungen aus der Praxis“ sowie „Christen in allen Fraktionen. Als Adventist im Bundestag“.

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90 Jahre adventistische Gehörlosenmission

Düsseldorf, 17.09.2009/APD   Ihr 90-jähriges Bestehen begeht die Gehörlosenmission der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten am 26. September im Zentrum der Adventgemeinde Bremen-Mitte mit einem Gehörlosengottesdienst und einer Feierstunde am Nachmittag. Dazu haben sich unter anderem der Präsident des Norddeutschen Verbandes der Freikirche, Pastor Klaus van Treeck (Hannover), Dr. Rolf Pöhler, Dozent der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg, und der evangelische Gehörlosenseelsorger Pastor Ronald Ilenborg (Bremen) als Gäste angesagt.

Margarete Puich kümmerte sich erstmals 1919 um gehörgeschädigte Gottesdienstbesucher in Bremen. Seit diesen bescheidenen Anfängen finden gegenwärtig jeden Samstag, dem biblischen Sabbat, in über 20 deutschen Adventgemeinden Gottesdienste mit Übersetzung in der Gebärdensprache für Hörgeschädigte statt. In Gesprächskreisen und besonderen Aktionswochen studieren Gehörlose und Hörende gemeinsam die Bibel und geben die Botschaft anderen Menschen weiter.

Laut Pastor Gerd Wildemann (Düsseldorf), Gehörlosenseelsorger der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, habe 30 Jahre lang eine Bibelfreizeit für Gehörlose in der Bundesrepublik zu Ostern stattgefunden. Seit 2006 kämen die Gehörlosen und Schwerhörigen zu einer Bibelwoche zusammen, um Gemeinschaft zu erleben und Erfahrungen auszutauschen. Das adventistische Medienzentrum „Stimme der Hoffnung“ (Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt) drehe zur Zeit einen Kurzfilm über die Arbeit der Gehörlosenmission, der zur Jubiläumsfeier vorliegen soll.
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Medienzentrum "Stimme der Hoffnung" international gefragt

Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt, 16.09.2009/APD   Dass das Medienzentrum „Stimme der Hoffnung“ der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Alsbach-Hähnlein mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln einen 24-Stunden-Radio- und TV-Sender betreiben könne, beruhe auf verschiedenen Gründen, teilte dessen Leiter, Pastor Matthias Müller, mit. „Wir haben außerordentlich fähige Techniker, die durch gute Kontakte zur Industrie und großen Einfallsreichtum Lösungen schaffen, die sich herumsprechen.“

Inzwischen seien laut Müller nicht nur Vertreter von christlichen deutschen Fernsehanbietern, sondern auch von einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt in Alsbach-Hähnlein gewesen, um sich deren technisches Know-how anzusehen. Kürzlich habe das Medienzentrum bei der Strukturierung eines christlichen TV-Studios in der Ukraine geholfen. Gegenwärtig sei es in die Planung eines ähnlichen Studios in Südafrika einbezogen und es lägen bereits erste Anfragen aus den USA vor.

Auch für die technische Umsetzung von Großveranstaltungen werde das Medienzentrum angefordert, informierte Müller. Beim europäischen Jugendkongress der Freikirche vom 5. bis 8. August in München hätten die Veranstaltungen mit über 3.000 Jugendlichen im Internationalen Congress Center (ICM) parallel in zwei Hallen stattgefunden. Es sei schon eine Herausforderung gewesen, per Großbildleinwand Programmteile jeweils simultan in die andere Halle zu übertragen. Doch die Techniker des Medienzentrums hätten auch diese anspruchsvolle Aufgabe gemeistert. Nebenbei seien unter anderem eine Reportage über den Jugendkongress für das adventistische „Hope Channel“-TV und Rundfunkbeiträge für „Hope Channel“-Radio entstanden.
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Adventistische Fernsehprogramme für Häftlinge in Botswana

Gaborone/Botswana, 15.09.2009/APD   Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten hat alle 23 Gefängnisse in dem südafrikanischen Staat Botswana mit LCD-Fernsehern und Satellitenempfängern ausgestattet, damit sich die Insassen die Programme des „Hope Channel“ (Hoffnungskanal) der Freikirche anschauen können. Ein entsprechendes Abkommen war mit dem Ministerium für Inneres und Arbeit geschlossen worden. Der Regierungsbeauftragte für die Haftanstalten, Oberstleutnant Silas Motlalekgosi, nahm die Geräte entgegen.

Innen- und Arbeitsminister Peter Siele dankte den Adventisten für ihre Sachspende und hob besonders die Fernsehsendungen des „Hope Channel“ über Gesundheit und Bildung hervor. Die Programme könnten die Gefangenen bei deren Resozialisierung unterstützen, betonte der Präsident der Siebenten-Tags-Adventisten in Botswana, Pastor Paminus Machamire (Gabarone). „Es ist unser Anliegen, aber auch unsere Verpflichtung, die Gefangenen mit der Liebe Gottes bekanntzumachen, sodass sie nach der Haftentlassung veränderte Männer und Frauen sein können, die sich positiv in die Gesellschaft einbringen.“

Das seit 2003 bestehende Netzwerk „Hope Channel“ der Siebenten-Tags-Adventisten bietet weltweit Fernsehprogramme in verschiedenen Sprachen auf neun Kanälen über sieben Satelliten an, die in rund 40 Landesstudios produziert werden.

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"Sexueller Gewalt begegnen"

Adventisten in Deutschland geben Arbeitshilfe herausLüneburg, 14.09.2009/APD    Mit der Handreichung „Sexueller Gewalt begegnen“ informiert die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland alle 23.000 Haushalte ihrer Mitglieder über dieses sensible Thema. Denn, wie es in der Einführung von Pastor Martin Knoll (Hannover), Leiter der Adventjugend in Norddeutschland, heißt, „auch innerhalb unserer Gemeinschaft leben Menschen, die als Täter schuldig geworden sind, und Menschen, die Opfer geworden sind“. Immer mehr Betroffene würden vom eigenen Erleben berichten, so Knoll, beispielsweise anlässlich der vom Religionspädagogischen Institut der Freikirche durchgeführten Sonderseminare zum Thema Missbrauch.

Die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen habe durch den freien Zugang zu Medien zugenommen, in denen Gewalt verherrlicht werde, sowie in Folge der Auflösung von Familienstrukturen. Daher seien die adventistischen Gemeinden aufgerufen, geschützte Räume zu bieten, in denen die Sexualität als Gabe und Aufgabe Gottes gelehrt und gelebt werde.

Neben Begriffserklärungen und Beschreibungen der Formen und Folgen sexueller Gewalt sowie der Vorgehensweise von Tätern stellt das 16-seitige DIN A4-Heft mögliche Szenen sexueller Gewalt dar und kommentiert sie. Abschließend werden die juristischen Aspekte behandelt und Hinweise zum Verhalten in Gemeinden und Gruppen gegeben, durch hilfreiche Adressen, Links und Literaturhinweise, ergänzt.

Das Heft wurde an alle Adventgemeinden in Deutschland als Beilage zum Anzeigen- und Informationsblatt des adventistischen Saatkorn-Verlags, Lüneburg, „inform“ (September-Ausgabe) ausgeliefert. Um diese Thematik zu verarbeiten, hat die Freikirche bereits vor einigen Jahren einen Arbeitskreis unter der Leitung von Dr. Andreas Bochmann, Dozent an der Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg, einberufen und die Internetseite www.projekt-sexuelle-gewalt.de eingerichtet.

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Regierungskrise in Honduras ohne Auswirkung für Adventisten

 
Tegucigalpa/Honduras, 10.09.2009/APD  Die Siebenten-Tags-Adventisten in Honduras können ihre Gottesdienste und Aktivitäten trotz der Interimsregierung und des gestürzten, aus dem Lande verwiesenen Staatspräsidenten Manuel Zelaya wie gewohnt durchführen, teilte der Kommunikationsabteilungsleiter der dortigen Freikirche, Walter Ciguenza (Tegucigalpa), mit.
„Die Situation ist im Land sehr viel ruhiger, als es Medienberichte vermuten lassen“, betonte er. Auch die Radiostationen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen der Adventisten könnten ohne irgendeine Einschränkung arbeiten. Dennoch beobachte die Kirchenleitung die gegenwärtige Lage genau, um bei Veränderungen rasch handeln zu können.

In Honduras leben über 200.000 erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 393 Gemeinden. Sie unterhalten eine Berufsschule, 20 Grundschulen, ein Krankenhaus, eine Klinik und zwei Radiostationen. ___________________________________________________________________________
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684 Schülerinnen und Schüler auf der Marienhöhe

Darmstadt, 09.09.2009/APD  Das adventistische Schulzentrum Marienhöhe, Darmstadt, hat im neuen Schuljahr 684 Schülerinnen und Schüler, 13 weniger als im Vorjahr. Davon besuchen 506 das Gymnasium und 178 die Realschule. 63 wohnen im hauseigenen Internat. Nur 19 Prozent der Schüler stammen aus einem adventistischen Elternhaus. Von den 65 Lehrkräften sind 35 Siebenten-Tags-Adventisten. Das 1924 gegründete Schulzentrum der Siebenten-Tags-Adventisten besitzt seit 1950 ein staatlich anerkanntes Gymnasium. 1994 kam die Realschule hinzu.      
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Internationale Zeltstadt für 35.000 adventistische Pfadfinder

Oshkosh, Wisconsin/USA, 08.09.2009/APD   Am fünftägigen internationalen Zeltlager der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten Mitte August in Oshkosh, Wiscounsin/USA, nahmen 35.000 Pfadfinderinnen und Pfadfinder aus aller Welt teil. Die Zeltstadt wurde auf dem Wittman Regional Airport, rund 150 Kilometer nördlich von Milwaukee, aufgebaut. Sie war so groß, dass mancher Teilnehmer über 1,5 Kilometer laufen musste, um von seinem Zelt bis zu bestimmten Veranstaltungsplätzen zu gelangen. Neben der Gelegenheit zur Gemeinschaft mit Gleichaltrigen aus vielen Ländern und der Vermittlung biblischer Werte standen Freizeitbeschäftigungen, wie Kletterwände, Segeln oder Heißluftballon fahren, auf dem Programm. Für andere Aktivitäten, wie Schlittschuhlaufen, Hallenfußball und Schwimmen, mieteten die Organisatoren die Einrichtungen des überkonfessionellen Christlichen Vereins Junger Menschen (CVJM) vor Ort. Weltweit gibt es über 43.000 adventistische Pfadfindergruppen mit mehr als 1,6 Millionen Kindern und Jugendlichen.
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ADRA Deutschland bittet um Hilfe beim Wiederaufbau in Indonesien

Weiterstadt bei Darmstadt, 07.09.2009/APD   Ein starkes Erdbeben hat am 2. September den Westen der indonesischen Insel Java erschüttert und mindestens 63 Tote sowie hunderte Verletzte gefordert. Etwa 100.000 Menschen sind in den am stärksten betroffenen Regionen Tasikmalaya und Garut obdachlos geworden. Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland hat gemeinsam mit den Partnern der Aktion „Deutschland Hilft“ begonnen, Hilfsmaßnahmen für die Opfer des Erdbebens in Indonesien einzuleiten. Spenden können unter dem Stichwort „Erdbeben Indonesien“ auf das ADRA-Konto 2000 702 09 bei der Dresdner Bank Darmstadt (BLZ 508 800 50) überwiesen werden.
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Rat der EKD wendet sich gegen Diffamierung evangelikaler Christen

Hannover, 06.09.2009/APD   Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat in Hannover eine „Erklärung zur Diffamierung evangelikaler Christen“ beschlossen. Darin kritisiert er, dass mehrfach Veranstaltungen, Aktivitäten und Positionen von evangelischen Christen, die der evangelikalen Strömung zugehörten oder zugerechnet würden, mit pauschaler Kritik überzogen und in den Medien verzerrt dargestellt worden seien. Der Rat nehme diese Mitchristen gegen Verunglimpfungen in Schutz. „Viele von ihnen gehören mit ihrer tiefen persönlichen Frömmigkeit, ihrem nachhaltigen Eintreten für eine missionarische Kirche und ihrem diakonischen Engagement zum Kern unserer evangelischen Gemeinden“, heißt es in der Erklärung.

Als besonders markantes Beispiel für eine mediale Berichterstattung, die notwendige Unterscheidungen vermissen ließ und sich fragwürdiger journalistischer Mittel bedient habe, wird der Beitrag „Sterben für Jesus – Missionieren als Abenteuer“ genannt, der am 4. August 2009 im Magazin „Frontal 21“ des ZDF ausgestrahlt wurde. Das Grundübel dieses Beitrages sei, so der EKD-Rat, der undifferenzierte Umgang mit der Kategorie Fundamentalismus. Die verantwortlichen Journalisten könnten sich unter einem „Märtyrer“ offenbar nur den islamistischen Selbstmordattentäter vorstellen. Sie scheinen keinerlei Kenntnis von der christlichen Märtyrervorstellung zu haben, nach der ein Märtyrer Gewalt erleide, aber nicht anderen Gewalt zufüge. Sie verstiegen sich deshalb zu der ungeheuerlichen Feststellung: „Für Gott als Märtyrer zu sterben hat eine lange, unheilige Tradition. Auf dem Missionarsfriedhof in Korntal liegen jene, die den Evangelikalen noch heute als Vorbild dienen.“ Der negative Höhepunkt des Beitrages sei die darauf folgende Abmoderation gewesen: „Bereit sein, für Gott zu sterben. Das klingt vertraut – bei islamischen Fundamentalisten. Doch auch für radikale Christen scheint das zu gelten.“

Der Rat der EKD schließt seine Erklärung mit der Feststellung: „Eine solche Art von Journalismus wird den Anforderungen an eine solide Recherche nicht gerecht.“ Das ZDF habe den Anspruch, Qualitätsfernsehen zu sein. Der Beitrag in „Frontal 21“ vom 4. August 2009 hätte diesem Anspruch in keiner Weise genügt. „Kein Korntaler Missionar und keiner der jungen Leute, die in der Sendung befragt wurden, ist auch nur in die Nähe des Gedankens gekommen, unschuldige Menschen mittels eines Selbstmordattentats mit in den Tod zu reißen.“
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Erzbischof Zollitsch: Religionsfreiheit für jeden Menschen

Gleiche Rechte für Christen in islamischen und für Muslime in christlichen Ländern

Abuja/Nigeria, 06.09.2009/APD   Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, hat seine zehntägige Reise auf dem afrikanischen Kontinent mit einem eindringlichen Bekenntnis zum Dialog zwischen Muslimen und Christen im Norden Nigerias beendet. Bei einer Begegnung mit der höchsten muslimischen Autorität in der Stadt Jos, dem Emir von Wase, Seiner Königlichen Hoheit Alhaji Abdullahi Haruna, unterstrich Zollitsch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit.

Im Gespräch mit Emir Haruna und dem Erzbischof von Jos, Ignatius Kaigama, die beide viel für das gegenseitige Verständnis zwischen Muslimen und Christen in der Region geleistet hätten, erläuterte der Erzbischof die Situation des Islam in Deutschland. „Die Präsenz des Islam in Deutschland wird im öffentlichen Leben besonders durch den Bau von Moscheen sichtbar. Eine Moschee steht im Dienst der Religionsfreiheit“, so Zollitsch. Die römisch-katholische Kirche bekenne sich zur religiösen Freiheit jedes Menschen.

Die fundamentale Wertentscheidung für die Religionsfreiheit in den modernen Grundrechtskatalogen entspreche auch christlicher Überzeugung: „Die Anerkennung der Religionsfreiheit als ein auf die Würde des Menschen gründendes Menschenrecht macht es auf der einen Seite verständlich und im wohlverstandenen Sinne auch notwendig, dass Christen in der Begegnung mit Muslimen für den Gedanken eintreten, dass Christen in islamisch geprägten Ländern in gleichem Masse Religionsfreiheit genießen sollten wie Muslime in christlich geprägten“, betonte Erzbischof Zollitsch in Jos. „Christen und Muslime sind aufgefordert, sich über ihren Glauben auszutauschen, Brücken des Vertrauens zu bauen und den Völkern, in denen sie leben, überzeugende Beispiele zu geben.“
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Ägyptische Fatwa bezeichnet Bau von Kirchen als "Sünde"

Kairo/Ägypten, 05.09.2009/APD   Eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, hat in Ägypten eine heftige Debatte ausgelöst: Demnach wird der Bau von christlichen Kirchen als „Sünde“ bezeichnet. Die Verfasser des umstrittenen Gutachtens sollen zur angesehenen Al-Azhar- Universität in Kairo gehören, berichtet die Agentur Kathpress. Ein Muslim dürfe sich am Bau einer Kirche ebenso wenig beteiligen, wie am Bau von Nachtclubs, Casinos oder Schweinefarmen.

Der Großmufti von Ägypten, Scheich Ali Gomaa, entschuldigte sich allerdings bei allen, die sich durch diese Fatwa verletzt fühlen könnten, und betonte, dass er sie nicht ratifiziert habe. Das Justizministerium kündigte eine Untersuchung an. Das Problem der „Fatawa“ (plural von „Fatwa“) besteht darin, dass jeder islamische „Rechtsgelehrte“ solche Gutachten veröffentlichen kann. Es gibt keine feste Prozedur, um unter diesen Rechtsgutachten „Spreu“ vom „Weizen“ zu scheiden. Obwohl am Sitz eines Muftis ein „Dar-al-fatwa“ funktioniert (entspricht dem Ordinariat in christlichen Diözesen), werden Rechtsgutachten auch von Scharfmachern veröffentlicht.

Die Institution des Rechtsgutachtens ermöglicht den Mufitis auf diese Weise auch zeitgenössische Fragen zu beantworten, die nicht in den normativen Rechtstexten der islamischen Frühzeit aufgegriffen worden sind.

Fatwa gegen Errichtung christlicher Kirchen nicht neu

Bereits am 6. November 2008 veröffentlichte das Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) den deutschen Wortlaut eines aus dem Jahre 2004 stammenden islamischen Rechtsgutachtens (Fatwa Nr. 19886 vom 22.07.2004) eines ägyptischen Gutachtergremiums zur Frage des Baus und der Erhaltung christlicher Kirchen in Ländern, in denen der Islam die Macht hat.

Auf die Frage „Wie beurteilt der Islam den Bau von nichtmuslimischen Gebetshäusern in islamischen Ländern?“ antworteten die islamischen Rechtsgelehrten wie folgt:

„Imam Ahmad (bin Hanbal) und Abu Dawud überlieferten Ibn Abbas Aussprüche des Propheten Muhammad: ‚Es darf keine zwei [verschiedenen] Gebetsrichtungen in einem Land geben. Und ein Muslim zahlt keinen Tribut‘. Al-Shaukani bezeichnete in „nail al-autar“ die Überlieferer dieser Überlieferung als glaubwürdige Männer.“

„Ibn Udai überlieferte von Umar Ibn al-Khattab [dem zweiten Kalifen nach Muhammad]: ‚Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch renoviert werden … Die Meinung der Shafiiten wird in ‚al-Iqna‘ (Kap. 2, S. 265-266) von al-Khatib erwähnt. Dort heißt es, dass die Schutzbefohlenen in einem Land, das von Muslimen eingenommen wurde, keine Kirche, keinen Gebetsraum oder ein Kloster bauen dürfen, z. B. in Kairo oder Bagdad. Dies gilt auch in Ländern [oder Regionen], deren Einwohner zum Islam übertraten, z. B. in Medina oder dem Jemen, weil Allahs Prophet sagte: ‚Keine Kirche darf im Islam gebaut werden‘. Das Bauen einer Kirche ist eine Überschreitung [des Erlaubten]. Deshalb ist dies in einem muslimischen Land nicht erlaubt. Falls Kirchen gebaut wurden, werden sie abgerissen. Es spielt keine Rolle, ob dies [das Verbot des Kirchenbaus] ihnen [den Christen] schon [von muslimischen Machthabern] erläutert wurde oder nicht.

Das Gleiche gilt in Ländern, die mit Zwang von Muslimen erobert wurden, z. B. Ägypten und Isfahan [Iran], weil diese [Gebiete] von Muslimen durch Besatzung eingenommen wurden. Diese Gebiete dürfen nicht zu einer Kirche werden. Kirchen dürfen in ihnen nicht gebaut werden. Falls Kirchen dort verfallen, dürfen sie nicht wieder aufgebaut werden. Falls wir ein Land durch einen Friedensvertrag erobern, z. B. Jerusalem, der ihnen [den Christen] die Existenz in ihrem Land erlaubt, das uns ab jetzt gehört, wird ihnen das Erhalten und das Bauen von Kirchen gestattet. Falls der Friedensvertrag [mit den Christen] die Kirchen nicht erwähnt, dürfen Kirchen eher nicht gebaut werden. In diesem Fall werden die Kirchen abgerissen.“

„Al-Qurtubi, der als Maliki [Vertreter der malikitischen Rechtsschule] gilt, äußerte sich in seiner Auslegung (Kap. 12, S. 70) unter Abschnitt fünf folgendermaßen: ‚Ibn Khuais Mindad sagte: Dieser [Koran-]Vers – ‚Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden‘, (Sure 22, 40) – besagt, dass Kirchen und Gebetshäuser der Schutzbefohlenen nicht abgerissen werden dürfen. Sie [die Christen] dürfen jedoch keine [neuen] Kirchen erbauen. Sie dürfen die Größe [ihrer Kirchen] nicht erweitern oder sie erhöhen. Muslime dürfen Kirchen weder betreten noch in ihnen beten. Wenn sie [die Christen] den Bau [der Kirchen] verändern, werden sie abgerissen. Kirchen und Gebetshäuser, die sich im Haus des Krieges befinden, werden abgerissen. Sie [die Christen] dürfen diese [Kirchen zahlenmäßig] nicht vergrößern, weil dies als Demonstration der Gottlosigkeit gilt.“

Eine weitere Gelehrtenstimme aus Saudi-Arabien

Auf die Frage „Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?“ liegt auch eine Fatwa des Rechtsgutachters Scheich Abdul-Lah bin Abdul-Rahman bin Djabrin, unter anderem Rechtsgutachter im Vorstand des Gremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens, Leiter mehrerer Moscheen in Saudi-Arabien, gelegentlicher Vorbeter in der Großen Moschee, und Dozent für Islamwissenschaft an mehreren Universitäten und Moscheen Saudi-Arabiens, vor.

Die Antwort des Scheichs lautet: „Eine so genannte ‚Sauma’a‘ [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm [dem Juden oder Christen] sagen müssen: ‚Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.‘ Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene [in einem muslimischen Land] befinden.“

„Da die Christen im Irak die Möglichkeit haben, dort zu leben, ohne erniedrigt zu werden und ohne, dass jemand sie zum Leben in einer erniedrigten Position zwingt, konnten sie Kirchen bauen. Infolgedessen wurde die Zahl der Kirchen im Irak größer sowie in Ägypten, in ‚Bilad ash-Shaam‘ (d. h. im Libanon), in Syrien, Jordanien, Israel usw. Genauso verhielt es sich in vielen islamischen Ländern, seien diese arabisch oder nicht arabisch. Dies ist ihnen [den Christen] in vielen Ländern gelungen, außer hier [in Saudi-Arabien], Allah sei Dank, und in allen Ländern, deren Einwohner noch stark sind und sich an die Lehren des Islam, bzw. zum Islam halten.“

„Kurz gesagt: Christen dürfen keine Kirchen besitzen, d. h. sie dürfen in einem islamischen Land keine neuen Kirchen bauen bzw. in einem Land, das von Muslimen beherrscht wird. Dies gilt auch für Länder, die vorher [vor der islamischen Herrschaft] christlich waren. Christen dürfen ihre zerstörten Kirchen nicht restaurieren, selbst wenn diese Kirchen auf unrechte Weise zerstört wurden. Falls ein Muslim z. B. auf eine unrechte Weise eine Kirche oder ein ‚Sauma’a [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] zerstört und die Christen diese wieder aufbauen wollen, wird ihnen dies nicht erlaubt. Man wird ihnen sagen: ‚Geht nach Hause und betet dort oder bekehrt euch zum Islam!‘ Kirchen dürfen laut der (o. g.) Überlieferung [Muhammad soll gesagt haben: ‚Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch restauriert werden‘] nicht [in einem muslimischen Land] existieren. Das ist richtig.“

„Der Koranvers: ‚Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Einsiedlerklausen, Sauwami’u, Biya und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden.‘ Sure 22,40 weist auf verschiedene Gebetshäuser, jedoch nicht auf Kirchen hin. So bedeutet ’Sawami’u’ ein Gebäude des Gebets für Juden und Christen, in denen nur eine Person betet. ‚Biya‘ meint ein Gebäude des Gebets, in dem ein Teil der Gebete verrichtet wird, es ähnelt einer Kirche. ‚Salauat‘ beschreibt Gebetsorte, an denen Juden beten wie bei ‚Sauami’u, oder in denen Christen beten wie in Kirchen.“
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"Babyklappe" in "Waldfriede" mit erfolgreichem Beratungsangebot

Berlin, 04.09.2009/APD   Mit einer gewissen Skepsis besichtigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die „Babyklappe“ des Krankenhauses „Waldfriede“ der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Zehlendorf. Sie gab zu bedenken, dass unter Experten strittig sei, ob eine derartige Einrichtung einen besseren Lebensschutz überhaupt ermögliche, denn es wäre zweifelhaft, ob Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie ihr neugeborenes Kind töten könnten, durch das Angebot der anonymen Kindsabgabe erreicht würden. Außerdem habe das Kind ein Recht zu erfahren, von wem es abstamme.

Krankenhausseelsorgerin Gabriele Stangl betonte dagegen, dass die „Babyklappe“ in „Waldfriede“ mehr sei, als ein Kasten, in den man unerwünschte Kinder anonym ablegen könne. Die Mutter finde in der „Babywiege“, wie sie in „Waldfriede“ heißt, einen sehr persönlichen Brief vor, in dem Hilfe angeboten und die Pastorin als Ansprechpartnerin genannt werde. Im Vordergrund stehe eine umfassende Beratung von Müttern in Not. In dieses Projekt sei eine ganze Reihe von Personen einbezogen, sodass 95 Prozent der Frauen Vertrauen fassten und nicht anonym blieben.

Die „Babywiege“, ein grasgrüner Kasten, befindet sich uneinsehbar an der Rückseite des Hauses A der Klinik und ist durch einen ausgeschilderten, nicht videoüberwachten Eingang erreichbar. Wenn eine Mutter die Klappe öffnet und ihr Neugeborenes in das Wärmebett legt, lösen Sensoren zeitverzögert einen Alarm im ständig besetzten Pförtnerhaus aus, so dass die Mutter genügend Zeit hat, das Gelände unerkannt zu verlassen. Das Baby wird sofort auf die Säuglingsstation gebracht und medizinisch versorgt. Das vom Krankenhaus informierte Jugendamt übergibt es dann der Obhut einer speziell ausgebildeten Pflegefamilie. Die Mutter darf während der nächsten acht Wochen ihr Kind zurückzunehmen. Geschieht das nicht, wird es zur Adoption freigegeben.

Seit Bestehen der „Babywiege“ im September 2000 seien 130 Kinder dort abgegeben worden, wobei die meisten Frauen anonym im Krankenhaus entbunden hätten, informierte Pastorin Stangl. In diesem Jahre habe es bereits 27 derartige Fälle gegeben. Das Vertrauen zu „Waldfriede“ sei inzwischen so groß, dass kürzlich eine Mutter ihr Kind direkt beim Pförtner abgab, anstatt es in die „Babywiege“ zu legen. Ein Drittel der Frauen behalte schließlich das Neugeborene. Doch auch die meisten anderen Frauen, die ihr Baby zur Adoption freigäben, wollten, dass es später erfahre, wer ihre Mutter sei. Das Durchschnittsalter jener Frauen liege zwischen 27 und 34. „Alle haben große Angst, dass ihre Schwangerschaft aus den verschiedensten Gründen bekannt werden könnte“, teilte Stangl mit.

Die Justizministerin äußerte nach anfänglicher Skepsis anerkennend, dass es sich bei der Waldfrieder „Babywiege“ nicht um eine „normale Babyklappe“ handele, bei der das Kind lediglich abgegeben werde, sondern hier scheine es sich um ein erfolgreiches Beratungskonzept zu handeln. Anschließend hielt Brigitte Zypries im großen Saal des Krankenhauses einen Vortrag über die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Im Juni referierte dort bereits Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) über die Gesundheitsreform.

Die „Babywiege“ war die erste derartige Einrichtung an einem Krankenhaus in Deutschland. Das seit 1920 bestehende Akutkrankenhaus „Waldfriede“ verfügt über 170 Betten und versorgt mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Anästhesie, Radiologie, Gynäkologie und Geburtshilfe jährlich 9.000 Patienten stationär und 12.500 ambulant. Im letzten Jahr kamen dort 926 Babys zur Welt.
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ÖRK bekräftigt Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Genf/Schweiz, 03.09.2009/APD  Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen betont. Dieses Recht eröffne jungen Leuten, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten, die Möglichkeit eines Ersatzdienstes. Die Mitgliedskirchen seien aufgerufen, wo immer möglich, das Recht auf die Verweigerung „Waffen zu tragen oder einzusetzen“, zu bekräftigen. Die Kirchen in aller Welt werden ermutigt, das Thema gegenüber Regierungen und Militärorganisationen zur Sprache zu bringen, sich mit verwandten Fragen – etwa der Verwendung von Steuergeldern für Militärausgaben oder mit Alternativen zum Militärdienst – auseinanderzusetzen und für den Frieden zu beten.

In dem Beschluss wird daran erinnert, dass der ÖRK bereits 1973 die Vereinten Nationen nachdrücklich aufgefordert habe, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen „als zulässigen Ausdruck des Rechts auf Gewissensfreiheit“ anzuerkennen und Kriegsdienstverweigerern alternative Möglichkeiten des Dienstes anzubieten.

In den folgenden Jahren sei dieses Recht von internationalen Foren und im Internationalen Pakt der UNO über bürgerliche und politische Rechte anerkannt worden. Die ökumenische Bewegung habe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im „Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ (JPIC) bestätigt.

In einem Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 sei dargelegt worden, dass es in vielen Ländern schwerwiegende Defizite bei der Anerkennung und Ausübung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gebe. Der Bericht sei zu dem Schluss gelangt, dass Kriegsdienstverweigerer oft bestraft, diskriminiert und inhaftiert würden.

Eine Studie des ÖRK zeige, dass Kirchen an vielen Orten mit Problemen der Kriegsdienstverweigerung konfrontiert würden. Die Reaktionen ließen sich in drei Kategorien aufteilen: Die historischen Friedenskirchen ermutigten ihre Mitglieder mit Nachdruck, die Beteiligung an militärischen Aktionen abzulehnen. Sie respektierten aber die freie Entscheidung des Einzelnen. Andere Kirchen seien der Meinung, dass Christen die Wahl hätten, sowohl Zivildienst als auch Wehrdienst zu leisten. Die meisten Kirchen würden zwar keine offizielle Position in der Frage vertreten, es gebe aber auch keine Hinweise dafür, dass sich diese Kirchen gegen Kriegsdienstverweigerung aussprächen.

Daher bestätige der ÖRK-Zentralausschuss die grundsätzliche Haltung des Ökumenischen Rates und bekräftige seine Unterstützung für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus religiösen, moralischen oder ethischen Gründen in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und anderen völkerrechtlichen Urkunden. Die Kirchen hätten die Pflicht, jene zu unterstützen, „die sich weigern, an der Ausübung von Gewalt teilzunehmen“.

Zugleich rufe der Zentralausschuss die ÖRK-Mitgliedskirchen auf, das Recht auf die Weigerung, Waffen zu tragen oder einzusetzen, zu bekräftigen und Kirchenmitglieder zu ermutigen, ebenfalls für dieses Recht einzutreten. Der ÖRK-Zentralausschuss ermutige die Mitgliedskirchen, ihre Regierungen aufzufordern, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als völkerrechtlich garantiertes Menschenrecht anzuerkennen und zu achten. Außerdem werden die Kirchen aufgerufen, ihre Mitglieder in Situationen, in denen bewaffnete Aktionen als rechtswidrig oder sittenwidrig anzusehen sind, zur Kriegsdienstverweigerung zu ermutigen.

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Zehnte ÖRK-Vollversammlung findet 2013 in Südkorea statt

Genf/Schweiz, 03.09.2009/APD   Die Delegierten des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) haben beschlossen, die 10. Vollversammlung des ÖRK im Jahre 2013 in Busan, der mit vier Millionen Einwohnern zweitgrößten Stadt Südkoreas, durchzuführen. Die Vollversammlung, zu der mehrere tausend Teilnehmer erwartet werden, findet in vier Jahren im Ausstellungs- und Konferenzzentrum BEXCO statt. Dem Zentralausschuss lagen offizielle Einladungen der orthodoxen Kirchen für die nächste Vollversammlung des ÖRK in Damaskus (Syrien), Rhodos (Griechenland) und Addis Abeba (Äthiopien) sowie vom Nationalen Kirchenrat in Korea (NCCK) für Busan vor.

Nach Ansicht des presbyterianischen Pfarrers Dr. Jong-wha Park, Vorsitzender im internationalen Ausschuss des NCCK, biete die ÖRK-Vollversammlung in Busan besondere Chancen für einen verstärkten Dialog mit den evangelikal und pfingstlerisch ausgerichteten Kirchen Koreas. „Es ist uns eine große Freude und Ehre, die Vollversammlung des ÖRK nach Korea einladen zu können“, sagte Park. Er hoffe auch auf einen „spürbaren Beitrag für die friedliche Aussöhnung und Wiedervereinigung“ des geteilten Korea.

Nach der letzten Volkszählung im Jahre 2005 hatte Südkorea 49 Millionen Einwohner. Rund 54 Prozent gehören einer Religionsgemeinschaft an. 22,8 Prozent sind Buddhisten, 18,3 Prozent Protestanten und 10,9 Prozent Katholiken.

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Kostenlose Gemeindezeitschrift für Adventisten

Lüneburg, 02.09.2009/APD  Ab Januar 2010 bekommt jeder adventistische Haushalt in Deutschland die neue Gemeindezeitschrift der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten kostenfrei. Das neue Heft soll mit einem Umfang von 24 Seiten das derzeitige „AdventEcho“ (44 Seiten) ablösen und zwölfmal im Jahr erscheinen. An einer neuen Aufmachung würde zurzeit gearbeitet.

Wie Chefredakteur Elí Diez-Prida (Lüneburg) mitteilte, werde damit der seit Jahren geäußerte Wunsch nach einer kostenlosen Mitgliederzeitschrift erfüllt. In der Fokussierung auf geistliche und missionarische Themen aufgrund des verringerten Umfangs sieht er eine Chance, „das in den Vordergrund zu stellen, worum es uns letztlich als Siebenten-Tags-Adventisten geht: Jesus Christus, sein Leben, sein Dienst, sein Auftrag und sein zweites Kommen als Antwort auf die existenziellen Fragen des Menschen und als einzige Hoffnung der Welt“.

Neben den geistlich-missionarischen Themen werde sich in Zukunft die Berichterstattung auf überregionale Veranstaltungen und Ereignisse konzentrieren. Der Freikirchenleitung stünden zur Vermittlung ihrer Anliegen in Zukunft acht Seiten je Ausgabe zur Verfügung. Gespräche über eine Ausweitung der für Gemeindemitglieder kostenfreien Verbreitung auf Österreich und die Schweiz liefen zurzeit. Außerdem fänden Gespräche mit den Herausgebern der Zeitschrift „Adventist World“ statt, die von der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) der Siebenten-Tags-Adventisten in mehreren Sprachen herausgegeben wird. Deren Plan, die deutschsprachige Ausgabe, die seit Juli 2009 online erscheint, ebenfalls in gedruckter Form jedem adventistischen Haushalt im deutschsprachigen Raum zukommen zu lassen, würde, so Diez-Prida, durch eine Integration in die neue Gemeindezeitschrift erheblich erleichtert.

Um einen Teil der Kosten zu finanzieren, die bis auf die acht Seiten der Freikirche vom Saatkorn-Verlag in Lüneburg getragen würden, werde der Anzeigenteil „inform“ ab Januar in die Heftmitte der neuen Gemeindezeitschrift übernommen. Die bisher im „AdventEcho“ veröffentlichen Berichte aus den Gemeinden und die Personalia könnten die Mitteilungsblätter der regionalen Freikirchenleitungen (Vereinigungen) in Deutschland übernehmen, wie es schon jetzt teilweise geschehe, empfahl Diez-Prida.

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Ökumenischer Predigtpreis zum 10. Mal vergeben

Bonn, 01.09.2009/APD  Der zum 10. Mal vergebene ökumenische Predigtpreis des Bonner Verlags für die Deutsche Wirtschaft geht 2009 in der Kategorie „Beste Predigt“ an Kathrin Oxen. Die Pastorin der evangelisch-reformierten Gemeinde Bützow in Mecklenburg wird für eine Predigt über das älteste Lied der Bibel, das sogenannte Mirjam-Lied (2. Mose 15,20f.) ausgezeichnet.

Den Sonderpreis in der Kategorie „Beste Predigt im Fernsehen, Rundfunk und Internet“ erhalten Pfr. i.R. Dr. Wolfgang Herrmann (Geilnau an der Lahn) und Pfarrer Fritz Penserot (Schloss Burg an der Mosel), Senderbeauftragter für den Privatfunk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Herrmann befasste sich Pfingsten 2008 in einer evangelischen Morgenfeier im Hessischen Rundfunk mit Joseph Haydn. Penserot interpretierte in einer Kurzandacht für Radio Rheinland-Pfalz (RPR1) die „Vaterunser“-Bitte „Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit“.

Für sein Lebenswerk wird der lutherische Theologe und Landesbischof im Ruhestand Horst Hirschler (Rehburg-Loccum bei Hannover) geehrt. Der 1933 geborene Theologe studierte nach einer Lehre als Starkstrom-Elektriker evangelische Theologie. Er war unter anderem Direktor des Predigerseminars Kloster Loccum, Landessuperintendent in Göttingen sowie Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover. Er gehörte dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an, war Vizepräsident des Lutherischen Weltbundes (LWB) sowie Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Hirschler zählt zu den profiliertesten Predigern der evangelischen Kirche, der mit seinen homiletischen Fachpublikationen „Konkret predigen“ und „Biblisch predigen“ auch Kirchen übergreifend hohe Anerkennung genießt.

Die Preisverleihung findet am Buß- und Bettag, Mittwoch, 18. November 2009, in der Bonner Schlosskirche (Universitätskirche) statt. Die nicht dotierte Auszeichnung besteht aus einer Bronzeplakette und einer Bibel.

Mit dem 2000 erstmals vergebenen Predigtpreis will der deutsche Wirtschaftsverlag die Redekunst in den christlichen Kirchen fördern. Ausgezeichnet wurden bislang unter anderem der Kabarettist Hanns Dieter Hüsch (Köln), der Erfurter katholische Bischof Dr. Joachim Wanke, der Rhetorik-Professor Walter Jens (Tübingen), Schwester Isa Vermehren RSCJ (Bonn), der Theologe Dr. Jörg Zink (Stuttgart), der Schweizer Pfarrer Kurt Marti, der Professor für Systematische Theologie Dr. Eberhard Jüngel (Tübingen), der Pastoraltheologe und Homiletiker Prof. Dr. Rolf Zerfass, der Waldenser Prof. Dr. Paolo Ricca (Rom), die hannoversche Landesbischöfin Margot Kässmann, der katholische Religionspädagoge Dr. Thomas Meurer (Münster), der mennonitische Pfarrer Dr. Fernando Enns (Hamburg), Pfarrer i. R. Hans Uwe Hüllweg (Münster), Pfarrerin Sylvia Bukowski (Wuppertal), der Dominikaner-Frater Manuel Merten (Walberberg), der methodistische Theologe Michael Putzke (Kassel) und die katholische Diplom-Theologin Vera Krause (Aachen).

Die zwölfköpfige, ökumenisch besetzte Jury umfasst Theologinnen, Theologen und Publizisten. Sie steht unter dem Vorsitz von Oberkirchenrat Udo Hahn (Hannover), Medien- und Publizistik-Referent der EKD.
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