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Samstags schulfrei für adventistische Gymnasiasten in Kenia

11. Juni 2013
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Nairobi/Kenia, 11.06.2013/APD Der Oberste Gerichtshof Kenias hat eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach adventistische Schüler von Unterricht und Prüfungen an öffentlichen Gymnasien am Samstag befreit seien, wie Adventist News Network (ANN) berichtete. Die evangelische Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten feiert den Samstag (Sabbat) als biblischen Ruhetag.

Die adventistische Kirchenleitung in Kenia habe den Prozess 2012 nach umfangreichen, erfolglosen bilateralen Verhandlungen mit den Leitern von 26 öffentlichen Schulen und dem Kultusministerium angestrengt, welche den adventistischen Schülern die verfassungsmäßigen Rechte zur freien Religionsausübung nicht gewährt hätten, sagte Samuel Makori, Exekutivsekretär der kenianischen Kirchenleitung.

Das Urteil von Richter Isaac Lenaola sei eine "historische Entscheidung“, da es nicht nur ein Verfassungsrecht betreffe, sondern auch das Menschenrecht der Religionsfreiheit, schreibt "Standard Digital“.

Mehrere adventistische Schüler an öffentlichen Schulen seien von den Klassen suspendiert worden, weil sie am Samstag nicht am Unterricht teilgenommen oder keine Examen geschrieben hätten, erläuterte Samuel Makori gegenüber "Standard Digital“. Die Freikirche habe laut Makori die Prozesskosten der Schüler übernommen, um ihnen Gerechtigkeit zu verschaffen.

"Als kenianische Kirchenleiter sind wir zufrieden mit der Gerichtsverhandlung und dem Urteil. Die Lehrer und Schulleiter werden in Zukunft die Verfassung respektieren und den adventistischen Gymnasiasten an öffentlichen Schulen den Zugang nicht mehr verweigern, sondern so zugänglich machen, wie ihn die Regierung allen Kenianern gewähren will“, sagte Samuel Makori.

Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten Kenia hat in Kenia 716.000 erwachsen getaufte Mitglieder, die an 4.523 Orten Gottesdienst feiern. Sie unterhält dort zwei Krankenhäuser, 34 Kliniken, eine Hochschule, sechs Gymnasien, eine Grundschule und einen Verlag.

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Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit eindeutiger Quellenangabe "APD“ gestattet!

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