Basler Regierung beantragt Anerkennung der Neuapostolischen Kirche

Basel/Schweiz | APD

Basel/Schweiz, 18.01.2011/APD Wie die Neuapostolische Kirche Schweiz (NAK) mitteilte, habe der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2010 beschlossen, beim Basler Großen Rat die Anerkennung der Neuapostolischen Kirche zu beantragen.

Die neue Verfassung des Kantons Basel-Stadt von 2005 biete die Möglichkeit, dass sich christliche Gemeinschaften als Kirchen anerkennen lassen könnten. Voraussetzungen hierzu seien, dass die Kirche im Kantonsgebiet eine gesellschaftliche Bedeutung habe, den Religionsfrieden und die Rechtsordnung respektiere, über eine transparente Finanzverwaltung verfüge sowie den jederzeitigen Kirchenaustritt zulasse.

Nach erfolgter Prüfung wurde das Gesuch des NAK-Kirchenbezirks Basel am 21. Dezember 2010 dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt vorgelegt. Dieser beschloss, beim Großen Rat (Legislative) zu beantragen, die Neuapostolische Kirche in einer der nächsten Sitzungen als Kirche anzuerkennen.

Wegen unterschiedlicher Gesetzgebungen in den Kantonen der Schweiz sei eine staatliche Anerkennung nicht überall möglich. Im Kanton Baselland beispielsweise erlaube das kantonale Kirchengesetz eine Anerkennung als Kirche nur, wenn die Rechtsform der Kirche sich auf das kantonale Territorium beschränke. Der Kanton Aargau, in dem sich auch Kirchgemeinden des Bezirkes Basel befänden, sehe eine Kirchenanerkennung gar nicht vor.

Die Leitung des neun Gemeinden umfassenden neuapostolischen Kirchenbezirks Basel sieht nach eigenen Angaben, in einer kantonalen Anerkennung als Kirche "einen logischen und vertrauensbildenden Schritt gegenüber der interessierten Öffentlichkeit“.

Die Neuapostolische Kirche Schweiz, mit Sitz in Zürich, sowie die von ihr betreuten Länder Österreich, Spanien, Italien, Rumänien und weitere Gebiete Osteuropas, werden vom Bezirksapostel Markus Fehlmann geleitet. Ihm stehen sieben Apostel und sieben Bischöfe zur Seite. Sein Arbeitsbereich erstreckt sich über insgesamt 15 Länder und gliedert sich in 58 Bezirke mit 57.000 Mitgliedern in rund 600 Gemeinden.

In Deutschland hat die Neuapostolische Kirche den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts“, in Österreich gehört sie zu den derzeit 14 vom Staat "anerkannten Religionsgemeinschaften“.

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