Flüchtling aus dem Kirchenasyl der Adventgemeinde Nürnberg-Mitte geholt

Nürnberg | APD

Polizei entschuldigt sich: „Verkettung unglücklicher Umstände“

Nürnberg, 13.03.2015/APD Zwei Polizeibeamte haben am 9. März den 26-jährigen Äthiopier Sufiyan A. aus dem Kirchenasyl der Adventgemeinde Nürnberg-Mitte der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten geholt und in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg gebracht. Dort sollte er eine 39-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abbüßen. Pastor Reiner Groß von der Adventgemeinde bezeichnete die Verhaftung als „beschämend“ und sprach von einer „völlig überzogenen Vorgehensweise“. Zwei Tage später entschuldigte sich die Polizei bei ihm und bedauerte die „Verkettung unglücklicher Umstände“, die zu ihrem Einsatz geführt habe. Suliyan wurde aus der Haft entlassen und kann jetzt in Deutschland einen Asylantrag stellen.

Wenn morgens um sechs Uhr die Polizei am Kirchentor klingelt
Laut Pastor Groß klingelten gegen sechs Uhr in der Früh zwei Polizisten am Gittertor, das auf das Gelände der Adventgemeinde Nürnberg-Mitte führt. Noch verschlafen kam Sufiyan aus dem Gebäude mit einem Schlüssel in der Hand. Die Beamten sagten ihm, dass er unverzüglich das Tor zu öffnen habe, was der Flüchtling eingeschüchtert tat. Er wurde ins Haus begleitet, durfte ein paar Sachen mitnehmen und kam ins Gefängnis.

Seit Januar gewähre die adventistische Gemeinde zwei Muslimen aus Äthiopien Kirchenasyl, so Reiner Groß. Der zweite Kirchenasylant, der im gleichen Raum wie Sufiyan schlief, habe das Klingeln nicht gehört, sondern sei erst aufgewacht, als die beiden Beamten schon im Zimmer waren. Da niemand anderes sich auf dem Gelände befand, erfuhr der Pastor erst am Abend durch den verbliebenen Äthiopier von dem Vorfall.

Behörden überrascht
Die Adventgemeinde Nürnberg-Mitte habe Erfahrung mit dem Kirchenasyl, betonte Groß. Seit Ostern 2014 hätten die dortigen Adventisten einer Frau und vier Männern, alle aus Äthiopien, Kirchenasyl gewährt. Es sei immer nur eine begrenzte Zeit gewesen, um statt in ein anderes EU-Land abgeschoben zu werden in Deutschland einen Asylantrag stellen zu können. In allen fünf Fällen habe der neunköpfige Kirchengemeinderat beschlossen: „Wir wollen helfen“. Die alte Hausmeisterwohnung diene als Unterkunft. Die zuständigen Behörden seien stets informiert gewesen.

Der Anruf am nächsten Morgen bei der Ausländerbehörde Neumarkt, wo die beiden vorher gemeldet waren, und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zirndorf hätten keinen Hinweis zu den Gründen des Abholens ergeben. „Hier war man überrascht, denn von dieser Seite gab es dazu keinen Auftrag“, teilte Groß mit. Auch ein Polizeisprecher betonte, dass es nicht um einen Abschiebefehl gegangen sein könne, denn das Kirchenasyl werde akzeptiert.

Zwei Tage nach der Verhaftung habe sich die Polizei bei dem Pastor entschuldigt. Es hätte sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt. Die Polizei wäre zwar informiert gewesen, dass sich bereits zuvor drei Flüchtlinge im Kirchenasyl der Adventgemeinde Nürnberg-Mitte befunden haben, doch hätte es das Bundesamt versäumt ihr mitzuteilen, dass die Gemeinde erneut zwei Äthiopier aufgenommen hat. Wäre die Polizei unterrichtet gewesen, wäre die Sache anders gehandhabt worden.

Keine Abschiebehaft, sondern Ersatzfreiheitsstrafe
Schließlich habe geklärt werden können, dass Sufiyan von der Polizei deswegen abgeholt wurde, weil eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Gericht in Frankfurt am Main angeordnet wurde. Hintergrund sei der illegale Aufenthalt in der Bundesrepublik gewesen. Hierzu habe der Äthiopier vor einem halben Jahr eine Zahlungsaufforderung mit der Androhung einer Haftstrafe erhalten, falls er die Summe nicht begleiche. Eine Sachbearbeiterin des Bundesamtes in Zirndorf hätte ihm jedoch mitgeteilt, dass er das Schreiben wegwerfen könne, da es in seinem Fall ohne Bedeutung sei. Das habe der Äthiopier noch im Bundesamt getan.

Seltsam wäre, so Groß, dass weder Sufiyan, sein Anwalt oder er als Pastor, der den Behörden als Zuständiger für das Kirchenasyl bekannt gewesen sei, keine weitere Zahlungserinnerung erhalten hätten. In der Justizvollzugsanstalt Nürnberg sollte der Äthiopier 39 Tage Haft verbüßen, weil er die 331 Euro nicht gezahlt hatte. Nach allem, was der Äthiopier durchgemacht habe, sei die Handlungsweise, welche ihn erneut in Angst und Schrecken versetzt hätte, beschämend gewesen. Der Geistliche: „Ich sehe in diesem Verhalten eine völlig überzogene Vorgehensweise, die einem Rechtsstaat, wie Deutschland, nicht würdig ist.“

Durch die Wüste, über das Meer und bis nach Deutschland
Der 26-jährige Äthiopier habe, als er in Deutschland eintraf, bereits eine bewegende Flucht hinter sich gebracht, berichtete Groß. Über zwei Jahre hätte seine Irrfahrt gedauert. „Sie führte ihn von Äthiopien über den Sudan durch die Sahara nach Libyen.“ Die zweitägige Fahrt durch die Wüste, dichtgedrängt auf einem Lastkraftwagen ohne Essen und Trinken, wäre eine Tortur gewesen, die einige nicht überlebt hätten. In Libyen habe er wegen illegalem Aufenthalt ein Jahr im Gefängnis gesessen. Danach sei es mit einem völlig überfüllten Schlauchboot über das Mittelmeer gegangen. Als kein Benzin für den Motor mehr vorhanden war, wollte ein größeres Fischereifahrzeug helfen. Dadurch wäre die rechte Seite des Schlauchbootes aufgeschlitzt worden, sodass etwa 20 Menschen ertranken. Die restlichen 60 Überlebenden seien von der herbeigerufenen italienischen Küstenwache gerettet und nach Lampedusa gebracht worden. „Von dort aus ging es nach Cagliari in Südsardinien, wo Sufiyan mit etlichen anderen von Dezember 2013 bis Februar 2014 in der Stadt auf der Straße lebte. Sein Bett und seine Zudecke waren Kartonagen. Nur einmal täglich gegen Abend wurde ihnen etwas zu essen und zu trinken gebracht. Schließlich durften er und andere seitens der italienischen Behörden nach Deutschland ausreisen, wobei die Fahrt für sie sogar bezahlt wurde.“

Aus der Haft entlassen – Asylantrag jetzt möglich
Nachdem die „Initiative Freie Flüchtlingsstadt“ die Strafe bezahlt habe, sei der Äthiopier sofort aus der Haft entlassen worden, teilte Pastor Reiner Groß mit. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe bestätigt, dass Sufiyan nicht abgeschoben werde, sondern einen Antrag auf Asyl in Deutschland stellen könne. Ein weiteres Kirchenasyl sei deshalb nicht mehr notwendig. Bis der Äthiopier eine neue Unterkunft habe, könne er noch in den Räumlichkeiten der Adventgemeinde bleiben, versicherte Groß.

Freikirchenleiter: Sich für Flüchtlinge einsetzen
Pastor Wolfgang Dorn (München), Vorsteher der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern, dankte Pastor Reiner Groß und der Adventgemeinde Nürnberg-Mitte für ihr Engagement. Es gebe in den letzten Wochen und Monaten in den adventistischen Gemeinden in Bayern ein verstärktes Engagement für Asylbewerber und Flüchtlinge. „Dieses unterstützen wir ausdrücklich und machen Mut hier nach weiteren Wegen der praktischen Hilfe zu suchen. Wir folgend damit dem Auftrag Gottes in 5. Mose 10,19: ‚Darum sollt ihr auch die Fremdlinge lieben; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen‘“, betonte Dorn.

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