Rechtsgrundlage für Online-Gottesdienste

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Rechtsgrundlage für Online-Gottesdienste

Hannover/Ostfildern bei Stuttgart | APD

Da wegen der Corona-Pandemie in Deutschland keine regulären Gottesdienste mehr in den Kirchengemeinden stattfinden dürfen, bieten auch freikirchliche Pastoren und Gemeinden per Video-Livestream im Internet Gottesdienste an. Doch auch dabei sind eine Reihe von Bedingungen zu beachten. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (STA) in der Bundesrepublik hat jetzt eine „Handreichung zur aktuellen Rechtslage bei Live-Übertragungen und Aufzeichnungen von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen“ herausgegeben, die auf einem stetig aktualisierten Infotext des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland basiert.

Die Handreichung befasst sich unter anderem mit Urheberfragen beim Abspielen von Musik, Einblendung von Liedtexten, urhebergeschützte Medien und der Rundfunklizenz. So seien z.B. auch bei den Online-Gottesdiensten die Urheberrechte seitens GEMA und anderer Lizenzgeber zu beachten. Besonders die Grundanliegen der staatlich verordneten Maßnahmen des Kontaktverbots seien bei den Aufnahmen umzusetzen. Auch müsse Sorgfalt auf korrekte Eintragungen im Impressum und den Datenschutzerklärungen bei Social Media Kanälen gelegt werden.

Mit der Handreichung möchte die Freikirchenleitung den örtlichen Kirchengemeinden Handlungssicherheit bei den vielen digitalen Projekten bieten, die jetzt erfreulicherweise vielerorts umgesetzt werden. Dabei seien eben auch die rechtlichen Grundlagen zu beachten, so Pastor Jens-Oliver Mohr, Vizepräsident der Adventisten in Süddeutschland.

Infotext des BEFG: https://www.baptisten.de/aktuelles-schwerpunkte/corona/live-uebertragung/

Handreichung der Freikirche der STA:
https://www.adventisten.de/fileadmin/adventisten.de/files/downloads/Dokumente_und_Stellungnahmen__%C3%B6ffentlich_/2020-04-02_Update_Live-U%CC%88bertragung_-_Urheberrechtsfragen_GEMA_Rundfunklizenz_1_.pdf