Religionsfreiheit in Aserbaidschan bürokratisch ausgehebelt

Frankfurt/Main | APD

Frankfurt/Main, 24.05.2012/APD Das Gastland des Eurovision Song Contests 2012 garantiere in seiner Verfassung Religionsfreiheit. Nach Einschätzung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) werde diese Freiheit in der Praxis aber vielfach durch bürokratische Hürden und Willkür eingeschränkt und teilweise ausgehebelt. Ziel der Kontrolle durch die Behörden seien gleichermaßen muslimische und christliche Gemeinden. Besonders stark betroffen wären aber kleinere christliche Glaubensgemeinschaften wie Baptisten, Siebenten-Tags-Adventisten und Jehovas Zeugen, so die IGFM.

Nach staatlichen Angaben seien nominell rund 96 Prozent der Bevölkerung Muslime, davon etwa ein Drittel sunnitisch und zwei Drittel schiitisch. Die übrigen Einwohner wären vorwiegend russisch-orthodoxe und armenisch-apostolische Christen oder Atheisten. Nach der Unabhängigkeit Aserbaidschans 1991 sei die freie Ausübung der Religion mehrfach durch Gesetze und Verordnungen reglementiert und eingeschränkt worden. Allein das Gesetz zur Religionsausübung habe seit der Verabschiedung im Jahr 1992 bisher 14 Mal Veränderungen erfahren.

Am gravierendsten sei der Zwang für Religionsgemeinschaften zur staatlichen "Registrierung", so IGFM. Im Jahr 2010 hätten sich alle religiösen Gruppen in Aserbaidschan neu registrieren lassen müssen, unabhängig von ihrem früheren Status. Ohne diese Zulassung seien jegliche religiöse Aktivitäten verboten und würden mit hohen Geldstrafen geahndet.

Laut IGFM sei die Neuregistrierung für die großen Glaubensgemeinschaften relativ problemlos erfolgt, während gleichzeitig von rund 800 Anträgen kleinerer Glaubensgemeinschaften Hunderte nicht entschieden worden seien. Diese Religionsgruppen würden damit de facto in die Illegalität gedrängt. Beispielhaft wäre die baptistische Gemeinde in Neftchala, 100 Kilometer südlich der Hauptstadt Baku, die bereits seit 1952 existiere und vor 2010 als religiöse Gemeinschaft registriert gewesen sei. Sie habe beim Neuantrag bis zum Stichtag keine Rückmeldung erhalten und sei im Dezember 2011 zwangsweise geschlossen worden.

Seit 1992 seien die religiösen Gruppen in Aserbaidschan insgesamt fünfmal gezwungen worden, sich staatlich registrieren zu lassen, berichtete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte. Zehn Gemeinden wäre die Registrierung bisher formell verweigert worden. Darunter befänden sich eine Moschee-Gemeinde, eine internationale christliche Gemeinde und Gemeinden der Baptisten, der Siebenten-Tags-Adventisten und der Zeugen Jehovas.

Auch registrierte Gemeinden könnten Opfer von Durchsuchungen und anderen behördlichen Schikanen werden, so IGFM. Am 12. Mai 2012 seien Polizisten in die adventistische Gemeinde in Gynaja (Gäncä) eingedrungen und hätten von den rund 50 anwesenden Minderjährigen schriftliche Genehmigungen der Eltern verlangt, dass ihre Kinder am Gottesdienst teilnehmen dürften. Kinder und Erwachsene wurden über Stunden festgehalten und befragt.

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