Adventistische Frauenbeauftragte für Ordination von Pastorinnen

Ostfildern bei Stuttgart | APD

Die Leiterinnen der Abteilung Frauen der Kirchenleitungen der Siebenten-Tags-Adventisten im deutschsprachigen Raum „bedauern zutiefst“, dass die Delegierten der adventistischen Weltsynode 2015 in San Antonio, Texas/USA, beschlossen haben, den teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) keine Entscheidungsfreiheit zu erteilen, Frauen in ihrem Verwaltungsgebiet zum Pastorendienst zu ordinieren.

Dem Gleichheitsgrundsatz nicht entsprochen
Nach dem Verständnis der Frauenbeauftragten widerspreche dies dem Gleichheitsgrundsatz. Sie verweisen dabei auf die Bibel, wo bereits der Apostel Paulus in Galater 3,28 betont: „Nun gibt es nicht mehr … Männer oder Frauen. Denn ihr seid alle gleich – ihr seid eins in Jesus Christus“ (Neues Leben Bibel). Dieser Gleichheitsgrundsatz sei auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3), in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Artikel 8) und im Bundes-Verfassungsgesetz der Republik Österreich (Artikel 7) verankert. Selbst in den Arbeitsrichtlinien („Working Policy“) der adventistischen Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) werde im Abschnitt BA 60 05 „Human Relations“ (zwischenmenschliche Beziehungen) hervorgehoben: „Die Kirche lehnt jedes System und jede Philosophie ab, die Menschen aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Geschlecht diskriminiert.“

Frauenordination bei Adventisten umstritten
Am 8.7.2015 hatten die Delegierten der adventistischen Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) in San Antonio/USA, als oberstes Gremium der Freikirche, mit 1.381 gegen 977 Stimmen den Vorschlag abgelehnt, den weltweit dreizehn teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) die Kompetenz zu erteilen, selbst zu entscheiden, ob sie in ihrem Verwaltungsgebiet Frauen zum Pastorendienst ordinieren. Die Zulassung von Frauen als ordinierte Pastorinnen ist innerhalb der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten umstritten.

Segnung, aber keine Ordination
Adventistische Frauen können nach der Entscheidung der Weltsynode zwar weiterhin nach ihrem mehrjährigen Theologiestudium in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten als Pastorinnen „gesegnet“ und damit beauftragt werden, Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vorzunehmen; doch ist diese Vollmacht örtlich begrenzt. Während die Ordination von Pastoren innerhalb der Freikirche weltweit Gültigkeit hat, dürfen gesegnete Pastorinnen nur in den Gebieten wirken, die zu einer Kirchenleitung gehören, welche die Segnung auch praktiziert. Ordiniert zum weltweiten Dienst werden lediglich männliche Geistliche. Nur sie dürfen in kirchenleitende Ämter, etwa als Präsident einer „Vereinigung“ oder eines „Verbandes“ beziehungsweise einer „Union“ (regionale beziehungsweise überregionale Kirchenleitung), berufen werden, da hierfür die Ordination notwendig ist.

„Wir brauchen mehr Pastorinnen“
Trotz der Ablehnung der Frauenordination möchten die Frauenbeauftragten in ihrer Stellungnahme vom 20. März 2016 „junge Frauen motivieren, sich vom Heiligen Geist leiten zu lassen und als Pastorin in den Dienst unserer Kirche zu treten. In Anbetracht dessen, dass die Mehrheit der Kirchenmitglieder Frauen sind, brauchen wir mehr Pastorinnen. Wir danken unseren Pastorinnen für ihren Dienst innerhalb und außerhalb unserer Kirche.“

Die Stellungnahme wurde herausgegeben von den Leiterinnen der Abteilung Frauen der überregionalen adventistischen Kirchenleitungen in Nord- und Süddeutschland sowie in Österreich und der deutschsprachigen Schweiz, außerdem von den Frauenbeauftragten der regionalen adventistischen Kirchenleitungen in Berlin-Mitteldeutschland (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), Hansa (Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern), Niedersachsen-Bremen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Mittelrhein (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland).

Bereits am 16. März 2016 sprach sich der Fachbereichsrat Theologie der Theologischen Hochschule der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg in einer Stellungnahme einstimmig dafür aus, die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im pastoralen Dienst herzustellen.

_____________________________________________________________________________