Artikel am 21. November 2016
Kein Asyl in Deutschland für amerikanischen Kriegsdienstverweigerer
Mit Urteil vom 16. November hat es die 25. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München abgelehnt, den US-Deserteur André Lawrence Shepherd als Flüchtling anzuerkennen (M 25 K 15.31291). In einer fünfstündigen Verhandlung überprüfte das Verwaltungsgericht unter Beachtung eines Grundsatzentscheids des Europäischen Gerichtshofes vom 26.2.2015 den Fall.
2016-11-21T08:49:03.000Z
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