Deutsche Evangelische Allianz fordert Verbesserungen des Entwurfes zum „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“

Reichstagsgebäude und Sitz des Deutschen Bundestages

© Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/photothek

Deutsche Evangelische Allianz fordert Verbesserungen des Entwurfes zum „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“

APD

Uwe Heimowski, DEA-Beauftragter am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, und Konstantin Mascher, Mitglied im DEA-Hauptvorstand, sagten bei der Verbände-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium, die Deutsche Evangelische Allianz begrüße das Anliegen des Gesundheitsministers, Menschen vor Übergriffen im Bereich ihrer sexuellen Orientierung zu schützen. Sie setze sich für das Selbstbestimmungsrecht beim Umgang mit der sexuellen Orientierung ein: „Die Realisierung der sexuellen Orientierung muss die persönliche Entscheidung einer Person bleiben“, so auch der erste Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz Ekkehart Vetter.

Gesetzesentwurf mit „erheblichen rechtlichen Unsicherheiten“
Die vorgelegten Formulierungen des Gesetzesentwurfs führten jedoch zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten. „Ein Gesetz, dessen Ziel der Schutz der Freiheit ist, darf nicht seinerseits in die Persönlichkeitsrechte und die Grundrechte der Religions- und Meinungsfreiheit eingreifen“, warnte der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz Dr. Reinhardt Schink. Insbesondere müsse klar definiert werden, wie Information und Werbung voneinander zu differenzieren seien. Mascher kritisierte „nicht haltbare Grundannahmen“ des Gesetzesentwurfs und bemängelte, dass der Entwurf in seiner jetzigen Fassung wegen vieler unbestimmter Rechtsbegriffe, wie „Behandlungen“, „Maßnahmen“ oder „Werbung“, und inhaltlicher Widersprüche Probleme schaffen werde. So sei derzeit nicht klar erkennbar, was genau unter welchen Umständen zu einer Straftat führe. Das geforderte „Verbot für jedermann“, der in irgendeiner Weise Druck ausüben könnte, erzeuge Verunsicherungen und Angst bei Eltern, Seelsorgern und Pädagogen.

Eingriff in die Religions- und Meinungsfreiheit möglich
„Bei diesen Begriffen braucht es dringend Klärung, damit das Gesetz seine gewünschte Wirkung zum Schutz von Betroffenen auch wirklich entfalten kann und ungewollte negative Konsequenzen vermieden werden“ sagte Mascher. Ohne solche Verbesserungen sehe die Deutsche Evangelische Allianz durch den Gesetzesentwurf die Freiheit der Religionsausübung gefährdet. „Es ist dann zu befürchten, dass die Kirchengemeinden künftig nicht mehr im vollen Umfang für die ethischen Maßstäbe ihrer Religion eintreten dürfen“, so Heimowski. Der Gesetzgeber sollte aber weder die Entscheidung, ob und wie eine Person ihre sexuelle Orientierung ausleben wolle, vorschreiben, noch sei er befugt, die Grundrechte auf Religions- und auch Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Der DEA-Beauftragte am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung wies darauf hin, dass während der Zeit der Erstellung des Gesetzentwurfes durch verschiedene Gruppen ein Klima von Verdächtigungen, Vorverurteilungen und Verleumdungen gegen Kirchengemeinden und christliche Werke entstanden sei. Er bat die Verantwortlichen, solchen Versuchen entschieden entgegenzutreten und einen offenen sowie neutralen, sachlichen Diskurs zu fördern.

Die Deutsche Evangelische Allianz
Die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) versteht sich als ein Bund von Christusgläubigen, die verschiedenen christlichen Kirchen, Gemeinden und Gruppen angehören. Sie hält zu etwa 350 überregionalen Werken Kontakt und wirkt an rund 1.000 Orten in Deutschland mit regionalen Allianzkreisen. In der Evangelischen Allianz pflegen Christen – über ihre Zugehörigkeit zur eigenen Gemeinde hinaus – Gemeinschaft mit anderen Christen aus anderen Denominationen. In den Allianzkreisen, die sich auf Orts- und mitunter auch auf Regionalebene treffen, kann mitarbeiten, wer der Glaubensbasis der Evangelischen Allianz zustimmt.

Geistliches Leitungsgremium ist der DEA-Hauptvorstand, dem derzeit 60 Vertreter der evangelikalen Bewegung aus den evangelischen Landeskirchen, Freikirchen, christlichen Gemeinschaften und Werken aus verschiedenen Konfessionen angehören. Verantwortlich für die laufende Arbeit ist der Geschäftsführende Vorstand, zu dem unter anderem der Erste Vorsitzende Ekkehart Vetter gehört, der im Hauptberuf Präses des Mülheimer Verbands Freikirchlicher Evangelischer Gemeinden ist, sowie Generalsekretär Dr. Reinhardt Schink. Weitere Informationen: www.ead.de