Keine Sonderjustiz für Soldatinnen und Soldaten

Bonn | APD

Bonn, 02.03.2012/APD Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) wendet sich gegen Pläne der Bundesregierung, eine gesonderte „Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten“ im Ausland zu schaffen. "Die Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Sonderjustiz für Soldatinnen und Soldaten erfüllen uns mit Sorge", betonte der EAK-Bundesvorsitzende Walter Herrenbrück.

Ein Herauslösen der Soldatinnen und Soldaten aus der zivilen Gerichtsbarkeit und damit auch aus ihrer Verantwortung während ihres Einsatzes im Ausland sei genauso wenig hinnehmbar wie die Einführung einer Sondergerichtsbarkeit im Inland. "Mit gutem Grund wurde nach den Erfahrungen mit der Militärjustiz im 2. Weltkrieg auf eine Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige in der Bundesrepublik verzichtet", so Herrenbrück. Diese Entscheidung dürfe nicht revidiert werden. Herausforderungen, vor denen die deutsche Justiz durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stünden, sollten gründlich und ausführlich im Deutschen Bundestag beraten werden. Es sei nicht ersichtlich, warum Soldatinnen und Soldaten in ihrem Auslandseinsatz mit einer anderen Gerichtsbarkeit beurteilt, und somit an andere Rechte, als bei ihrem Dienst im Inland, gebunden sein sollten.

Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbarten CDU/CSU und FDP, eine einheitliche Zuständigkeit für die Verfolgung der Straftaten von Soldaten im Auslandseinsatz zu schaffen. Dort heißt es: "Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden." Seit dem 28. April 2010 liegt ein Referentenentwurf zu der Frage vor, der bisher nicht öffentlich diskutiert wurde. Am 25. Januar 2011 wurde eine überarbeitete Version des Referentenentwurfs vorgelegt.
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