• APD-Informationen
  • Links
  • News
  • Archiv
  • Rezensionen

APD ® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes

  • Facebook
  • X
  • Email
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2026 APD Deutschland
APD Deutschland, Postfach 4260, 73745 Ostfildern
  • News
  • Archiv
  • Rezensionen
  • APD-Informationen
  • Links
Seventh Day Adventist Logo

APD ® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes

Learn more:

  • News
  • Archiv
  • Rezensionen

Kopftuchzwang an ägyptischer Schule auch für Christinnen

3. Oktober 2011
  • Home
  • News
  • 2011
  • Oktober
  • 3
  • Kopftuchzwang an ägyptischer Schule auch für Christinnen

Beni Mazar/Ägypten, Frankfurt am Main, 03.10.2011/APD In der oberägyptischen Stadt Beni Mazar eskaliert ein Streit über den Kopftuchzwang für alle Schülerinnen, auch für christliche Mädchen, wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtete. Sie sieht in dem Vorfall einen Präzedenzfall und ein Zeichen dafür, dass islamische Fundamentalisten versuchten, die Freiheiten nach der Revolution dafür zu nutzen, die ägyptische Gesellschaft noch stärker zu islamisieren.

Begonnen habe der Streit mit einer Anordnung durch die Leitung der Shaikh Fadl-Schu¬le, einer staatlichen weiterführenden Schule in der rund 60.000 Einwohner zählenden Stadt Beni Mazar in der oberägyptischen Provinz el-Minya. Alle, auch die christlichen Schülerinnen, seien verpflichtet, ihr Haar mit einem Kopftuch zu bedecken, teilte IGFM mit, ansonsten dürften sie die Schule nicht mehr betreten. Alle Schülerinnen seien der Aufforderung gefolgt, bis auf die 14-jährige Koptin Ferial Sorial Habib. Sie wäre daraufhin acht Tage in Folge daran gehindert worden, in die Schule zu gelangen.

Laut IGFM suchte Habibs Vater schließlich am 17. September die Schule persönlich auf, um sich über die Suspendierung seiner Tochter zu beschweren. Umgehend habe ihn die Schulleitung wegen Beleidigung und Verleumdung bei der Polizei angezeigt, worauf der Vater eine Klage bei der Staatsanwaltschaft und dem Bildungsministerium eingereicht habe.

Nach Aussage von Habibs Anwalt, Wadgy Halfa, agiere die Schule außerhalb ihrer gesetzlichen Kompetenzen. Es gäbe es kein Gesetz, das Schülerinnen vorschreibe, beim Betreten der Schule ein Kopftuch zu tragen. Die Schulen hätten lediglich die Befugnis, die Farbe der Schuluniform zu bestimmen.

Am 25. September sagte der Anwalt Wadgy Halfa gegenüber einem koptischen Fernsehsender, dass die Schule bereit sei, Habib wieder zum Unterricht zuzulassen, wenn es zu einer „gütlichen Einigung“ käme. Die Familie habe abgelehnt. Das Problem sei nicht "einvernehmlich" zu lösen, da die Forderung der Schule ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und ein offensichtlicher Versuch sei, das Bildungssystem zu islamisieren.

Der Direktor des Ägyptischen Zentrums für Entwicklung und Menschenrechte, Said Abdelmaseeh, reichte am 27. September eine Beschwerde sowohl beim ägyptischen Premierminister als auch beim Bildungsminister ein. Der Staat müsse mit rechtlichen Schritten gegen das Vorgehen der Schule einschreiten und alle Schulen Ägyptens darauf hinweisen, dass das Tragen eines Kopftuches optional und nicht verpflichtend sei.
_____________________________________________________________________________
Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit eindeutiger Quellenangabe "APD" gestattet!

Neueste Artikel

Radiologie des Krankenhauses Waldfriede mit neuem MRT

Radiologie des Krankenhauses Waldfriede mit neuem MRT

2026-08-05T07:17:52.388Z

180 und 140 Jahre: Evangelische Allianz in Deutschland feiert Doppel-Jubiläum

180 und 140 Jahre: Evangelische Allianz in Deutschland feiert Doppel-Jubiläum

2026-08-04T07:47:34.043Z

Die (Bedarfs-) Wehrpflicht kommt bald – was jetzt?

Die (Bedarfs-) Wehrpflicht kommt bald – was jetzt?

2026-08-03T09:23:04.069Z