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US-Adventisten zum Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Homo-Ehe

1. Juli 2013
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  • US-Adventisten zum Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Homo-Ehe

Silver Spring, Maryland/USA, 01.07.2013/APD Am 26. Juni hat der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, den Homo-Ehen die rechtliche Gleichstellung zu gewähren. Gleichzeitig wurde das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe im Bundesstaat Kalifornien als verfassungswidrig erklärt. Dazu nahm Pastor Dan Jackson, Präsident der Nordamerikanischen Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten (NAD), mit der Erklärung "Bestätigung der Ehe“ Stellung: "Als Siebenten-Tags-Adventisten setzten wir uns für die Stärkung der Familie gemäß den biblischen Prinzipien und Vorbildern ein, die Gott in seinem Wort für die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau dargelegt hat, der ältesten menschlichen Institution, die auf den sechsten Schöpfungstag zurückgeht.“

Die wachsenden Angriffe auf die biblische Ehe in den USA seien der Grund, um in einer Stellungnahme die Position der Freikirche bezüglich der christlichen Ehe zu bekräftigen, so Jackson. Adventisten glaubten weiterhin an die Gültigkeit der biblischen Lehre, weil sie sowohl im Menschsein als auch in Gottes Plan bei der Schaffung der Ehe verankert sei. Er stehe ohne Zögern zur langjährigen Position, wie sie in den Glaubensgrundlagen der adventistischen Kirche beschrieben sei: "Die Ehe, von Gott im Garten Eden eingesetzt und von Jesus Christus bestätigt, soll eine lebenslange Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau in einer von Liebe erfüllten Gemeinschaft sein.“

"Für uns sind alle Menschen Kinder Gottes, egal welche geschlechtliche Orientierung sie haben“, schreibt Jackson in der Stellungnahme. Adventisten duldeten keine Aussonderung von Menschengruppen, um sie zu verhöhnen, zu verspotten oder gar zu missbrauchen. "Allerdings ist es auch sehr klar, dass Gottes Wort einen homosexuellen Lebensstil nicht gut heißt“, so Jackson, noch sei dies in der 2000-jährigen Kirchengeschichte der Fall gewesen.

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Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit eindeutiger Quellenangabe "APD“ gestattet!

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