Gemeinsames Wort der Kirchen zu „1700 Jahre freier Sonntag“

Logo der ACK

© oekumene-ack.de

Gemeinsames Wort der Kirchen zu „1700 Jahre freier Sonntag“

Frankfurt/Main | APD

Anlässlich des Jubiläums „1700 Jahre freier Sonntag“ erinnern die christlichen Kirchen in Deutschland an den bleibenden Wert eines arbeitsfreien Sonntags und die Wichtigkeit seines Schutzes. Am 3. März 321 habe der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum reichsweiten Feiertag erhoben. Zum Jubiläum gaben der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), Erzpriester Radu Constantin Miron, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Dr. Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, eine gemeinsame Erklärung heraus.

Der Sonntag unterbreche den Alltag, gebe dem Leben Rhythmus, schaffe individuelle Freiräume, verbinde Menschen und fördere das Gemeinwohl. Deshalb wäre der Sonntag im Bewusstsein vieler Menschen als wichtiges und schützenswertes „Kulturgut“ tief verankert, heißt es in der Erklärung.

Ein Tag zum Abschalten
Gerade die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie habe gezeigt, wie sehr die Menschen eine „Struktur der Zeit“ benötigten. Der Sonntag biete eigentlich die Gelegenheit die Zeit gemeinsam frei zu gestalten. Doch so gut wie jeder habe sich während der Pandemie von Gewohntem und Geschätzten, mitunter sogar Notwendigem, verabschieden müssen. Zugleich verschwimme mehr und mehr der für Menschen wichtige Rhythmus zwischen Arbeits- und Freizeiten durch Homeoffice, mobiles Arbeiten oder asynchrone Arbeitszeiten. Doch die Seele brauche die Unterbrechung des Alltags. Der Sonntag sei solch ein Tag zum Abschalten.

Schutz des Sonntags vor 1700 Jahren
In der Erklärung wird daran erinnert, dass der Sonntag in Artikel 140 des Grundgesetzes als Tag „der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt ist. Für Christinnen und Christen habe der Sonntag seine Bedeutung als Tag der Auferstehung Jesu Christi. Der sonntägliche Gottesdienst stehe daher im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. Die ersten staatlichen Maßnahmen zum Schutz dieses religiös motivierten Feiertags reichten weit zurück. Vor 1700 Jahren verfügte der römische Kaiser Konstantin I. den dies solis (= Tag der Sonne) zum reichsweiten Feiertag und stellte ihn unter besonderen Schutz. Dieser 3. März 321 gelte als der erste Moment staatlicher Sonntagsschutzgesetzgebung.

Der Schabbat ein Geschenk des Judentums an alle Menschen
Auch andere Religionen, wie der Islam und das Judentum, kennen wöchentlich wiederkehrende Tage der Ruhe, Besinnung und Feier. Die christliche Tradition eines gemeinsamen, regelmäßig wiederkehrenden Ruhetags entstamme dem Schabbat des Judentums, mit dem Christen so zentrale Texte wie die Schöpfungsgeschichte und die Zehn Gebote gemeinsam hätten. In einem Jahr, in dem auch 1700 Jahre Judentum in Deutschland gefeiert werde, „wollen wir“, laut Erklärung, „daran erinnern, dass neben vielen anderen Werten und Traditionen auch der Tag ohne Arbeit ein Geschenk der jüdisch-christlichen Tradition an alle Menschen ist. Unter den christlichen Denominationen feiert beispielsweise die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten den Schabbat“.

Sonntagsarbeit auf das absolut Notwendigste beschränken
Den Tag ohne Arbeit könnten allerdings nicht alle in Anspruch nehmen. Zahlreiche Menschen arbeiteten, um die Grundversorgung für alle Menschen aufrechtzuerhalten und unaufschiebbaren Bedürfnissen zu begegnen. So seien in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Nahverkehr, an Tankstellen, in der Strom- oder Wasserversorgung, im Nachrichtenwesen und vielen anderen Bereichen zahlreiche Menschen trotz des Sonntags beschäftigt. Menschen, die ihre Sonntagsruhe aufgeben, um sie anderen zu ermöglichen, verdienten Wertschätzung und eine besondere Form der Vergütung. Sonntagsarbeit wäre allerdings keine reguläre Arbeit. Daher sollten Berufsgruppen, die sonntags arbeiten, eng umgrenzt werden, Ausnahmen nur zurückhaltend und auf das absolut Notwendigste beschränkt gewährt werden. Der Sonntag sei kein gewöhnlicher Tag und dürfe es auch nicht werden.

„Wie der Staat aufgerufen ist, den arbeitsfreien Sonntag zu schützen und dessen Erosion zu verhindern, so sind wir alle aufgerufen, dafür zu sorgen, dass wir aufgrund des Strebens nach vermeintlicher Freiheit nicht unsere tatsächliche Freiheit aufgeben, die wir in der segensreichen Errungenschaft eines gemeinsamen arbeitsfreien Sonntags besitzen. Denn der Sonntag ist für den Menschen da“, so am Schluss der Erklärung.

Wortlaut der Erklärung: https://www.oekumene-ack.de/aktuell/aktuelle-meldungen/mitgliederversammlung/artikeldetails/der-sonntag-ein-tag-der-freiheit-gemeinsames-wort-der-christlichen-kirchen-in-deutschland/

ACK – Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
Der ACK Deutschland gehören neben der Evangelischen und der Römisch-katholischen Kirche weitere 15 Kirchen als Mitglieder an. Acht Kirchen, darunter die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, sind Gastmitglieder und fünf ökumenische Organisationen haben den Beobachterstatus. Weitere Informationen: www.oekumene-ack.de.