Gesetz zum Bundeswehr-Gerichtsstand in Kempten "legal, aber nicht legitim"

Bremen | APD

Bremen, 18.12.2012/APD Mit Schreiben vom 6. Dezember haben der Vorsitzende Ludwig Baumann und der Schriftführer Günter Knebel der "Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz", Bremen, Bundespräsident Joachim Gauck gebeten, das "Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr" nicht zu unterzeichnen. Das Gesetz war am 25. Oktober im Deutschen Bundestag mit Regierungsmehrheit beschlossen und am 23. November im Bundesrat mit zu Protokoll gegebenen Bedenken der Bundesländer Bremen und Brandenburg verabschiedet worden.

"Die Verbindung von Militär und Justiz hatte in der deutschen Geschichte verheerende Wirkungen", heißt es in dem Schreiben. Mit guten Gründen habe der Parlamentarische Rat bei der Beratung des Grundgesetzes deshalb in Artikel 96 Absatz 2 festgelegt, dass "Wehrstrafgerichte nur im Verteidigungsfall" eingerichtet werden könnten. Der "Verteidigungsfall" nach Artikel 115 a Absatz 1 des Grundgesetzes sei vom Bundestag bisher aber nicht festgestellt worden. Auch wenn das Gesetz keine "Wehrstrafgerichtsbarkeit" schaffen wolle, so schaffe es doch einen eigenen, neuen "Gerichtsstand", der einen gravierenden Eingriff in das bestehende System ziviler Gerichtsbarkeit in Deutschland darstelle. Alle Fraktionen der Opposition im Bundestag hätten sich gegen das Gesetz ausgesprochen.

Die tatsächlichen Aufgaben für den neuen "Gerichtsstand" in Kempten seien auch nach einer mehrstündigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages unklar geblieben, so Baumann und Knebel. Für Straftaten nach Paragraf 1 a Wehrstrafgesetz seien inländische zivile Gerichtsstände vorhanden, für Straftaten nach dem Kriegsvölkerrecht sei und bleibe der Generalbundesanwalt zuständig. Für alle Straftaten, die von dem neuen Gerichtsstand in Kempten/Allgäu verfolgt und beurteilt werden sollten, würde dieser de facto eine "Wehrstrafgerichtsbarkeit" darstellen, die laut Grundgesetz nur im Verteidigungsfall erlaubt sei. Soweit es dabei um Straftaten gehe, die infolge von Waffeneinsatz oder dessen Verweigerung verfolgt würden, "birgt das Zusammenwirken von Justiz und Militär Gefahren, die der Grundgesetzgeber für alle Zukunft ausgeschlossen wissen wollte".

Die Besorgnis, dass das Gesetz zu einer Sondergerichtsbarkeit für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr führen könne, sei im Bundesrat von den Ländern Bremen und Brandenburg vorgetragen worden. "Das Gesetz ist zwar legal zustande gekommen, aber als legitim empfinden wir es nicht", schlussfolgert die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz in ihrem Brief an Bundespräsident Joachim Gauck.

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