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Wirtschaftliche Interessen nicht über Schutz von Menschen stellen

25. Februar 2008
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Ostfildern bei Stuttgart, 25.02.2008/APD Bernd Wöhner (Ostfildern), Bundesgeschäftsführer des Deutschen Vereins für Gesundheitspflege (DVG), einer Einrichtung der Siebenten-Tags-Adventisten, hat die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz, dass für „inhabergeführte Einraumgaststätten ohne Beschäftigte" das gesetzliche Rauchverbot nicht gilt, bedauert. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz stehe allerdings noch aus.

Wöhner könne ja verstehen, dass Raucher ihre Eckkneipe behalten wollten und Kneipenwirte ihre Kunden. Andererseits müsse die einstweilige Anordnung des Gerichts aber auch hinterfragt werden. Da Passivrauchen schädlich sei, würden Nichtraucher in solch einer Gaststätte weiterhin geschädigt. „Wenn Gerichte Ausnahmen vom Rauchverbot zulassen, kommen demnächst aufgrund des Gleichbehandlungsanspruchs weitere Ausnahmen", befürchtet Wöhner. Er finde es bedauerlich, dass wirtschaftliche Interessen über dem Schutz von Menschen stünden. Rauchen verursache in der Bundesrepublik jährlich etwa 140.000 unmittelbare Todesfälle, und weitere 3.300 Todesfälle seien auf das Passivrauchen zurückzuführen.

„Nikotin ist ein Suchtmittel, das abhängig macht", gab Wöhner zu bedenken. „Deshalb wendet sich der DVG nicht nur gegen das Rauchen und lässt den Menschen allein, sondern bietet ihm auch Hilfe an, damit aufzuhören." Der 1899 gegründete Deutsche Verein für Gesundheitspflege „übernahm den 1959 von Adventisten in den USA entwickelten Raucherentwöhnungskurs ‚Fünf-Tage-Plan‘, der in Deutschland erstmals 1968 in Frankfurt/Main durchgeführt wurde." Damit hätte, so Wöhner, zum ersten Mal ein wissenschaftlich fundiertes Programm zur Raucherentwöhnung zur Verfügung gestanden. Seit 1994 gebe es die neue Version „Endlich frei!" als Erweiterung des „5-Tage-Planes" und dessen Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.
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Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit Quellenangabe „APD" gestattet!

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