Ungarn: Verfassungsgericht lehnt neues Religionsgesetz ab

Budapest/Ungarn | APD

Budapest/Ungarn, 20.12.2011/APD Das Ungarische Verfassungsgericht hat am 19. Dezember das vom Parlament am 11. Juli verabschiedete neue Religionsgesetz aus formalen Gründen als nicht anwendbar erklärt, teilte Pastor Tamas Z. Ocsai, Präsident der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Ungarn, dem APD mit. "Das Verfassungsgericht hat das neue Religionsgesetz nicht inhaltlich beurteilt", so Ocsai, es sei vielmehr wegen Verfahrensmängeln im Gesetzgebungsprozess abgelehnt worden.

Das neue Religionsgesetz, welches am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollte, gewährt nur 14 "historischen" religiösen Gemeinschaften die staatliche Anerkennung und entzieht diese 344 anderen religiösen Organisationen, darunter befinden sich auch die Adventisten. "Bis zur Einführung des neuen Religionsgesetzes bleibt das alte in Kraft, und damit auch die staatliche Anerkennung der Adventisten", betonte Ocsai.

Laut dem adventistischen Kirchenleiter arbeite die Regierungspartei mit Hochdruck an Änderungen des neuen Religionsgesetzes, um diese noch bis zum Jahresende im Parlament zu verabschieden. "Inhaltlich ist mir zu den Änderungen leider nichts bekannt", so der Geistliche, "es gibt nur Gerüchte."

Unter dem neuen Religionsgesetz war ein aufwändiger Prozess zur Erlangung der staatlichen Anerkennung einer Religionsgemeinschaft vorgesehen, über die auf Antrag des zuständigen Ministers das Ungarische Parlament mit Zweidrittelmehrheit entscheiden sollte. "Das Verfahren zur Neuregistrierung ist damit politischen Interessen unterworfen", bemängelte Pastor Raafat Kamal (St. Albans/England), Direktor für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der adventistischen Kirchenleitung in Nord- und Südosteuropa.

In Ungarn versammeln sich 4.683 erwachsen getaufte Adventisten in 110 Kirchengemeinden zum Gottesdienst. Sie unterhalten ein Theologisches Seminar, ein Medienzentrum sowie ein Alten- und Pflegeheim.
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