Artikel am 21. November 2016

Kein Asyl in Deutschland für amerikanischen Kriegsdienstverweigerer

Mit Urteil vom 16. November hat es die 25. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München abgelehnt, den US-Deserteur André Lawrence Shepherd als Flüchtling anzuerkennen (M 25 K 15.31291). In einer fünfstündigen Verhandlung überprüfte das Verwaltungsgericht unter Beachtung eines Grundsatzentscheids des Europäischen Gerichtshofes vom 26.2.2015 den Fall.