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Schweizer Bürger sagen Nein zum Bau von Minaretten

Bern/Schweiz, 30.11.2009/APD   In der Schweiz dürfen künftig Moscheen nicht mehr mit einem Minarett versehen werden. Dafür haben sich die Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung mit einer überraschend klaren Mehrheit von 57,5 Prozent ausgesprochen. Das Volksbegehren wurde im Juli 2008 mit knapp 115.000 Unterschriften von Einzelpersonen eingereicht, die der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) nahestehen. Die Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ verfolgte das Ziel, in die Bundesverfassung den Satz „Der Bau von Minaretten ist verboten“ einzufügen.

Die Beteiligung an der Abstimmung war mit 54 Prozent vergleichsweise hoch. Im Durchschnitt gehen in der Schweiz bei Wahlen nur 44 Prozent der Stimmberechtigten zur Urne. Die Volksabstimmung wurde nach weiteren Bauanträgen für Minarette an bereits bestehenden Moscheen durchgesetzt. Derzeit gibt es in der Schweiz nur vier islamische Gebetshäuser mit Minaretten.

„Die Schweizer wollen keinen politischen Islam hierzulande, keine Minarette, keine Muezzine und keine Scharia“, erklärte Nationalrat und Initiator der Volksinitiative, Walter Wobmann, Mitglied der Schweizerischen Volkspartei (SVP), gegenüber dem Schweizer Fernsehen (SF) den überraschenden Erfolg. Jahrelang sei der Unmut in der Bevölkerung gegen den Bau von Minaretten „unter dem Deckel gehalten worden“, betonte er. Mit der Initiative habe das Volk eine Stimme bekommen.

Die Föderation Islamischer Dachverbände der Schweiz und die Koordination Islamischer Organisationen Schweiz bedauerten die Annahme der Minarett-Initiative.

Der Schweizer Bundesrat, das Parlament, die Kirchen und die Wirtschaftsverbände empfahlen, die Minarett-Verbots-Initiative abzulehnen. Politiker betonten, dass sich ein Minarettbauverbot nicht mit geltendem Verfassungs- und Völkerrecht in Einklang bringen lasse. Die Wirtschaftsverbände befürchteten bei einem für die Volksinitiative positiven Ausgang Wirtschaftssanktionen arabischer Staaten.

Zu den kirchlichen Dachorganisationen und Kirchen, die mit einem klaren Nein die Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ ablehnten, zählten der Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG), die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA), der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die katholische Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Christkatholische Kirche in der Schweiz, alle evangelisch-reformierten Kantonalkirchen, die katholischen Bistümer und Gebietsabteien, die Evangelisch-methodistische Kirche und die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten.

Die Argumente der Kirchen und Freikirchen waren zwar in ihren jeweiligen Verlautbarungen vielfältig. Bei allen Stellungnahmen wurde jedoch deutlich, dass ein Minarettverbot zur Diskriminierung und Ausgrenzung einer Religionsgruppe führe und zentrale Grundrechte wie die Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit antaste. Die meisten kirchlichen Positionspapiere plädierten für mehr christliche Toleranz. Gleichzeitig forderten sie einen gegenseitigen Umgang in Rücksicht und Offenheit mit Religionsgemeinschaften und deren Glaubenspraxis, um zukunftsorientierte Lösungen für das Zusammenleben in Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit zu schaffen.
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Mitgliederzahl der europäischen Adventisten steigt nur geringfügig

Bern/Schweiz, 29.11.2009/APD   Nur sehr geringfügig ist im ersten Halbjahr 2009 die Mitgliederzahl der Euro-Afrika Abteilung der Siebenten-Tags-Adventisten, einer der drei europäischen adventistischen Kirchenleitungen mit Sitz in Bern, gestiegen. Sie umfasst die Adventisten in 19 mittel-, west- und südeuropäischen Staaten sowie in Nordafrika, der Türkei, dem Iran und Afghanistan. Laut Pastor Gabriel Mauer, dem Sekretär (Geschäftsführer) der Kirchenleitung, gab es am 30. Juni 2009 im Bereich der Euro-Afrika Abteilung 176.247 erwachsen getaufte Mitglieder in 2.530 Gemeinden. Die Zahl der Mitglieder habe sich damit in den letzten sechs Monaten lediglich um 38 und die der Gemeinden um acht erhöht. Die Taufen (2.322) und die Aufnahmen (282) hätten im ersten Halbjahr 2009 gerade ausgereicht, um die Todesfälle, Austritte und Ausschlüsse auszugleichen.

Besondere Aufmerksamkeit legt Maurer auf die ethnische Vielfalt innerhalb des Verantwortungsbereiches der Euro-Afrika Abteilung. Durch Migration sei die Zusammensetzung der Adventgemeinden sehr heterogen geworden. In Spanien (14.300 Mitglieder) habe mehr als die Hälfte der Adventisten rumänische Wurzeln, und ein erheblicher Teil komme aus Lateinamerika. In Portugal (9.200 Mitglieder) gebe es Adventisten aus Angola, Mosambik, Brasilien, aber auch aus der Republik Moldau und anderen Ländern. In Italien (8.500 Mitglieder) stamme ein erheblicher Teil der Adventisten aus Afrika, meist Ghana, Lateinamerika, Rumänien und den Philippinen. Von den Adventisten in Frankreich (12.100) habe eine große Anzahl ihre Wurzeln in der Karibik, in Ghana, Rumänien, Brasilien und den Philippinen.

In der Schweiz (4.300 Mitglieder) gebe es viele Adventisten aus Lateinamerika, Afrika und Asien, „insgesamt aus über 70 Nationen rund um den Globus“. Die Adventisten in Deutschland (35.600 Mitglieder) hätten einen großen Anteil an Mitgliedern aus der ehemaligen Sowjetunion (über 5.000), weitere stammten aus Polen, Korea, Rumänien, Tschechien, Serbien, Kroatien, Ungarn und Lateinamerika. Die multiethnischen Gemeinden der österreichischen Adventisten (3.800 Mitglieder) befänden sich hauptsächlich in Wien, sodass es dort auch rumänische, serbo-kroatische, philippinische und bulgarische Adventgemeinden gebe.

Durch die ethnische Vielfalt in den einzelnen Ländern unterstütze die Euro-Afrika Abteilung internationale Veranstaltungen dieser Gruppen sowie die Herausgabe von Literatur und Materialien in den jeweiligen Sprachen, betonte Pastor Maurer.

Als weitere überregionale adventistische Kirchenleitung hat die Transeuropäische Abteilung ihren Sitz in St. Albans/Großbritannien. Sie umfasst die Adventisten aus 23 nord-, ost- und südeuropäischen Ländern sowie im Nahen und Mittleren Osten, Ägypten, dem Sudan und Pakistan. Die Mitgliederzahl stieg dort im letzten halben Jahr um 1.179 auf 111.055. Die Gemeinden erhöhten sich um sechs auf 1.390. Außerdem existiert die Euro-Asien Abteilung mit Sitz in Moskau, welche die Adventisten der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme des Baltikums umfasst. Auch deren Mitgliederzahl erhöhte sich im ersten Halbjahr 2009 um 1.234 auf 138.827. Die Anzahl der Gemeinden sank um drei auf 1.966.

Weltweit gibt es rund 16 Millionen erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in über 200 Ländern. Die meisten leben in Afrika (5,7 Millionen) und Lateinamerika (5,3 Millionen), gefolgt von Asien (3,1 Millionen), Nordamerika (1,1 Millionen), Australien/Ozeanien (410.000) und Europa (400.000).
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Ein neuer Blick auf die Pfleg

Fotodokumentation im adventistischen Krankenhaus „Waldfriede“ Berlin

Berlin, 28.11.2009/APD   Pflege ist menschlich, Pflege geht uns alle an. Das ist die Botschaft der Ausstellung „Ein neuer Blick auf die Pflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Krankenhaus „Waldfriede“, eine Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Zehlendorf, zeigt die Fotodokumentation vom 30. November bis 6. Januar in seinen Räumlichkeiten in der Argentinischen Allee 40. Feierlich eröffnet wird die Ausstellung am 30. November um 15 Uhr zusammen mit den Schülerinnen und Schülern der zur Klinik gehörenden Akademie für Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausstellung ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.

Die auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit entstandenen Aufnahmen der Fotografin Julia Baier zeichnen ein authentisches Bild vom Alltag der Pflegebedürftigen in Deutschland. Der neue Blick auf die Welt der Betroffenen lädt die Betrachter ein, sich ohne Klischees und aus ungewöhnlichen Perspektiven mit dem Thema auseinanderzusetzen. Damit wird auch allen Pflegekräften und Angehörigen Anerkennung und Dank ausgesprochen, die tagtäglich dafür sorgen, dass Pflegebedürftige in Würde und Geborgenheit leben können. Unterstützt wird die Ausstellung vom Verein „Krankenhaus Waldfriede“.

Für über zwei Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland gehört Pflege zum Alltag. Die wachsende Bedeutung, die der Pflege als gesellschaftlichem Thema zukommt, wird durch die Ausstellung unterstrichen. Die Fotografien entstanden in Pflegeeinrichtungen der Stiftung Schönholzer Heide und des Evangelischen Johannesstifts, die sich beide in Berlin befinden.
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"Aufsteh‘n, aufeinander zugeh‘n"

Erstmals gemeinsame Live-Ausstrahlung der drei größten christlichen Fernsehsender Deutschlands

Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt, 27.11.2009/APD Unter dem Motto „Aufsteh‘n, aufeinander zugeh‘n!“ veranstaltet das Medienzentrum „Stimme der Hoffnung“ der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Alsbach-Hähnlein am 2. und 3. Dezember zwei Konzertabende mit dem christlichen Liedermacher Clemens Bittlinger. Erstmals gibt es dabei eine gemeinsame Live-Ausstrahlung der drei größten christlichen Fernsehsender in Deutschland „HOPE Channel“, „BibelTV“ und „ERF eins“. Die „enge, freundschaftliche und erprobte Zusammenarbeit“ mit den beiden anderen Fernsehanbietern habe solch ein Projekt möglich gemacht, teilte der Geschäftsführer des Medienzentrums, Pastor Matthias Müller, mit.

„In einer Zeit von Umbrüchen und einer tiefgreifenden Vertrauenskrise soll ein solches Konzert ein Signal der Ermutigung im Blick auf die gemeinsame Hoffnung aller Christinnen und Christen setzen“, betonte Clemens Bittlinger. Musikalisch wird er bei seinen Konzertabenden von David Plüss (Keyboard), Helmut Kandert (Percussion und Drums), Adax Dörsam (Gitarren) und Mattl Dörsam (Saxophon und Klarinette) begleitet.

Jeweils 500 Besucher können im großen Fernsehstudio des Medienzentrums „Stimme der Hoffnung“ die beiden Konzertabende live in Alsbach-Hähnlein miterleben. Die Lieder von Clemens Bittlinger werden am 2. und 3. Dezember zeitgleich um 20 Uhr über die Sender „HOPE Channel TV und Radio“, „BibelTV“ und „ERF eins“ ausgestrahlt.

Die „Stimme der Hoffnung“, eine Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, gibt es seit mehr als 60 Jahren. Sie ist der älteste christliche private Rundfunkanbieter in Deutschland. Ihr Medienzentrum befindet sich seit 2007 in Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt. Dort werden für den „HOPE Channel“ Rundfunk- und Fernsehprogramme produziert, die über Satellit und im Internet zu empfangen sind. Zum Medienzentrum gehören außerdem das Internationale Bibelstudien-Institut, die Blindenhörbücherei, die Bildagentur „churchphoto.de“ sowie „Adventist Media Services“ mit Medienshop und Internetportal.
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Eintragungsfrist für "Volksbegehren Nichtraucherschutz“ läuft in Bayern Siebenten-Tags-Adventisten: "In Gaststätten sollte grundsätzlich nicht geraucht werden"

Passau/München, 26.11.2009/APD   Noch bis zum 2. Dezember können sich die bayerischen Wahlberechtigten in die Unterschriftenlisten für das „Volksbegehren Nichtraucherschutz“ eintragen, die in den Rathäusern ausliegen. Ursprünglich hatte der Freistaat ein schärferes Rauchverbot als andere Bundesländer. Doch nach der Landtagswahl beschloss die schwarz-gelbe Regierung eine Aufweichung. Seitdem darf in Nebenräumen von Gaststätten und in Festzelten geraucht werden. Auch in kleinen Ein-Raum-Kneipen ist der Zigarettenqualm nicht mehr verboten.

Die „Aktion Nichtraucherschutz“ möchte mit dem Volksbegehren durchsetzen, dass der konsequente Schutz von Nichtrauchern in der Gastronomie wieder eingeführt wird. Es geht ihr um rauchfreie Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Festzelte ohne Ausnahmeregelungen.

Mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten, also rund 950.000 Bürgerinnen und Bürger, müssen sich landesweit in die Unterschriftenlisten eintragen. Hat das Volksbegehren Erfolg, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Landtag nimmt den Gesetzesentwurf an, nach dem es keine Ausnahmen beim Nichtraucherschutz mehr gibt, oder es kommt zu einem Volksentscheid. Stimmt beim Volksentscheid die einfache Mehrheit für das Anliegen, erlangt es Gesetzeskraft.

Unterstützt wird in Bayern das „Volksbegehren Nichtraucherschutz“ unter anderem von den Parteien ÖDP, SPD und Die Grünen, mehreren Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, vom Bund Naturschutz und dem Bayerischen Leichtathletikverband.

Auch die Freikirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern fördert das Volksbegehren. Wie deren Vorsteher, Pastor Rainer Wanitschek (München), mitteilte, wurden alle Mitglieder der Freikirche ermutigt, sich in die in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten einzutragen. Da die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere Kinder erheblich seien, sollte in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden, betonte Wanitschek.

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Naturkatastrophe in El Salvador trifft auch Adventisten hart

San Salvador/El Salvador, 25.11.2009/APD   Rutschende Erdmassen und Überflutungen haben im mittelamerikanischen Land El Salvador über 170 Menschen das Leben gekostet. Darunter sind laut Jorge Salazar, Direktor der Adventistischen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA El Salvador, auch 54 Mitglieder der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Para Zentral-Region. Starke Regenfälle wurden von einer Kaltfront und den Ausläufern des Wirbelsturmes „Ida“ am 9. November ausgelöst. Sie ließen Flüsse über die Ufer treten und lösten Schlammlawinen in den Regierungsbezirken San Salvador, La Libertad, De La Paz, San Vicente und Cuzcatlan aus.

Tausende Familien wurden in 85 Notaufnahmelagern untergebracht. Im Landesinneren waren 160 ADRA-Mitarbeiter unterstützt von drei Militär-Hubschraubern im Einsatz. Auch 345 adventistische Familien mussten evakuiert werden, wovon 206 ihre Häuser verloren. Vier Kirchen der Adventisten wurden zerstört.

El Salvador hat 6,8 Millionen Einwohner. 74 Prozent sind Katholiken, 21 Prozent Protestanten. In dem Land gibt es 188.400 erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 627 Gemeinden.
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Wechsel im Schweizerischen Rat der Religionen

Bern/Schweiz, 24.11.2009/APD   Der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) erhält 2010 zwei neue Mitglieder: Bischof Norbert Brunner vertritt die römisch-katholische Kirche und Aynur Akalin die islamischen Organisationen.

Der neue Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Norbert Brunner, löst den bisherigen Vertreter der römisch-katholischen Kirche und Gründungsmitglied des SCR, Bischof Dr. Kurt Koch, ab.

Die Islamexpertin Aynur Akalin aus Zürich wurde auf Vorschlag der islamischen Dachverbände bei der Rats-Sitzung vom 18. November als neues Mitglied ernannt. Aynur Akalin stammt ursprünglich aus der Türkei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist ausgebildete Religionspädagogin. Sie ist Vorstandsmitglied am Institut für Interkulturelle Zusammenarbeit in Zürich und auch als Kulturvermittlerin tätig.

Der 2006 gegründete Schweizerische Rat der Religionen (SCR) setzt sich aus leitenden Persönlichkeiten der Schweizer Bischofskonferenz (SB), des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), der Christkatholischen Kirche der Schweiz, der orthodoxen Kirchen der Schweiz (vertreten durch das Ökumenische Patriarchat), des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) sowie Islamischer Organisationen der Schweiz zusammen. Er will nach eigenen Angaben „einen Beitrag zur Vertrauensbildung unter den Religionsgemeinschaften und zur Förderung des religiösen Friedens leisten“.

Zurzeit steht der Rat der Religionen unter dem Vorsitz von Pfarrer Thomas Wipf, Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK).

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Russland: Todesstrafe bleibt weiterhin verboten

St. Petersburg/Russland, 23.11.2009/APD   Das russische Verfassungsgericht in St. Petersburg hat die Todesstrafe endgültig verboten. Diese Strafe bleibe wegen internationaler Abkommen auch nach Auslaufen des innerrussischen Moratoriums zum 1. Januar 2010 untersagt, verfügte das Gericht am 19. November. Russland habe bei seinem Beitritt zum Europarat 1996 die Abschaffung der Todesstrafe zugesagt. Zuletzt hatte Russland 1996 einen Verurteilten hingerichtet.

Die Verfassungsrichter entschieden im Eilverfahren über eine Anfrage des Obersten Gerichtshofs Ende Oktober. Die Anordnung gelte, bis die Todesstrafe durch die Ratifizierung einer europäischen Konvention endgültig abgeschafft werde, so Gerichtspräsident Waleri Sorkin. Laut einer aktuellen Umfrage befürworten 56 Prozent der Russen die Todesstrafe; nur 25 Prozent lehnen sie ab.

Die Russisch-Orthodoxe Kirche begrüßte das Urteil. Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre  „ein Wahnsinn“ gewesen, sagte der Leiter der für Rechtsfragen zuständigen Kirchenabteilung, Erzpriester Dimitrij Smirnow.
 
Auch die Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates, die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey, begrüßte die Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts. Sie hoffe, dass Russland bald das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnen werde.

Das Verfassungsgericht hatte 1999 das Moratorium bis zur Einführung von Geschworenengerichten in ganz Russland verhängt. Als letzte russische Teilrepublik führt Tschetschenien diese Gerichte zu Jahresbeginn 2010 ein. Die russische Verfassung erlaubt theoretisch Hinrichtungen als „außerordentliche Strafmassnahme für besonders schwere Straftaten gegen das Leben“. Als Bedingung werden dafür aber Geschworenengerichte genannt. Das russische Parlament hat bislang nicht das 6. Protokoll der Europäischen Menschrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert.

Der Beschluss des russischen Verfassungsgerichts sei „ein Schritt in die richtige Richtung“, stellte der Vorsitzende der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Lluis Maria de Puig fest. Russland habe aber bereits 1996 beim Beitritt zum Europarat die Abschaffung der Todesstrafe zugesagt. Er appelliere an das russische Parlament, die Todesstrafe ein für alle Mal endgültig abzuschaffen.

Der Europäische Rat und die Europäische Union sind ohne Einschränkung gegen den Einsatz der Kapitalstrafe und haben durchgehend die Abschaffung dieser Strafform gefordert.

Die Todesstrafe stellt eine Verletzung des grundlegendsten Menschenrechts dar: das Recht zu leben. Das erklärt auch, warum die Abschaffung der Todesstrafe einer der Kerninhalte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) ist. Die Charta sagt ausdrücklich, dass „niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden“ darf. In Europa erlaubt heute nur noch Weißrussland Hinrichtungen.

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110 Jahre theologische Ausbildungsstätte der Adventisten in Friedensau - Teil 2

Politische Wende und staatliche Anerkennung als Hochschule

Die politische Wende vor zwanzig Jahren im November 1989 eröffnete in vielen Bereichen ganz unerwartet neue Perspektiven. Die ersten freien Wahlen für die DDR-Volkskammer wurden für den 18.März 1990 angesetzt. In ihrem Wahlprogramm hatte die CDU (DDR) auch eine nachträgliche Anerkennung kirchlicher Ausbildungsprogramme in Aussicht gestellt. Das sollte auf Antrag und nach entsprechender Prüfung durch das Ministerium für Wissenschaft und Bildung geschehen – vorausgesetzt die Ausbildung entspräche dem Niveau der staatlichen Fach- und Hochschulen.

Nach der Wahl der neuen Regierung unter Lothar de Maizière Anfang April 1990 wandte sich der damalige Friedensauer Seminardirektor Dr. Manfred Böttcher mit dem Anliegen um staatliche Anerkennung in einem Schreiben an Professor Dr. Hans Joachim Meyer, der als Minister für Bildung und Wissenschaft ins ostdeutsche Kabinett berufen wurde. Umgehend antwortete er und erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft zur Prüfung eines möglichen Antrages. Zu diesem Zweck bot er ein Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter in seinem Ministerium in Berlin (Ost) zur Klärung der notwendigen Sachfragen an, das wenige Tage später stattfand.

Zugleich nahm die Seminarleitung Kontakt mit den Sektionsleitern für Theologie an den DDR-Universitäten auf, die durch Gastvorlesungen das Friedensauer Theologische Seminar kennen gelernt hatten, und bat sie um freundliche Unterstützung des Antrages auf staatliche Anerkennung. Da sich die Wiedervereinigung in absehbare Zeit abzeichnete, bemühte sich die Seminarleitung zugleich um ein Konsultationsgespräch mit dem Minister für Kultur und Wissenschaft des Landes Niedersachsen. Bereits zwei Wochen später, Anfang Juni 1990, fand es in Hannover statt. Nach eingehender Darstellung der Ausbildung in Friedensau nahm der Minister Einblick in die mitgebrachten Unterlagen über das Studium am Theologischen Seminar. Abschließend machte er den Vorschlag, auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes der Bundesrepublik eine Anerkennung als Theologische Hochschule zunächst ohne Promotionsrecht anzustreben und bot dazu seine fachliche Unterstützung an. Über alle diese Schritte hielt die Seminarleitung engen Kontakt mit der europäischen Kirchenleitung der Adventisten in Bern. Sie ermutigte zur Antragstellung auf staatliche Anerkennung.

Die folgenden Wochen beschäftigten Seminarleitung und Dozenten voll mit der Erarbeitung der umfangreichen Antragsunterlagen. Dazu gehörten unter anderem auch ein Abriss über die Entwicklung der Friedensauer Bildungseinrichtung in der zurückliegenden Zeit sowie Beschreibungen über Inhalte der Studienfächer. Angaben über den Lehrkörper und die Bibliothek sowie Einzelheiten zum Lehrprogramm mit den erforderlichen Literaturhinweisen und Informationen über die von den Studenten geforderten Leistungsnachweise wurden ebenfalls beigefügt. Noch Ende Juni gelang es, die Dokumentation mit allen Anlagen dem Ministerium in Berlin persönlich zu übergeben. Eine wohlwollende Prüfung wurde zugesagt, jedoch darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung auch vom Votum der Hochschulrektoren-Konferenz der DDR abhängig sein werde. Dabei fielen unter anderem die ständigen Bemühungen zur Anhebung des Studienniveaus, sowie die in Friedensau beachtliche Zahl ausländischer Studenten ins Gewicht.

Nach Beratung im DDR-Ministerrat unterschrieb am 10. September 1990 der Minister für Bildung und Wissenschaft die Urkunde, die Friedensau den Status einer staatlich anerkannten Theologischen Hochschule mit Wirkung vom 15. September 1990 verlieh. Da in der Bundesrepublik die Bildungshoheit Sache der Länder ist, war es nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 erforderlich, um die Bestätigung der erteilten staatlichen Anerkennung durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt nachzusuchen, die dann Anfang 1991 ebenso erteilt wurde. Daraufhin beschloss am 17. April 1991 der Ausschuss der europäischen Freikirchenleitung in Bern, die Theologische Hochschule Friedensau als einzige adventistische Pastoren-Ausbildungsstätte für das vereinte Deutschland weiterzuführen. Das Theologische Seminar Marienhöhe, Darmstadt, wurde geschlossen.

Während der DDR-Zeit haben nahezu 300 Friedensauer Absolventen den Dienst als Pastoren in den Adventgemeinden Ostdeutschlands aufgenommen und mehr als tausend Jugendliche den einjährigen Diakonlehrgang abgeschlossen. Rückblickend kann sich keiner vorstellen, wie die Gemeinden der DDR ohne Friedensau diese Zeit hätten bewältigen können.

Mit der Wiedervereinigung gehört Friedensau wieder wie zur Gründerzeit allen adventistischen Gemeinden in Deutschland. Neue Perspektiven haben sich damit für Hochschule und Freikirche aufgetan. Der Studiengang „Christliches Sozialwesen“ wurde hinzugefügt. Durch intensive Forschungsarbeiten ihrer Institute und wissenschaftliche Publikationen festigte Friedensau seinen Ruf unter den Hochschulen in Sachsen-Anhalt. Seit dem Bestehen als Hochschule haben mehr als 500 Studenten ihren Dienst in den Gemeinden als Pastoren aufgenommen und über 600 Studenten sind in den sozialen Dienst im In- und Ausland getreten. Viel Neues ist geworden. Die Lebens- und Studienbedingungen haben sich entscheidend verbessert. Die Hochschule Friedensau ist Mitglied in der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt, war die erste Hochschule im Land mit akkreditierten Studiengängen um im Rahmen des Bologna-Prozesses europaweit vergleichbare Masterstudiengänge zu haben, und greift die Perspektiven für die Zukunft auf. Zwei Masterstudiengänge werden in englischer Sprache durchgeführt. Im nächsten Jahr beginnt ein Studiengang für Pflege- und Gesundheitswissenschaften in Kooperation mit dem Berliner Krankenhaus „Waldfriede“. Ein Gesundheitszentrum ist in Planung. Friedensau hat mit seiner staatlichen Anerkennung durch Kooperationen mit den adventistischen theologischen Ausbildungsstätten in Collonges/Frankreich und Sazawa/Tschechien auch diesen Seminaren die Anerkennung ihrer Abschlüsse ermöglicht und unterhält Beziehungen zu anderen internationalen adventistischen und nicht-adventistischen Universitäten.

Dr. Manfred Böttcher

(Hinweis der Redaktion: Dr. h. c. Manfred Böttcher war von 1969 bis 1982 Präsident der Siebenten-Tags-Adventisten in der DDR und von 1982 bis 1991 Rektor der späteren Theologischen Hochschule Friedensau.)
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110 Jahre theologische Ausbildungsstätte der Adventisten in Friedensau - Teil 1

Friedensau bei Magdeburg, die älteste Institution der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Europa, kann auf 110 Jahre einer wechselvollen Geschichte zurückblicken. Die verschiedenen Regierungsformen, die in dieser Zeit über Deutschland hinweggingen, blieben auch für die Existenz der Bildungseinrichtung und den Ort Friedensau selber nicht ohne Auswirkungen. Maßgeblich gehört dazu der Fall der Berliner Mauer vor zwanzig Jahren. Sie hatte nicht nur Deutsche in Ost und West, sondern auch die beiden großen Machtblöcke der Welt voneinander getrennt. Der Mauerfall öffnete selbst für Friedensau neue Perspektiven, an die niemand zuvor gedacht hatte. Er führte bald darauf im September 1990 zur staatlichen Anerkennung des bisherigen Theologischen Seminars durch das DDR-Ministerium für Hochschulwesen in Berlin als Theologische Hochschule in freier Trägerschaft. Von den anderen kirchlichen Ausbildungsstätten, die gleichfalls anerkannt wurden, existieren in den neuen Bundesländern neben Friedensau nur noch die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik in Halle.

Von der Gründung bis zur NS-Zeit

Die damalige Entscheidung zur staatlichen Anerkennung als Theologische Hochschule wurde unter anderem maßgeblich von der Entwicklung beeinflusst, welche die Friedensauer Bildungseinrichtung während der zurückliegenden Zeit in der Ausbildung von Pastoren und Missionaren genommen hatte.

Vor 110 Jahren begann am 19. November 1899 nach dem Kauf der „Klappermühle“, einem Mühlengrundstück von 34 Hektar, unter äußerst bescheidenen Bedingungen der Unterricht an der ersten adventistischen Predigerausbildungsstätte in Europa. Die Schulkonzeption gründete sich auf eine ganzheitliche Erziehung. Von Jahr zu Jahr wuchs die Zahl der jungen Leute, die in Friedensau ihre Ausbildung erhielten. Bereits 1910 waren es mehr als 240 Studierende. Von Anfang an übernahm Friedensau durch Mission und Entwicklungsarbeit soziale Verantwortung. Bis zu Schließung des Seminars im Ersten Weltkrieg erhielten mehr als 2.400 junge Leute in Friedensau eine Ausbildung. Dazu gehörte seit 1902 auch eine Krankenpflegeschule, die ab 1922 am Krankenhaus „Waldfriede“ in Berlin weitergeführt wurde.

Unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen wurde in der Zeit der Weimarer Republik 1919 die Lehrtätigkeit erneut aufgenommen. Bald kamen neue Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten hinzu, sodass wieder um die 200 Studierende am Seminar eingeschrieben waren. In dieser Zeit erhielt der Ort Friedensau die kommunale Selbständigkeit. Nach nur 14 Jahren kam Hitler an die Macht, und damit waren Einschränkungen und Behinderungen für die Freikirche und das Seminar die Folge. Mehrfach wurde von den NS-Machthabern versucht, Friedensau zu enteignen. Der Zweite Weltkrieg brachte die zweite Unterbrechung der Lehrtätigkeit in Friedensau. Ein Lazarett wurde für die Wehrmacht eingerichtet. Von der Wiedereröffnung im Jahre 1919 bis zur Schließung des Seminars im Zweiten Weltkrieg gab es annähernd 3.300 Studierende in Friedensau.

Sowjetische Besatzung und DDR-Zeit

Nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen am 5. Mai 1945 wurden die Friedensauer Gebäude bis auf einige wenige Ausnahmen für Lazarettzwecke beschlagnahmt und mit einem Stacheldrahtzaun abgetrennt. Nach Auflösung des Lazaretts ließ die Rote Armee nach ihrem Abzug im Mai 1947 die Gebäude in einem katastrophalen Zustand unter Verlust des gesamten Inventars zurück.

Nach wiederholten Anträgen erteilte im Juni 1947 der Leiter der Kulturabteilung bei der Sowjetischen Militäradministration die Genehmigung zur Wiedereröffnung der Schule. Wie sich später aus veröffentlichen Geheimdokumenten der Militärregierung in Berlin-Karlshort herausstellte, stand diese Entscheidung im Gegensatz zu den Direktiven die Moskau vorgegeben hatte. So geschah es, dass in der sowjetischen Besatzungszone das Friedensauer Seminar als erste kirchliche Ausbildungsstätte wieder mit der Arbeit beginnen durfte – und das noch vor der Wiedereröffnung der adventistischen Seminare Neandertal und Marienhöhe im Westen Deutschlands.

Unter dürftigsten äußeren Umständen wurde der Lehrbetrieb am 1. Juli 1947 mit vier Lehrkräften und achtzehn jungen Leuten erneut aufgenommen. Sie kamen fast alle aus dem Kriegsgeschehen. Nur wenige spärlich eingerichtete Räume standen anfangs zu Studier- und Wohnzwecken zur Verfügung. So begann der dritte Abschnitt in der Geschichte des Friedensauer Seminars. Walter Eberhardt, Schulleiter von 1947 bis 1954, sah sich mit seinen Mitarbeitern von Anfang an fast unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme des Lehrbetriebes gegenüber. Eine Unterstützung von außen war unmöglich, und es fehlte buchstäblich an allem.

Die Genehmigung durch die sowjetische Militärverwaltung erwies sich in den folgenden vierzig Jahren für Friedensau äußerst vorteilhaft. Durch diesen Tatbestand ließen sich weitgehend Versuche der Einflussnahme durch die DDR-Regierung auf den Lehrbetrieb abwehren. Infolge der Teilung Deutschlands konnte das Seminar nur junge ostdeutsche Adventisten aufnehmen.

Der Gedankenaustausch mit anderen adventistischen theologischen Ausbildungseinrichtungen, war bedingt durch die Abgrenzungspolitik der DDR, für Jahrzehnte unmöglich. Der Friedensauer Lehrkörper bemühte sich jedoch, die Ausbildung so gründlich, gegenwartsnah und praktisch, wie nur irgend möglich, angesichts der besonderen Situation in der DDR zu gestalten. Dazu zählte ab 1964 auch die Einführung eines Gemeindepraktikums für Theologiestudenten.

Durch Kontakte zu den theologischen Fakultäten der Universitäten sowie zu theologischen Ausbildungsstätten anderer Konfessionen sah die Seminarleitung die Notwendigkeit weiterer Profilierung des Studiums. Der erste Schritt war die Umwandlung des Predigerseminars in ein Theologisches Seminar, wobei Friedensau von den DDR-Behörden als „Theologische Fakultät“ bezeichnet wurde. Um Möglichkeiten für die Fortbildung der Lehrkräfte zu schaffen, wurden jeweils ein bis zwei von ihnen für ein Trimester vom Lehrbetrieb für postgraduale Studien freigestellt. Das geschah an der Universität in Halle, am Newbold-College in England und an der Andrews Universität in den USA. Im Zuge einer Studienreform im Jahr 1983 wurde unter Wahrung der adventistischen Identität eine Angleichung an das Niveau des allgemein anerkannten Theologiestudiums der Universitäten angestrebt.

Bereits 1971 hatte der Generalkonferenzpräsident (Weltkirchenleiter) der Adventisten, Robert H. Pierson, bei seinem ersten Besuch in der DDR vorgeschlagen, Studenten aus Staaten der Dritten Welt in Friedensau aufzunehmen. Er begründete es damit, dass es in Ländern unter kommunistischen Einfluss in der Regel keine Ausbildungsmöglichkeiten für Pastoren gebe und Friedensau Möglichkeiten dazu böte.

Zu jener Zeit studierten an Fachschulen und Universitäten der DDR zunehmend Angehörige osteuropäischer Staaten sowie aus Ländern der Dritten Welt, soweit die DDR diplomatische Beziehungen zu ihnen unterhielt und sie von ihrem Heimatstaat delegiert wurden. Das nahm die adventistische Leitung in der DDR zum Anstoß, bei den Behörden auszuloten, ob man nicht auch jungen Adventisten aus dem Ausland ein Theologiestudium in Friedensau ermöglichen könne. Nach Verhandlungen, die sich fast über ein Jahrzehnt hinzogen, wurden schließlich 1981 die ersten Einreisevisa für Studienzwecken in Friedensau erteilt. Im letzten Jahrzehnt der DDR konnten jährlich 15 bis 20 Studenten ein Vollstudium in Friedensau absolvieren. Das war etwas Außergewöhnliches in der DDR. Einige der damaligen Studenten haben heute in Osteuropa und Afrika Leitungsfunktionen in der Freikirche inne, einer gehört als Mitglied dem Präsidium der adventistischen Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) an.

Dr. Manfred Böttcher

(Hinweis der Redaktion: Dr. h. c. Manfred Böttcher war von 1969 bis 1982 Präsident der Siebenten-Tags-Adventisten in der DDR und von 1982 bis 1991 Rektor der späteren Theologischen Hochschule Friedensau.)
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Mittelweg zwischen den Extrempositionen finden

Kommentar zum Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR) vom 3. November 2009

Am 3.11.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einer in Italien lebenden Familie Recht gegeben, die sich gegen die Anbringung von Kruzifixen in öffentlichen Schulen gewandt hatte. Nach der Wertung des Gerichtshofs ist ein derartiges Symbol nicht lediglich ein von allen hinzunehmender Ausdruck von Tradition, sondern ein Zeichen, das einer bestimmten (Mehrheits-)Religion zuzuordnen ist, und wenn es in öffentlichen Schulen angebracht ist, die staatliche Neutralitätspflicht verletzt sowie die negative Religionsfreiheit derer, die sich nicht mit diesem Symbol identifizieren können.

Dieser Fall und das Echo darauf haben deutlich gemacht, dass das Thema der Religionsfreiheit in der Öffentlichkeit nach wie vor Zündstoff bietet. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits 1995 mit einer vergleichbaren Situation in Bayern zu beschäftigen und die dortige Kruzifixregelung beanstandet. Anders als der für seine laizistische Sichtweise bekannte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das Bundesverfassungsgericht den Focus auf eine „praktische Konkordanz“ der beteiligten Grundrechtspositionen gelegt. Danach muss die positive Religionsfreiheit derjenigen, die ein religiöses Symbol in öffentlichen Räumen befürworten, abgewogen werden gegen die negative Religionsfreiheit derer, die von religiösen Bezügen weitgehend verschont werden wollen. Es komme darauf an, eine Lösung zu finden, die nicht einer Position zur maximalen Geltung verschaffe, sondern einen möglichst schonenden Ausgleich aller beteiligten Grundrechtsgüter herbeiführe. In Folge dieser Rechtsprechung kam es nicht zu einer Abschaffung der Kruzifixe an bayerischen Schulen, sondern zu einer Änderung des Schulgesetzes, welches nun eine Widerspruchsmöglichkeit für den Einzelfall vorsieht.

Unter Anwendung der Prinzipien der „praktischen Konkordanz“ hatte unlängst das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten eines muslimischen Schülers entschieden. Er darf nun während der Pause sein Gebet verrichten und erhält hierzu einen besonderen Raum zugewiesen. Die heftigen Reaktionen auf dieses Urteil haben gezeigt, wie schwierig der Umgang mit religiösen Bedürfnissen in der Öffentlichkeit sein kann und welche Ängste geweckt werden. Das ist besonders dann der Fall, wenn Minderheiten betroffen sind, die ihre Rechte geltend machen. Hier gilt es einen besonnenen Mittelweg zwischen den Extrempositionen der Unterdrückung aller religiösen Bezüge einerseits und der Verquickung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften andererseits zu finden.

Dr. Harald Mueller

(Hinweis der Redaktion: Der Jurist Dr. Harald Mueller leitet das Institut für Religionsfreiheit an der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg.)
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"Mit Händen reden – Gott erleben“

Düsseldorf, 19.11.2009/APD   Zum 90-jährigen Bestehen der Gehörlosenmission der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten erschien die DVD „Mit Händen reden – Gott erleben“. Sie enthält einen zwölfminutigen Kurzfilm zur Arbeit der Gehörlosenmission, eine Bilddokumentation über die vergangenen 90 Jahre und einen evangelistischen Vortrag in der Gebärdensprache. Die DVD kann im Online-Shop www.adventist-media.de zum Preis von 5 Euro bezogen werden.

Margarete Puich kümmerte sich erstmals 1919 um gehörgeschädigte Gottesdienstbesucher in Bremen. Seit diesen bescheidenen Anfängen finden gegenwärtig jeden Samstag, dem biblischen Sabbat, in über 20 deutschen Adventgemeinden Gottesdienste mit Übersetzung in der Gebärdensprache für Hörgeschädigte statt. In Gesprächskreisen und besonderen Aktionswochen studieren Gehörlose und Hörende gemeinsam die Bibel und geben die Botschaft anderen Menschen weiter.

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Zehnte bundesweite Aktion "Kinder helfen Kindern“

Weiterstadt bei Darmstadt, 18.11.2009/APD   Zum zehnten Mal ruft die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland auf, Weihnachtspakete für Heim- und Waisenkinder in Ost- und Südosteuropa zu packen. Auch in diesem Winter rollen die Lastwagen mit Geschenkpaketen nach Mazedonien, Albanien, Serbien, in den Kosovo, die Ukraine und in die Republik Moldau, kündigte der Direktor von ADRA Deutschland, Erich Lischek, an. Dazu gehörten auch die nachhaltigen Verbesserungen an Gebäuden und Einrichtungen der Kinder- und Waisenheime. So habe ADRA Küchen, Sanitäranlagen, ganze Schulen und einen Kindergarten saniert. Außerdem gab es Schulspeisungen, Unterrichtsmaterialen, Freizeitlager und Reittherapie für behinderte Kinder.

Besorgt äußerte sich Lischek über die wachsende Armut von Kindern in Deutschland. Mit großer Aufmerksamkeit verfolge ADRA die aufkommenden Nöte. „Seit zwei Jahren versuchen wir, Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen in die Aktion zu integrieren“. Dabei sei interessant, dass diese Gruppe keineswegs nur als Empfänger der Hilfe auftrete, viele von ihnen würden selber aktiv, um anderen eine Freude zu machen.

Zur letztjährigen Weihnachtsaktion von „Kinder helfen Kindern“ gingen dank der Unterstützung zahlreicher Familien, Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden fast 39.000 Geschenkpakete an Heim- und Waisenkinder in sieben Ländern. Weitere Informationen über die ADRA-Aktion sind im Internet unter www.kinder-helfen-kindern.org zu finden.

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Gebetswoche der Adventisten zum Thema "Mission der Hoffnung"

Ostfildern bei Stuttgart, 17.11.2009/APD   Unter dem Motto „Unsere Mission der Hoffnung“ findet vom 21. bis 28. November die jährliche, weltweite Gebetswoche der Siebenten-Tags-Adventisten statt, an der sich auch die 586 deutschen Gemeinden der evangelischen Freikirche mit besonderen Gebetsversammlungen beteiligen. Die täglichen Lesungen befassen sich diesmal mit der Mission Christi, die auch die Mission der Christen sei. „Die Menschen scheinen orientierungslos zu sein. Betet deshalb insbesondere für die gesamte Menschenfamilie, dass sie in Jesus wahre Hoffnung und Frieden findet,“ bittet der Präsident der Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-Adventisten, Pastor Jan Paulsen (Silver Spring, Maryland/USA), im Vorwort zu den Gebetslesungen. „Wir haben eine gute Chance, die uns anvertraute Mission zu erfüllen, wenn wir dies in Einheit tun, das heißt mit Geduld, Toleranz, Mitgefühl und einem Leben in Treue dem Wort Gottes gegenüber“, fügt der Präsident der west- und südeuropäischen Adventisten, Pastor Bruno Vertaillier (Bern), in der Einleitung zu den Lesungen hinzu.

Zum Abschlussgottesdienst am 28. November gehört auch die traditionelle Opfersammlung für die weltweite Mission der Freikirche. Im letzten Jahr betrugen die „Gebetstagsgaben“ der 35.600 Adventisten in Deutschland 715.300 Euro. Für Kinder gibt es ein eigenes Heft mit Gebetslesungen.
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"Salomo-Schule“ in Rastatt eröffnet

Rastatt, 16.11.2009/APD   Mit der „Salomo-Schule“ in Rastatt hat die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten eine weitere Grundschule in Baden-Württemberg eröffnet. In zwei Räumen sind die Klassen 1 bis 3 untergebracht. Eine vierte Klasse soll im nächsten Jahr folgen.

Die Freikirche ist außerdem Träger der adventistischen Bekenntnisschulen in Murrhardt („Daniel-Schule“/Grund- und Realschule), Herbolzheim-Tutschfelden („Elisa-Schule“/Grund- und Realschule) und Isny/Allgäu („Josia-Schule“/Grund- und Hauptschule). Zudem unterhalten die Adventisten in Deutschland die „Immanuel-Schule“ (Grundschule) München, die „Andrews-Advent-Grundschule“ Solingen, die „Freie Adventschule Oberhavel“ (Grundschule) Oranienburg-Friedrichsthal, das Schulzentrum „Marienhöhe“ Darmstadt (Gymnasium und Realschule) sowie die Theologische Hochschule Friedensau bei Magdeburg.

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Miet-Pastor zeigt Weg zu Gott und Ausweg aus Partnerschaftsproblemen

Soest, 15.11.2009/APD   Mit der Laufzeile „Sonderaktion: Rent a Pastor“ auf der Homepage www.adventgemeinde-soest.de möchte die Gemeinde Soest der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten neue Wege gehen. Den Seelsorger der adventistischen Gemeinden Soest, Hamm und Arnsberg, Peter Nagel (52), kann man bei der Aktion „Rent a Pastor“ mieten. „Sie suchen eine vertrauenswürdige Person, mit der Sie in aller Ruhe das besprechen können, was Ihnen auf dem Herzen liegt? Kein Problem! Unser Pastor steht ihnen dafür zur Verfügung. Und das kostenlos und gratis!“ So steht es auf der Internetseite der Adventgemeinde Soest.

Peter Nagel hofft, dass sein Mietangebot besonders jene Menschen anspricht, die das Bedürfnis haben, mit jemanden zu reden, der ihnen hilft, den Weg zu Gott zu finden. „Natürlich kann ich mit Menschen über alles mögliche sprechen. Doch dabei gilt zu berücksichtigen, dass ich Pastor bin“, so Nagel. „Fragen des Glaubens stehen daher im Mittelpunkt. Meine Botschaft lautet nach dem Wort des Apostel Paulus: „Lasst euch versöhnen mit Gott.“

Beraten möchte der Diplom-Theologe aber auch bei Partnerschaftsproblemen. Die Praxis zeige, dass gerade bei derartigen Schwierigkeiten die Betroffenen mehr miteinander reden müssten. „Viel zu oft werden die Probleme einfach totgeschwiegen.“ Der gesprächsbereite Pastor kann zu sich nach Hause eingeladen werden, aber auch ein Treffen an einem neutralen Ort ist möglich. Nagel versichert, dass die Beratung kostenlos ist. „Wem geholfen wurde, der kann natürlich auch gern etwas spenden.“
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Kreuz auf Autonummern im US-Bundesstaat South Carolina verfassungswidrig

Columbia, South Carolina/USA, 13.11.2009/APD   Das Glaubensbekenntnis „I believe“ (Ich glaube) und das Kreuz auf den offiziellen Autokennzeichen des US-Bundesstaates South Carolina verstoßen gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten. Wie die Tageszeitung „The State“ in South Carolinas Hauptstadt Columbia mitteilte, begründete Bundesrichterin Cameron Currie ihre Entscheidung mit der Neutralitätspflicht des Staates.

Mit dem Nummernschild, welches das Parlament von South Carolina der Zeitung zufolge im vergangenen Jahr einstimmig angenommen hatte, werde eine bestimmte Religion besonders gefördert. Das gelte umso mehr, als es keine Schilder mit Symbolen anderer Religionen gebe. Die besondere Förderung einer bestimmten Religion durch den Staat verstoße jedoch gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten, so Richterin Currie.

Der stellvertretende republikanische Gouverneur von South Carolina, André Bauer, der das Gesetz zur Einführung der Kennzeichen im vergangenen Jahr vorgelegt hatte, sagte der Zeitung „The Greenville News“, das Urteil diskriminiere gläubige Christen.

Auf den Spezial-Autokennzeichen sind ein goldenes Kreuz vor einem Kirchenfenster, die Worte „I believe“ und der Schriftzug „South Carolina“ abgebildet. Das Glaubensbekenntnis würde sich nach Auffassung der Richterin unabdingbar auf den christlichen Glauben beziehen, da als einziges Symbol das christliche Kreuz zu sehen sei.

Das Kennzeichen mit dem Kreuz in South Carolina hatten bereits in den ersten drei Tagen nach seiner Einführung 400 Autobesitzer bestellt.

Gegen die Verwendung dieser Nummernschilder klagte die 1947 gegründete Organisation „Vereinte Amerikaner für die Trennung von Staat und Kirche“ (Americans United for Separation of Church and State).

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Wintersemester mit 68 neuen Hochschul-Studenten in Friedensau

Friedensau bei Magdeburg, 12.11.2009/APD   68 neue Studentinnen und Studenten nahmen im Wintersemester 2009/2010 ihr Studium an der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg auf. Damit sind dort insgesamt 166 Studenten eingeschrieben, 20 mehr als im Vorjahr. 53 haben Theologie, einer Kirchenmusik, 88 Sozialwissenschaften und 22 den Studienvorbereitungskurs „Deutsch für Ausländer“ belegt, zwei sind Gasthörer.

Die 1899 gegründete Theologische Hochschule Friedensau bietet im Zuge des Bologna-Prozesses europaweit vergleichbare Bachelor- und Masterstudiengänge an. Ein Studium beginnt in der Regel mit einem dreijährigen Bachelorstudiengang in Sozialer Arbeit oder in Theologie. Anschließend können die Studierenden in zweijährigen Masterstudiengängen ihre Qualifikationen in Internationalen Sozialwissenschaften, Beratung, Sozialer Arbeit, Sozial- und Gesundheitsmanagement oder Theologie vertiefen. Ein Teil der Studiengänge wird in englischer Sprache durchgeführt.

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Wort der adventistischen Vorsteher in Deutschland zum Fall der Mauer

Friedensau bei Magdeburg, 11.11.2009/APD   Anlässlich der Herbsttagung der Vorsteher der Freikirchenleitungen der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland vom 9. bis 11. November in Friedensau bei Magdeburg haben die Verantwortungsträger der Freikirche zum 20. Jahrestag des Mauerfalles ein Wort der „Dankbarkeit gegenüber Gott“ herausgegeben. Darin stellen sie fest, dass der gewaltfreie Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 ein Ereignis gewesen sei, „in dem wir die Fügung Gottes erkennen“. In den zahlreichen Friedensgebeten des Herbstes 1989 sei Gott in den Veränderungsprozess innerhalb der ehemaligen DDR als Handelnder eingeladen worden. „So erkennen wir in dem gewaltfreien politischen Wechsel ein Zeichen dafür, dass Gott die Geschicke dieser Welt und ihrer Menschen nicht gleichgültig sind.“

Die gewaltfreie Wiedervereinigung Deutschlands habe der Freikirche Möglichkeiten geschaffen, „die wir dankbar zur Kenntnis nehmen“. Etwa die Ausbildung adventistischer Theologen für Deutschland und darüber hinaus, die nun wieder an der während der Wende staatlich anerkannten Theologischen Hochschule in Friedensau bei Magdeburg stattfinden könne. Zudem erfolge die Zusammenarbeit von Pastoren und Gemeinden aus den ehemals unterschiedlichen Gesellschaftssystemen seit dem ersten Zusammentreffen nach dem Fall der Mauer „in großem gegenseitigen Vertrauen“.

Die Erklärung schließt mit den Worten: „Wir danken deshalb unserem Gott für den Segen der gewaltfreien Wiedervereinigung Deutschlands. Wir bitten Gott um seine Leitung, die Fragen und Probleme der Gegenwart und Zukunft ebenso mit Weisheit lösen zu können.“

In Deutschland gibt es 35.600 erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 586 Gemeinden. Für sie bestehen als Freikirchenleitungen der Norddeutsche Verband, Hannover, mit den regionalen Kirchenleitungen (Vereinigungen) Hansa (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern), Niedersachsen-Bremen, Nordrhein-Westfalen und Berlin-Mitteldeutschland (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), sowie der Süddeutsche Verband, Ostfildern bei Stuttgart, mit den Vereinigungen Mittelrhein (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Baden-Württemberg und Bayern.

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Matthias Ring wird neuer Bischof der Alt-Katholiken in Deutschland

Mannheim, 10.11.2009/APD   Der Regensburger alt-katholische Pfarrer Dr. Matthias Ring wurde am 7. November während einer außerordentlichen Bistumssynode in der Schlosskirche zu Mannheim zum neuen alt-katholischen Bischof für Deutschland gewählt. Er erhielt im dritten Wahlgang die erforderliche Dreifünftel-Mehrheit. Der 46-jährige Ring ist Nachfolger des 62-jährigen Joachim Vobbe, der für das Frühjahr 2010 seinen Rücktritt aus Gesundheitsgründen angekündigt hat. Die Weihe des neuen Bischofs ist für März 2010 geplant.

Matthias Ring wurde 1963 in Wallenfels (Oberfranken) geboren. Er studierte Theologie in Bamberg und Würzburg. Seit Herbst 1993 betreute er als Pfarrer die alt-katholischen Gemeinden Regensburg und Passau. Ab 1999 nahm er ein Promotionsstudium an der Universität in Bern auf. Zwischen April 2000 und August 2005 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am alt-katholischen Seminar der Universität in Bonn. Parallel wirkte er als Direktor des bischöflichen Seminars. Er promovierte 2006 und ist seit vielen Jahren Chefredakteur der alt-katholischen Monatszeitschrift „Christen heute“ sowie Vorsitzender der Finanzkommission des Bistums.

Die alt-katholische Kirche in Deutschland entstand im späten 19. Jahrhundert im Zug der Protestbewegung gegen die Entscheidungen des Ersten Vatikanischen Konzils über die päpstliche Unfehlbarkeit und den Jurisdiktionsprimat des Papstes. Später schlossen sich die deutschen Alt-Katholiken der „Utrechter Union“ an. Der Name rührt von der alt-katholischen Kirche der Niederlande, wo sich im frühen 18. Jahrhundert im Zug der Jansenisten-Diskussion die von der calvinistischen Obrigkeit unter strenger Aufsicht gehaltenen Katholiken von Rom trennten.

In Deutschland gibt es mehr als 20.000 Alt-Katholiken, die von 50 Pfarrer und Pfarrerinnen seelsorglich betreut werden. Den alt-katholischen Geistlichen ist es freigestellt zu heiraten. Auch ist eine kirchliche Wiederheirat für Geschiedene möglich. Seit 1994 sind Frauen zu allen kirchlichen Ämtern zugelassen. Der scheidende Bischof Vobbe hatte in der alt-katholischen Kirche in Deutschland u. a. das Ordensleben wieder eingeführt.

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Weihnachtsmarken mit Motiven der holländischen Buchmalerei

Köln, 09.11.2009/APD   Mit den Motiven „Anbetung der Könige“ und „Anbetung des Kindes nach der Geburt“ sind ab dem 12. November die Weihnachtsmarken 2009 zu den Werten 45 und 55 Cent mit Zuschlägen von 0,20 und 0,25 Euro erhältlich. Die Sonderbriefmarken zeigen Abbildungen der sogenannten Hoya-Missale aus Utrecht, ein prachtvolles gotisches Messbuch mit 56 Bildinitialen der holländischen Buchmalerei. Es stammt aus der Schule der „Meister des Zweder van Culemborg“ und wurde in das Jahrzehnt zwischen 1420 und 1430 datiert.

Aus den Zuschlagserlösen werden alle Bereiche gefördert, in denen die Wohlfahrtsverbände tätig sind. Schwerpunkte sind die Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, die Gesundheits- und Familienhilfe sowie soziale Maßnahmen für Arbeitslose, Flüchtlinge und Suchtkranke. Die Sonderbriefmarken sind bei allen Postfilialen, Vertriebsstellen der Freien Wohlfahrtspflege und beim Advent_Wohlfahrtswerk e.V., Hildesheimer Straße 426, 30519 Han¬nover, Telefon (0511) 971 77-300, Telefax (0511) 971 77-399, E-Mail: mail@aww.info, erhältlich.

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Mittelweg zwischen den Extrempositionen finden

Kommentar zum Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR) vom 3. November 2009

Am 3.11.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einer in Italien lebenden Familie Recht gegeben, die sich gegen die Anbringung von Kruzifixen in öffentlichen Schulen gewandt hatte. Nach der Wertung des Gerichtshofs ist ein derartiges Symbol nicht lediglich ein von allen hinzunehmender Ausdruck von Tradition, sondern ein Zeichen, das einer bestimmten (Mehrheits-)Religion zuzuordnen ist, und wenn es in öffentlichen Schulen angebracht ist, die staatliche Neutralitätspflicht verletzt sowie die negative Religionsfreiheit derer, die sich nicht mit diesem Symbol identifizieren können.

Dieser Fall und das Echo darauf haben deutlich gemacht, dass das Thema der Religionsfreiheit in der Öffentlichkeit nach wie vor Zündstoff bietet. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits 1995 mit einer vergleichbaren Situation in Bayern zu beschäftigen und die dortige Kruzifixregelung beanstandet. Anders als der für seine laizistische Sichtweise bekannte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das Bundesverfassungsgericht den Focus auf eine „praktische Konkordanz“ der beteiligten Grundrechtspositionen gelegt. Danach muss die positive Religionsfreiheit derjenigen, die ein religiöses Symbol in öffentlichen Räumen befürworten, abgewogen werden gegen die negative Religionsfreiheit derer, die von religiösen Bezügen weitgehend verschont werden wollen. Es komme darauf an, eine Lösung zu finden, die nicht einer Position zur maximalen Geltung verschaffe, sondern einen möglichst schonenden Ausgleich aller beteiligten Grundrechtsgüter herbeiführe. In Folge dieser Rechtsprechung kam es nicht zu einer Abschaffung der Kruzifixe an bayerischen Schulen, sondern zu einer Änderung des Schulgesetzes, welches nun eine Widerspruchsmöglichkeit für den Einzelfall vorsieht.

Unter Anwendung der Prinzipien der „praktischen Konkordanz“ hatte unlängst das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten eines muslimischen Schülers entschieden. Er darf nun während der Pause sein Gebet verrichten und erhält hierzu einen besonderen Raum zugewiesen. Die heftigen Reaktionen auf dieses Urteil haben gezeigt, wie schwierig der Umgang mit religiösen Bedürfnissen in der Öffentlichkeit sein kann und welche Ängste geweckt werden. Das ist besonders dann der Fall, wenn Minderheiten betroffen sind, die ihre Rechte geltend machen. Hier gilt es einen besonnenen Mittelweg zwischen den Extrempositionen der Unterdrückung aller religiösen Bezüge einerseits und der Verquickung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften andererseits zu finden.

Dr. Harald Mueller

(Hinweis der Redaktion: Der Jurist Dr. Harald Mueller leitet das Institut für Religionsfreiheit an der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg.)
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Kruzifix-Verbot: Kreuzzug gegen das Kreuz?

Protestantische Minderheit in Italien zufrieden – Römisch-katholische Kirche übt scharfe Kritik

Rom/Italien, 06.11.2009/APD   In krassem Gegensatz stehen die Reaktionen der römisch-katholischen Kirche Italiens (Bischofskonferenz und Vatikan) und der protestantischen Minderheit im Lande auf das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg. Das Urteil gilt vorerst nur in Italien, ist aber auch für andere Staaten relevant.

Stimmen aus dem Vatikan: Scharfe Kritik

Nach anfänglicher Zurückhaltung kritisierte der Vatikan das Kruzifix-Urteil scharf. Dieser sehe im Kruzifix ein elementares Zeichen für die Bedeutung der religiösen Werte in der italienischen Geschichte und Kultur, sagte Vatikan-Sprecher Pater Federico Lombardi. Er sprach dem Straßburger Gerichtshof sogar das Recht ab, sich in dieser Form in ureigenste italienische Angelegenheiten einzumischen. Anscheinend wolle das Gericht die Rolle, die das Christentum in der Identität Europas spiele, negieren. Lombardi wörtlich: „Es ist schwerwiegend, ein fundamentales Zeichen der religiösen Werte in der Geschichte und der Kultur Italiens aus Bildung und Erziehung ausschließen zu wollen. Die Religion leistet einen wertvollen Beitrag für die Bildung und das moralische Wachsen der Menschen, und sie ist ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaft. Es ist falsch und kurzatmig, das alles aus unserer Bildungswelt ausschließen zu wollen.“

Kurienkardinal Walter Kasper kritisierte das Kruzifix-Verbot des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs als „ideologisch“. „Das Kreuz entfernen zu wollen, ist intolerant“, sagte der Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen.

Nach dem Straßburger Kreuz-Urteil äußerte sich Kardinal-Staatsekretär Tarcisio Bertone pessimistisch über den allgemeinen kulturellen Trend. „Dieses Europa des dritten Jahrtausends lässt uns nur die Kürbisköpfe des jüngst wieder begangenen Halloween-Spektakels und nimmt uns die wertvollsten Symbole“, sagte der Kardinal vor Journalisten.

Aldo Giordano, Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhles beim Europarat in Straßburg, formulierte seine erste Einschätzung des Urteils so: „Es scheint, als ob das Urteil auf der Annahme beruht, dass es einen Gegensatz gäbe zwischen dem Zeigen des Kreuzes und dem Pluralismus in der Bildung. Ich glaube, dass dieser Gegensatz völlig ohne Fundament ist. Genauso nimmt das Urteil an, dass es einen Gegensatz zwischen dem Kreuz und der Religionsfreiheit des Individuums gibt, und auch das, scheint mir, muss erst noch bewiesen werden. Wir haben viel Erfahrung mit religiösen Minderheiten, die in einer Gesellschaft leben mit einer mehrheitlich anderen Religion – Minderheiten, die dort frei leben.“

Italienische Bischöfe: überrascht und verbittert

Mit Bitterkeit und Überraschung hat die Italienische Bischofskonferenz (CEI) das Kruzifix-Urteil des EuGHMR aufgenommen. Unter den Richtern scheine eine parteiische und ideologische Sichtweise überhandgenommen zu haben, heißt es in einer Stellungnahme der CEI. Die Entscheidung, dass Kruzifixe in Klassenzimmern die Religionsfreiheit verletzen, werde der mehrschichtigen Bedeutung des Kreuzes nicht gerecht. Dieses sei „nicht nur ein religiöses Symbol, sondern auch ein kulturelles Zeichen“, so die italienischen Bischöfe. Der bei der Bischofskonferenz für den interkulturellen Dialog zuständige Bischof Vincenzo Paglia monierte, es sei „verantwortungslos, eine auch kulturell und erzieherisch wichtige Dimension auszulöschen“.

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn bezeichnete das Straßburger Urteil als „schlichtweg inakzeptabel“. Er machte dabei allerdings keinen Unterschied zwischen dem „Kruzifix“ und dem „Kreuz“. Im Unterschied zum einfachen Kreuz trägt das Kruzifix den gekreuzigten Jesus (Corpus Christi). Schönborn betonte: „Das Kreuz in den Klassenzimmern verletzt die Religionsfreiheit nicht, auch nicht das freie Bekenntnis der verschiedenen religiösen Überzeugungen. Dieses Symbol ist vielmehr ein Zeichen dafür, dass die Liebe stärker ist als der Tod. Auf diesem Symbol beruht die europäische und die österreichische Identität. Mit seinem Urteil hat der Menschenrechtsgerichtshof Europa wirklich keinen Dienst getan. Dieser Kontinent hat dann eine Zukunft, wenn er seine Wurzeln nicht leugnet. Das Kreuz ist ein Sinnbild dieser Wurzeln.“

Protestantische Minderheit begrüßt die Richterentscheidung

Domenico Maselli, Präsident der Vereinigung Evangelischer Christen Italiens (FCEI), begrüßte das Kruzifix-Verbot in italienischen Schulzimmern ausdrücklich, da es der Religionsfreiheit diene. Wer darin die Negierung der christlichen Wurzeln Europas sehe, verkenne das große Verdienst des Christentums, allen Menschen die Türen zur Freiheit geöffnet zu haben.

Die Moderatorin der Waldenserkirche, Maria Bonafede, erklärte in einer ersten Stellungnahme zum Urteil: „Dieser Gerichtsentscheid wahrt die Rechte aller: jener, die glauben, jener, die anders glauben, und jener, die nicht glauben.“

Noch entschiedener drückte sich die Präsidentin der italienischen Baptisten, Anna Maffei, aus: „Den gekreuzigten Christus (Kruzifix) wie ein nationales Symbol zu verteidigen bedeutet, den christlichen Glauben zu verdrehen.“

Auch die Italienische Union der Christlichen Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten (Chiesa Cristiana Avventista del Settimo Giorno) sieht im Gerichtsentscheid einen positiven Ansatz. Die Adventisten setzten sich aktiv für die Wahrung der Grundsätze der Religionsfreiheit ein. Dazu gehöre auch die Förderung der allgemeinen Toleranz durch Wahrung der Rechte des Einzelnen, seinen Glauben und seine Überzeugung öffentlich oder privat zu vertreten, sagte Dora Bognandi Pellegrini, Abteilungsleiterin für Religiöse Freiheit der italienischen Adventisten.

Der Dekan der italienischen Lutheraner, Pastor Holger Milkau, wies darauf hin, dass der öffentliche Raum nicht der Ort sei, um Anmaßungen auszudrücken. Laut dem Waldenserprofessor Paolo Ricca sei der Gerichtsentscheid richtig. Im multireligiösen Umfeld müsste ein Kruzifix-Verbot außer in Schulräumen auch in öffentlichen Verwaltungsbüros und Gerichten durchgesetzt werden.

Was war das für ein Urteil?

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil gegen Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen gewandt. Die Kreuze verletzten das Recht von Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, erklärten die Richter in Straßburg. Sie verwiesen dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Geklagt hatte eine Italienerin, die eine „säkulare“ Erziehung für ihre beiden schulpflichtigen Kinder verlangt hatte. Vor italienischen Gerichten blieb ihr Protest erfolglos.

Auf atheistische oder andersgläubige Schüler könnte das Kruzifix verstörend wirken, argumentierten die Straßburger Richter. Es sei zudem „unverständlich“, inwiefern das Symbol im mehrheitlich katholischen Italien zum Pluralismus innerhalb des Bildungswesens beitrage. Die Kruzifixe verletzten somit die Religionsfreiheit der Schüler. Der italienische Staat muss 5.000 Euro Schadenersatz an die Klägerin zahlen. Die Regierung in Rom kündigte Berufung gegen das Urteil an.
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Vandalismus durch Schafbock

Friedensau bei Magdeburg, 05.11.2009/APD   Ein Schafbock hat in den Räumen des Historischen Archivs der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg einen Schaden von mehreren tausend Euro angerichtet. Das Tier war aus der Umzäunung einer Wiese ausgebrochen und durch ein geschlossenes Fenster ins Untergeschoss der Friedensauer Hochschulbibliothek gelangt, wo sich das Archiv befindet. Der erste Anlauf klappte nicht, sodass der Schafbock in ein anderes Fenster sprang. Auf seinem Weg durch das Archiv zerstörte er zwei weitere Glastüren.

Die zufällig anwesenden Architekten der im Mai letzten Jahres eingeweihten Bibliothek bezeichneten die Tat als „Vandalismus pur“. Roland Nickel, Kanzler der adventistischen Theologischen Hochschule in Friedensau, geht davon aus, dass der Schafbock in den Fenstern sein Spiegelbild sah, dieses als vermeintlichen Konkurrenten erkannte und angriff. „Dem Schafbock ist außer ein paar kleinen Verletzungen nichts passiert. Wir prüfen, inwieweit die Versicherung für den Schaden eintritt“, so Nickel.

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Evangelische Kirche feiert 2010 das "Melanchthon-Gedenkjahr“

Bretten/Hannover, 04.11.2009/APD   Die Protestanten in Deutschland erinnern im kommenden Jahr an den Reformator Philipp Melanchthon (1497-1560). Anlass ist dessen 450. Todestag. Auftakt des Melanchthonjahres bildete ein ökumenischer Gottesdienst in seinem Geburtsort Bretten. Am ihm und dem anschließenden Festakt am Reformationstag (31. Oktober) nahmen der badischen Landesbischof Ulrich Fischer, der katholischen Erzbischof Robert Zollitsch, der baden-württembergische Ministerpräsident Günther H. Oettinger, der Oberbürgermeister von Bretten, Paul Metzger, sowie Klaus Engelhardt, Landesbischof i.R. und ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), teil.

Melanchthon hätte immer versucht, Brücken zur katholischen Kirche zu bauen, sagte der badische Landesbischof Fischer. Anders als Martin Luther habe Melanchthon die Einheit der Kirche wahren wollen.

Erzbischof Zollitsch bezeichnete die gemeinsame Feier am Reformationstag als „starkes Zeichen der Gnade Gottes“, das umso wichtiger sei, da die Christen bis heute unter der schmerzhaften Kirchentrennung litten. Die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ als „Meilenstein in der Ökumene“ wäre bisher noch „viel zu wenig“ beachtet worden, kritisierte er.

Melanchthon sei eine der „großen Figuren, bei denen Glaube und säkulare Kultur zusammengehören, ohne dass der Glaube weichgespült oder die säkulare Kultur religiös überfremdet worden wäre“, sagte Engelhardt, der von 1991 bis 1997 als Ratsvorsitzender der EKD amtierte.

Höhepunkt des Melanchthonjahres ist ein langes Festwochenende vom 16. bis 19. April 2010 in der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt, wo Melanchthon in der Schlosskirche neben Luther begraben liegt. Dabei stehen unter anderem ein Fernsehgottesdienst, Theateraufführungen und Tagungen zu Melanchthon auf dem Programm. Auch die Evangelische Landeskirche in Baden plant gemeinsam mit der Melanchthonakademie in Bretten eine Reihe von Veranstaltungen.

Das Melanchthonjahr 2010 gehört zum Themenjahr „Reformation und Bildung“ der sogenannten Lutherdekade. Bis 2017 steht jedes Jahr unter einem eigenen Hauptthema. Melanchthon passe wegen seiner großen Verdienste im Bildungswesen gut zu diesem Motto, sagte der Wittenberger Prälat Stefan Dorgerloh.

Der 1497 im badischen Bretten als Sohn eines Waffenschmieds geborene Philipp Melanchthon war ein Weggefährte von Martin Luther und unterstützte dessen Reformation. Als Mitarbeiter an Luthers bahnbrechender Bibelübersetzung und Verfasser der „Confessio Augustana“ von 1530 war er Wegbereiter des evangelischen Glaubens. Nach Luthers Tod übernahm er eine Führungsrolle im Protestantismus und war ein wichtiger Gesprächspartner Johannes Calvins (1509-1564).

Darüber hinaus war Melanchthon Rektor der Universität Wittenberg. Wegen seiner großen Verdienste im Bildungswesen galt Melanchthon schon zu Lebzeiten als „Praeceptor Germaniae“ (Lehrer Deutschlands). Er starb am 19. April 1560.

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Schweiz: 10,2 Millionen Franken Spendengelder für Asien

Bern/Schweiz, 03.11.2009/APD   Bei der „Glückskette“, der humanitären Solidaritäts- und Sammelplattform der Schweiz, sind seit dem nationalen „Glückskette“-Sammeltag Anfang Oktober 10,2 Millionen Schweizer Franken (6,75 Millionen Euro) zugunsten der Opfer der Naturkatastrophen auf Sumatra, den Philippinen, in Kambodscha, Vietnam und Indien eingegangen. Damit wurden die Spendenzusagen sogar verdoppelt.

Mit den Spendengeldern finanziert die „Glückskette“ in den betroffenen Regionen Nothilfe und langfristige Wiederaufbauprojekte, welche zehn Schweizer Partnerorganisationen der „Glückskette“ durchführen. Derzeit werden Trinkwasser und Nothilfepakete mit Grundnahrungsmitteln sowie Hygieneartikeln verteilt. In Gemeinschaftsküchen erhalten die Notleidenden eine warme Mahlzeit.

Zu den zehn Hilfswerken, die in den Katastrophengebieten arbeiten, gehören: Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Schweiz, Ärzte ohne Grenzen (MSF) Schweiz, Caritas Schweiz, Fastenopfer, Handicap International, HEKS, Medair , Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH), Schweizerisches Rote Kreuz (SRK), Terre des hommes – Kinderhilfe.

Die „Glückskette“ wird von Radio und Fernsehen der SRG SSR idée suisse getragen und arbeitet auch eng mit anderen Medien zusammen. Die Spenden kommen ohne Abzüge zu hundert Prozent den Notleidenden zugute. Die „Glückskette“ finanziert ihre Unkosten aus Zinserträgen von noch nicht eingesetzten Geldern.

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Aufgehängte Puppe als Todesdrohung

Adventistischer Pastor: „Die religiöse Situation in der Türkei ist kompliziert“
Istanbul/Türkei, 02.11.2009/APD   „Wenn an der Haustür eine an den Füßen aufgehängte Puppe mit abgetrennten Armen und das Gesicht als Fratze aufgemalt zu finden ist, handelt es sich um eine Todesdrohung“, gab der Pastor der Siebenten-Tags-Adventisten in Istanbul, Erkin N. (der Name ist der Redaktion bekannt), gegenüber der Nachrichtenagentur APD zu bedenken. Solch eine Puppe hätte seine Frau kürzlich vor dem Eingang ihres Wohnhauses in der Nähe des Bosporus in Istanbul gefunden. Er habe die Polizei verständigt, die Sprengstoffspezialisten hinzuzog. „Doch glücklicherweise enthielt die Puppe keine Bombe.“ Erkin vermutet, dass die Todesdrohung von radikalen Islamisten stammen könnte.

Die religiöse Situation in der Türkei sei kompliziert, stellte der Pastor fest. Da Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht vom Staat anerkannt seien, existierten sie juristisch nicht. Sie könnten deshalb auch keinen Besitz haben. Ihre Gottes- und Wohnhäuser dürften nur über private Stiftungen ins Grundbuch eingetragen werden. Erkin zeigte auf die Kirche im Garten des Wohnhauses. Ein ansehnliches Gebäude ohne Turm, das Platz für über 200 Gottesdienstbesucher biete. In einem zweiten Raum im Untergeschoss könnten 100 weitere Personen unterkommen. Doch da es Probleme mit der Stiftung gegeben habe, sei das Gebäude von der Polizei geschlossen worden und dürfe nicht mehr genutzt werden. Wegen der Kirche sei ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig. „Doch wegen der Vielzahl der Klagen kann es lange dauern, bis das Gericht entscheidet“, meinte Erkin.

Eigentlich sei das Gotteshaus im Garten für die Bedürfnisse der adventistischen Gemeinde viel zu groß. Doch nur dort könnten sich die Adventisten legal zum Gottesdienst versammeln, betonte der Geistliche. Religiöse Veranstaltungen in Privathäusern seien in der Türkei verboten. Das Gesetz wende sich zwar gegen die Islamisten, „trifft aber auch uns Christen“, meinte Erkin. Im Erdgeschoss des Wohnhauses habe es einen freien Raum gegeben, in dem sich nun die rund 20 Adventisten regelmäßig am Samstag, dem biblischen Sabbat, zum Gottesdienst treffen. „Doch das ist illegal“, stellte der Pastor erneut fest. Vor einiger Zeit seien während des Gottesdienstes Polizisten erschienen und hätten Notizen gemacht. „Doch die Beamten gingen wieder.“ Die Behörden ließen die Gläubigen bisher gewähren. Als im April 2007 in der osttürkischen Stadt Malatya drei christliche Mitarbeiter eines Buch- und Bibelverlages ermordet wurden, habe das Wohnhaus sogar einige Zeit unter Polizeischutz gestanden.

Nach der Ursache der Todesdrohung befragt, äußerte der Pastor, dass früher die adventistische Gemeinde in Istanbul hauptsächlich aus Armeniern mit christlicher Herkunft bestanden habe. „Doch die sind längst in andere Länder ausgewandert.“ Die heutige Gemeinde bestehe ausschließlich aus Türken muslimischen Ursprungs. „Das erregt den Zorn der Islamisten.“

Laut Erkin gibt es in Istanbul noch eine zweite adventistische Gemeinde. Sie versammele sich im asiatischen Teil der Stadt zu ihren Gottesdiensten in einer römisch-katholischen Kirche. Damit wäre der Gemeinde geholfen, die sich legal treffen könne, aber auch den Katholiken, deren Kirche wieder genutzt werde. Die Gemeinde bestehe aber nicht aus Türken, sondern aus osteuropäischen Adventisten, die in Istanbul arbeiteten. Auch in Izmir gebe es zwei adventistische Gemeinden. Die eine bestehe aus Türken, die andere aus Bewohnern der ehemaligen Sowjetunion.

1889 kam mit Theodore Anthony der erste adventistische Missionar nach Konstantinopel, dem heutigen Istanbul. Er gründete 1893 eine kleine Gemeinde in Alexandretta (Iskenderun). Unter den ersten Gläubigen war auch der Armenier Zadour G. Baharian. Er wurde 1894 als erster einheimischer Pastor ordiniert. 1893 entstanden weitere adventistische Gemeinden in Konstantinopel (20 Mitglieder) sowie in Ovajuk und Bardizag (je 30 Mitglieder). 1904 gründete der aus den USA stammende Arzt Dr. A. W. George eine kleine Klinik in Istanbul. 1909 entstand in Bardizag ein theologisches Seminar. Eine Zahnklinik unter Leitung des Franzosen Dr. Girou kam 1912 in Smyrna (Izmir) hinzu. Bereits im Jahre 1909 schufen die Adventisten in Konstantinopel eine eigene Kirchenleitung, die 1910 von den osmanischen Behörden registriert wurde. Direktor des „Champ Missionaire Ottoman des Adventistes du Septième Jour“ war der aus Hamburg entsandte Schweizer Missionar Emil Eduard Frauchiger.

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges gab es auf dem Gebiet der heutigen Türkei rund 350 Adventisten, die hauptsächlich armenischer Herkunft waren. Von ihnen verloren in den nachfolgenden Jahren 167 ihr Leben. Einige traten zum Islam über, um sich zu retten. Eines der ersten Opfer war der als „adventistische Vater“ bekannt gewordene Pastor Zadour G. Baharian. Er wurde 1915 während einer Missionsreise bei Sivas von türkischen Soldaten ermordet. Der Geistliche sollte seinem christlichen Glauben abschwören und auf der Stelle zum Islam konvertieren. Als er sich weigerte und die Hände zum Gebet faltete, wurde er erschossen. Ihm folgten sieben weitere adventistische Pastoren, zum Teil mit ihren Familien. Zuletzt auch Diran Tcherakian.

Wer nicht gleich umgebracht wurde, starb auf Todesmärschen. Der bekannte armenische Lyriker und Hochschullehrer Tcherakian wurde 1915 Adventist. Als Wanderprediger durchzog er 1921 Anatolien, um die bedrohten und verängstigten adventistischen Gemeindemitglieder zu trösten. In Konya wurde er festgenommen und vor Gericht gestellt, da er nicht zum Widerruf seines Glaubens bereit war. Seine mitangeklagten beiden Brüder wurden gleich erschossen. Tcherakian musste monatelang zu Fuß und in Ketten, von türkischen Milizionären geschlagen und gefoltert, durch das karge Bergland Anatoliens ziehen. Nach etwa eintausend Kilometern kamen die Gefangenen Anfang Juni 1921 in der Stadt Diyarbakir am Ufer des Tigris an. Die todbringende syrische Wüste lag nun vor ihnen. Dort starb Tcherakian an Erschöpfung.

1923 hatten die meisten überlebenden Adventisten die Türkei verlassen. Die Kirchenleitung wurde bereits 1916 aufgelöst, die Kliniken und das Seminar bestanden schon seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr. 1948 hatte die Freikirche in Istanbul wieder 70 Mitglieder, hauptsächlich armenischer Herkunft. Für sie wurde in den 1950er Jahren die zur Zeit geschlossene Kirche gebaut. Von 1964 bis 1973 gab es in Istanbul auch wieder eine kleine Klinik. 1993 existierte auch eine englische Sprachschule. Doch immer mehr Armenier wanderten aus, sodass sich ab 1994 nur noch rund 15 Gläubige in der für sie viel zu großen Kirche zum Gottesdienst versammelten. Im Sommer kamen noch ausländische Urlauber hinzu. Schließlich verließen auch die letzten armenischen Adventisten das Land, und Pastor Erkin N. gründete eine neue, aus Türken bestehende Gemeinde.

Von den 70,5 Millionen Einwohnern der Türkei sind 99 Prozent Muslime, davon 70 Prozent Sunniten und 15 bis 25 Prozent Aleviten. Die Zahl der Christen wird auf unter 100.000 geschätzt, wobei die meisten von ihnen orthodoxen Kirchen angehören.

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Deutsches Gesundheitswesen effektiver als in den USA

Berlin, 01.11.2009/APD   „Im Vergleich mit anderen Staaten werden auch die Stärken unseres deutschen Gesundheitssystems deutlich, sodass es keinen Grund gibt, nur zu jammern.“ Zu diesem Ergebnis kam Professor Dr. Hans-Jochen Brauns vom „Network for Better Medical Care Berlin“ (NBMC) anlässlich einer Podiumsdiskussion zum Thema “ Gesundheitswesen und Krankenversorgung in Deutschland und in den USA“. Die Veranstaltung fand im Rahmen der „Berliner Wirtschaftsgespräche“ im Krankenhaus „Waldfriede“ der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Zehlendorf statt.

Brauns Gesprächspartner waren Bernd Quoß, Geschäftsführer von „Waldfriede“, und Lars Houmann, Präsident der Florida Hospital-Kette, Orlando/USA, die mit 18 angeschlossenen Kliniken und einem Jahresumsatz von zwei Milliarden Euro als zweitgrößte Krankenhauskette in den Vereinigten Staaten gilt. „Waldfriede“ und die Florida Hospital-Kette sind seit März 2008 Kooperationspartner. Die Krankenhauskette gehört ebenfalls zum „Adventist Health System“ der weltweiten Freikirche.

Quoß erläuterte, dass die von Reichskanzler Otto von Bismarck 1883 in Deutschland gegründete Krankenversicherung im Prinzip auch heute noch in ihrer Grundstruktur gelte. Sie beruhe auf dem Solidaritätsprinzip, sodass der Starke für den Schwachen, der Gesunde für den Kranken und der Reiche für den Armen finanziell aufkomme. 88 Prozent der Bundesbürger seien pflicht- und lediglich zehn Prozent privatversichert. Die Ein- und Ausgaben für das Gesundheitswesen wären gesetzlich geregelt, sodass die Ausgaben durch Kostendämpfungsgesetze relativ stabil blieben. Dass es dennoch zu finanziellen Problemen komme, liege an den seit acht Jahren rückläufigen Einnahmen. Sie hätten ihre Ursachen unter anderem in Arbeitslosigkeit, sinkenden Gehältern und geänderten Erwerbsbiografien, sodass Menschen erst später ins Berufsleben einstiegen und früher in Rente gingen. Auch das steigende Alter sei zu berücksichtigen. Etwa die Hälfte der Krankheitskosten eines Bundesbürgers entstünden ab dem 65. Lebensjahr.

„In den USA werden 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BiP) für die Gesundheit ausgegeben, in Deutschland nur 10,4 Prozent“, betonte Quoß. Obwohl die Gesundheitsausgaben in den Vereinigten Staaten pro Kopf bei 5.613 Euro gegenüber 2.763 Euro in der Bundesrepublik lägen, sei der Versorgungsindex, der alle Leistungen beinhalte, in Deutschland mit 116 gegenüber 76 wesentlich besser. Höhere Gesundheitsausgaben würden auch nicht zu einer längeren Lebenserwartung führen. Die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern liege in den USA bei 75,4 und in Deutschland bei 77,2 Jahren. Ähnlich sei es bei Frauen mit 80,7 zu 82,4 Jahren. Bernd Quoß zog daher das Fazit: „Für das umfassende Leistungsangebot und das Versorgungsniveau in Deutschland sind die Gesundheitsausgaben im Vergleich zu den Vereinigten Staaten relativ gering.“

Lars Houmann teilte mit, dass sich das amerikanische Gesundheitswesen im Wandel befinde. Dass die private Krankenversicherung in den USA heute eine so große Rolle spiele, liege daran, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Löhne durch den Gesetzgeber eingefroren worden seien. „Um gute Arbeitskräfte zu bekommen, übernahmen Firmen die Kosten für die Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter. Das war erlaubt.“ So seien etwa 50 Prozent der US-Bürger durch ihre Arbeitgeber krankenversichert. Doch inzwischen könnten immer mehr Firmen die hohen Versicherungsbeiträge nicht mehr tragen. Ein Viertel der Bevölkerung sei über staatliche Programme krankenversichert, etwa Rentner und Behinderte über „Medicare“ sowie Sozialhilfeempfänger über „Medicaid“.

Wer nicht durch seinen Arbeitsgeber krankenversichert ist oder von „Medicare“ beziehungsweise „Medicaid“ versorgt wird, habe Probleme, die Versicherungsprämien aufzubringen. Daher seien 47 Millionen Amerikaner gar nicht und weitere 16 Millionen nur unzureichend versichert. Eine ernste Krankheit könne bei diesen Gruppen schnell zum finanziellen Ruin führen, erläuterte Houmann. Hier wolle nun die neue Regierung unter Präsident Barack Obama eingreifen und eine Pflichtversicherung einführen. Darüber werde jetzt in den USA heftig diskutiert. Es gehe dabei nicht nur um die Kosten, sondern auch um Befürchtungen, dass der Staat zu sehr in das Gesundheitswesen eingreife und bisher gewährte Leistungen beschneiden wolle.

In den USA würde der freie Markt entscheiden, was eine Operation koste. Jedes Krankenhaus müsste mit jeder Krankenversicherung eigene Verhandlungen führen. Das sei sehr aufwändig und erfordere mehr Verwaltungspersonal als in Deutschland. Houmann würde sich daher schon ein gewisses Eingreifen des Staates bei Ein- und Ausgaben für das Gesundheitswesen wünschen. Zum Schluss übergab er als Zeichen einer guten Kooperation Bernd Quoß ein neues Gastro- und Endoskopiegerät zur Magen- und Darmspiegelung für das Krankenhaus „Waldfriede“.

Das Akutkrankenhaus „Waldfriede“ ist akademisches Lehrkrankenhaus der Charité-Universitätsmedizin Berlin und europäisches Ausbildungszentrum für Operationstechniken in der Koloproktologie. Jährlich werden etwa 9.000 Patienten stationär und 12.000 ambulant behandelt. Seit der Gründung des Krankenhauses im Jahr 1920 orientiere sich laut Quoß das medizinische Handeln „an ganzheitlichen Präventions- und Therapiekonzepten zum Wohl der gesamten Menschheit. Lange bevor der Gesetzgeber Strukturen im Gesundheitswesen änderte, hat sich Waldfriede mit einem Netzwerk von Einrichtungen zu einem Gesundheitshaus entwickelt.“ Unter anderem gehörten dazu ein ambulanter häuslicher Pflegedienst, Kurzzeitpflegestationen, eine Krankenpflegeschule, das Projekt Babyklappe für Mütter in Not, eine Kindertagesstätte mit einem Familienzentrum und ein Schwimmbad.
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