Artikel am 5. November 2019
Gericht stärkt Rechte von Kriegsdienstverweigerern
Soldatinnen und Soldaten, die nach einem erfolgreichen Kriegsdienstverweigerungs-Verfahren die Bundeswehr verlassen, werden normalerweise zur Kasse gebeten. Das betrifft Personen, denen die Bundeswehr ein Studium oder eine Ausbildung finanziert hat. Die Kosten für die dadurch erlangten Vorteile für ihr privates berufliches Leben sollen sie dann zurückzahlen. Hierzu verweist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Halle/Saale.