Artikel am 3. Februar 2008

Arbeitsverweigerung am Sonntag führt nicht zwangsläufig zur Kündigung

Hamm, 03.02.2008/APD Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen am Sonntag zu arbeiten, rechtfertigt das nicht zwingend die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Darauf machte der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) in seinem Informationsdienst aufmerksam. Eine Kündigung ist laut einem Ur...

2008-02-03T16:21:25.000Z