Hamm, 03.02.2008/APD Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen am Sonntag zu arbeiten, rechtfertigt das nicht zwingend die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Darauf machte der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) in seinem Informationsdienst aufmerksam. Eine Kündigung ist laut einem Ur...
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