Schweiz: Beschwerden gegen Minarett-Bauverbot unzulässig

Straßburg/Frankreich | APD

Straßburg/Frankreich, 13.07.2011/APD Die Mehrheit der sieben Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wies die Beschwerden einer muslimischen Einzelperson sowie muslimischer Gruppen gegen das Minarett-Bauverbot in der schweizerischen Bundesverfassung als unzulässig ab.

Die Beschwerdeführer könnten nicht behaupten, unmittelbare oder indirekte, beziehungsweise potenzielle Opfer einer Konventionsverletzung (Artikel 34 der Konvention) zu sein, da sie nicht argumentiert hätten, in nächster Zeit eine Moschee mit Minarett bauen zu wollen, begründeten die Richter ihren Entscheid. Es lägen auch keine außergewöhnlichen Umstände vor, die sie zu potenziellen Opfern machen könnten.

Am 29. November 2009 nahmen 57,5% der Schweizer Stimmbürger sowie 17 Kantone und fünf Halbkantone in einer Volksabstimmung die Minarett-Initiative an. Damit war der Verfassungszusatz (Artikel 72 Absatz 3) angenommen, der lautet: "Der Bau von Minaretten ist verboten."

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen
Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen.

__________________________________________________________________________

Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit eindeutiger Quellenangabe "APD" gestattet!