Artikel am 11. August 2008
Gebühren beim Kirchenaustritt rechtmäßig
Karlsruhe, 11.08.2008/APD Das gebührenpflichtige Verfahren zum Kirchenaustritt ist rechtens, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte 2007 geklagt. Dort ist der Kirchenaustritt beim Amtsgericht zu erklären, wofür eine Gebühr von 30 Euro erhoben w...
2008-08-11T08:23:44.000Z
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