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Rumänien: Adventistisches Theologisches Institut wird zur Adventus Universität

Nachdem das Adventistische Theologische Institut im April 2015 die institutionelle Akkreditierung von ARACIS, dem rumänischen Nationalrat für akademische Evaluierung und Akkreditierung von Hochschulen, erlangt hatte, wurde ein Gesetzgebungs-verfahren zur Gründung der Adventus Universität in Cernica (bei Bukarest) initiiert. Der Gesetzesentwurf wurde von beiden Kammern des rumänischen Parlaments verabschiedet und am 29.11.2017 veröffentlicht.

Damit erhalte die adventistische Bildungseinrichtung die gleichen Rechte wie andere akkreditierte Universitäten in Rumänien, so EUD NEWS. Das schließe das Recht ein, Bachelorprüfungen zu organisieren und Masterprogramme durchzuführen. Die Namensänderung des Adventistischen Theologischen Instituts in Adventus Universität stehe im Einklang mit dem Bildungsangebot der Einrichtung, die neben dem pastoralen Theologieprogramm auch zukünftige Sozialarbeiter und Pädagogen ausbildet.

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Australische Studie: Koffein als Gesundheitsrisiko

In den letzten drei Jahren habe das ARI die Auswirkungen des Lebensstils auf die Gesundheit untersucht. Ergebnisse früherer Studien, die zeigen, dass Stress, Schlaf, rotes Fleisch und Körperfett wichtige Auslöser für einen Anstieg von oxidativem Stress sind, konnten bestätigt werden. Die Forscher überraschte allerdings die Entdeckung, dass koffeinhaltige Getränke ebenfalls signifikant mit oxidativem Stress im Körper verbunden sind. Oxidativer Stress korreliere mit vorzeitiger Alterung und der Entwicklung von Lebensstil-Krankheiten wie Herzkrankheiten und bestimmten Formen von Demenz, einschließlich Alzheimer, so Adventist Record.

Kein Alles-oder-Nichts-Effekt
Dr. Ross Grant, Geschäftsführer des ARI, berichtete, dass bereits bei einer Tasse Kaffee pro Tag Auswirkungen bei den Forschungsteilnehmern sichtbar geworden seien. „Wir haben nicht einfach einen Alles-oder-Nichts-Effekt feststellen können“, so Grant. Der Effekt sei vielmehr graduell. Grant verstehe die sozialen Vorteile der heutigen Kaffeekultur, fordere aber dennoch dazu auf, die Getränkewahl zu überdenken. Populäre Nachrichten, dass Koffein einen positiven Effekt auf die Gesundheit habe, halte Grant für ein Verkaufsargument.

Die Argumente für den Nutzen von Koffein würden die Auswirkungen dessen verharmlosen, was Koffein tatsächlich auf biochemischer Ebene bewirken könne. „Wir wissen seit einiger Zeit, dass Koffein mit Herzkrankheiten in Verbindung steht, es reduziert die Qualität des Schlafes und erhöht Angst und Depression“, teilte Grant mit. Der subjektive Wohlfühlfaktor beim Koffeingenuss würde teuer bezahlt.

Studie in medizinischer Fachzeitschrift veröffentlicht
Die Studie „Significant Relationships Between a Simple Marker of Redox Balance and Lifestyle Behaviours; Relevance to the Framingham Risk Score” wurde seitens der medizinischen Fachzeitschrift Public Library of Science (PLOS one) zur Veröffentlichung angenommen. Die Studie untersucht sowohl die physiologischen als auch die biochemischen Veränderungen im Körper, die durch unterschiedliches Verhalten im Lebensstil hervorgerufen werden. Sie kann hier eingesehen werden: https://doi.org/10.1371/journal.pone.0187713

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Evangelischer Friedensverband legt Arbeitsschwerpunkte fest

Die evangelische Position zu Krieg und Frieden stärken
„Die evangelischen Positionen zu Fragen von Krieg und Frieden stark zu machen und in den öffentlichen Diskurs als Mahnung und Handlungsoption einzubringen, ist angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen wieder von besonderer Dringlichkeit“, betonte EAK-Bundesvorsitzender Dr. Christoph Münchow (Radebeul). Deshalb habe es sich die EAK als Zusammenschluss der landes- und freikirchlichen Friedensarbeit zum vorrangigen Ziel gesetzt, die vielfältigen bestehenden Aktivitäten in Landes- und Freikirchen zu unterstützen und zu verbreiten.

So gewönnen laut Münchow Fragen der Gewissenfreiheit, der Gewissensbildung und der Friedenstheologie zunehmend an Bedeutung. „Wir erleben eine Zunahme bei der Rüstung und bei Rüstungsexporten. Militärische Lösungen spielen bei Konflikten eine immer größere Rolle. Der Verteidigungshaushalt soll deutlich erhöht werden. Wir stehen vor einer Militarisierung der Europäischen Union. Angesichts dessen sind pazifistische Stimmen immer wichtiger“, gab der EAK-Vorsitzende zu bedenken.

Austausch von Erfahrungen
Ein weiteres bedeutsames Aufgabenfeld für seinen Verband sei der Austausch von Erfahrungen und Praxisbeispielen der Friedensarbeit zwischen den Landes- und den Freikirchen. „Oft gibt es vor Ort hervorragende Beispiele, die auch von anderen Landeskirchen übernommen werden könnten. Oder mehrere Landeskirchen können gemeinsame Projekte angehen“, erläuterte Christoph Münchow. Die EAK könnte über solche Vorhaben informieren, aber auch Hilfestellungen und Unterstützung anbieten. „Wenn wir wollen, dass sich die Evangelische Kirche in Deutschland immer mehr auf den Weg hin zu einer Kirche des gerechten Friedens macht, dann ist es wichtig, dass wir von entsprechenden Projekten in den Landeskirchen erfahren, diese auch weitergeben, aber auch die vielen interessanten Vorhaben der Friedensarbeit in den Freikirchen oder der Ökumene wahrnehmen.“

Einsatz für Kriegsdienstverweigerer unverzichtbar
Ein immer noch wichtiges Thema sei für die EAK die Kriegsdienstverweigerung. „Die KDV-Beratung wie auch die Lobby-Arbeit für Kriegsdienstverweigerer ist für uns eine Aufgabe, welche die EAK schon seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren wahrnimmt und dies auch weiterhin tun wird“, betonte der EAK-Bundesvorsitzende. Nachdem viele Akteure in der KDV-Beratung nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 ihre Arbeit beendet hätten, sei die entsprechende Tätigkeit der EAK unverzichtbar geworden.

EAK
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für jene, die in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Weitere Informationen unter www.eak-online.de.

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Bischöfe der orthodoxen Kirche in Deutschland beschließen „Brief an die Jugend“

Ein Ja zur Freiheit
In dem fünfseitigen „Brief an die Jugend“ wird betont, dass Deutschland ein Land ist, „in dem der Einzelne die Möglichkeit hat, sich in Freiheit und Menschenwürde zu entfalten“. Dass in Deutschland Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenwürde zum Allgemeingut gehören, „können wir als Segen Gottes betrachten“. Vor dem Hintergrund eines religiösen Extremismus, der sich an vielen Orten zu verstärken drohe, seien Christen aufgerufen, diese Werte „mit aller Kraft zu verteidigen“. Sie stünden im Einklang mit dem Menschenbild, das in der Heiligen Schrift und in der Tradition der orthodoxen Kirche zum Ausdruck käme. Der Mensch, erschaffen „nach dem Bilde Gottes“, habe die Fähigkeit, sich frei zu entscheiden.

Kein Freibrief für sexuelle Freizügigkeit
Doch Freiheit bedeute auch Verantwortung und betreffe alle Lebensbereiche. Wenn in dem Dokument von „Liebe“ die Rede ist, sei damit mehr gemeint, als „Schmetterlinge im Bauch“. Liebe bedeute die bedingungslose Zuwendung zu einer Person. Es gehe dabei nicht um einen „Freibrief für sexuelle Freizügigkeit“, sondern um Verantwortung zur eigenen Sexualität und der des Partners beziehungsweise der Partnerin. Die Liebe sollte durch „eine kirchliche Ehe gekrönt“ werden, damit dadurch eine christliche Familie entstehe. Dabei solle auch das neu entstehende Leben geschützt werden, denn der Embryo sei „ab der Zeit der Empfängnis“ ein menschliches Wesen.

Abtreibung kommt für orthodoxe Christen nicht in Betracht
In dem Brief bekennen sich die Bischöfe zur Zivilehe, da somit Mann und Frau zivilrechtlich abgesichert seien. Doch hätten christliche Eheleute auch den Wunsch, ihre Gemeinschaft „als ein Geschenk Gottes anzunehmen“, was in einem Traugottesdienst mit dem Versprechen „lebenslanger Treue“ deutlich werde. Dabei segne die orthodoxe Kirche auch den Kinderwunsch und betrachte das Kind als Geschenk Gottes. „Doch auch ohne Kinder ist eine Ehe heilig und vollkommen.“ Es gelte aber zu bedenken, dass Abtreibung „für den orthodoxen Christen weder in der Familienplanung noch anderweitig in Betracht kommen kann und darf“. Die Ehe zwischen Orthodoxen und anderen Christen habe ihre Herausforderungen. Der gemeinsame Empfang der heiligen Kommunion sei nicht möglich, da keine vollständige Einheit im Glauben bestehe. Noch komplizierter wäre es bei einer Ehe mit einem nicht christlichen Partner. Hier bilde die Zivilehe „einen gangbaren Weg“.

Homosexuelle mit Respekt behandeln
Da nach orthodoxem Verständnis das „Mysterium der Ehe“ eine Verbindung zwischen Mann und Frau voraussetze, „ist die Eheschließung von homosexuellen Paaren in unserer Kirche nicht möglich“. Offene Fragen in Bezug auf homosexuelle Menschen gehörten in den Bereich der Seelsorge und der taktvollen Begleitung durch die Kirche. Es wird in dem Brief betont, dass alle Menschen nach dem Bild Gottes erschaffen seien. Deshalb werden auch die orthodoxen Kirchengemeinden dazu aufgefordert, „allen Menschen Liebe und Respekt entgegenzubringen“.

Die Bischofskonferenz weist darauf hin, dass durch die ständigen Veränderungen in der Gesellschaft auch die traditionelle Familie heute „vor radikalen Herausforderungen“ stehe. Die Bischöfe sehen ihre Aufgabe darin, orthodoxe Gläubige „mit geistlichem Rat zu begleiten und nicht Vorschriften mechanisch zu formulieren“.

Die Bischöfe beschäftigten sich bei ihrer Herbstvollversammlung auch mit der Situation des orthodoxen Religionsunterrichts. Sie verabschiedeten dazu ein weiteres Hirtenwort, und zwar „An das orthodoxe Kirchenvolk in Deutschland“. Darin wird die Notwendigkeit eines solchen Unterrichtes für alle orthodoxen Kinder unabhängig von ihrer Nationalität und Diözesanzugehörigkeit betont, denn dieser „leistet einen wichtigen Beitrag zum Zusammenwachsen der orthodoxen Christinnen und Christen in der Bundesrepublik. Hier begegnen sich unsere Kinder und nehmen sich gegenseitig als Geschwister im gemeinsamen orthodoxen Glauben wahr.“ Vorgestellt wurde in Frankfurt ein Modell der Ausbildung von orthodoxen Religionslehrern, das von der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie der Universität München vorgelegt wurde und ihre Billigung erhielt.

Orthodoxe Bischofskonferenz
Die Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD) wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Zu ihr gehören die jeweiligen für Deutschland zuständigen Bischöfe folgender Autokephaler Orthodoxer Kirchen: Ökumenisches Patriarchat von Konstantinopel, Griechisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien sowie Russische, Serbische, Rumänische, Bulgarische und Georgische Orthodoxe Kirche.

Oberstes Gremium der OBKD ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst zusammentritt. Den Vorsitz der OBKD hat immer der Vertreter des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel (derzeit Metropolit Augoustinos von Deutschland, Exarch von Zentraleuropa), Generalsekretär ist Ipodiakon Nikolaj Thon (Russische Orthodoxe Kirche). In Deutschland gibt es über 1,5 Millionen orthodoxe Christen, die damit die drittgrößte christliche Konfession in der Bundesrepublik bilden.

„Ein Brief der Bischöfe der orthodoxen Kirche in Deutschland an die Jugend über Liebe – Sexualität – Ehe“ steht im Internet als PDF-Datei unter http://www.obkd.de/Texte/Brief%20OBKD%20an%20die%20Jugend.pdf zur Verfügung. Das „Hirtenwort der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland zum Religionsunterricht. An das orthodoxe Kirchenvolk in Deutschland“ ist unter http://www.obkd.de/Texte/OBKD%20Hirtenbrief%20zum%20ORU.pdf zu finden.

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185 Studierende aus 31 Ländern in Friedensau

Die Hälfte der Studierenden kommt aus anderen Ländern
Von den 185 Studierenden kommen 92 aus 30 anderen Ländern. Das entspricht einem Ausländeranteil von 50 Prozent. Ihre Herkunftsstaaten sind Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Brasilien, Bulgarien, Burundi, Estland, Eritrea, Ghana, Haiti, Kanada, Kenia, Kroatien, Laos, Liberia, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Myanmar, Nigeria, Peru, Rumänien, Russland, Sambia, Slowenien, Sudan, Tansania, Ukraine, Ungarn und USA.

Bereits 2010 hatte die Theologische Hochschule Friedensau von der Landesrektorenkonferenz den Preis zur „Förderung von Aktivitäten zur Integration ausländischer Studierender und gegen Fremdenfeindlichkeit“ erhalten. Die Landesrektorenkonferenz ist ein Gremium der zehn staatlichen und privaten Hochschulen und Universitäten Sachsen-Anhalts.

Fachbereich Theologie
Im Wintersemester 2016/2017 sind 44 Personen im Fachbereich Theologie eingeschrieben, davon 21 im Studiengang „Bachelor of Arts Theologie“ (B.A. – sechs Semester) 15 im Programm „Master of Arts Theologie“ (M.A. – vier Semester) und acht als „Master of Arts Theological Studies“ (M.T.S. – englischsprachig, vier Semester). 2017 gab es in Theologie sechs Neuzugänge.

Fachbereich Sozialwesen
Der Fachbereich Christliches Sozialwesen verzeichnet 117 Studierende, davon 16 Neuzugänge. Es haben belegt: 22 Personen „Bachelor of Arts Soziale Arbeit“ (B.A. – sechs Semester), zehn „Bachelor of Arts Gesundheits- und Pflegewissenschaften“ (B.A. – berufsbegleitend neun Semester), 21 „Master of Arts Counseling/Beratung“ (M.A. – vier Semester), 45 „Master of Arts International Social Sciences“ (M.A. – englischsprachig vier Semester), 13 „Master of Arts Sozial- und Gesundheitsmanagement“ (M.A. – berufsbegleitend sechs Semester) und sechs „Master of Arts Musiktherapie“ (M.A. – berufsbegleitend sechs Semester).

Deutsch als Fremdsprache
„Deutsch als Fremdsprache“ ist bereits seit 1993 ein fester Bestandteil der Theologischen Hochschule Friedensau. Kursteilnehmer mit Grundkenntnissen können sich in zwei Semestern sprachlich auf ihr Studium vorbereiten. Für Interessenten ohne Vorkenntnisse gibt es einen Anfängerkurs. Das Ziel beider Kurse ist der TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache zur Berechtigung zum Studium an deutschen Hochschulen). Für die Studierenden im Kurs für Fortgeschrittene ist es möglich, das Niveau für diesen Test nach einem Jahr zu erreichen. Die Anfänger brauchen erfahrungsgemäß dafür 1,5 bis zwei Jahre. Am Deutschkurs nehmen gegenwärtig 24 Studierende teil, davon sind 23 neu.

Hochschule Friedensau
Die Theologische Hochschule Friedensau befindet sich in Trägerschaft der evangelischen Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Sie wurde 1899 gegründet und erhielt 1990 die staatliche Anerkennung.

Der Fachbereich Theologie verfügt über die wissenschaftlichen Institute Altes Testament und biblische Archäologie, Adventistische Geschichte und Theologie, Historisches Archiv der Siebenten-Tags-Adventisten in Europa, Institut für seelische Gesundheit im Kindes- und Jugendalter, Kirchenmusik, Missionswissenschaft, Religionsfreiheit, Sprachen sowie Weiterbildung.

Zum Fachbereich Christliches Sozialwesen gehören die Institute für Evaluation in der Entwicklungszusammenarbeit und in der humanitären Hilfe, für den Schutz von ethnischen, linguistischen und religiösen Minderheiten, Entwicklungszusammenarbeit, Familien und Sozialforschung, Sucht- und Abhängigkeitsfragen, Kulturrelevante Kommunikation und Wertebildung sowie Musiktherapie.

Die Hochschulbibliothek Friedensau, zu der auch eine Musikalienbibliothek und die Freikirchenbibliothek des Vereins für Freikirchenforschung (VFF) gehören, umfasst über 150.000 Medien. Weitere Informationen: www.thh-friedensau.de

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Adventistischer Theologe ermutigt zur „inklusiven Gesellschaft“ bei Besuch in Kolumbien

„Ein integrativer Dialog, der Stimmen aus allen Teilen der kolumbianischen Gesellschaft einbezieht, wird dazu beitragen, einen starken und dauerhaften Frieden zu fördern“, sagte Ganoune Diop bei dem Treffen, das am 9. November im Büro des Ministers in der Hauptstadt Bogota stattfand. Es könne keinen tiefen und dauerhaften Frieden geben ohne eine breite Beteiligung aller Bereiche der Gesellschaft, einschließlich der Stimmen von religiösen Minderheitsgruppen, so Diop.

Laut PARL seien mehr als 80 Prozent der kolumbianischen Bevölkerung römisch-katholisch. Obwohl die Religions- und Glaubensfreiheit im Land verfassungsrechtlich geschützt ist, sei es für Angehörige von Minderheitskirchen in Kolumbien manchmal immer noch schwierig, ihre Stimme im breiteren öffentlichen Diskurs zu Gehör zu bringen.

Friedensabkommen nach Jahrzehnten der Gewalt
Seit den späten 1940er Jahren gab es in Kolumbien anhaltende Unruhen und Gewalt, da sowohl aufständische Gruppierungen als auch paramilitärische Organisationen gegen die Regierung gekämpft haben. Im vergangenen Jahr wurde ein wegweisendes Friedensabkommen zwischen der Regierung und Rebellengruppen geschlossen. Das Land stehe nun vor der beängstigenden Aufgabe, die Wunden der Vergangenheit zu heilen und gleichzeitig eine neue Gesellschaft nach den Konflikten aufzubauen, so PARL.

Konferenz der Sekretäre der Christlichen Weltgemeinschaften
Diop traf sich mit Innenminister Guillermo Rivera Flórez im Rahmen einer Delegation der Konferenz der Sekretäre der Christlichen Weltgemeinschaften (CS/CWC). Die CS/CWC ist eine informelle Zusammenkunft von Leitern verschiedener christlicher Gemeinschaften, die sich jedes Jahr an einem anderen Ort zu bilateralen und multilateralen Gesprächen treffen. Ziel ist es, Vorurteile abzubauen sowie Anliegen, Informationen und Neuigkeiten über die jeweiligen Konfessionen auszutauschen. Diop ist seit 2014 Generalsekretär der CS/CWC. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist seit rund 50 Jahren bei diesen Jahresversammlungen vertreten.

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Am Thema Glaubenswechsel scheiden sich die Geister

Probleme mit der Religionsfreiheit auch in Europa
Der Bericht gibt einen Überblick zur globalen Lage des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und zeigt, in welchem Maß und auf welche Weise die religiöse Freiheit von Christen in vielen Ländern und Regionen missachtet oder eingeschränkt werde. Laut dem Ökumenischen Bericht sei die Situation von Christen im Nahen Osten nach wie vor besonders bedrängend. Aufgrund langfristiger Trends und der Auswirkungen der Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staates drohe in einigen Ländern ein Ende der christlichen Präsenz. Auch in Teilen Afrikas, etwa im Norden Nigerias, würden Christen Opfer islamistischer Gewalttäter. Daneben stünden autoritär regierte Länder, wie China, Vietnam und Nachfolgestaaten der Sowjetunion, welche religiöse Aktivitäten der staatlichen Herrschaft unterstellten und sie deshalb engmaschig überwachten und einschränkten. In den zurückliegenden Jahren habe darüber hinaus die Unterdrückung bestimmter Religionen zur Förderung eines traditionellen religiös-kulturellen Erbes an Bedeutung gewonnen. Der Bericht nennt Myanmar und Indien als Beispiele für diesen „kulturalistischen“ Trend. Der Ökumenische Bericht richtet die Aufmerksamkeit aber auch auf Europa, wo religiöse Zeichen und Bekenntnisse zunehmend aus dem öffentlichen Bereich, etwa aus Schulen, verbannt würden.

Das Recht, den Glauben zu wechseln
Schwerpunktthema des von den Kirchen vorgelegten Berichts ist das Recht, den Glauben zu wechseln und einen neuen Glauben anzunehmen. Nach den internationalen Menschenrechtskonventionen handele es sich dabei um einen integralen Bestandteil der Religionsfreiheit. Der Ökumenische Bericht spricht von einer „Nagelprobe der Religionsfreiheit“. Bischöfin Bosse-Huber hob die Bedeutung, die diesem Thema beizumessen sei, hervor: „In manchen islamisch/islamistisch geprägten Ländern ist jeglicher Glaubenswechsel verboten. Wenn also jemand vom Muslim zum Christ wird, dann kann dies lebensgefährlich werden.“ So könnten sich etwa im Iran Menschen nur im Verborgenen zur Kirche bekennen und seien dennoch in höchstem Maße gefährdet.

Autor des inhaltlichen Schwerpunkts im Bericht ist Dr. Heiner Bielefeldt, Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg und ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit. Er stellt fest, dass sich am Thema Konversion die Geister scheiden und schlussfolgert: „Nur wenn die Möglichkeit zum Glaubenswechsel rechtlich eröffnet ist, kann auch das Verbleiben innerhalb einer Religionsgemeinschaft als Ausdruck persönlicher Freiheit verstanden werden.“ Dazu gehöre, dass Menschen das Recht zugestanden werde, über ihre grundlegenden Überzeugungen nachzudenken, eventuell aufkommende Zweifel offen zu kommunizieren, sich mit anderen Überzeugungen aktiv auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ihre Glaubensgemeinschaft zu verlassen und sich neu zu orientieren. Auch das Recht, andere Menschen zum Glaubenswechsel einzuladen, zähle zur Religionsfreiheit.

Ein Netzwerk von Information
„Durch unsere Partnerkirchen und -gemeinden sowie durch kirchliche Hilfswerke und unsere Missionswerke sind wir in vielen Ländern vor Ort vernetzt und dadurch gut informiert“, so Bischöfin Petra Bosse-Huber. Regelmäßig gebe es durch Berichte der kirchlichen Dienste und Werke gute Einblicke in die konkrete Situation von Menschen in Not, die der Öffentlichkeit weitergeben würden. Außerdem besuchten Vertreter der beiden großen Kirchen in Deutschland die Partner, um sich ein eigenes Bild zu machen und auch durch die „stille Diplomatie“ des Gesprächs, etwa mit Regierungsvertretern, den Christen in Bedrängnis zu helfen.

Keine konkreten Zahlen über verfolgte Christen
Erzbischof Ludwig Schick betonte, dass dem Ökumenischen Bericht die Auswertung einer Vielzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen zugrunde läge. Auf quantitative Einordnungen sei aus methodischen Gründen weitgehend verzichtet worden. „Für genaue Angaben über die Zahl der weltweit verfolgten Christen ist ein weitaus komplexeres wissenschaftliches Instrumentarium notwendig, als es bislang vorgelegt wurde.“ Der Bericht lege den Schwerpunkt auf die Erforschung der Ursachen von Bedrängnis und Verfolgung von Christen.

Es gebe zwar ein vielfaches Interesse daran, die Verfolgungssituationen auch zahlenmäßig einzuschätzen, wie es beispielsweise „Open Doors“ mit dem jährlichen „Weltverfolgungsindex“ tue. „Doch wir haben uns dagegen entschieden, vermeintlich konkrete Zahlen zu repräsentieren“, so Schick. Als Gründe nannte er: Je intensiver Verfolgungssituationen untersucht würden, desto deutlicher wären die Schwierigkeiten einer zahlenmäßigen Erfassung. Quantitative Aussagen setzten ein weitaus komplexeres Instrumentarium voraus, als bislang von unterschiedlichen Organisationen oder Instituten vorgelegt werden konnte. Zudem seien Verfolgungssituationen häufig nicht nur beziehungsweise nicht eindeutig religiös begründet. Es gebe neben religiösen auch sich überlappende ethnische, wirtschaftliche, soziale und politische Spannungsfelder. Außerdem solle der Eindruck vermieden werden, als seien individuelles Leid und persönliche Unrechtserfahrungen messbar, kategorisierbar und damit auch in Vergleich oder gar in Konkurrenz zu den Erfahrungen anderer zu setzen.

Gebetstage für verfolgte Christen
Die Veröffentlichung des Ökumenischen Berichts ist Teil der Bemühungen der beiden großen Kirchen in Deutschland auf die Situation bedrängter Christen aufmerksam zu machen und die Betroffenen zu unterstützen. Zum jährlichen Gebetstag für bedrängte und verfolgte Christen laden die evangelische Kirche am zweiten Sonntag der Passionszeit (Reminiszere) am 25.2.2018 sowie die römisch-katholische Kirche am 26. Dezember 2017 (Stephanustag) ein.

Der „Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ ist unter www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/oekumenischer_bericht_religionsfreiheit2017.pdf als PDF-Datei abrufbar.

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„Ökumenische Konsultation christlicher Kirchen in Italien“ gebildet

Dem Gremium sollen alle christlichen Konfessionen in Italien angehören können. Laut Vorsitzendem der Ökumene- und Dialogkommission der Italienischen Bischofskonferenz, Cristiano Bettega, versteht sich das Gremium als „Willenszeichen, den in den vergangenen Jahren gemeinsam zurückgelegten Weg der Kirchen fortzusetzen“. Die Ökumenische Konsultation stelle keine neue juristische Struktur dar, sondern wolle der gegenseitigen Information und Absprache dienen, um etwa bei aktuellen Ereignissen schneller und besser gemeinsam reagieren zu können.

Bei einem Treffen am 12.2.2018 sollen Einzelheiten der Zusammenarbeit, wie interne Regelungen und Modalitäten des Konsultationsgremiums sowie Orte und Häufigkeit der Treffen, beschlossen werden. Laut Bettega wolle man die Türen für alle offenhalten und habe den klaren Wunsch, „auch andere Kirchen auf diesem Weg mit einzubeziehen, die aus verschiedenen Gründen noch nicht Teil dieser Arbeitsgruppe waren“.

An den Konsultationsgesprächen zur Vorbereitung der Reformationsfeierlichkeiten haben sich bisher folgende Konfessionen beteiligt: Die römisch-katholische Kirche, die armenisch-apostolische Kirche, die koptisch-orthodoxe Kirche, der Bund evangelischer Kirchen in Italien (mit seinen Mitgliedskirchen: Baptisten, Heilsarmee, Lutheraner, Methodisten und Waldenser), die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten sowie die Kirche von England.

Beim Treffen der Ökumenischen Konsultation am 5. Dezember fehlten laut SIR Vertreter der rumänisch-orthodoxen Diözese in Italien sowie der Diözesen des Ökumenischen Patriarchats in Italien und Malta. Diese wollen sich den Angaben zufolge aber an der Ökumenischen Konsultation beteiligen.

Adventisten sprechen von positiver Erfahrung
In einer Erklärung teilte Pastor Davide Romano, Leiter der Abteilung für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, mit, dass die Erfahrung, die bei den Konsultationen hinsichtlich der Reformations-feierlichkeiten gewonnen wurde, positiv sei. Jede Kirche sei in der Lage gewesen, „die Prinzipien, die die protestantische Reformation inspiriert hatten, in einem Geist der brüderlichen Aufmerksamkeit und des gegenseitigen Zuhörens mit äußerster Offenheit zu unterbreiten.“ Diese Konsultationen stellten aber keine „ökumenische strukturierte Organisation“ dar. „Sollte sich der aktuelle Dialog und Austausch jedoch zu einem strukturierten und formal repräsentativen Gremium entwickeln […] würden die Vertreter der Adventgemeinde ihre Teilnahme nur als Beobachter und nicht als Mitglieder wahrnehmen“, so Romano.

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808.172 Unterschriften zum Schutz von Christen in Syrien und im Irak

Zielsetzung der Kampagne
Die Zielsetzung der Kampagne bestehe darin, Christen und ihre Kirchen im Nahen Osten in einer Weise zu unterstützen, dass sie und andere religiöse Minderheiten in den Ursprungsländern des Christentums nicht ausgelöscht werden, schreibt die Hilfsorganisation. Das Christentum habe sich vor 2.000 Jahren vom Nahen Osten, der Wiege dieser Weltreligion, in alle Welt ausgebreitet.

Drei Maßnahmen gefordert
Für die Gegenwart und die Zukunft soll laut Kampagne sichergestellt werden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen – das Prinzip der Gleichheit und Unveräußerlichkeit der Rechte – den Schutz aller syrischen und irakischen Staatsbürger garantieren, unabhängig von Rasse, Religion oder Status.

Zweitens sollen menschenwürdige Lebensbedingungen durch die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung für alle Bürger gewährleistet werden, insbesondere für zurückkehrende Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge.

Im Weiteren sollen verantwortliche Führungspersönlichkeiten und Organisationen identifiziert und ermutigt werden, in der Versöhnung und beim Wiederaufbau der syrischen und irakischen Zivilgesellschaft eine zentrale und tragende Rolle zu spielen.

12-jähriger Iraker übergibt Petitionsurkunde
Als Botschafter der Christen in Syrien und dem Irak waren laut Open Doors der 12-jährige Noeh und sein Vater Hathem aus Karamles, Nordirak, bei der Übergabe der Petition an das Büro des Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen dabei. Es sei dabei auch zu einem Treffen mit hochrangigen Vertretern aus Kirche und Politik, wie dem Leiter des Außenamts im Entwicklungsprogramm der UN (UNDP), Michael O’Neill, gekommen.

Laut Philippe Fonjallaz, Geschäftsführer von Open Doors Schweiz und Österreich haben während der siebenjährigen Sammelzeit Menschen aus 143 Ländern die Petition unterschrieben. 65.000 Unterschriften kommen demnach direkt aus dem Irak, 27.376 aus der Schweiz.

Ausgrenzung der Christen auch durch die muslimische Mehrheitsgesellschaft
Schon vor der Machtergreifung durch den IS hätten Christen im Irak durch die muslimische Mehrheitsgesellschaft Beraubung, Enteignung, gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung erlebt, auch im politischen und wirtschaftlichen Leben, so das Hilfswerk. So seien den Christen Arbeitsstellen verweigert und der Schulbesuch verunmöglicht worden. Zu staatlicher Unterstützung oder Sozialdiensten hätten sie als Christen keinen Zugang gehabt. Es sei auch zu Entführungen, Anschlägen und Morden gekommen. Die Christen wollten aber in ihrer Heimat bleiben, schreibt Open Doors. Der 12-Jährige Noeh besuche in seinem Heimatort wieder die Schule und helfe der Familie beim Aufbau des zerstörten Hauses.

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Adventisten in Südamerika äußern sich zur Todesstrafe

Entstehungsgeschichte des Dokuments
Laut AR wurde die Erklärung zur Todesstrafe von der Ethik-Kommission des Biblischen Forschungsinstituts der adventistischen Weltkirchenleitung vorbereitet, weil es eine spezifische Anfrage dazu gab. Das Biblische Forschungsinstitut (BRI) ist ein Beratungsgremium der Weltkirche für theologische Fragen. Dr. Ekkehardt Müller, stellvertretender BRI-Direktor, der das Team der BRI-Ethikkommission leitete, erklärte, dass dieser Beitrag keine umfassende Bearbeitung des Themas „Todesstrafe“ darstelle. Dieser Meinungsbeitrag wurde dann im November der Kirchenleitung in Südamerika vorgelegt und als deren Erklärung zur Todesstrafe verabschiedet.

„Todesstrafe: eine Meinung“
Die Bibel ignoriere das Leiden der von abscheulichen Verbrechen Betroffenen nicht, heißt es im Dokument. Es stelle sich aber die Frage, ob die Todesstrafe eine angemessene Antwort darauf darstelle. Die Anwendung der Todesstrafe sei oft mit Verfahrensschwierigkeiten behaftet und unumkehrbar. „Dies sollte uns sehr vorsichtig machen“.

Kirche und Todesstrafe
Im Alten Testament werde die Todesstrafe in einer Reihe von Fällen erwähnt. Im Neuen Testament werde diese Gesetzgebung aber nicht auf die christliche Kirche angewendet. „Mit Seinem ersten Kommen beendete Jesus die jüdische Theokratie und etablierte seine Ethik des Reiches, wie sie in der Bergpredigt (Mt 5-7) und an anderen Stellen (z.B. Mt 26,52) verkündigt wird“, so das Dokument. Das Töten von Ketzern, wie es in der Vergangenheit von einigen christlichen Kirchen praktiziert wurde, sei nicht nur ungerechtfertigt, sondern aus biblischer Sicht absolut falsch und rechtswidrig.

Regierungen und Todesstrafe
Das Dokument erwähnt zwei Texte aus der Bibel (1. Mose 9,5-6; Römerbrief 13,4) die üblicherweise verwendet würden, um die Vollstreckung der Todesstrafe durch Regierungen zu unterstützen. Es erkennt allerdings an: „Derzeit besteht es keine Einigung über die Auslegung dieser Texte in der größeren christlichen Gemeinschaft oder in der Adventgemeinde. Folglich gibt es auch keine Einigung über die Frage, ob Regierungen aus biblischer Sicht die Todesstrafe einführen dürfen oder sogar sollten.“

Die Kirche sollte aber keine aktive Rolle bei der Förderung der Todesstrafe einnehmen. Im abschließenden Abschnitt des Dokuments wird Kirchenmitgliedern empfohlen, sich nicht an Kampagnen zur Förderung der Todesstrafe zu beteiligen, da die Mission der Kirche nicht darin bestehe, „Tod zu fördern, sondern Leben und Hoffnung zu verkünden“.

Die englische Originalversion des Dokuments „Death Penalty: An Opinion“:
https://adventistbiblicalresearch.org/sites/default/files/pdf/Death%20Penalty%20%20An%20Opinion%20rev7%20copy.pdf

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Schüler lernen mit PC und Internet überwiegend zu Hause

Mädchen nehmen sich mehr Zeit für die Hausaufgaben
Insgesamt verbringen Schülerinnen und Schüler im Alter von zwölf bis 19 Jahren nach eigener Schätzung durchschnittlich 97 Minuten an einem Wochentag mit ihren Hausaufgaben mit und ohne Computer und Internet. Mädchen investieren mit 115 Minuten deutlich mehr Zeit als Jungen (80 Minuten). Knapp die Hälfte ihrer Lern- und Hausaufgabenzeit (45 Prozent oder 44 Minuten) arbeiten die zwölf- bis 19-jährigen Schülerinnen und Schüler jeden Tag zuhause am Computer oder im Internet für die Schule. Die digitale Hausaufgabenzeit steigt mit zunehmendem Alter der Jugendlichen von einer guten halben Stunde bei den Zwölf- bis 13-Jährigen auf eine gute Stunde bei den volljährigen Schülern an.

In der Schule Whiteboards und stationäre Computer
Wenn es dagegen um den Einsatz digitaler Medien in der Schule geht, so scheinen bislang nur das Whiteboard (31 Prozent) und der Computer (22 Prozent) nennenswert im Schulalltag mit einer Nutzung von mindestens mehrmals pro Woche angekommen zu sein. Smartphones (13 Prozent), Laptops (9 Prozent) oder Tablet-PCs (4 Prozent) spielen noch immer keine große Rolle. Auch die weitere Betrachtung der Nutzung zumindest einmal im Monat bestätigt dieses Bild: Nur jeder zehnte Schüler nutzt im Zeitraum von vier Wochen einen Tablet-PC in der Schule (11 Prozent), jeder Vierte ein Notebook (25 Prozent) und jeder Dritte ein Smartphone (31 Prozent). Nur Whiteboards (43 Prozent) und stationäre Computer (59 Prozent) kommen bei jedem zweiten Schüler monatlich zum Einsatz.

Jugendliche schwach bei Kalkulationsprogrammen
Neben der Häufigkeit der Nutzung verschiedener digitaler Medien an der Schule nimmt die JIM-Studie 2017 auch die Kompetenzen der Jugendlichen im Umgang mit Standardsoftware in den Blick. Die Jugendlichen wurden gebeten, sich selbst zu benoten, wie sie ihre Fähigkeiten in Bezug auf die Basisprogramme Word, Excel und PowerPoint oder Programme anderer Softwareanbieter mit vergleichbarer Funktionalität einschätzen. Besonders fit sehen sich Jugendliche bei Textverarbeitungsprogrammen wie Word. Hier gibt sich jeder Fünfte die Note 1, jeder Zweite bewertet sich mit einer 2. Ähnlich positiv ist die Bewertung bei PowerPoint: Im Umgang mit Präsentationsprogrammen geben sich fast zwei Drittel der Jugendlichen eine 1 oder 2. Deutlich schlechter schätzen Jugendliche ihre Fähigkeiten bei Kalkulationsprogrammen wie Excel ein. Hier geben sich nur sieben Prozent die Note 1 und ein Fünftel die Note 2.

JIM-Studie 2017
Die Studienreihe JIM wird vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest seit 1998 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Südwestrundfunk durchgeführt. Die repräsentative Studie bildet das Medienverhalten der Jugendlichen in Deutschland ab. Für die Befragung wurden 1.200 Jugendliche zwischen zwölf und 19 Jahren im Frühsommer 2017 telefonisch befragt. Die JIM-Studie 2017 ist im Internet unter www.mpfs.de als PDF-Datei abrufbar.

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Eine freie Kirche in einer freien Gesellschaft

Dass Kirche und Staat getrennt sein sollen hat eine lange Tradition, die bis in das 16. Jahrhundert zurückreicht. Bereits die Täufer der Reformationszeit forderten Glaubensfreiheit und bildeten staatsunabhängige Untergrundkirchen. Auch in Polen und England erhoben Vertreter der „Radikalen Reformation“ als Konsequenz ihres Verständnisses der christlichen Lehre die Forderung nach uneingeschränkter Religionsfreiheit für alle Menschen und nach einer religiös neutralen Staatsordnung. Die Tagung spannte einen Bogen von den theologischen und historischen Ursprüngen des freikirchlichen Verständnisses der Trennung von Staat und Kirche bis hin zu Gegenwartsfragen im Kontext einer religiös pluralistischen, freiheitlichen Gesellschaft.

Wiederherstellung der Kirche nach neutestamentlichem Vorbild
Privatdozentin Dr. Astrid von Schlachta, Universität Regensburg und 1. Vorsitzende des Mennonitischen Geschichtsvereins, beleuchtete das Thema aus Sicht der Täufer des 16. Jahrhunderts. Sie stellte fest, dass es im 16. Jahrhundert weder eine freie Gesellschaft noch eine freie Kirche gab. Auch seien die Täufer keine homogene Gruppe gewesen. Durch die Bekenntnistaufe hätten sie sich von den bisherigen Reformatoren, aber auch von der alten Kirche abgegrenzt. Durch Verweigerung des Eides und des Kriegsdienstes wären sie aber auch im Gegensatz zur weltlichen Obrigkeit gestanden. Ihnen sei es um die Wiederherstellung der wahren Kirche nach neutestamentlichem Vorbild gegangen. Diese Kirche sollte unabhängig von staatlicher Beeinflussung sein. Das Verhältnis zum Staat sei in den einzelnen Täuferkreisen unterschiedlich gewesen. Die Palette der Möglichkeiten reichte von totaler Verweigerung von Steuer, Kriegsdienst und Eid über eine teilweise Akzeptanz der „Untertanenpflichten“ bis hin zur Annahme eines staatlichen Amtes.

Der Staat soll säkular sein
Dr. Sascha Salatowsky, Forschungsbibliothek Gotha, befasste sich mit den Polnischen Brüdern und den Sozinianern. Der Sozinianismus war eine rationalistische Strömung innerhalb der Theologie und Philosophie des 16. bis 18. Jahrhunderts und gehört zu den Impulsgebern der europäischen Aufklärung. Die Strömung ist nach dem italienischen Antitrinitarier Lelio Sozzini und seinem Neffen Fausto Sozzini benannt. Das Zentrum des Sozinianismus war die polnische Stadt Raków, wo sich die „Polnischen Brüder“ 1564 von der Reformierten Kirche in Polen abgespalten hatten. Wie schon die Täufer vor ihnen verurteilten auch sie den Krieg und lehnten den Kriegsdienst ab. Da sie von der Gleichheit aller Menschen überzeugt waren, wandten sie sich auch gegen die Feudalhierarchie. Ausgehend von der Überzeugung, dass die Bibel die alleinige Quelle der Lehre sei und als Wort Gottes nichts enthalten könne, was der Vernunft widerspricht, lehnten die Sozinianer die kirchliche Lehre von der Trinität, der Inkarnation und den Sakramenten ab. In der Kirche der Brüder habe es ständig Diskussionen über das Verhältnis von Kirche und Staat gegeben. Dort sei die Auffassung vertreten worden, dass der Staat säkular sein müsse, um allen Konfessionen ihre Freiheit zu bieten.

Gewissen als Naturrecht
Die englische Reformation war eine staatlich Maßnahme, indem sich König Heinrich VIII. 1534 von Rom trennte und die Anglikanische Staatskirche mit ihm als Oberhaupt gründete, so Professor Dr. John Coffey, University of Leicester/Großbritannien. Die Bischöfe wurden von den Monarchen ernannt und die Kirche war dem Staat rechenschaftspflichtig. Die Kirche von England habe daher nahezu die gesamte Bevölkerung umfasst. Gegen die Staatskirche protestierte als einer der ersten Thomas Helwys, der 1612 die erste Baptistengemeinde Englands in London gründete. Radikale, puritanische Dissenter (Abweichler) formulierten im 17. Jahrhundert den Satz „Die Freiheit des Gewissens ist ein Naturrecht“, sodass es nicht im Ermessen des Staates läge Duldung zu gewähren. Sie forderten „Glaubensfreiheit“ sowie die Trennung von Kirche und Staat. Doch dies sei die Auffassung einer Minderheit gewesen. Die „Uniformitätsakte“ von 1662 habe der gesamten Nation abermals mit den Anglikanern eine einzige, autorisierte Kirche aufgezwungen.

Betonung der Menschenwürde
Professor Dr. Gerhard Lindemann, Technische Universität Dresden, befasste sich mit dem Dissentertum und dem Liberalismus im England des 19. Jahrhunderts. Als Dissenter wurden die protestantischen „Nonkonformisten“ bezeichnet, die sich im Laufe der Kirchenreformen des 16. bis 18. Jahrhunderts von der Anglikanischen Kirche trennten und eigene Glaubensgemeinschaften bildeten. So entstand der Kongregationalismus, der von der Unabhängigkeit und Entscheidungsgewalt der einzelnen Kirchengemeinde ausgeht und forderte, dass der Staat so wenig wie möglich in die religiösen Belange der Bürger eingreifen solle. Die Quäker, die Religiöse Gesellschaft der Freunde, setzten sich für die Würde aller Menschen ein, sodass es in England zu einem Bündnis von Christen, Politikern, Schriftstellern und Journalisten kam und das Parlament schließlich 1833 die Aufhebung der Sklaverei im britischen Kolonialreich beschloss. Es gab auch Kampagnen für die Trennung von Kirche und Staat, sodass ab 1828 die Nonkonformisten auch politische Ämter bekleiden durften und damit den Anglikanern rechtlich gleichgestellt wurden.1829 erfolgte für die Katholiken die Aufhebung aller rechtlichen Beschränkungen.

Unpolitische Freikirchen in Deutschland
Über die Freikirchen im Deutschland des 19. Jahrhunderts sprach Dr. Thomas Hahn-Bruckart, Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Freikirchen seien in dem konfessionell geprägten Deutschland geduldet worden, wenn sie nicht als staatgefährdend galten oder wenn sie sogar wirtschaftliche Vorteile brachten, wie etwa die Hugenotten. Im 19. Jahrhundert kamen neben der Herrnhuter Brüdergemeine und den Mennoniten weitere Freikirchen dazu. Hahn-Bruckart schilderte die Entstehung der Baptisten (erste Gemeinde 1834 in Hamburg), der Methodisten (seit 1831 in Württemberg) und der Freien evangelischen Gemeinde (1854 in Wuppertal-Elberfeld). Diese hätten durch die Staatskirchen Repressionen erlitten und versucht, sich an die staatlichen Gegebenheiten anzupassen, indem sie ihre Staatstreue betonten und sich unpolitisch verhielten.

Freikirchen loyal zum NS-Staat
Um Freikirchen im Nationalsozialismus ging es im Vortrag von Dr. Andreas Liese, Institut für Baptismusstudien der Theologischen Hochschule Elstal. Er hatte dabei die 1926 in Leipzig gegründete Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) im Blick zu der damals die Baptisten, Methodisten und die Freie evangelische Gemeinde gehörten. Auch in der Weimarer Republik seien die Freikirchen, trotz Religionsfreiheit, ausgegrenzt und als Sekte bezeichnet worden. Die VEF blieb zur damaligen Regierung auf Distanz. Sie beklagte unter anderem einen Verfall der Sitten und dass auch Gottlosen Rechte eingeräumt würden. Trotz gewisser Vorbehalte habe es dagegen positive Äußerungen zum NS-Staat gegeben, da ein Christ der Obrigkeit untertan sein solle. Gelobt worden seien das von der Regierung propagierte „positive Christentum“ und der Kampf gegen „Schund und Schmutz“. Die VEF zeigte sich dankbar für die neue Regierung, denn es habe die Gefahr bestanden, dass sonst die Kommunisten die Macht ergriffen hätten und mit ähnlichen Verhältnissen wie in der Sowjetunion, einschließlich der Verfolgung von Christen, zu rechnen gewesen wäre. Die Freikirchen wären gegenüber dem NS-Staat loyal aufgetreten und wollten unpolitisch ein. Ihnen sei es allein um die Verkündigung des Evangeliums gegangen.

Untypisches Verhalten in der DDR
Dr. Imanuel Baumann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, schilderte das Wirken des baptistischen Laienpredigers Helmut Samjeske in der Etablierungsphase der SED-Diktatur. Dieser sei bereits 1939 wegen seines konfrontativen Verhaltens zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wäre er vom Baptistenbund wegen seiner polemischen Verkündigung gerügt worden. Dennoch habe er im Oktober 1950 eine Evangelisationsreise in Mecklenburg mit 50 Vorträgen durchgeführt. Dabei habe er sich auch gegen die sozialistische Friedenspolitik und den Fortschrittsglauben ausgesprochen und betont: „Wir warten nicht auf Frieden, sondern auf unseren Heiland.“ Zu den einzelnen Veranstaltungen wären bis zu 300 Menschen gekommen. Daraufhin wurde er 1951 wegen „Hetze gegen die DDR“ verhaftet und zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 28.5.1953 verstarb er in der Haft. Baumann betonte, dass das Verhalten von Samjeske untypisch für die Baptisten in der DDR gewesen sei.

Wächteramt der Kirche
Wie ein Christ als zivilgesellschaftlicher Akteur wirken kann, machte Professor Dr. Michael Haspel, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor der Evangelischen Akademie Thüringen, am Beispiel des Bürgerrechtlers und baptistischen Pastors Martin Luther King deutlich. Die damalige Bürgerrechtsbewegung sei geprägt gewesen durch die Akzeptanz der politischen Demokratie, die Hoffnung auf den Rechtsstaat, Mitwirkung von Mitgliedern aus unterschiedlichen Kirchen und Religionen, die theologische und politische Begründung der Bürger- und Menschenrechte sowie die Rolle der Kirche als „Gewissen und Wächteramt“. Das bedeute, dass christliche Nächstenliebe sich auch für Gerechtigkeit in der Gesellschaft einsetzt. Der Glaube zeige sich im Handeln. Die individuelle und die soziale Erlösung könnten nicht voneinander getrennt werden.

Trennmauer zwischen Kirche und Staat in den USA
Professor Dr. Curtis Freeman, Duke University, Durham, North Carolina/USA, ging es um die Trennmauer zwischen Kirche und Staat in den USA. Der Amerika-Immigrant Roger Williams, ein Baptist, verließ England auf der Suche nach Glaubensfreiheit. Er entschied sich, in Providence (Rhode Island) eine Kolonie aufzubauen „als Zuflucht für Menschen mit Gewissenszweifel“. Durch königliche Urkunde von 1663 wurde allen dortigen Bewohnern die Glaubensfreiheit gesichert. Der 1791 verabschiedete 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, welche die Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken. Außerdem verbietet der Artikel die Einführung einer Staatsreligion und die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Religionen durch Bundesgesetz. Das gilt auch für die einzelnen Bundesstaaten. Diese Trennmauer stoße laut Freemann heute bei konservativen Baptisten und anderen Evangelikalen in den USA auf Protest, wenn Oberste Gerichte beispielsweise Gebete, Bibellesungen und andere religiöse Aktivitäten in öffentlichen Schulen als Verstöße gegen die Entstaatlichungsklausel interpretierten. Die Kritiker würden dem Gericht dann oftmals vorwerfen, die freie Glaubensausübung zu unterdrücken.

„Hinkende Trennung“ zwischen Kirche und Staat in Deutschland
Der Jurist Dr. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit, Theologische Hochschule der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg, befasste sich mit dem Thema „Staat, Kirchen und Freikirchen in der Bundesrepublik Deutschland“. Er stellte fest, dass in Deutschland das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften bis heute von der 1919 durchgeführten „hinkenden Trennung“ zwischen Staat und Kirche geprägt sei.

Internationale Kirche und Staat
Dr. Peter Vogt, Evangelische Brüder-Unität Herrnhut, stellte mit der Herrnhuter Brüdergemeine das Modell einer internationalen Kirche vor. Die 1722 gegründete Freikirche ist heute mit 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 1.600 Gemeinden in über 35 Ländern vertreten, hauptsächlich in Afrika und in der Karibik. Bei dieser grenzüberschreitenden Kirche gehe es nicht mehr um das Verhältnis Kirche und Staat in einem bestimmten Land. Die weltweite Verbundenheit mit den Mitgliedern in anderen Ländern bewirke, dass die Brüder-Unität nicht zu eng mit einem bestimmten Staat verbunden sein wolle.

Polen: eine liberale katholische Republik
Der Baptist Professor Dr. Dr. Tadeusz J. Zieliński, Christliche Theologische Akademie Warschau/Polen, stellte die These auf, dass man derzeit den polnischen Staat als eine liberale katholische Republik bezeichnen könne: katholisch im Hinblick auf die enge Beziehung zur römisch-katholischen Kirche, liberal, weil der Staat den Nichtkatholiken umfangreiche Freiheiten garantiere. Dennoch gebe es eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen den religionsverfassungsrechtlichen Normen und dem tatsächlichen Verhalten staatlicher Institutionen. Dadurch werde der Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates tendenziell unterlaufen. Von den etwa 39 Millionen Polen gehörten etwa 34 Millionen der römisch-katholischen Kirche an. Insgesamt seien 160 Religionsgemeinschaften gesetzlich anerkannt oder registriert. Etwa 300.000 Personen gehörten keiner Religionsgemeinschaft an.

Freikirchlicher Zwischenruf
Zum Schluss der Tagung gab es noch einen „freikirchlichen Zwischenruf“ von Pastor Peter Jörgensen, Beauftragter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen am Sitz der Bundesregierung. Er stellte die Frage, in welcher Gesellschaft die Mitglieder der Freikirchen leben wollten: In einer offenen, pluralistischen Gesellschaft, welche die Religionsfreiheit garantiert oder in einer geschlossenen Gesellschaft, in der sich der Staat mit einer bestimmten Religion identifiziert? Beim letzteren Modell bestehe die Gefahr, dass Minderheiten ausgegrenzt würden. Doch Religionen seien nicht gedacht, um zu regieren, so Jörgensen. Dennoch sollten Religionsgemeinschaften nicht nur den einzelnen Mitgliedern gut tun, sondern auch der Gesellschaft.

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Kalifornien: Adventistische Klinik feiert 50 Jahre Organtransplantation

„Seit einem halben Jahrhundert ist Loma Linda ein wichtiger und kritischer Teil in diesem Bereich gewesen“, sagte der ehemalige amtierende US-Generalchirurg und Organspende-Botschafter, Kenneth Moritsugu, in seiner Ansprache als Gastredner. Er führte aus, dass das Herzstück das menschliche Element sei: eine Organspende, entweder von lebenden oder von verstorbenen Spendern und ihren Familien, sei das „größte Geschenk, das ein Mensch jemandem anderen machen kann“.

Die Anfänge
Die erste Nierentransplantation im Medizinischen Zentrum der Loma Linda Universität führte der Chirurg Louis Smith am 23.4.1967 durch. 1977 kamen Hornhauttransplantationen hinzu und ab 1985 wurden Herztransplantationen durchgeführt; 1993 Pankreas/Nieren- und Lebertransplantationen; 1998 Knochenmarktransplantationen und 1999 Stammzelltransplantationen. Bis 30. Oktober 2017 zählte das Institut für Transplantationen insgesamt 2.962 Nierentransplantationen, 808 Herztransplantationen, 661 Lebertransplantationen und 227 Bauchspeicheldrüsen-transplantationen.

Transplantationen an Säuglingen
Den größten Beitrag zur Transplantations-Wissenschaft leistete die LLUH im Jahr 1984: Dr. Leonard Bailey setzte einem Neugeborenen namens „Baby Fae“ das Herz eines Pavians ein. Fae war der weltweit erste Säugling, der eine artenübergreifende Herztransplantation erhielt und damit medizinische Geschichte schrieb. Das Baby verstarb allerdings bald darauf, was jedoch nicht daran lag, dass ihr Körper das Herz abgestoßen hätte, so LLUH News. 1985 konnte Bailey die weltweit erste erfolgreiche Herztransplantation von Säugling zu Säugling bei einem Jungen namens „Baby Moses“ durchführen.

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Internationale Zusammenarbeit zur Beendigung der Misshandlung von Flüchtlingen in Libyen gefordert

Gemäß Burcea sei der Sklavenhandel in Libyen nur ein Teil eines viel größeren Bildes von Misshandlung afrikanischer Flüchtlinge. Die geographische Lage Libyens, nur durch das Mittelmeer von Italien getrennt, habe Libyen zu einer wichtigen Durchgangsstation für afrikanische Flüchtlinge gemacht, die nach Europa einreisen wollten. Die Internationale Organisation der Vereinten Nationen für Migration (United Nations International Organization for Migration, IOM) schätze, dass in den letzten drei Jahren rund 450.000 Menschen versucht haben, auf dem gefährlichen Seeweg von Libyen nach Europa zu gelangen.

Die zunehmenden Bemühungen europäischer Länder illegale Einwanderung zu unterbinden, hätten dazu geführt, dass sich immer mehr Flüchtlinge in provisorischen Flüchtlingslagern in Libyen befinden. Berichte aus diesen Einrichtungen sprechen von schlimmen Bedingungen. Im Zuge der Verschärfung der Situation seien verschiedene lokale Milizen und Stammesgruppen dazu übergegangen, diejenigen auszubeuten, die in Libyen festsitzen, da sie weder nach Europa weiterkommen noch in ihr Heimatland zurückkehren könnten.

Menschen sind keine Handelsware
Ganoune Diop, Direktor der Abteilung für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der adventistischen Weltkirchenleitung (PARL), sagte, dass sich die Weltkirche dafür einsetze, das Recht jedes Menschen auf eine würdige und respektvolle Behandlung zu verteidigen. „Als Adventisten glauben wir, dass jeder Mensch das heilige Zeichen seines Schöpfers trägt und von unendlichem Wert ist. Deshalb werden wir uns auch weiterhin auf höchster Ebene gegen Misshandlung von Flüchtlingen und Migranten einsetzen.“

Laut IRLA werde PARL dieses Thema bei den Vereinten Nationen am 22.1.2018 aufgreifen. Die adventistische Weltkirchenleitung sei eine von vier Organisationen, welche das jährliche Symposium über die Rolle der Religionen und religiöser Organisationen in internationalen Angelegenheiten organisiere und mitfinanziere. Das Thema dieser eintägigen Veranstaltung, die im Sekretariat der Vereinten Nationen in New York/USA stattfindet, lautet: „Migrationsperspektiven: Vertreibung und Marginalisierung, Inklusion und Gerechtigkeit“ (Perspectives on Migration: Displacement and Marginalization, Inclusion and Justice).

Solche Symposien bringen Nichtregierungsorganisationen, UNO-Beamte und religiöse Führer zusammen und bieten laut IRLA die Möglichkeit, Wege zu erforschen, wie religiöse Gruppen mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten können, um eine friedlichere und sicherere Welt zu fördern.

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ADRA Schweiz schickt 3.355 Weihnachtspakete nach Moldawien

Die Weihnachtsaktion „Kinder helfen Kindern“ werde schon viele Jahre durchgeführt, sagte Sibylle Schuppli, Kommunikationsverantwortliche bei ADRA Schweiz. Die Aktion spreche sich herum, sodass beim Hilfswerk Anrufe von Personen eingegangen seien, die sich auch beteiligen wollten. Die Pakete aus der Schweiz werden laut ADRA seit 2011 von der Partnerorganisation ADRA Moldawien an Kinder in Waisenheimen, verarmte Familien sowie an behinderte Kinder im Land verteilt. Wer ein Paket wolle, müsse sich über Sozialämter, Schulen, Vereine oder das Netzwerk von ADRA Moldawien beim Hilfswerk melden, das dann die Selektion vornehme.

Moldawien ist eines der ärmsten Länder Europas und liegt zwischen Rumänien und der Ukraine. 2017 sind rund 140 Pakete mehr als im Rahmen der letztjährigen Weihnachtsaktion aus der Schweiz nach Moldawien verschickt worden, so ADRA Schweiz.

Rund 50 ADRA Ortsgruppen in der ganzen Schweiz beteiligten sich laut dem Hilfswerk an der Aktion. So seien Standaktionen durchgeführt und in Schulen Werbung gemacht worden. Schulklassen sowie Kirchengemeinden stellten Geschenkpakete für benachteiligte Kinder in Moldawien zusammen.

Orthodoxe Christen feiern Weihnachten am 6. und 7. Januar. Eine bis zwei Personen werden bei der Verteilung der Pakete den Geschäftsleiter von ADRA Schweiz begleiten und später auf der Webseite sowie auf der Facebookseite von ADRA Schweiz darüber berichten: www.adra.ch

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Wechsel in der Leitung der Adventisten in Deutschland

Zum Süddeutschen Verband mit Sitz in Ostfildern bei Stuttgart gehören die drei regionalen Freikirchenleitungen Baden-Württemberg, Bayern und Mittelrhein (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) mit insgesamt 15.618 erwachsen getauften Mitgliedern in 221 Kirchengemeinden. Der Norddeutsche Verband in Hannover besteht aus den vier regionalen Kirchenleitungen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen, Hansa (Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) sowie Berlin-Mitteldeutschland (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und zählt 19.366 Mitglieder in 337 Adventgemeinden. Dullinger ist seit 2015 Präsident des Süddeutschen Verbandes. Naether leitet den Norddeutschen Verband seit 2012.

Krankenhäuser, Schulen und Medien
Die Freikirche in Deutschland betreut durch ihren Jugendverband rund 5.000 Pfadfinder, Teenager und Jugendliche. Sie ist in jedem Bundesland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie unterhält die Berliner Krankenhäuser und Tageskliniken „Waldfriede“ und „Nikolassee“, die Theologische Hochschule Friedensau bei Magdeburg, das Schulzentrum Marienhöhe in Darmstadt, sowie weitere Grund- und Realschulen sowie Kindergärten. Auch das Medienzentrum Stimme der Hoffnung, Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt, mit dem „Hope Channel“ TV- und Radiosender, der „Hope-Hörbücherei“ und dem „Hope Bibelstudien-Institut“ sowie der Advent-Verlag, Lüneburg, stehen unter adventistischer Leitung.

Weitere Sozialeinrichtungen
Das Advent-Wohlfahrtswerk (AWW) ist ein gemeinnütziger Verein und bildet mit einer Reihe von sozialen Einrichtungen und verschiedenen Tochter-Gesellschaften das Sozialwerk der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland. Zum AWW gehören unter anderem vier Kindertagesstätten und eine Heilpädagogische Tagesstätte, eine Schule, vier Altenpflegeheime, zwei Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“, zwei stationäre Hospize und ein ambulanter Hospizdienst, ein Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen, ein Tagestreff für Obdachlose und sozial Benachteiligte, die „Schutzhütte“ Schwedt mit verschiedenen Angeboten für Langzeitarbeitslose sowie eine Kontaktstelle für Suchtabhängige, eine Fachklinik für Abhängigkeitskranke, zwei Wohnheime für Suchtkranke, eine Suchtberatungs- und Behandlungsstelle, sowie mehrere Suppenküchen und psychosoziale Beratungsstellen. Durch ehrenamtliche Helferkreise, in verschiedenen Selbsthilfegruppen und in sozialen Projekten werden bedürftige Menschen unabhängig von ihrem religiösen, kulturellen oder sozialen Hintergrund betreut.

Der Deutsche Verein für Gesundheitspflege (DVG) verfügt über 34 Regionalgruppen, Vereine und Clubs, die sich für Gesundheitsförderung einsetzen. Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland führt humanitäre Maßnahmen in verschiedenen Ländern durch.

Zwischenkirchliche Beziehungen
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist Gastmitglied in der Arbeits-gemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland und in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) sowie Mitglied in der Deutschen Bibelgesellschaft (DBG).

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Religionsfreiheit schützt nicht nur die Rechte der Frommen

Rechtsprechung in der Schweiz
Professorin Dr. Julia Hänni hielt einleitend fest, dass Religion in der Schweiz insofern Privatdache sei, als sich der Staat nicht über deren Richtigkeit auslässt. Das Schweizer Bundesgericht habe Schutz- und Eingriffsfunktion. Am Beispiel von vier Urteilen des Bundesgerichts gab sie einen Überblick über die Rechtsprechung bezüglich Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Schweiz:

Im Fall St. Margrethen wurde einer muslimischen Schülerin die Teilnahme am Schulunterricht mit einem Kopftuch geschützt. Ihre Haltung sei als Ausdruck der eigenen Religionsüberzeugung gewertet worden, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit Dritter nicht massiv einschränke. Yoga-Übungen im Kindergarten stufte das Bundesgericht nicht als religiöse Praktik ein, sondern als motorische Übungen. Das Singen von christlichen Liedern in der öffentlichen Schule, zum Beispiel in der Adventszeit, habe keinen zeugnishaften religiösen Charakter und sei deshalb zulässig.

Die Eröffnung eines muslimischen Kindergartens wäre zwar prinzipiell möglich und durch die Religionsfreiheit geschützt, da private Bildungsstätten religiöse oder konfessionelle Schwerpunkte setzen dürften. Entscheidend für die Bewilligung sei aber die Übereinstimmung mit den Werten der Volksschule, was offensichtlich nicht der Fall gewesen sei.

Die „Handschlag-Affäre“ von Therwil
Dr. Anne Kühler besprach unter dem Titel „Religionsfreiheit als Herausforderung“ die „Handschlag-Affäre“ von Therwil, bei der zwei muslimische Schüler der Lehrerin bei der Begrüßung den Händedruck verweigert haben. Beim Handschlag zwischen Mann und Frau gelte es, auch muslimische Auffassungen in Betracht zu ziehen, so Kühler. Es gebe eine, die besage, dass man sich bei der Begrüßung nicht die Hände gebe, da dies ein Ausdruck des Respekts sei. Man schütze damit die Geschlechtergrenze. Beim Handschlag würden sich verschiedene Interessen gegenüberstehen, so Kühler.

Es gehe um die Gleichstellung von Mann und Frau und nicht um eine Ungleichbehandlung je nach Geschlecht. Im Weiteren gehe es um die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung durch die Einführung in ein selbstverantwortliches Leben bzw. die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz. Dann gelte es auch den schulischen Bildungsauftrag zu erfüllen und den Schulfrieden nicht zu gefährden. In der anschließenden Diskussion wurde erwähnt, dass solche Fälle am besten vor Ort und ohne große mediale oder politische Einflussnahme zum Wohl aller Beteiligten am besten gelöst werden könnten.

Erfahrungen im Einsatz für die Religionsfreiheit weltweit
Bei der Religionsfreiheit gehe es darum, Religion gegen Freiheit und Freiheit gegen Religion zu schützen, so Professor Dr. Heiner Bielefeldt, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit.

Verletzungen
Es gebe bezüglich Religionsfreiheit viele Verletzungen, die unterhalb des Wahrnehmungsradars der Öffentlichkeit lägen. Präsent sei nur die Spitze des riesigen Eisbergs von Verletzungen der Religionsfreiheit und damit die ABC-Gesetze: Apostasiegesetze, gegen den Abfall von der Religion, zum Beispiel im Sudan; Blasphemiegesetze, gegen Kritik an der Religion, als Beispiel in Pakistan und die Anti-Bekehrungsgesetze (Conversion) in Indien. In Russland seien die Jehovas Zeugen unter dem Titel „Extremismusbekämpfung“ im Namen eines säkularen Strafrechts verboten worden, so Bielefeldt.

Verbiegungen
Das Menschenrecht der Religionsfreiheit werde in gewissen Staaten als „Toleranz“ abgewertet, indem gewissen Religionsgruppen die Religionsfreiheit nicht in gleichem Maß gewährt werde, wie anderen, und sie nur in Nischen toleriert würden. Eine im Westen bekannte Form des Verbiegens der Religionsfreiheit sehe er in der Forderung des restriktiven Laizismus, der die Religion aus dem öffentlichen Leben in die Privatsphäre verbannen wolle: Freedom from religion.

Vorbehalte
Es gebe einige Staaten, die nur anerkannten Religionen Religionsfreiheit gewährten. So müssten Christen in Vietnam dem Staat ein Jahresprogramm aller Aktivitäten in ihren Kirchen vorlegen und genehmigen lassen, sagte Bielefeldt.

Menschen, nicht Religionen sind geschützt
Wichtig sei, dass man verstehe, dass Religionsfreiheit ein Menschenrecht sei, das Menschen und nicht Religionen schütze. Es würden auch nicht nur die Rechte der „Frommen“ geschützt, denn die Formulierung dieses Menschenrechts laute: Gedankenfreiheit, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit sei auch für liberale Gesellschaften in westlichen Staaten unverzichtbar, so Bielefeldt. Sie schütze alle Menschen als überzeugungsbestimmte Lebewesen.

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Gemeinsam für Flüchtlinge

Das Bündnis wurde 2015 gegründet und vereint vier Partner, die institutionsübergreifend zusammenarbeiten: die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland, das Advent-Wohlfahrtswerk und die adventistische Theologische Hochschule Friedensau. Sie bündeln die jeweiligen Kompetenzen und Ressourcen mit dem Ziel, Adventgemeinden und AWW-Helferkreise in ihrem Engagement für geflüchtete Menschen und deren Integration in die Gesellschaft zu begleiten und unterstützen.

Würdigung des ehrenamtlichen Engagements
Auf dem Höhepunkt der sogenannten „Flüchtlingskrise“ in den Jahren 2015 und 2016 entstanden zahlreiche Initiativen und Projekte, die sich für Geflüchtete einsetzen – auch in adventistischen Gemeinden. Durch das Begegnungswochenende in Friedensau sollte dieses Engagement in besonderer Weise gewürdigt werden, erläuterte Pastor Michael Götz, Fachbereichsleiter für Flüchtlingshilfe im Advent-Wohlfahrtswerk. Was in den Projektgruppen seit nunmehr zwei und mehr Jahren geleistet wurde und wird, verdiene Hochachtung und reihe sich in einen bemerkenswerten und ermutigenden zivilgesellschaftlichen Aufbruch ein.

Wer Geflüchtete begleite, lasse sich auf einen herausfordernden, kräftezehrenden Dienst ein, so Götz. „Helferinnen und Helfer sehen sich nicht nur einer Fülle von Aufgaben gegenüber, sie werden nicht selten auch mit den Leiderfahrungen dieser Menschen konfrontiert.“ In zwei Vorträgen von Dr. Andreas Bochmann, Dozent für Ehe-, Familien- und Lebensberatung an der Theologischen Hochschule Friedensau, zu den Themen Psychohygiene und Sekundäre Traumatisierung hätten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wertvolle Impulse für einen achtsamen Umgang mit sich selbst und der eigenen psychischen Gesundheit erhalten. Darüber hinaus habe das Begegnungstreffen den Projektgruppen eine Plattform geboten, einander kennenzulernen, Erfahrungen und Ideen zu teilen und sich zu vernetzen.

Weitere 100.000 Euro für Projektgruppen
Von November 2015 bis November 2017 hätten 57 Projektgruppen finanzielle Förderung durch das Aktionsbündnis „Gemeinsam für Flüchtlinge“ beantragt. Davon seien derzeit noch 41 Projekte aktiv in der Förderung, informierte Michael Götz. In den Projekten engagierten sich 456 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für 2.582 Geflüchtete. Dabei gehe es überwiegend um Sprachkurse, Hausaufgaben- und Kinderbetreuung, verschiedene Begegnungs- und Gemeinschaftsformate, Freizeitgestaltung sowie Lotsendienste. Für die Projektgruppen seien seit 2015 rund 174.000 Euro aus Spenden des Bündnisses deutscher Hilfsorganisationen „Aktion Deutschland Hilft e.V.“ genehmigt worden, und damit sei das zur Verfügung stehende Budget von 180.000 Euro nahezu ausgeschöpft.

Um die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Projektarbeit zu unterstützen, habe die Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in West- und Südosteuropa (Intereuropäische Division) dem Aktionsbündnis „Gemeinsam für Flüchtlinge“ weitere 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert würden Projekte, die das Selbsthilfepotenzial von Migranten stärkten. Sie nicht allein in ihrer Bedürftigkeit, sondern ebenso mit ihren Ressourcen und Fähigkeiten wahrzunehmen und einzubinden, sei ein grundlegender Wert in der Projektarbeit von „Gemeinsam für Flüchtlinge“, betonte Götz.

Weitere Informationen zum Aktionsbündnis sind unter www.gemeinsamfürflüchtlinge.de zu finden.

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